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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Der neue Apothekenwirtschaftsbericht suggeriert Stabilität, doch die Realität ist eine andere: Rekordschließungen, verschleierte Versorgungsbrüche und eine stillschweigende Politik prägen das Bild. Inmitten dieser fragilen Lage entfacht ein einziges Wort in Steinmeiers Rede eine Debatte über politische Repräsentation – „Online-Apotheke“ statt „Apotheke“. Parallel entwirft der SVR ein neues System der Arzneipreisbildung, das Markt und Verantwortung neu verteilt. Gesundheitsministerin Nina Warken will die Frauen-Union führen, doch auch ihre Kandidatur steht im Zeichen größerer Fragen: Wer gibt in der CDU künftig Richtung und Ton vor? Während der Phagro angesichts ausgehöhlter Skontopraxis vor einem Systembruch warnt, florieren illegale Schlankmacher über Webshops mit verbotenen Wirkstoffen. Allergien belasten Millionen Menschen, doch Versorgungslücken bleiben – ebenso wie bei der Kombination von Methotrexat und Metamizol, deren toxisches Potenzial zu wenig beachtet wird. Die Interpharm 2025 beleuchtet stillere Risiken: Mikronährstoffverluste durch Arzneimittel. Und während Selbstbräuner mit Melanoidinen oberflächlich Hautschutz suggerieren, bleibt der eigentliche Schutz aus – ein symptomatischer Befund in einer Branche zwischen Schein und Verantwortung.
Versorgung zerfällt, Statistik beruhigt, Politik schweigt
Warum der Apothekenwirtschaftsbericht mehr verschleiert als erklärt – und was jetzt dringend offengelegt werden muss
Die Apothekenlandschaft in Deutschland verändert sich rasant – und nicht unbedingt zum Guten. Der aktuelle Apothekenwirtschaftsbericht des Deutschen Apothekerverbands (DAV) für das Jahr 2024 zeichnet ein Bild, das auf den ersten Blick durchwachsen, auf den zweiten jedoch tief besorgniserregend ist: Ein neuer Schließungsrekord bei Apotheken trifft auf gestiegene Umsätze und leicht verbesserte Betriebsergebnisse – eine Entwicklung, die bei näherer Betrachtung mehr kaschiert als erklärt.
Mit über 500 Apothekenschließungen innerhalb eines Jahres sank die Zahl der öffentlichen Apotheken auf unter 17.500 – der tiefste Stand seit der Wiedervereinigung. Diese Entwicklung spiegelt keineswegs einen effizienteren Markt oder eine gezielte Konsolidierung, sondern vielmehr die Erosion eines Versorgungssystems, das zunehmend unter den Bedingungen personeller Verknappung, ökonomischer Stagnation und politischer Auszehrung leidet. Die betroffenen Betriebe befinden sich zumeist in strukturschwachen Regionen, fernab der urbanen Zentrumslogik, und sind oft inhabergeführt, filialfrei und zugleich chronisch überlastet.
Gleichzeitig meldet der DAV für durchschnittliche Apotheken eine Umsatzsteigerung um 5,3 % und einen gestiegenen Rohertrag von rund 780.000 Euro. Doch diese Zahlen können täuschen. Denn sie blenden sowohl die Spreizung der Ertragslagen als auch die zugrundeliegenden Effekte aus – etwa den temporären Schub durch COVID-Nachwirkungen, erhöhte Rezeptvolumina in urbanen Hochfrequenzlagen oder auch die Monetarisierung von Zusatzleistungen wie Impfungen und digitalen Services. Tatsächlich zeigen sich im Branchenalltag zunehmend Verwerfungen: Während automatisierte Apotheken mit hoher Personaldecke und zentraler Lage weiter wachsen, geraten kleinere Standorte in die Defensive – ausgezehrt durch Dokumentationspflichten, technische Umstellungszwänge und ein zunehmend unberechenbares regulatorisches Umfeld.
Die politische Kulisse bleibt dabei bemerkenswert still. Weder ABDA noch Bundesgesundheitsministerium haben bislang eine strukturierte Antwort auf den dramatischen Rückgang der Betriebsstätten formuliert. Stattdessen stützt sich der Bericht auf Durchschnittswerte – und verschleiert damit das Auseinanderdriften der Realitäten. Die vermeintliche Stabilität entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Durchschnittskulisse über einem Fundament aus struktureller Erschöpfung. Der wirtschaftliche Erfolg einiger weniger wird zum rhetorischen Schutzschild für den systemischen Kollaps vieler anderer.
Diese Schieflage hat Konsequenzen: Die wohnortnahe Versorgung wird brüchiger, die Verweildauer von Fachpersonal in der Offizin sinkt, das Berufsfeld verliert an Attraktivität. Es entsteht ein Versorgungsvakuum, das nicht nur ökonomische, sondern auch soziale Folgen zeitigt – insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Apotheke häufig die letzte verbliebene Gesundheitsinfrastruktur darstellt. Wenn die Politik weiterhin auf Mittelwerte setzt, statt sich den Extremen zuzuwenden, wird aus der ökonomischen Disparität eine versorgungspolitische Katastrophe. Es ist nicht die Stabilität in der Mitte, die über das Schicksal des Systems entscheidet – es sind die Bruchstellen am Rand.
Die strukturelle Resilienz der Apothekenbranche darf nicht an aggregierten Durchschnittszahlen bemessen werden, sondern muss sich an ihrer Fähigkeit messen lassen, unter widrigen Bedingungen weiterhin sicher, verlässlich und präsent zu sein. Die wachsende Diskrepanz zwischen scheinbarem wirtschaftlichem Erfolg und realer Systembelastung ist ein Warnsignal. Wer sie überhört, riskiert nicht nur Standorte, sondern Vertrauen – und letztlich die Integrität der Versorgung selbst.
Symbolik kippt, Vertrauen bröckelt, Sprache trennt
Warum Steinmeiers Manuskript Apothekern sauer aufstößt – und wie ein Wort zu viel politische Realität verschiebt
Der Tag des Grundgesetzes am 23. Mai erhält 2026 erstmals bundesweite Sichtbarkeit als Ehrentag der Verfassung – so will es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Doch ausgerechnet eine Formulierung in seinem Redemanuskript zum diesjährigen Verfassungstag entfacht Kritik aus den Reihen der Apothekerschaft. Während Steinmeier in seiner gehaltenen Rede von Alltagshilfen sprach, bei denen junge Menschen Älteren etwa bei WhatsApp oder „bei der Bestellung in der Apotheke“ assistieren, liest sich die schriftlich veröffentlichte Version anders: Dort steht von „Bestellung in der Online-Apotheke“ die Rede. Diese kleine sprachliche Verschiebung löste bei vielen vor Ort tätigen Apotheken Widerspruch aus – und zeigt, wie sensibel das Verhältnis zwischen politischen Symbolgesten und konkreten Versorgungsrealitäten geworden ist.
Denn auch wenn auf der Webseite des Bundespräsidenten der rechtlich übliche Zusatz „Es gilt das gesprochene Wort“ erscheint, steht das Redemanuskript öffentlich zugänglich im Raum – und damit eine Formulierung, die, wie Kritiker betonen, wie eine indirekte Empfehlung für den Versandhandel mit Arzneimitteln gelesen werden kann. In einer Zeit, in der Vor-Ort-Apotheken durch regulatorische Unsicherheit, wirtschaftlichen Druck und Personalengpässe zunehmend unter Druck stehen, wirkt ein solcher Lapsus nicht nur unglücklich, sondern für manche wie ein Affront.
