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  • 18.06.2025 – Apotheken-News: Apothekenrecht braucht Rückgrat, Generation Z braucht Schutz, das System braucht Grenzen
    18.06.2025 – Apotheken-News: Apothekenrecht braucht Rückgrat, Generation Z braucht Schutz, das System braucht Grenzen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Debatte um Apotheken-GmbHs ist eine juristische Zeitbombe – wer sie zündet, riskiert das Ende des bewährten Apothekensystems.

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Apothekenrecht braucht Rückgrat, Generation Z braucht Schutz, das System braucht Grenzen

 

Warum die Debatte um Apotheken-GmbHs mehr zerstört als löst, das Fremdbesitzverbot verteidigt werden muss und die Kohärenzkeule zur Systemwaffe wird

Wer die Einführung einer Apotheken-GmbH fordert, greift nicht nur in eine gesellschaftsrechtliche Debatte ein, sondern stellt das gesamte Fundament des Apothekenrechts infrage, denn hinter dem harmlos wirkenden Argument einer haftungsbegrenzten Rechtsform verbirgt sich eine strategische Agenda, die über das juristische Kohärenzprinzip versucht, die zentralen Schutzmechanismen des Berufsrechts zu unterlaufen, das Fremdbesitzverbot aufzuweichen und damit die Türen für Investorenmodelle zu öffnen, die sich längst auf einen Systemwechsel vorbereiten, wobei ausgerechnet die Standespolitik durch Untätigkeit oder Äquidistanz diese Entwicklung begünstigt, anstatt durch gezielte Maßnahmen zur Gründungsförderung, Haftungsabsicherung und Praxisnachfolge jungen Pharmazeutinnen und Pharmazeuten die berufliche Selbstständigkeit innerhalb des geltenden Systems zu erleichtern, denn der Preis für ein scheinbar modernes Gesellschaftsmodell wäre nicht weniger als die Auflösung heilberuflicher Verantwortung, die Zerschlagung der flächendeckenden Versorgung und die juristische Entgrenzung eines bislang stabilen Systems.


Die Forderung nach Apotheken-GmbHs ist längst keine neutrale Strukturdebatte mehr, sondern Ausdruck eines systemischen Richtungswechsels. Wer heute auf eine haftungsreduzierte Gesellschaftsform drängt, verfolgt in Wahrheit ein tiefgreifendes Ziel: die Entkernung eines Versorgungssystems, das auf der Verbindung von Approbation, Verantwortung und freiberuflicher Integrität fußt. Die Akteure, die sich öffentlich für Apotheken-GmbHs positionieren, sind nicht zufällig dieselben, die seit Jahren für Marktöffnungen, Kettenbildung und Entkopplung der Arzneimittelabgabe von heilberuflicher Verantwortung werben. Die Personalie Rainer Kern, vormals ABDA-Kommunikationschef, heute DocMorris-Lobbyist, steht emblematisch für diesen Wandel.

In der Begründung wird gerne auf die sogenannte Generation Z verwiesen, deren Gründungsunlust auf ökonomische Unsicherheit und juristische Haftungsrisiken zurückgeführt wird. Tatsächlich aber wird mit diesem Argument eine politische Nebelkerze gezündet, die den Blick auf die strukturelle Gefahr verstellen soll: Eine GmbH ist keine kleine Anpassung, sondern ein juristischer Paradigmenbruch. Sie transformiert die Apotheke von einer von natürlichen Personen geführten Berufsstruktur zu einem Objekt der Kapitalverwaltung. Damit würde der Schutzwall gegen Fremdinteressen eingerissen, der das System bis heute stabilisiert.

Im Zentrum der Argumentation der Befürworter steht der Begriff der "Kohärenz". Der Europäische Gerichtshof nutzt dieses Konzept zunehmend als Prüfstein für gesetzliche Bestimmungen, die vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandeln. Wird eine Apotheken-GmbH zugelassen, wäre es juristisch kaum noch begründbar, warum nicht auch Aktiengesellschaften oder andere Kapitalformen Apotheken betreiben dürften. Der Gleichheitsgrundsatz würde damit zur juristischen Abrissbirne gegen das Fremdbesitzverbot. Das Kohärenzprinzip wäre in der Lage, das gesamte berufsrechtliche Fundament der Apotheke zu kippen.

