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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Versicherung verliert Rückforderungsrechte durch Fristversäumnis, Apotheken verlieren digitale Sichtbarkeit durch den Rückzug der Gedisa, wirtschaftlich kleinere Betriebe verlieren Dividendenansprüche bei Sanacorp – gleichzeitig wird die Versorgung mit Sprechstundenbedarf in Niedersachsen ausgesetzt, Antibiotikamängel trotz offizieller Entwarnung verlängern Unsicherheit, Altverträge überleben Apothekenschließungen, und ein Apothekenüberfall wirft Fragen zur Sicherheit auf, während Stiftungspraxen Versorgungslücken schließen, Materiallager für künftige Pandemien vorbereitet werden und neue Studien zur Impfung gegen Herpes Zoster zeigen, wie Prävention sogar Demenzrisiken beeinflussen kann – diese elf Entwicklungen markieren nicht nur einzelne Krisen, sondern eine Gesamtverwerfung in Struktur, Verantwortung und Versorgung, die Apotheken, Versicherte und Patienten gleichermaßen trifft, wenn juristische Klarheit, digitale Infrastruktur, ökonomische Teilhabe und gesundheitspolitische Steuerung gleichzeitig ins Rutschen geraten.
Verbraucherschutz neu definiert. Ein digitaler Infrastrukturbruch, der Apotheken die Sichtbarkeit nimmt. Ein Marktmechanismus, der kleine Betriebe gezielt ausschließt. Eine politische Lücke, die die Grundversorgung ins Wanken bringt. Und eine Impfstichregel, die im Ausland Demenzrisiken senkt. Elf Entwicklungen verdichten sich in diesem Bericht zu einer Systemdiagnose: Was derzeit in Rechtsprechung, Versorgung, Digitalisierung und Prävention geschieht, folgt keinem Zufall, sondern einem Muster wachsender Disbalancen. Die Einzelfälle sind nur Symptome – das Grundproblem ist ein strukturelles.
Beginnen wir mit dem Fall aus Duisburg. Eine Frau verschweigt im Antrag zur privaten Krankenversicherung die Vorerkrankung ihres Mannes. Die Versicherung entdeckt die Lücke – aber reagiert nicht sofort. Als sie Monate später einen Risikozuschlag fordert, weist das Landgericht Duisburg die Forderung ab. Die Begründung: Zwischen Kenntniserlangung und Reaktion lag zu viel Zeit. Die Rechte des Versicherers seien verwirkt. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen – nicht nur für Verbraucher, sondern insbesondere auch für Apothekerinnen und Apotheker, die privat versichert sind. Denn wo Fristen versäumt werden, darf nicht länger nachträglich zugeschlagen werden. Die Botschaft des Gerichts: Wer Verantwortung beansprucht, muss auch Fristen einhalten.
Während die Justiz die Rechte der Versicherten schützt, erodieren an anderer Stelle die Grundlagen wirtschaftlicher Teilhabe. Sanacorp, eine der größten genossenschaftlich organisierten Großhandelsgruppen im Apothekenmarkt, hat ihre Dividendenlogik verändert. Ab 2026 wird die volle Dividende nur noch jenen Mitgliedern ausgeschüttet, die mindestens 1 Million Euro Jahresumsatz erzielen. Bislang lag die Schwelle bei 600.000 Euro. Diese Entscheidung ist nicht nur ein buchhalterischer Eingriff, sondern ein strategisches Signal: Wer unterhalb dieser Marke bleibt, wird vom System der genossenschaftlichen Beteiligung effektiv ausgeschlossen. Das trifft besonders Einzelapotheken, die angesichts stagnierender Margen und wachsender Bürokratielasten zunehmend unter Druck geraten. Die Frage lautet: Was bleibt von der Idee gemeinsamer Wertschöpfung, wenn die Teilhabe nach oben verschoben wird?
Nicht nur die wirtschaftliche Integration, auch die digitale Präsenz ist betroffen. Die Gedisa, zentrale Daten- und Dienstleistungsstelle für Apotheken, hat Anfang Juni die Bereitstellung von Apothekendaten für den ApoVZD eingestellt – jenen Apothekenverzeichnisdienst, über den Patientinnen und Patienten ihre Wunschapotheke in der Gematik-E-Rezept-App finden sollten. Dieser Schritt, technisch unscheinbar, hat massive Folgen: Apotheken verlieren ihre Steuerungsmöglichkeit über digitale Sichtbarkeit. Patienten wiederum können ihre Rezepte nicht mehr gezielt dorthin lenken, wo etwa Botendienste, Barrierefreiheit oder pharmazeutische Beratung verfügbar sind. Ein digitaler Rückschritt, der die politische Vision von Patientenautonomie konterkariert.