Besonders deutlich reagierte Tatjana Zambo, Präsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg. Für sie ist der Vermerk im Redemanuskript ein „Schlag ins Gesicht“ für alle, die täglich vor Ort für Patienten arbeiten. Die rhetorische Frage, „was das für eine Guttat sein soll, Menschen in den Versandhandel mit zum Teil lebenswichtigen Arzneimitteln zu schicken“, trifft einen wunden Punkt. Die Kritik richtet sich nicht nur gegen das missverständliche Manuskript, sondern gegen eine wachsende politische Ambivalenz: Während man offiziell die Apotheken im Ort lobt, scheinen narrative Leerstellen wie diese strukturelle Verschiebungen zugunsten des Versandhandels zu legitimieren.
Dass Steinmeier im gesprochenen Wort den „Online“-Zusatz fallen ließ, kann als bewusste Differenzierung verstanden werden – oder als nachträgliches Korrektiv in letzter Sekunde. Doch der Schaden ist angerichtet: Wenn selbst ein symbolträchtiger Tag der demokratischen Ordnung dazu beiträgt, die Apotheken vor Ort kommunikativ zu marginalisieren, bleibt vom geplanten „Bühnenbild fürs Bessermachen“ mehr Irritation als Identifikation. Wer Vertrauen in öffentliche Institutionen stärken will, muss besonders sorgsam mit jenen Versorgungsmodellen umgehen, die in alltäglicher Nähe Vertrauen stiften – nicht distanzieren.
Gerade in Zeiten multipler Krisen sind es nicht die glatten Begriffe, sondern die präzisen Formulierungen, die Verlässlichkeit signalisieren. Der Verfassungstag soll ein Ort der Verbundenheit sein – nicht ein Schauplatz unfreiwilliger Abgrenzung. Steinmeier kann die Situation noch bereinigen. Ein kleines Update am Manuskript wäre ein großer Schritt Richtung Klarheit – und Respekt.
Frühere Eingriffe, rückwirkende Korrekturen, neue Spielräume
Wie der SVR eine Neuausrichtung der Arzneipreisbildung fordert, die Industrie warnt und die Politik unter Zugzwang setzt
Die Preisbildung von Arzneimitteln in Deutschland war noch nie ein rein ökonomisches Kalkül – sie war stets ein Spiegel der politischen Kräfteverhältnisse, der sozialstaatlichen Ambitionen und nicht zuletzt des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat, Pharmaindustrie und Gesellschaft. Mit seinem jüngsten Gutachten hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) nun ein Dokument vorgelegt, das nicht nur bestehende Mechanismen der Preisfindung seziert, sondern vor allem neue Spielregeln entwirft. Spielregeln, die teils revolutionär wirken, teils ein konsequentes Weiterdenken bisheriger Regulierungslogiken darstellen – und in ihrer Summe das Potenzial haben, das pharmaökonomische Gefüge der Bundesrepublik grundlegend neu zu kalibrieren.
Der SVR, traditionell als beratendes, aber meinungsstarkes Gremium bekannt, geht in diesem Gutachten deutlich weiter als in früheren Bewertungen. Die aktuelle Arzneimittelpreisdynamik, so der Tenor, lasse sich mit punktuellen Korrekturen nicht mehr einfangen. Stattdessen schlägt der Rat eine Vielzahl struktureller, teils disruptiver Eingriffe vor: von früheren Preisverhandlungen und neuen Kriterien der Nutzenbewertung über retrospektive Deckelungen bis hin zu einem Paradigmenwechsel beim Umgang mit Hochpreismedikamenten. Das Ziel sei klar: Die Kostendämpfungsinstrumente sollen wirksamer, früher und konsequenter greifen – bevor sich Innovationen verselbstständigen und ganze Versorgungspfade in ökonomische Abhängigkeit geraten.
Auffällig ist der rhetorische Duktus des Gutachtens: Es ist keine nüchterne Verwaltungsprosa, sondern ein programmatischer Text, der Verantwortung einfordert – von Politik wie Industrie gleichermaßen. Der Rat sieht das AMNOG, also das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, in seiner gegenwärtigen Form als nicht mehr ausreichend an. Besonders bei Therapien, die mit Jahreskosten jenseits der 100.000-Euro-Grenze operieren, werde die gesellschaftliche Tragfähigkeit der bestehenden Preisbildungsmodelle zunehmend infrage gestellt. Die oft geübte Kritik, Deutschland agiere als internationaler Preistreiber und verschaffe der Industrie überhöhte Einnahmen, wird in eine differenziertere Betrachtung eingebettet: Nicht das Prinzip der Erstattungsfähigkeit wird angezweifelt, sondern die Gewichtung von Nutzen, Innovation und Preiswürdigkeit – und die Fähigkeit des Systems, diese Faktoren in eine faire Balance zu bringen.
Ein zentraler Reformvorschlag betrifft die Vorverlagerung der Preisverhandlung. Schon ab Markteintritt sollen Unternehmen sich mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf eine Preisrange verständigen, die sich an vordefinierten Nutzenkategorien orientiert. Das würde nicht nur Transparenz und Planbarkeit erhöhen, sondern auch taktisches Marktverhalten einschränken. Parallel fordert der SVR eine stärkere Rolle für die gesetzlichen Krankenkassen, etwa bei der Verhandlung über individuelle Erstattungsgrenzen oder im Rahmen von „managed entry agreements“ – also kontrollierten Markteinführungen mit begleitender Datenerhebung.
Besonders kontrovers dürfte die Empfehlung sein, retrospektive Preiskorrekturen gesetzlich zu verankern. Hierbei geht es darum, Preise auch rückwirkend anzupassen, wenn sich der tatsächliche Versorgungseffekt eines Medikaments als geringer erweist als erwartet. Ein solches Instrument wäre ein Bruch mit bisherigen Prinzipien des Marktzugangs – und würde zugleich ein neues Risikobewusstsein in die unternehmerischen Planungen der Hersteller einführen. Wer auf maximale Listung spekuliert, müsste sich künftig auf Nachverhandlungen mit spürbaren finanziellen Rückwirkungen einstellen.
Der Sachverständigenrat schlägt zudem eine Neubewertung des Umgangs mit sogenannten Orphan Drugs und ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products) vor. Gerade diese Therapien – oft individualisiert, hochkomplex und extrem teuer – entziehen sich bisher weitgehend der regulären Preislogik. Das Gutachten plädiert für eine klarere Nutzenmessung, eine zeitlich engere Begrenzung der Ausnahmetatbestände und eine Einbettung in reguläre AMNOG-Verfahren. Auch hier wird der Wechsel vom Prinzip Hoffnung zum Prinzip Evidenz deutlich: Innovation ja – aber nicht zum Preis unkontrollierter Budgetbelastung.
