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  • 24.05.2025 – Apotheken-News: Kühlraum kippt, Rückfluss verunreinigt, Versicherung greift nicht
    24.05.2025 – Apotheken-News: Kühlraum kippt, Rückfluss verunreinigt, Versicherung greift nicht
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Stille Risiken in Apotheken lösen komplexe Haftungsketten aus. Ein technischer Fehler reicht oft für Drittschäden, Regress oder Ausfa...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Kühlraum kippt, Rückfluss verunreinigt, Versicherung greift nicht

 

Wie stille Auslöser in Apotheken ganze Haftungsketten aktivieren – und das System ungeschützt bleibt

Wenn ein kontaminierter Rückflussbehälter ein medizinisches Zentrum lahmlegt, ein Kühlaggregat ganze Mietflächen evakuieren lässt oder Reinigungsrückstände den Betrieb eines Nachbarunternehmens stören, dann wird sichtbar, wie verletzlich das urbane Versorgungssystem ist und welche systemische Verantwortung Apotheken tatsächlich tragen, denn als komplexe Mischform aus Labor, Beratungseinrichtung und Infrastrukturknotenpunkt bergen sie Risiken, die weit über die klassische Betriebshaftpflicht hinausgehen, doch genau diese bleibt oft lückenhaft, ungenau oder unzureichend individualisiert, weshalb nun neue Deckungsmodelle, strukturelle Versicherungsreformen und realitätsgerechte Präventionskonzepte gefordert werden – nicht erst im Schadensfall, sondern im Vorfeld.


Apotheken gelten als Orte des Vertrauens, der medizinischen Präzision und der Versorgungssicherheit. Doch gerade diese verlässliche Außenwahrnehmung verstellt häufig den Blick auf die stille Risikodynamik, die hinter den Kulissen abläuft. Denn sobald technische Komponenten versagen, Chemikalien austreten oder eine Rezeptur fehlschlägt, entsteht nicht nur ein interner Schaden – es beginnt ein Kreislauf rechtlicher, finanzieller und infrastruktureller Folgewirkungen, der weit über die Grenzen des Apothekenraums hinausreicht.

Im Zentrum steht dabei nicht das spektakuläre Ereignis – nicht der große Brand, nicht die Explosion, nicht der spektakuläre Störfall. Es ist die stille Kaskade: ein kontaminierter Ablauf, ein unzureichend gesicherter Kühlraum, eine Wechselwirkung zwischen Reinigungsmittel und Desinfektionsrest. Gerade weil solche Auslöser unscheinbar sind, bleiben ihre juristischen und wirtschaftlichen Konsequenzen häufig unterschätzt. Die klassische Betriebshaftpflicht, so zeigt sich zunehmend, wurde für andere Risikostrukturen entworfen. Apotheken durchbrechen diese Struktur – sie sind weder Produktionsstätte noch reiner Handelsbetrieb, sondern eine einzigartige Schnittstelle aus pharmazeutischem Labor, patientennaher Beratungseinrichtung und Teil kritischer urbaner Infrastruktur.

Die Konsequenz: Haftungsfälle, die aus vermeintlichen Bagatellen entstehen, finden häufig keinen klaren Gegenpart im geltenden Versicherungssystem. Wenn etwa eine nicht korrekt entsorgte Flüssigkeit Rückstände im Abwasser hinterlässt, die wiederum im Entwässerungssystem eines benachbarten medizinischen Betriebs einen Filterausfall verursachen, steht die Apotheke nicht nur im Zentrum eines technischen Problems, sondern auch eines haftungsrechtlichen Geflechts. Wer hat wann was gewusst, wie hätte es verhindert werden können – und wer trägt am Ende die Kosten? Diese Fragen treiben im Schadenfall nicht nur die Betroffenen, sondern auch Gerichte und Versicherer um.

Gleichzeitig wächst die Komplexität durch die zunehmende räumliche Verdichtung städtischer Gesundheitsstandorte. Apotheken teilen sich Gebäude mit Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Rehazentren, Cafés, Einzelhändlern. Ein Zwischenfall im Kühlaggregat – sei es durch Stromschwankung, Wartungsfehler oder Bauteilermüdung – kann ausreichen, um Evakuierungen auszulösen, Ausfälle zu verursachen oder behördliche Stilllegungen zu veranlassen. In all diesen Fällen tritt nicht automatisch ein Versicherungsfall mit klarer Deckung ein – vielmehr beginnt eine Diskussion über Zuständigkeit, Mitverantwortung, Kausalität und Leistungsumfang. Was bei industriellen Großanlagen längst geregelt ist, bleibt im Apothekenwesen oft diffus.

Ein weiteres strukturelles Defizit liegt in der Bewertung kontaminationsbedingter Sekundärschäden. Während Feuer- oder Wasserschäden in den meisten Policen eine definierte Position einnehmen, fehlen bei Umwelt- und Drittfolgeschäden häufig belastbare Festlegungen. Besonders heikel: Sobald biologische Komponenten betroffen sind – etwa durch mikrobiologische Kontamination von Oberflächen, Ausdünstungen in Luftschächten oder versehentlich freigesetzte Lösungsmittel – greift weder die Sachschaden- noch die Umwelthaftpflichtdeckung zuverlässig. Die Folge ist ein teurer Schwebezustand, in dem Versicherer Regulierung ablehnen, Betroffene auf Eigenanteilen sitzenbleiben und Apotheken unter pauschalen Schuldvermutungen leiden.

In vielen Fällen werden die realen Risiken durch standardisierte Beratung und generische Policen kaschiert. Apotheken, so zeigt die Praxis, werden selten individuell risikobewertet. Das führt zu systematisch unterversicherten Betrieben, die erst im Schadenfall bemerken, wie unzureichend ihr Schutz wirklich ist. Besonders prekär ist dies in Regionen mit hoher Versorgungsdichte, in denen ein Ausfall einzelner Apotheken schnell zu flächendeckenden Versorgungslücken führt. Die Verantwortung, die Apothekenbetriebe tragen, ist damit deutlich höher als es ihre juristische oder versicherungstechnische Stellung derzeit abbildet.

Was es braucht, ist ein Umdenken – auf allen Ebenen. Versicherer müssen apothekenspezifische Deckungsmodelle entwickeln, die das tatsächliche Risikospektrum abbilden. Politik und Verwaltung müssen einheitliche Standards schaffen, die Haftungslücken schließen und Prävention stärken. Berufsverbände müssen ihre Mitglieder sensibilisieren, regelmäßig zu prüfen, ob bestehende Policen noch zur betrieblichen Realität passen. Und Apothekenleitungen selbst sollten sich bewusst machen, dass Verantwortung in ihrem Fall nicht nur an der Offizin endet – sondern am Rückflussbehälter, am Steckdosensystem, am Kühlschrank, im Untergeschoss.

Denn am Ende geht es nicht nur um Schadenssummen, Regulierungspflichten und juristische Zuweisungen. Es geht um das stille Risiko im Betriebssystem Gesundheit – und darum, es sichtbar zu machen, bevor es real wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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