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  • 16.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Versandboom, Apothekenrisiken, Medikamentenwarnungen
    16.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Versandboom, Apothekenrisiken, Medikamentenwarnungen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Versandapotheken gewinnen im rezeptfreien Markt an Boden, während Vor-Ort-Apotheken mit Naturgefahren, Überfällen und neuen Regulierung...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Versandboom, Apothekenrisiken, Medikamentenwarnungen

 

Rezeptfreie Produkte wachsen, Naturgefahren bedrohen Standorte, Promethazin wird neu bewertet

 Der Versandhandel verlagert seinen Schwerpunkt zunehmend auf rezeptfreie Produkte – mit Erfolg: Die Kundenzahlen steigen, während das E-Rezept hinter den Erwartungen zurückbleibt. Vor-Ort-Apotheken sehen sich parallel mit massiven Herausforderungen konfrontiert. Naturgefahren wie Starkregen oder Stromausfälle bedrohen Standorte und fordern eine politische Antwort in Form einer Pflichtversicherung. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit durch bewaffnete Überfälle, wie ein aktueller Fall in Berlin zeigt. Die SPD übernimmt den Vorsitz im Gesundheitsausschuss und gewinnt damit entscheidenden Einfluss auf die gesundheitspolitische Agenda. Medikamentenwarnungen zu Promethazin und Nebivolol alarmieren Fachkreise, neue Kassenregeln zur Raucherentwöhnung betreffen viele Patienten. Die Pille verliert an Akzeptanz bei jungen Frauen, CBD-Blüten erhalten erstmals Tabaksteuerzeichen – und die Debatte um Gluten zeigt, wie groß die medizinische Grauzone bei unspezifischen Beschwerden inzwischen ist.

 

Versender gewinnen im Non-Rx-Geschäft

Rezeptfreie Produkte treiben Kundenzahlen, während das E-Rezept stagniert

Während die Erwartungen der Versandapotheken an das E-Rezept weiterhin nur schleppend erfüllt werden, verlagert sich der unternehmerische Fokus zunehmend auf das freiverkäufliche Segment. Im Non-Rx-Bereich verzeichnen die großen Player wie Shop Apotheke oder DocMorris stabile Zugewinne. Laut aktuellen Marktdaten hat sich die Zahl der aktiven Kundinnen und Kunden im Bereich der rezeptfreien Produkte in den vergangenen zwölf Monaten signifikant erhöht. Der Anteil der wiederkehrenden Besteller liegt dabei deutlich über dem Vorjahr, was auf eine wachsende Markentreue und ein erfolgreiches Kundenbindungsmanagement schließen lässt.

Besonders auffällig ist die strategische Neuausrichtung der Versender, die weniger auf kurzfristige Erfolge im E-Rezept-Markt setzen, sondern vermehrt in die Optimierung ihrer Non-Rx-Prozesse investieren. Dazu zählen digitale Produktempfehlungen, automatisierte Nachbestellzyklen und niedrigschwellige Gesundheitsberatungen über App und Chat. Die Margen in diesem Bereich sind für die Anbieter attraktiver, die regulatorischen Hürden geringer, und die Konkurrenz durch Vor-Ort-Apotheken nach wie vor schwächer.

Gleichzeitig zeigt sich, dass das Wachstum im rezeptfreien Bereich nicht mit einem Rückgang der Ambitionen im E-Rezept-Segment einhergeht. Vielmehr arbeiten die Versender parallel an Strukturen, um bei einem möglichen Marktsprung vorbereitet zu sein. Bislang allerdings bleibt der erwartete Boom aus: Die technische Infrastruktur ist weiterhin fragmentiert, viele Ärztinnen und Ärzte zögern mit der vollständigen Umstellung, und die Akzeptanz unter gesetzlich Versicherten stagniert. Für die Versandapotheken bedeutet das: Der Non-Rx-Bereich wird zum Rückgrat der Wachstumsstrategie, während das E-Rezept vorerst ein Projekt der Geduld bleibt.

Die aktuelle Dynamik auf dem Apothekenmarkt offenbart ein doppeltes Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht die digitale Infrastruktur des E-Rezepts, die nach wie vor nicht reibungslos funktioniert – ein Umstand, der sowohl die politischen Versprechen als auch die ökonomischen Hoffnungen der Versender ausbremst. Auf der anderen Seite aber zeigen die Versandapotheken, dass sie auch ohne regulatorische Rückenwinde ihre Position weiter ausbauen können. Der konsequente Ausbau des Non-Rx-Geschäfts zeigt, wie anpassungsfähig und strategisch fokussiert diese Unternehmen mittlerweile agieren.