In der pharmazeutischen Industrie stoßen die Vorschläge auf kalkulierte Skepsis. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) warnt bereits vor einem drohenden Rückzug aus dem deutschen Markt, sollte der regulatorische Druck zu stark werden. Zugleich verweisen Branchenvertreter darauf, dass Forschung und Entwicklung in einem risikobehafteten Umfeld stattfinden, das stabile und attraktive Rahmenbedingungen brauche. Innovation dürfe nicht durch Planwirtschaft erstickt werden – so das Mantra. Doch der SVR hält dagegen: Wer ein Gesundheitssystem aufrechterhalten wolle, das Zugang, Solidarität und Innovation gleichzeitig garantiere, müsse auch unbequeme Prioritäten setzen können.
Die politische Anschlussfähigkeit der Empfehlungen ist vorhanden – aber nicht selbstverständlich. Während manche Forderungen in der Ampelkoalition auf offene Ohren stoßen dürften, etwa bei SPD und Grünen, wirkt die FDP zurückhaltender. In der Union wird bereits über eine Stärkung der Marktkräfte als Gegenstrategie diskutiert. Die kommenden Monate könnten entscheidend sein für die Frage, ob das Gutachten als Signal oder als Schablone für künftige Gesetzgebung dient.
Sicher ist: Mit diesem Gutachten verschiebt sich der Horizont der Arzneimittelpreisbildung. Die zentrale Frage lautet nicht mehr, ob reguliert werden soll, sondern wie tief, wie früh und wie konsequent. Zwischen Versorgungssicherheit und Preisgerechtigkeit wird eine neue Balance gesucht. Dass diese Suche nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ethisch geführt werden muss, macht das Gutachten mehr als deutlich. Es ist ein Dokument des Umbruchs – und vielleicht der Beginn einer neuen Phase in der Arzneimittelpolitik.
Warken fordert Führung, Union sucht Richtung, Frauen erwarten Antwort
CDU-Ministerin will Frauen-Union stärken und Parteistrukturen nachhaltig verändern
Kaum im Amt, schon mit einem neuen Anspruch: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will Vorsitzende der Frauen-Union werden – und macht keinen Hehl daraus, dass es ihr nicht um Symbolik, sondern um Strukturveränderung geht. Ihre Bewerbung, verkündet im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, fällt nicht zufällig in eine Zeit parteiinterner Standortsuche, in der die CDU zwischen konservativer Selbstvergewisserung und öffnender Modernisierung laviert. Während die bisherige Vorsitzende Annette Widmann-Mauz nicht erneut kandidiert, tritt Warken mit einer programmatischen Schärfung an – konfrontiert allerdings mit Ina Scharrenbach, Bauministerin in Nordrhein-Westfalen und ebenfalls entschlossen, der Frauen-Union ein neues Profil zu geben.
Warken stellt ihre Kandidatur unter das Versprechen, der Frauen-Union eine lauter vernehmbare Stimme in den Machtzentren der Partei zu geben. Sie betont, dass ihr Ministeramt und die Führung der parteiinternen Frauenorganisation sich nicht gegenseitig behinderten, sondern im Idealfall wechselseitig stärkten: ein starker Verband als Rückgrat für die Ministerin – eine Ministerin mit Kabinettssitz als Hebel für den Verband. Mit dieser Argumentationslinie will Warken nicht nur Unterstützerinnen mobilisieren, sondern der Funktion politischen Ernst verleihen.
Im Zentrum ihrer Ambitionen stehen mehrere Anliegen, die längst überfällig erscheinen: steuerliche Entlastungen bei der Kinderbetreuung, härtere Sanktionen bei Gewalt gegen Frauen, ein organisationaler Ausbau in den neuen Bundesländern. Vor allem aber geht es um Sichtbarkeit – nicht bloß medial, sondern machtpolitisch: Warken kritisiert, dass im Koalitionsausschuss lediglich eine Frau vertreten sei, obwohl die CDU regelmäßig betone, wie wichtig Frauenförderung sei. Der Vorwurf, Parteichef Friedrich Merz lasse Frauen zu oft außen vor, werde aus ihrer Sicht dennoch überzeichnet. Merz arbeite mit Frauen ebenso vertrauensvoll wie mit Männern – aber strukturelle Gleichwertigkeit ergebe sich nicht aus gutem Willen, sondern aus systemischer Repräsentation.
Dass die Frauen-Union – mit über 100.000 Mitgliedern – die größte parteipolitische Frauenorganisation Europas ist, wird in der CDU häufig erwähnt, selten aber als strategisches Kapital begriffen. Warken will genau das ändern. Ihre Bewerbung impliziert auch eine Absage an ein parteiinternes Nebeneinanderher von Positionen und Personen. Stattdessen will sie mit verbindlichen Zielsetzungen für Gleichstellungspolitik im Koalitionsvertrag punkten und den innerparteilichen Reformdruck konkretisieren.
Der Gegenkandidatur von Ina Scharrenbach begegnet sie mit dem Hinweis auf breite Rückendeckung aus Landesverbänden – ohne jedoch einen offenen Schlagabtausch zu provozieren. Beide Bewerberinnen sind im Ton sachlich, doch ihre Positionierungen deuten unterschiedliche Ansätze an: Während Scharrenbach bislang stärker auf den Themenzuschnitt ihres eigenen Ressorts verweist, will Warken einen Brückenschlag zwischen Exekutivmacht und Parteibasis forcieren. Am kommenden Wochenende, wenn die Frauen-Union in Reutlingen zum 36. Bundesdelegiertentag zusammenkommt, wird nicht nur eine neue Vorsitzende gewählt. Es wird auch über Machtverhältnisse, Sichtbarkeitsstrategien und Zukunftsprofile innerhalb der CDU abgestimmt.
Im Windschatten dieser Kandidatur steht eine tiefere Frage: Wie reformfähig ist die CDU im Innersten? Und wer gibt innerhalb der Partei den Ton für Geschlechtergerechtigkeit, politische Teilhabe und strukturelle Modernisierung an? Wenn Warken davon spricht, dass „beide Seiten profitieren“ könnten – die Frauen-Union wie auch das Kabinett –, dann meint sie damit nicht nur eine organisatorische Synergie. Sie meint eine politische Neuausrichtung. Und die beginnt, wie so oft, mit einer Personalie.
Rx-Pflicht ignoriert, Plattformhandel entgleist, Tierarznei entgrenzt
Wie Oridermyl auf Ebay frei verkauft wird – und niemand eingreift
Ein Produkt, das in deutschen Apotheken nur nach Vorlage eines Tierarzt-Rezepts erhältlich wäre, wird auf Ebay in dreistelligen Stückzahlen verkauft – ganz ohne Rezept, Beratung oder rechtliche Kontrolle. Oridermyl heißt das Präparat, das von rund 40 Anbietern auf der Plattform angeboten wird: ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung von Otitis externa bei Hunden und Katzen, hergestellt vom französischen Pharmaunternehmen Vetoquinol, in Deutschland jedoch nicht zugelassen. Dass ein solches Mittel aus Frankreich, Polen, China und Österreich per Mausklick erworben werden kann, entblößt eine gefährliche Regulierungsblase: Denn auf Apothekenlastigkeit und tierärztliche Kontrolle wird verzichtet – zugunsten von Multirabatt, Preisvorschlag und kostenlosem Rückversand.