Parallel dazu sorgt ein Einzelfall für rechtspolitische Brisanz: Julia Kielhorn, die ihre Apotheke ordnungsgemäß geschlossen hat, sieht sich mit Forderungen der Gedisa konfrontiert – für eine nicht mehr existierende Betriebsstätte. Der Vertrag wurde nachweislich gekündigt, der Apothekenbetrieb abgemeldet. Dennoch verlangt die Plattform weiter Beiträge. Der Fall offenbart eine grundsätzliche Problematik: Wenn digitale Systeme und Vertragspflichten nicht automatisch an betriebliche Realität gekoppelt sind, entsteht eine Grauzone, in der Einzelpersonen mit Altlasten konfrontiert werden, für die es keine funktionale Entsprechung mehr gibt. Die Frage nach der juristischen Fairness stellt sich hier ebenso wie die nach technischer Systemverantwortung.
Während Verträge auslaufen, bricht auch die Versorgungskette an anderer Stelle: Der Landesapothekerverband Niedersachsen hat die Anlage 1 zum Arzneiversorgungsvertrag fristgerecht gekündigt – mit dem Ergebnis, dass ab Februar 2026 keine Belieferung von Arztpraxen mit Sprechstundenbedarf mehr stattfinden wird. Die Gründe liegen in der Verweigerungshaltung der beteiligten Krankenkassen, auskömmliche Regelungen zu verhandeln. Die Konsequenz: Versorgungslücken, Mehraufwand für Praxen, Unsicherheit für Patienten. Es ist das Resultat struktureller Unverbindlichkeit, wenn politische Verantwortung weitergereicht wird, aber niemand sie übernimmt.
Und selbst dort, wo formal Entwarnung gegeben wird, bleibt die Versorgung fragil. Das Bundesgesundheitsministerium hat den allgemeinen Versorgungsmangel bei Antibiotikasäften für Kinder offiziell beendet. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn während einige Wirkstoffe wieder lieferbar sind, bleiben andere – wie Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim – auf der Liste der Engpassmittel. Die politische Entscheidung, den Mangel formal für beendet zu erklären, ersetzt keine stabile Verfügbarkeit. Die pharmazeutische Praxis kennt keine juristischen Formulierungen – sie kennt nur: „auf Lager“ oder „nicht verfügbar“. Die Verantwortung bleibt also.
Zu diesen strukturellen Versorgungsdefiziten tritt eine wachsende Sicherheitsproblematik. In Heiligenhafen überfällt ein junger Mann eine Apotheke mit einer Schreckschusswaffe. Sein Ziel: Opiate. Sein Motiv: Suchtdruck. Das Gericht erkennt mildernde Umstände an, setzt die Strafe zur Bewährung aus. Doch jenseits der juristischen Bewertung bleibt der Vorfall ein Alarmsignal: Apotheken sind niederschwellige Gesundheitsorte – aber auch verletzliche Räume. Die Kombination aus hohem Publikumsverkehr, sensiblen Medikamentenbeständen und mangelnder Schutzinfrastruktur macht sie zu potenziellen Angriffszielen. Es braucht endlich eine bundesweite Strategie für Sicherheit, Prävention und Schutz im Apothekenalltag.
Ein anderer Teil des Landes zeigt, dass Versorgung auch anders geht. In Elxleben an der Gera hat die Stiftung ambulante ärztliche Versorgung eine dermatologische Praxis eröffnet, wo zuvor eine Versorgungslücke bestand. Zwei Ärztinnen übernehmen nun die Betreuung in einer Region, in der lange niemand praktizierte. Das Modell zeigt: Mit Stiftungsstrukturen lassen sich gezielt Lücken schließen – wenn Politik, Kammer und Akteure zusammenspielen. Der ländliche Raum ist nicht verloren – er ist unterversorgt. Die Lösung liegt nicht im Verzicht, sondern in neuen Formen von Trägerschaft, Anreiz und Kontinuität.
Auch das Land Rheinland-Pfalz handelt – auf einer anderen Ebene. Mit dem neuen zentralen Materiallager in Andernach werden Masken, Handschuhe und Schutzausrüstung für den Pandemiefall bevorratet. Auf über 3.000 Quadratmetern Fläche entsteht so ein unsichtbares Bollwerk gegen künftige Krisen. Es ist kein Prestigeprojekt – es ist stille Resilienz. Und ein Signal an andere Länder: Krisenvorsorge ist kein symbolpolitisches Thema, sondern eine reale Infrastrukturaufgabe.
Am anderen Ende der Versorgungskette – in der wissenschaftlichen Prävention – bringt eine australische Studie neue Hoffnung: Wer gegen Herpes Zoster geimpft wurde, hatte in der Folge ein signifikant geringeres Risiko, an Demenz zu erkranken. Der Clou: Der Impfanspruch richtete sich nach einem Stichtag – der 80. Geburtstag war die Schwelle. Dadurch entstand eine quasiexperimentelle Trennung ohne Verzerrung durch Selbstselektion. Dieses Studiendesign gibt dem Ergebnis Gewicht. Und es eröffnet die Debatte, ob Impfungen künftig nicht nur Infektionen, sondern auch degenerative Erkrankungen verhindern können. Für ein Land mit alternder Bevölkerung ist das mehr als Forschung – es ist Zukunftspolitik.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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