Besonders bemerkenswert ist die Fähigkeit der Versender, Kundenbindung im ansonsten austauschbaren OTC-Markt zu generieren. Während Vor-Ort-Apotheken unter Fachkräftemangel, Lieferschwierigkeiten und Retaxationsrisiken leiden, professionalisieren die Onlineanbieter ihre Prozesse – und holen sich mit gezielten Serviceleistungen systematisch Marktanteile. Dass dabei die Zahl der aktiven Nutzer kontinuierlich wächst, ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines datengetriebenen Vertriebsmodells.

Doch der Erfolg im freiverkäuflichen Segment ist kein Ersatz für eine echte Integration in die Arzneimittelversorgung. Die strukturellen Herausforderungen des E-Rezepts bleiben ungelöst – und mit ihnen die Frage, ob die digitale Versorgung wirklich mehr ist als ein bequemer Nebenschauplatz. Bis dahin bleibt das Wachstum der Versender ein Beleg für Effizienz, nicht für Systemreife.

 

Elementarschäden, Versicherungsfalle, Apothekenhaftung

Naturgefahren bedrohen Standorte – warum Apotheker dringend handeln müssen

Für Apothekenbetreiber gewinnt die Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden eine besondere Brisanz. Viele Betriebsstandorte befinden sich in innerstädtischen Altbauten, an Flussläufen oder in baulich verwinkelten Gewerbeeinheiten mit empfindlicher Infrastruktur. Wenn Starkregen Keller überschwemmt, Rückstaus Medikamentenlager fluten oder Stromausfälle Kühlschränke lahmlegen, steht nicht nur das Warenlager auf dem Spiel, sondern die gesamte Betriebsfähigkeit. Die bisherige Praxis, sich freiwillig gegen Naturgefahren zu versichern, ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten riskant – unter rechtlichen zunehmend verantwortungslos. Denn der Gesetzgeber plant nicht nur, eine Pflichtdeckung einzuführen, sondern auch die staatlichen Hilfen drastisch zu begrenzen.

Wer eine Apotheke betreibt, muss künftig nachweisen können, dass alle relevanten Risiken durch eine Police gedeckt sind – auch im Hinblick auf Betriebsunterbrechungen und Wiederaufbaukosten. Besonders relevant sind dabei Risiken wie Starkregen, Überschwemmung durch Rückstau, Erdfall oder Schneedruck. Was auf den ersten Blick nach Spezialrisiken klingt, betrifft in Wahrheit viele Apotheken: Oft reichen bereits wenige Zentimeter Wasser, um eine teure Rezepturtechnik zu zerstören oder eine digitalisierte Lagerhaltung unbrauchbar zu machen. In Kombination mit gestörten Lieferketten und unterbrochener Kundenzufuhr entsteht schnell ein Totalschaden, der existenzielle Folgen hat.

Die geplante Pflichtversicherung würde nicht nur für Wohnhäuser gelten, sondern auch für gewerblich genutzte Immobilien – also auch für Apothekenbetriebe. Die Politik will damit vermeiden, dass Unternehmer nach einer Katastrophe unversichert vor dem Ruin stehen und anschließend auf staatliche Hilfen hoffen. Für Apotheken ergeben sich daraus klare Handlungsfelder: Standorte müssen versicherungstechnisch neu bewertet, bestehende Policen überprüft und erweitert werden. Dabei ist entscheidend, ob die Gebäudeversicherung der Immobilie den Elementarschutz enthält und in welchem Umfang der Inhalt und Betriebsunterbrechungen abgedeckt sind. Häufig zeigt sich, dass vermeintlich „komplette“ Policen Lücken aufweisen, etwa bei Rückstauereignissen oder bei technikbedingten Kettenreaktionen nach einem Wasserschaden.

Zudem rückt die Standortwahl stärker in den Fokus. Wer künftig eine Apotheke in einem bekannten Überschwemmungsgebiet betreibt oder einen neuen Standort plant, muss mit höheren Beiträgen, erschwertem Versicherungsschutz oder sogar Einschränkungen beim Genehmigungsrecht rechnen. Der Gesetzgeber signalisiert deutlich: Wer Risiken freiwillig eingeht, soll auch die volle Haftung tragen – wirtschaftlich wie juristisch. Für Apothekenbetreiber bedeutet das nicht nur höhere Versicherungsprämien, sondern auch neue Pflichten bei der Risikoaufklärung gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und Behörden.