Was als vermeintlich harmloses Ohrmittel erscheint, enthält vier pharmakologisch wirksame Substanzen: Permethrin, ein starkes Insektizid, das insbesondere für Katzen bei unsachgemäßer Anwendung hochtoxisch sein kann, Neomycin, ein Aminoglykosid mit bekannten ototoxischen Risiken, Nystatin gegen Hefepilze und das Glukokortikoid Triamcinolonacetonid – jedes für sich bereits verschreibungspflichtig, in Kombination ein Risiko-Cocktail. Gerade bei perforiertem Trommelfell oder fehlerhafter Applikation kann der Schaden groß sein. Und doch wird Oridermyl auf der Plattform gehandelt, als handle es sich um ein Pflegemittel. Der französische Anbieter „Fufula“ hat das Produkt in Doppelpackung 142 Mal verkauft. Der chinesische Händler „Hoyoiun“ bringt es auf 112 Verkäufe – beide mit Rabattstaffel. Beim polnischen Anbieter „permanents“ sinkt der Preis bei Abnahme mehrerer Packungen automatisch. Und die Bilder? Versehen mit Deutschlandflaggen – obwohl die Produkte aus dem Ausland versandt werden.
Der Kommentar erübrigt sich fast, weil der Skandal im Schweigen liegt: Es ist nicht der Verkauf allein, der alarmiert, sondern die systematische Untätigkeit der Behörden. Schon im Februar 2024 hatten sich Apotheken und das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) an Ebay gewandt. Doch statt zu verschwinden, hat sich das Angebot vervielfacht. Die Marktplatz-Logik scheint immun gegen pharmazeutische Bedenken. Ebay gibt sich unzuständig, der Gesetzgeber ist stumm, und die Aufsichtsbehörden verweisen auf fehlende Instrumente. Diese Passivität ist kein Versäumnis – sie ist strukturell. Sie signalisiert nicht nur, dass Tiergesundheit im digitalen Raum zur Privatsache degradiert wird, sondern auch, dass Arzneimittelsicherheit längst nicht mehr flächendeckend durchgesetzt wird.
Wohin führt eine solche Erosion? Nicht nur die medizinische Qualität leidet. Auch das Vertrauen in die Regelhaftigkeit des Systems wird ausgehöhlt. Während Tierärzt:innen haften, wenn ein Wirkstoff falsch dosiert oder unpassend kombiniert wird, können Ebay-Verkäufer:innen offenbar unkontrolliert agieren. Das Beispiel Oridermyl ist keine Einzelabweichung – es steht für eine generelle Schwäche des arzneimittelrechtlichen Vollzugs im grenzüberschreitenden Onlinehandel. Dass sich dieser Zustand ausgerechnet auf dem Rücken von Haustieren – und über Umwege auch ihrer Halter:innen – abspielt, ist nicht nur ein ethisches Problem. Es ist eine politische Zumutung.
Skonto-Druck spaltet Versorgung, Großhandel stemmt sich, Politik riskiert Strukturbruch
Phagro warnt vor Erosion der Lieferfähigkeit und fordert Mindestvergütung als Schutzfaktor
Wer das Fundament der Versorgung untergräbt, gefährdet die Stabilität des ganzen Systems – mit dieser Mahnung tritt der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) der politischen Debatte zur Skontopraxis entgegen. In einer Phase, in der das politische Berlin vordergründig die Apotheken zu stärken verspricht, warnt der Verband eindringlich vor einer ökonomischen Aushöhlung des vollversorgenden Großhandels. Dass die Mitgliederversammlung des Phagro nicht nur zur turnusgemäßen Wahl, sondern zur klaren strategischen Positionsbestimmung genutzt wurde, signalisiert den Ernst der Lage. Die zentrale Botschaft: Wer Skonti unbegrenzt zulässt, hebelt nicht nur wirtschaftliche Mechanismen aus, sondern gefährdet die Pflichtversorgung der Bevölkerung.
Mit der Wiederwahl von Marcus Freitag, Deutschlandchef des Unternehmens Phoenix, zum Vorsitzenden und der erstmaligen Berufung von Kerem Inanc, Geschäftsführer der Alliance Healthcare Deutschland GmbH, zum stellvertretenden Vorsitzenden demonstriert der Verband eine personelle Kontinuität bei wachsender Entschlossenheit. Beide Spitzenvertreter vereint das Ziel, den Pharmagroßhandel nicht als bloßes logistisches Mittelglied, sondern als tragende Säule der Arzneimittelversorgung politisch sichtbarer zu machen. Schon im Vorfeld der Mitgliederversammlung hatte sich abgezeichnet, dass der Verband auf Konfrontationskurs zur geplanten Skonto-Neuregelung der Ampel-Koalition gehen würde. Was sich am 22. Mai in Berlin konkretisierte, war keine bloße Positionsnote, sondern ein Appell mit Nachdruck – adressiert an politische Entscheidungsträger, die bei ihren Reformvorhaben ökonomische Realitäten ignorieren.
Denn die eigentliche Frontlinie verläuft nicht zwischen Apotheken und Großhandel, sondern zwischen der ökonomischen Realität der Arzneimittelverteilung und einem politischen Wunschdenken, das mit wohltönenden Ankündigungen operiert, aber die Folgen nicht durchdenkt. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, das bislang geltende Skonto-Verbot zu kippen, um Apotheken wirtschaftlich zu entlasten. Was auf den ersten Blick als Unterstützung erscheint, birgt in der logistischen Praxis ein strukturelles Risiko: Der Phagro verweist auf das fragile Gleichgewicht der Lieferkette. Der gesetzlich festgelegte Festzuschlag von 73 Cent pro Packung stellt keine üppige Marge dar, sondern ist ein staatlich regulierter Ausgleich für gesetzlich definierte Versorgungsaufgaben. Bereits im Jahr 2024 sank die durchschnittliche Großhandelsmarge auf einen historischen Tiefstwert von 3,77 Prozent. Eine weitere Erosion durch skontobedingte Preisschlachten würde die Wirtschaftlichkeit vieler Großhändler in den roten Bereich drücken – mit unmittelbar negativen Effekten auf Personal, Lagerhaltung, Logistik und Versorgungssicherheit.
Was der Phagro in Berlin artikuliert hat, ist kein Selbstschutzreflex eines Wirtschaftsverbands, sondern der Versuch, die Grundlagen einer neutralen, patientenzentrierten Versorgungspolitik zu verteidigen. Apothekenpolitik darf sich nicht in symbolischen Entlastungsgesten für eine Berufsgruppe erschöpfen, wenn sie an anderer Stelle irreversible Funktionsverluste verursacht. Wenn politische Entscheidungsträger es mit dem Versorgungsauftrag vor Ort ernst meinen, dann können sie diesen nicht gegen die operativen Träger des Systems ausspielen.
Kerem Inanc bringt den zentralen Punkt auf den Begriff: Eine sachgerechte Regelung muss die Mindestvergütung des Pharmagroßhandels garantieren, nicht unterminieren. Andernfalls drohen Sekundäreffekte, die keine politische Simulation und kein Koalitionsvertrag aufgefangen hat: regionale Lieferausfälle, abnehmende Resilienz der Lieferkette, Personalabbau und Standortschließungen. Gerade in einer Zeit, in der die Anforderungen an die Arzneimitteldistribution durch Lieferengpässe, geopolitische Verwerfungen und regulatorischen Mehraufwand massiv steigen, wäre es ein politischer Kunstfehler, an der wirtschaftlichen Substanz des Großhandels zu sägen.