Die Gefahr ist nicht theoretisch, sondern juristisch vorgezeichnet. Das System der Tiermedizin hat bereits gezeigt, wie schnell eine Berufsgruppe von Investorenstrukturen übernommen wird, wenn das Fremdbesitzverbot fällt. Dort dominieren heute Kettenstrukturen mit massiven Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Marktverteilung und Versorgungslogik. Eine vergleichbare Entwicklung bei Apotheken wäre nicht nur wahrscheinlich, sondern strukturell vorprogrammiert.

Der Bezug auf angeblich unzeitgemäße berufsrechtliche Leitplanken verkennt die historische und funktionale Bedeutung des bestehenden Rechtsrahmens. Die Apotheke ist kein beliebiger Handelsbetrieb, sondern ein Heilberuf in Verantwortung. Die Kombination aus Approbation, Betriebsleitung und Verantwortung ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines bewährten Systems, das Vertrauen schafft. GmbHs sind dagegen Konstrukte mit begrenzter Haftung, juristisch entkoppelt von den Menschen, die darin arbeiten. Die Verantwortung liegt nicht mehr bei der Inhaberin oder dem Inhaber, sondern beim Gremium der Geschäftsführung.

Die Argumentation, mit Regularien ließe sich das System einhegen, ist illusionär. Die Erfahrung mit dem Versandhandel zeigt, dass Regulierungsinstrumente, einmal unter Druck geraten, von denselben Kräften als inkohärent beklagt und schließlich durch Gerichte gekippt werden. Die Geschichte des Versandhandels ist eine Geschichte der schrittweisen Aushöhlung. Mit jeder neuen Norm wurde die alte geschwächt. Wer glaubt, man könne diesen Prozess bei der GmbH-Form aufhalten, ignoriert die strategischen Hebel, die heute schon bereitliegen.

Zudem würde die Einführung der GmbH eine massive Disruption des bisherigen Standes- und Berufsrechts bedeuten. Die Kammern und Aufsichtsbehörden wären gezwungen, mit juristischen Personen zu interagieren, deren Verantwortungsstruktur nicht mehr der Logik der Approbation folgt. Die Sanktionsmechanismen wären verwässert, die Durchgriffsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Folge: Ein Kontrollverlust, der sich nicht administrativ korrigieren ließe.

Auch die politischen Rahmenbedingungen machen deutlich, wie fatal ein solcher Kurswechsel wäre. Der Koalitionsvertrag betont das Festhalten am Fremdbesitzverbot. Die EuGH-Rechtsprechung stützt die deutsche Regelung als legitimen Ausgleich zwischen Marktfreiheit und Verbraucherschutz. Eine GmbH-Einführung wäre ein bewusster Bruch mit dieser Linie. Wer dies jetzt lostritt, handelt nicht im Interesse des Systems, sondern im Sinne derer, die es durchbrechen wollen.

Die Standesvertretungen müssen sich dieser Verantwortung stellen. Eine vermeintlich neutrale Haltung ist nicht mehr vertretbar. Wer jetzt nicht Position bezieht, macht sich zum Wegbereiter einer Entwicklung, deren Folgen irreversibel sind. Die ABDA muss klar machen, dass der Apothekenbetrieb eine heilberufliche Leistung ist und keine juristisch delegierbare Betriebsform. Die Stimme der Berufsgruppe muss sich gegen die Deregulierung richten, nicht in ihrer Sprache sprechen.

Was gebraucht wird, sind alternative Vorschläge zur Entlastung junger Apothekerinnen und Apotheker. Statt juristischer Strukturveränderung braucht es ein Investitionsschutzprogramm, steuerliche Förderung von Übernahmen, versicherungsrechtliche Entlastung bei Haftung und eine Reform des Apothekenbetriebsrechts mit Blick auf Flexibilisierung innerhalb des Berufsstandes. Die GmbH ist nicht die Lösung. Sie ist das Einfallstor für eine ganz andere Problemstellung.

Auch ein Blick in das internationale Umfeld mahnt zur Vorsicht: In Ländern, in denen Kapitalgesellschaften im Apothekenmarkt agieren, zeigt sich regelhaft eine Zentralisierungstendenz, ein Preiswettbewerb auf Kosten der Beratung und eine Schwächung der ländlichen Versorgung. Das deutsche Modell ist anders. Es verdient, verteidigt zu werden.

Und schließlich ist es eine Frage des Selbstverständnisses: Wollen wir die Apotheke der Zukunft als Vertriebsstelle eines Gesundheitskonzerns oder als heilberuflich geführte Institution in patientennaher Verantwortung? Die Antwort liegt auf der Hand. Aber sie muss gesprochen werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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