Besonders heikel wird es, wenn aufgrund unzureichender Absicherung ein Schaden eintritt und die Betriebshaftpflicht nicht greift. In solchen Fällen können Apotheker für nicht abgegebene Arzneimittel, verlorene BtM-Bestände oder beschädigte Lagerware persönlich haftbar gemacht werden. Auch Mietverträge enthalten oft Klauseln, die im Katastrophenfall zu Lasten des Mieters wirken – etwa bei Wiederherstellungspflichten oder Nebenkostenumlagen für Instandsetzung. Wer seine Apotheke betreiben will, muss künftig mehr denn je über Versicherungswissen verfügen – oder kompetente Beratung einholen.

Apotheken stehen im Zentrum der gesundheitlichen Daseinsvorsorge – doch ihr Schutz vor Elementarschäden ist bislang kaum Teil der öffentlichen Diskussion. Das ist ein Versäumnis mit potenziell katastrophalen Folgen. Denn wenn eine Apotheke nach einem Starkregenereignis tagelang schließen muss, betrifft das nicht nur die wirtschaftliche Bilanz des Inhabers, sondern auch die Versorgung chronisch Kranker, Pflegeeinrichtungen oder Notdienste. Die Vorstellung, dass ein solcher Schaden durch freiwillige Versicherungsentscheidungen abgefedert werden könne, ist naiv – und gefährlich.

Die Einführung einer Pflichtversicherung ist deshalb aus Sicht des Gemeinwohls ebenso zwingend wie aus Perspektive der Betriebsverantwortung. Apothekeninhaber verwalten sensible Güter: Arzneimittel, Betäubungsmittel, patientenbezogene Daten. Der Verlust dieser Infrastruktur durch vermeidbare Schäden ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Schwäche, sondern eine regulatorische Fahrlässigkeit. Wer hier spart, spart am Fundament.

Gleichzeitig ist die Pflichtversicherung kein Allheilmittel. Sie schützt nicht vor Fehlern in der Vertragsgestaltung, lückenhafter Risikoanalyse oder mangelndem Notfallmanagement. Eine Police ist nur so gut wie das Bewusstsein ihres Inhabers für die Realität der Risiken. In einer Zeit, in der Extremwetter zum Normalfall wird, reicht es nicht, auf den Staat zu hoffen oder auf Ausnahmelagen zu verweisen. Es braucht ein strategisches Risikomanagement – das beginnt mit dem Standort, setzt sich in der Gebäudetechnik fort und endet bei der klaren Verantwortungszuteilung im Schadenfall.

Die Branche muss lernen, dass Versicherungsfragen kein Annex der Betriebsführung sind, sondern ein zentrales Element unternehmerischer Resilienz. Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung wird kommen. Wer jetzt handelt, entscheidet nicht nur über Beitragshöhen, sondern über Existenz oder Insolvenz. Der Grundsatz ist klar: Wer eine Apotheke betreibt, darf sich nicht darauf verlassen, dass andere im Ernstfall für seine Risiken einstehen. Verantwortung ist nicht delegierbar – weder politisch noch versicherungstechnisch.

 

Tatort Apotheke

Warum Überfälle auf Apotheken keine Ausnahme mehr sind und die Angst mitarbeitet

Ein bewaffneter Überfall in einer Berliner Apotheke hat erneut die Sicherheitslage im Apothekenalltag ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Eine Mitarbeiterin schildert gegenüber der Redaktion den Moment, in dem ein Mann mit gezogener Waffe das Geschäft betrat, Geld forderte und die Belegschaft in Angst und Schrecken versetzte. Der Vorfall ereignete sich am helllichten Tag in einem dicht besiedelten Wohnviertel, keine zehn Minuten vom nächsten Polizeirevier entfernt. Obwohl niemand verletzt wurde, sei der Schock tief und anhaltend, berichtet die Betroffene. Sie fordert mehr Aufklärung über solche Taten – auch, um Kolleginnen und Kollegen für potenzielle Gefahren zu sensibilisieren.