Der Bericht zur Phagro-Mitgliederversammlung ist deshalb mehr als ein Protokoll innerverbandlicher Entscheidungen. Er ist eine klare Gegenrede zur politischen Praxis der selektiven Belastungsverschiebung. Die Arzneimittelkette besteht nicht aus isolierten Einheiten, sondern aus einem hochkomplexen, aufeinander abgestimmten System. Wer am einen Ende des Systems Erleichterungen gewährt und am anderen Ende zusätzlichen ökonomischen Druck aufbaut, destabilisiert nicht einzelne Unternehmen – sondern den gesamten Versorgungsrahmen.
Der politische Reflex, Apotheken durch Skontoerlaubnisse scheinbar zu entlasten, könnte sich rückblickend als Pyrrhussieg erweisen. Denn ohne funktionierende Großhandelsstrukturen ist auch die stärkste Vor-Ort-Apotheke nicht arbeitsfähig. Der Phagro macht mit seiner Intervention deutlich: Wer sich zur Arzneimittelsicherheit bekennt, muss den Großhandel nicht als betriebswirtschaftliches Korrektiv, sondern als systemstabilisierenden Schutzfaktor verstehen. In einer politischen Landschaft, die zunehmend nach kurzfristigen Schlagzeilen statt langfristigen Lösungen strebt, ist das eine unbequeme, aber notwendige Erinnerung an die Versorgungsrealität.
Wenn das politische Berlin es mit der Stärkung der Versorgung ernst meint, dann nicht durch die einseitige Öffnung von Rabattmechanismen, sondern durch die faire Absicherung aller tragenden Akteure. Der Phagro hat seinen Standpunkt deutlich gemacht – nun liegt es an der Politik, ob sie ihn hört.
Verbotenes verkauft, Gefahr verschleiert, Leben riskiert
Wie illegale Schlankmacher mit Sibutramin in Online-Shops landen, Deklarationspflichten umgangen werden und Behörden hinterherlaufen
Vermeintlich harmlose Schlankmacher aus dem Internet entpuppen sich immer wieder als lebensgefährliche Gesundheitsfallen – mit verbotenen Wirkstoffen, die nicht deklariert sind und dadurch selbst informierte Verbraucher:innen in trügerischer Sicherheit wiegen. In Rheinland-Pfalz hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) erneut in fünf online bestellten Produkten die hochriskanten Substanzen Sibutramin und Phenolphthalein nachgewiesen – Stoffe, deren Einsatz in Europa seit Jahren untersagt ist. Die Präparate wurden über ausländische Webshops bestellt und beim Zoll beschlagnahmt. Die Namen klingen harmlos: Royal Slim, Zotreem Advance Slim, Forskolin Extract, Complex Coffee LK und Slimming Advanced – doch was sich dahinter verbirgt, ist eine gefährliche Mischung aus pharmakologischer Täuschung, regulatorischem Blindflug und kalkuliertem Menschenversuch.
Sibutramin, einst als Arzneimittel gegen Adipositas zugelassen, wurde bereits 2010 nach der SCOUT-Studie vom Markt genommen. Diese belegte ein signifikant erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall. Der Wirkstoff greift massiv in den Blutdruck- und Stoffwechselhaushalt ein, kann in Verbindung mit Psychopharmaka fatale Wechselwirkungen entfalten – bis hin zum Tod. Der Vertrieb sibutraminhaltiger Präparate ist in Deutschland strafbar, dennoch taucht der Wirkstoff mit beunruhigender Regelmäßigkeit in scheinbar legalen Produkten auf. Der Fall „Turboslim“ im November 2023, der trotz des Labels „100 Prozent herbal“ Sibutramin enthielt, war kein Einzelfall – im Januar 2025 folgte „Starvex“, ebenfalls über ausländische Plattformen vertrieben, ebenfalls vom Zoll abgefangen, erneut mit positivem Labornachweis.
Es ist ein Wiederholungsspiel mit immer denselben Zutaten: profitgetriebene Anbieter, kaum kontrollierbare Versandwege und ein regulatorisches Flickwerk, das den globalen Onlinehandel längst nicht mehr in den Griff bekommt. Die Behörden warnen – aber sie erreichen zu wenige. Die Mechanismen der Täuschung sind raffinierter als je zuvor: künstliche Gesundheitsversprechen, visuelle Natürlichkeit, pseudowissenschaftliche Begleittexte. Was fehlt, ist nicht nur Kontrolle, sondern Aufklärung – und ein deutliches politisches Signal, dass Gesundheit nicht der Nachsicht geopfert werden darf.
Auch Phenolphthalein, ebenfalls in mehreren der untersuchten Produkte enthalten, steht exemplarisch für diese Form des gefährlichen Etikettenschwindels. Der Wirkstoff wirkt abführend und suggeriert kurzfristige Erfolge auf der Waage – doch langfristig drohen Schleimhautschäden, Elektrolytverschiebungen und sogar karzinogene Effekte. In Deutschland ist die Substanz nicht mehr zugelassen. Dennoch bleibt sie im Netz leicht verfügbar, oft in Mixprodukten, die gezielt auf Gewichtsverlust setzen, ohne offen zu deklarieren, womit sie arbeiten. Dass viele der Produkte mit Begriffen wie „Detox“, „Natural Slim“ oder „Herbal Cleanse“ beworben werden, entbehrt nicht einer bitteren Ironie – sie reinigen nichts, sie vergiften.
Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich häufig auf vermeintlich große Pharmaskandale – doch das tägliche Risiko entsteht oft im Kleinen, im Unscheinbaren, im Päckchen aus dem Ausland. Wer über verbotene Schlankmacher spricht, muss über den strukturellen Kontrollverlust im digitalen Arzneimittelvertrieb sprechen. Es reicht nicht, gelegentlich Warnungen auszusprechen. Es braucht dauerhafte Ressourcen, rechtlich verbindliche Standards und grenzüberschreitende Verantwortung. Gesundheit darf nicht als Nebenschauplatz von Plattformökonomie und Lieferkettenfreiheit verhandelt werden.
Denn wer heute ein Schlankheitsmittel bestellt, das „pflanzlich“ aussieht, erwartet keine medizinische Notlage. Doch genau das kann eintreten – mit Herzrhythmusstörungen, neurologischen Krisen, Organversagen. Wenn die Substanz im Produkt nicht drinsteht, aber doch enthalten ist, bricht nicht nur das Verbrauchervertrauen – es entsteht ein krimineller Raum, in dem Gesundheit verhandelbar wird. Genau hier braucht der Staat mehr als bloße Appelle. Er braucht Konsequenz.
Allergien gezielt behandeln, Risiken wirksam begrenzen, Versorgungslücken konsequent schließen
Wie moderne Wirkstoffe Symptome lindern, Notfälle verhindern und Apothekenberatung entscheidend wird
Während andere den Mai mit Picknickdecken und offenen Fenstern begrüßen, bedeutet er für Millionen Menschen in Deutschland den Beginn einer Phase chronischer Belastung. Die Gräserpollensaison nimmt Fahrt auf, viele Frühblüher sind noch aktiv, die Luft ist voller allergener Partikel – und die Beschwerden spürbar. Niesen, Juckreiz, brennende Augen, erschwerte Atmung: Für Betroffene ist das nicht nur lästig, sondern beeinträchtigt Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und Schlaf. Die Relevanz dieser Symptome wird häufig unterschätzt, obwohl Allergien längst zur Volkskrankheit avanciert sind. Mehr als 23 Millionen Menschen in Deutschland sind betroffen, darunter auch zwei Millionen Kinder und Jugendliche – Tendenz steigend.
Die Apotheke ist für viele der erste Anlaufpunkt, wenn die Symptome einsetzen. Hier erwarten Ratsuchende nicht nur Linderung, sondern auch Orientierung: Welche Präparate wirken schnell? Was ist bei Kindern, Schwangeren oder chronisch Erkrankten zu beachten? Und wie lässt sich verhindern, dass eine saisonale Allergie in ein Asthma bronchiale übergeht?
Im Zentrum der pharmakologischen Allergiebehandlung stehen H1-Antihistaminika. Wirkstoffe wie Cetirizin, Loratadin, Levocetirizin oder Fexofenadin blockieren gezielt die Histaminwirkung an den H1-Rezeptoren und lindern damit zentrale Symptome wie Niesen, Juckreiz, Hautreaktionen oder tränende Augen. Während ältere Antihistaminika noch stark müde machten, sind moderne Vertreter deutlich verträglicher – auch für den Einsatz bei Kindern. Loratadin ist beispielsweise ab zwei Jahren zugelassen und wird ebenso wie Cetirizin in der Schwangerschaft als sicher eingestuft. Levocetirizin zeigt eine stärkere Wirkung, ist aber erst ab sechs Jahren empfohlen und in der Schwangerschaft nur mit Einschränkung indiziert. Fexofenadin wiederum gilt als modernste Variante mit geringster Sedierung, wird jedoch bei Schwangeren und Stillenden wegen unklarer Datenlage mit Vorsicht bewertet.
Wo systemische Medikamente nicht ausreichen oder die Beschwerden sich auf Nase, Lunge oder Haut konzentrieren, kommen lokale Kortikosteroide ins Spiel. Mometason-Nasensprays oder Budesonid-Inhalatoren unterdrücken gezielt die Entzündung und wirken dort, wo die Allergie sich manifestiert. Für Schwangere ist Budesonid das Mittel der Wahl. Hydrocortisonhaltige Cremes können Hautreaktionen lindern, müssen jedoch bei Kindern unter sechs Jahren streng ärztlich überwacht werden.
Ein Spezialfall in der Allergietherapie sind Mastzellstabilisatoren wie Cromoglicinsäure. Sie verhindern die Ausschüttung von Histamin und anderen Botenstoffen aus den Mastzellen – wirken allerdings nur präventiv. Ihre größte Schwäche ist ihre Langsamkeit: Sie müssen regelmäßig und vorbeugend angewendet werden, wirken dafür aber sehr gut verträglich, selbst bei Kleinkindern oder in der Schwangerschaft.
Im Hintergrund droht jedoch ein weit gravierenderes Risiko: die Anaphylaxie. Wenn eine allergische Reaktion plötzlich lebensbedrohlich wird – etwa bei Insektenstichen oder bestimmten Nahrungsmitteln –, ist Adrenalin das einzige Gegenmittel. Autoinjektoren wie der EpiPen sind für diese Situationen konzipiert. Ihr rechtzeitiger Einsatz kann Leben retten. Dennoch sind sie in Deutschland häufig untergenutzt oder nicht korrekt angewendet – hier bleibt viel Aufklärung notwendig.
Allergiebehandlung ist kein Nebenkriegsschauplatz. Sie entscheidet darüber, ob Kinder am Sportunterricht teilnehmen, Berufstätige konzentriert arbeiten, Schwangere sicher durch die Pollensaison kommen. Deshalb darf sie nicht auf die Ausgabe von Nasensprays reduziert werden. Eine wirksame Therapie erfordert ein strukturiertes Vorgehen: exakte Anamnese, passende Wirkstoffauswahl, individuelle Beratung – und im besten Fall eine begleitende Expositionsprophylaxe. Wer hier spart, riskiert nicht nur schlechte Kontrolle, sondern auch die Chronifizierung.
Die Apotheke hat dabei eine Schlüsselrolle – als niederschwellige, erreichbare Anlaufstelle mit Fachwissen, Produktsicherheit und Zugang zu Notfallpräparaten. Doch auch sie ist auf verlässliche Versorgung angewiesen. Lieferengpässe bei Budesonid-Inhalatoren oder Mometason-Sprays treffen nicht selten mitten in der Hochsaison ein. Und während sich bei Antihistaminika ein breites Sortiment rezeptfreier Alternativen bietet, ist der Markt für Kortikosteroide deutlich restriktiver organisiert – was Spielraum, aber auch Verantwortung bedeutet.
Allergien sind Ausdruck einer überaktiven Immunreaktion – doch ihr Management darf nicht auf Reaktion beschränkt bleiben. Wer heute vorausschauend behandelt, verhindert morgen Exazerbationen, Krankenhausaufenthalte und krankheitsbedingte Schul- oder Arbeitsausfälle. Die Apotheke kann hier nicht nur lindern, sondern auch präventiv wirken – vorausgesetzt, man lässt sie handeln.
Gefährliche Wirkung, fehlende Warnung, stille Eskalation
Wie Methotrexat und Metamizol gemeinsam toxisch wirken, warum Apotheken zur Schlüsselstelle werden und strukturelle Lücken tödlich enden können
Wer gleichzeitig Methotrexat und Metamizol einnimmt, betritt gefährliches Terrain – oft ohne es zu wissen. Die beiden Wirkstoffe, die in sehr unterschiedlichen Therapieansätzen eingesetzt werden, können sich in ihrer toxischen Wirkung dramatisch potenzieren. Dabei ist nicht nur die Kombination per se problematisch, sondern vor allem das fehlende Frühwarnsystem in der Versorgungspraxis: Zwischen ärztlicher Verschreibung und pharmazeutischer Kontrolle klafft eine Sicherheitslücke, die für betroffene Patienten lebensgefährlich werden kann.
Methotrexat – in niedriger Dosis Standard in der Rheumatologie, in höherer Dosierung auch in der Onkologie verwendet – wirkt als Folsäureantagonist zytotoxisch. Bereits geringfügige Überdosierungen können zu schweren Nebenwirkungen wie Stomatitis, Ulzera, Fieber, Neutropenie oder sogar Organversagen führen. Metamizol, andererseits ein stark wirksames, rezeptpflichtiges Analgetikum, gilt vielen wegen seiner antipyretischen Eigenschaften als harmlos – ein Trugschluss. Denn die gefürchtete Agranulozytose tritt oft ohne Vorwarnung auf und endet im schlimmsten Fall tödlich. Werden beide Wirkstoffe kombiniert, steigt das Risiko gefährlicher Blutbildveränderungen exponentiell – ohne dass dies in allen ärztlichen Entscheidungssystemen entsprechend gewarnt wird.