Die betroffene Apothekerin will anonym bleiben, ihr Bericht ist dennoch eindrücklich. Der Täter habe mit einem schwarzen Kapuzenpullover und verdecktem Gesicht plötzlich den Verkaufsraum betreten, eine Pistole aus der Jacke gezogen und wortlos auf die Kasse gedeutet. „Es war ein Gefühl zwischen Starre und Panik. Wir sind hier, um Menschen zu helfen – und plötzlich geht es nur noch ums Überleben.“ Die Polizei rückte innerhalb weniger Minuten an, der Täter konnte allerdings unerkannt fliehen. In der Umgebung hatte es laut Ermittlern bereits ähnliche Vorfälle gegeben.

Dass Apotheken zu Zielen von Gewalt und Raub werden, ist kein neues Phänomen. Doch die Häufung solcher Taten, insbesondere in städtischen Brennpunkten, alarmiert Fachkreise und Beschäftigte gleichermaßen. Während politische Diskussionen vor allem um wirtschaftliche Nöte und Lieferengpässe kreisen, bleibt die persönliche Sicherheit der Teams ein verdrängter Aspekt. Die Berliner Apothekerkammer prüft laut Angaben, ob spezielle Schutzschulungen für Apothekenmitarbeitende erneut angeboten oder ausgebaut werden sollen.

Im Interview mahnt die überfallene Apothekerin, das Schweigen über solche Vorfälle endlich zu brechen: „Es geht nicht darum, Angst zu verbreiten. Aber wenn wir uns immer nur wegducken, passiert einfach nichts. Und irgendwann trifft es die Nächste.“ Eine ihrer Kolleginnen habe nach dem Vorfall gekündigt, sie selbst erwäge derzeit, nur noch im Backoffice zu arbeiten. Der Preis für pharmazeutische Versorgung in bestimmten Lagen – so ihr Fazit – werde zunehmend mit Angst bezahlt.

Apotheken sind keine Banken, keine Juweliere, keine Wettbüros – und doch geraten sie immer häufiger ins Visier von Kriminellen. Was früher als Ausnahme galt, scheint sich in manchen Stadtteilen zur gefährlichen Routine zu entwickeln. Die stillschweigende Erwartung, dass Apothekenteams auch unter Bedrohung einfach „funktionieren“, verweist auf eine fatale gesellschaftliche Verdrängung. Während die Öffentlichkeit über Apotheken schimpft, wenn das gewünschte Medikament nicht verfügbar ist, ignoriert sie, unter welchen Bedingungen hier oft gearbeitet wird.

Dass eine Berliner Apothekerin nun den Mut aufbringt, über einen bewaffneten Überfall zu sprechen, ist ein Weckruf. Denn wer über die Krise der Apotheken redet, muss auch über deren Verwundbarkeit sprechen – ökonomisch wie physisch. Politik, Kammern und Berufsverbände sind gefordert, das Thema Sicherheit endlich systematisch anzugehen. Es braucht strukturellen Schutz, nicht nur Mitgefühl nach dem Ernstfall. Und es braucht mediale Sichtbarkeit – damit sichtbar wird, dass Gesundheitsversorgung nicht nur eine betriebswirtschaftliche, sondern zunehmend auch eine sicherheitspolitische Herausforderung ist.

 

SPD übernimmt Gesundheitsausschuss

Die neue Ausschussstruktur im Bundestag verändert die gesundheitspolitische Verantwortung

In der konstituierenden Sitzung des Bundestages wurde die neue Ausschussstruktur für die aktuelle Legislaturperiode beschlossen – mit spürbaren politischen Signalen. Die SPD soll künftig den Vorsitz im Gesundheitsausschuss übernehmen und damit eine Schlüsselposition in der gesundheitspolitischen Debatte einnehmen. Insgesamt wurden 24 Ausschüsse eingerichtet, ein Gremium weniger als in der vorangegangenen Periode. Die Zahl der Ausschussvorsitze richtet sich wie gewohnt nach der Stärke der Fraktionen im Parlament.

Die Unionsfraktion, als stärkste Kraft, stellt die Vorsitzenden in acht Gremien, darunter zentrale Ausschüsse wie Wirtschaft, Verteidigung, Außenpolitik und Digitalisierung. Die SPD übernimmt fünf Vorsitzfunktionen und sichert sich mit dem Gesundheitsausschuss eine der bedeutendsten Schnittstellen zwischen Gesundheitspolitik, Sozialordnung und Versorgungssicherheit. Zudem fällt ihr der Vorsitz in den Ausschüssen für Bildung, Forschung, Geschäftsordnung, Familie sowie Sport und Ehrenamt zu.