In dieser Gemengelage ist das pharmazeutische Personal gefordert wie selten. Apothekerinnen und Apotheker tragen eine tragende Rolle in der Versorgungssicherheit. Doch die Realität in der Offizin ist eine andere: Kaum Zeit für Interaktionsprüfung, fragmentierte Informationen über Medikationsprofile, wenig systematisierte Dokumentation von Beschwerden. Dabei wäre gerade die Apotheke der Ort, an dem die unspezifischen Frühzeichen – Schleimhautveränderungen, Fieber, grippeähnliche Symptome – als Warnhinweis erkannt und eingeordnet werden könnten.
Gerade Methotrexat wird wöchentlich verabreicht, ein Schema, das Patientinnen und Patienten mitunter missverstehen. Der daraus resultierende Einnahmefehler – tägliche statt wöchentliche Einnahme – ist in der Praxis kein Einzelfall. Kommt dann noch Metamizol als schmerzlinderndes „Begleitmittel“ dazu, wird aus dem Therapieschema ein toxisches Desaster. Die Fälle sind dokumentiert, doch das Problembewusstsein ist lückenhaft.
Auf der regulatorischen Seite fehlt eine klare Vorgabe für verpflichtende Interaktionswarnungen in den Arzt-Softwaresystemen. Die elektronische Verschreibung müsste eigentlich Schutzfunktion übernehmen – stattdessen zeigt sich in der Praxis, dass entscheidende Hinweise oft nicht integriert oder deaktiviert sind. Auch Medikationspläne, so vorhanden, bilden die Risiken nicht ab. Die Gematik hat diesen Zielkonflikt bislang nicht systematisch bearbeitet.
Und so bleibt die Verantwortung bei denjenigen, die die Patienten sehen, hören, sprechen: den Apothekenteams. Dabei geht es nicht um Schuldzuweisung, sondern um Aufklärung, Prävention, und ein neues Bewusstsein für pharmazeutische Wachsamkeit. Ein Apotheker, der bei Fieber und Schleimhautveränderungen unter Methotrexat und zusätzlichem Metamizol hellhörig wird, kann Leben retten. Aber er braucht dazu Zeit, Systemunterstützung und klare Protokolle – bisher alles Fehlanzeige.
Auch die Fortbildungspraxis müsste den toxikologischen Aspekt dieser Wirkstoffkombination viel stärker in den Fokus rücken. Während Pharmakovigilanz oft mit regulatorischer Bürokratie gleichgesetzt wird, ließe sich durch praxisnahe Schulung ein konkreter Mehrwert schaffen: Symptome deuten, Risiken benennen, Empfehlungen ableiten. Die Interpharm-Vorträge zu Methotrexat-Intoxikationen liefern bereits gute Grundlagen – entscheidend ist jedoch die kontinuierliche Einbindung dieser Inhalte in den Alltag.
Der strukturelle Reformbedarf ist offensichtlich. Der Fall „Methotrexat plus Metamizol“ ist keine Anomalie, sondern Symptom eines tieferliegenden Systemversagens in der Arzneimittelsicherheit. Und doch gibt es Handlungsspielräume. Die verpflichtende Implementierung interaktionssensitiver Warnsysteme im eRezept, die Verankerung kritischer Kombinationen in Medikationsanalysen und die institutionelle Förderung pharmazeutischer Interventionen gehören dazu.
Die politische Aufmerksamkeit für solche Themen ist derzeit gering – zu kleinteilig, zu technisch, zu fern vom medienwirksamen Narrativ. Aber hinter jedem „kleinen“ Interaktionsfall steht ein Mensch, ein Risiko, eine potenziell verhinderbare Tragödie. Es ist an der Zeit, dass das System lernt, was viele Apothekenteams bereits täglich praktizieren: Aufmerksam sein, zuhören, nachfragen – und handeln, bevor es zu spät ist.
Mikronährstoffe verlieren, Wirkung behalten, Verantwortung übernehmen
Wie Arzneimittel die Nährstoffbalance stören, worauf Apotheken achten müssen und was Interpharm 2025 dazu liefert
Arzneimittel, die helfen sollen, können zugleich schaden – zumindest dann, wenn sie unbemerkt Mikronährstoffe binden, blockieren oder ihre Aufnahme behindern. Was im Praxisalltag lange wenig Beachtung fand, rückt zunehmend in den Fokus einer individualisierten, vorsorgenden Arzneimittelversorgung. Bei der Interpharm 2025 in Stuttgart nimmt die Apothekerin Dr. Julia Podlogar genau dieses Thema unter die Lupe: Welche Wirkstoffe gefährden die Mikronährstoffversorgung – und was bedeutet das für die Beratung in der Apotheke?
Podlogars Vortragstitel klingt zunächst wie eine Einführungsveranstaltung in Pharmakologie – „Arzneimittel und Mikronährstoffe: Was ist wirklich wichtig?“ –, doch der Inhalt hat es in sich. Denn was banal beginnt – ein Protonenpumpenhemmer hier, ein Diuretikum dort – mündet in eine hochrelevante Erkenntnis für das Medikationsmanagement: Viele Langzeittherapien gehen mit einem schleichenden Nährstoffentzug einher, der weder dokumentiert noch systematisch erfasst wird. Die Folgen reichen von Müdigkeit und Infektanfälligkeit bis hin zu neurologischen Ausfällen – und werden oft erst spät als durch Arzneimittel induzierte Mangelsyndrome erkannt.
Podlogar nennt exemplarisch die Metformin-Therapie bei Diabetes Typ 2. Das Mittel greift in die Resorption von Vitamin B12 im terminalen Ileum ein – und zwar dosisabhängig und verstärkt bei längerer Anwendung. Eine klare, praxistaugliche Empfehlung zur Supplementation gebe es jedoch nicht. Vielmehr sei hier das klinische Bild entscheidend. „Es geht nicht darum, jedem Metformin-Patienten pauschal ein Vitaminpräparat zu verkaufen“, warnt Podlogar, „sondern um die differenzierte Einschätzung von Risikofaktoren und Symptomen.“
Die Rolle der Apotheke in diesem Kontext ist dabei keineswegs passiv. Vielmehr fordert die Expertin eine aktiv fragende, beobachtende Haltung: Beschwerden wie Parästhesien, Erschöpfung, Zungenbrennen oder Gangunsicherheit sollten bei Metformin-Anwendern ebenso wie bei PPI-Langzeitnutzern als potenzielle Mangelhinweise ernst genommen werden. „Was wir brauchen, ist ein neues Verständnis pharmazeutischer Wachsamkeit“, so Podlogar. Die Apotheke müsse sich dabei als niedrigschwellige Instanz der Nährstoffsicherung begreifen – ohne in die Beliebigkeit der Supplementeberatung abzugleiten.
Neben Metformin und PPIs thematisiert Podlogar auch Diuretika wie Hydrochlorothiazid (Kalium-, Magnesiumverlust), Antikonvulsiva (Vitamin D, Calcium), orale Kontrazeptiva (Folsäure, B6, B12, Magnesium) und Antibiotika, die die Darmflora und damit die endogene Vitamin-K-Produktion beeinflussen. All diese Interaktionen zeigen, dass Arzneimittelwirkungen nicht isoliert, sondern im Kontext der Gesamtphysiologie betrachtet werden müssen. Gerade bei vulnerablen Patientengruppen – Senioren, Schwangere, polymedizierte Patienten, Menschen mit chronischen Entzündungen oder Magen-Darm-Erkrankungen – ist die Aufmerksamkeit besonders gefragt.
Podlogars Appell lautet daher: „Wir müssen Mikronährstoffe als kritischen Teil der Arzneimittelsicherheit verstehen.“ Eine Aussage, die weit über den Kongress hinaus wirkt. Denn sie trifft den Nerv eines Versorgungssystems, das sich oft auf das Hauptproblem – die Grunderkrankung – fokussiert, dabei aber die leisen Nebenwirkungen über Jahre übersieht. „Wenn wir in der Apotheke neue Wege der Beratung gehen wollen, müssen wir anfangen, den Stoffwechsel mitzudenken“, so die Referentin.
In einem Versorgungsklima, das von knappen Kassen und wachsender Komplexität geprägt ist, gewinnen solche Impulse an Gewicht. Denn sie machen deutlich, dass pharmazeutische Versorgung nicht im Rezept beginnt und endet, sondern in der Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen – und verantwortungsvoll zu handeln. Mikronährstoffmängel als stille Komplikation gängiger Therapien sichtbar zu machen, könnte damit zu einem Schlüssel für eine neue, patientenzentrierte Beratungskultur werden.
Bräune durch Reaktion, Schutz durch Illusion, Wirkung durch Oberfläche
Was Melanoidine leisten, was sie nicht verhindern und warum Selbstbräuner keine UV-Barriere sind
Die Vorstellung, der Sommer ließe sich chemisch simulieren, ist nicht neu – die Risiken direkter Sonneneinstrahlung, insbesondere ultravioletter (UV) Strahlung, haben die Nachfrage nach Alternativen zur klassischen Bräune seit Jahrzehnten befeuert. Im Zentrum dieser kosmetischen Umgehung steht ein Molekül: Dihydroxyaceton (DHA). In Kombination mit Erythrulose bildet es die Grundlage nahezu aller gängigen Selbstbräuner. Doch was bei oberflächlicher Betrachtung wie ein smarter Hautschutz erscheint, wirft bei genauerem Hinsehen Fragen auf – nicht nur hinsichtlich der Wirkdauer, sondern vor allem im Hinblick auf die dermale Schutzwirkung, mögliche toxikologische Effekte und die Wahrnehmung des Bräunungskonzepts selbst.
Bräune als Indikator für Freizeit, Gesundheit und Körperbewusstsein bleibt ein soziales wie ästhetisches Signal. Doch die mechanistische Erzeugung dieses Signals ohne UV-Strahlung verändert nicht nur die Farbgebung, sondern auch das Prinzip der Bräune selbst. Chemische Bräunung mittels DHA basiert auf der Maillard-Reaktion – einem komplexen biochemischen Vorgang, bei dem Zucker mit freien Aminogruppen von Proteinen auf der Hautoberfläche reagieren. Es entstehen dabei Melanoidine, braun gefärbte polymere Strukturen, die optisch an die durch UV-Strahlung ausgelöste Eumelaninbildung erinnern, ohne jedoch in die Hauttiefe vorzudringen oder endogene Schutzfunktionen zu übernehmen.
Der aus DHA resultierende Effekt ist oberflächlich – sowohl physikalisch als auch medizinisch. Die Melanoidine entstehen in der Stratum corneum, der äußersten Schicht der Epidermis, und sind damit rein kosmetischer Natur. Eine UV-Schutzwirkung, wie sie durch echte Melaninbildung erreicht wird, ist nicht gegeben. Im Gegenteil: Studien legen nahe, dass DHA-behandelte Haut kurzzeitig sogar anfälliger gegenüber oxidativem Stress durch Sonnenlicht sein kann, sofern keine begleitenden Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Dazu kommt: Die Bräunung durch Melanoidine ist temporär. Je nach Hautregeneration verblasst die Färbung innerhalb von fünf bis zehn Tagen, da die pigmentierten Korneozyten abgestoßen werden. Die Anwendung muss regelmäßig wiederholt werden, was bei nicht sachgerechter Verteilung zu ungleichmäßiger Tönung, Streifenbildung oder sogenannter „Karottenhaut“ führen kann. Besonders Erythrulose, das langsamer reagiert als DHA, wird dabei häufig als Ergänzung eingesetzt, um einen gleichmäßigeren und langanhaltenderen Effekt zu erzielen.
Parallel zur topischen Applikation etabliert sich auch ein systemischer Ansatz: Die orale Zufuhr von Carotinoiden wie Betacarotin führt zu einer eher gelblich-goldenen Hauttönung. Diese Methode, insbesondere bei hoher Dosierung über längere Zeit, ist allerdings nicht unumstritten. Obwohl sie ebenfalls als UV-unabhängige Bräunungsoption gilt, ist der erzielbare Effekt schwächer, schwerer steuerbar und vor allem individuell sehr variabel. Zudem mehren sich Hinweise auf mögliche prooxidative Wirkungen bei Überdosierung, insbesondere bei Rauchern.
Der kosmetisch erzeugte Bräunungston durch Melanoidine entzieht sich zudem der biologischen Logik echter Bräune. Während UV-induzierte Melanogenese als adaptiver Schutzmechanismus dient, ist die chemische Pigmentierung nicht mit einem erhöhten Lichtschutzfaktor (LSF) verbunden. Diese Differenz hat Konsequenzen: Nutzer von Selbstbräunern unterschätzen mitunter ihre UV-Exposition, was zu einem erhöhten Sonnenbrandrisiko führen kann – eine paradoxe Nebenwirkung eines Produkts, das ursprünglich als Schutzalternative gedacht war.
Auch im Kontext allergologischer und dermatologischer Sicherheit steht DHA nicht frei von Kritik. Obwohl es als unbedenklich gilt und in kosmetischen Produkten in Konzentrationen zwischen 3 und 10 Prozent verwendet werden darf, sind Fälle von Kontaktdermatitiden dokumentiert, insbesondere bei fehlerhafter Anwendung oder bei prädisponierten Hauttypen. Die Reaktionstemperatur sowie der pH-Wert der Formulierung beeinflussen zudem die Gleichmäßigkeit der Bräunung und das Risiko von Nebenwirkungen.
So stellt sich die Frage: Was leistet chemische Bräune wirklich? Ihre Stärke liegt in der kurzfristigen optischen Wirkung, nicht im gesundheitlichen Nutzen. Die Begrenztheit dieses Ansatzes zeigt sich insbesondere dort, wo ein Sicherheitsgefühl suggeriert wird, das biologisch nicht gerechtfertigt ist. Der kosmetische Nutzen mag – im Idealfall – mit einem gepflegten Erscheinungsbild einhergehen. Doch Schutz vor UV-bedingten Schäden bleibt weiterhin Aufgabe klassischer Lichtschutzmittel, nicht des Selbstbräuners.
Selbstverständlich bleibt der Wunsch nach einer „gesunden Bräune“ nachvollziehbar. In einer Gesellschaft, die Sonnenbräune mit Vitalität, Attraktivität und Aktivität assoziiert, sind kosmetische Alternativen ein verständliches Bedürfnis. Doch wer Selbstbräuner einsetzt, sollte sich über deren Wirkung und Limitationen im Klaren sein. Melanoidine bieten eine ästhetische Illusion, keine funktionale Protektion. Insofern lautet das Fazit: schön, aber nicht sicher.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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