Brisant bleibt die Verteilung an die AfD, die als zweitgrößte Fraktion nominell sechs Ausschussvorsitze erhält, darunter für Haushalts- und Innenpolitik. Dass diese Nominierungen Bestand haben, ist jedoch fraglich: Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden AfD-Kandidaten in den jeweiligen konstituierenden Sitzungen regelmäßig abgelehnt. Auch diesmal bleibt unklar, ob die AfD ihre Vorschlagsrechte in konkrete Leitungsposten ummünzen kann.

Die Grünen übernehmen die Ausschussleitungen für Verkehr, Europa sowie Kultur und Medien. Die Linke wird in den Bereichen Wohnen sowie Umwelt und Klimaschutz vertreten sein. Die Besetzung der Vorsitzenden ist formal nicht automatisch bindend: Erst durch die jeweilige Wahl im Ausschuss wird ein Vorschlag wirksam – und politisch akzeptiert.

Dass der Vorsitz im Gesundheitsausschuss an die SPD geht, markiert mehr als nur eine formal-parlamentarische Entscheidung. Es ist ein strategisches Signal. In einer Zeit, in der das Gesundheitssystem unter Reformdruck steht, die Versorgungssicherheit bröckelt und soziale Spannungen wachsen, wird ausgerechnet der Ausschuss für Gesundheit zum Brennglas politischer Gestaltungskraft – oder Ohnmacht. Die SPD steht nun in der Pflicht, nicht nur Sitzungen zu leiten, sondern auch politische Akzente zu setzen.

Zugleich zeigt die faktische Marginalisierung der AfD bei der tatsächlichen Besetzung von Vorsitzposten die Grenzen formaler Machtverhältnisse. Zwar lassen sich Vorschlagsrechte nicht verhindern, aber die demokratischen Mechanismen der Wahl bieten den übrigen Fraktionen ein Bollwerk gegen die Vereinnahmung institutioneller Schlüsselpositionen durch Kräfte, die das System selbst in Frage stellen.

Doch auch die SPD kann sich nicht allein auf diese Abgrenzung verlassen. Der Gesundheitsausschuss braucht keine Verwaltungsrhetorik, sondern politische Verantwortung – insbesondere für die strukturellen Dauerbaustellen in Pflege, Krankenhausfinanzierung, Apothekenwesen und ambulanter Versorgung. Die Frage lautet nicht, wer den Ausschuss leitet, sondern was dort gestaltet wird.

 

Promethazin sorgt für Alarm in der EU

Tödliche Zwischenfälle zwingen EMA zu drastischen Sicherheitsmaßnahmen

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA und ihre Gremien haben nach mehreren Berichten über schwere Nebenwirkungen von Promethazin Konsequenzen gezogen. Infolge kardiotoxischer und neuropsychiatrischer Zwischenfälle hat die Koordinierungsgruppe für dezentrale Zulassungsverfahren (CMDh) im Dezember 2024 eine tiefgreifende Überarbeitung der Produktinformationen beschlossen. Die Änderungen betreffen sowohl Fach- als auch Gebrauchsinformationen und sind seit April 2025 verpflichtend in Kraft.

Promethazin ist ein Arzneistoff mit breitem Einsatzspektrum – von der Allergiebehandlung über die Sedierung bis hin zur psychiatrischen Anwendung. Gerade seine zentral dämpfenden und neuroleptischen Effekte führten in den vergangenen Jahren zu einer steigenden Zahl von UAW-Meldungen. Insbesondere das Risiko lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen wie QT-Verlängerung und Torsade de pointes sowie neuropsychiatrischer Effekte wie Halluzinationen, aggressivem Verhalten und malignem neuroleptischen Syndrom rückten in den Fokus der Pharmakovigilanz.

Der PRAC hatte bereits zuvor auf Basis kumulierter Sicherheitsberichte schwerwiegende Risiken bestätigt. Besonders kritisch sei die Kombination mit Arzneistoffen, die ebenfalls das QT-Intervall verlängern, darunter typische und atypische Neuroleptika, SSRI, Fluorchinolone, Methadon oder Antiprotozoika. Auch in Überdosierung zeigten sich letale Verläufe. Für parenterale Darreichungsformen wurde zudem auf das Risiko schwerer Gewebeschäden bis hin zur Gangrän hingewiesen.

Die aktualisierten Fachinformationen enthalten nun deutliche Warnhinweise und Anwendungsbeschränkungen. Ziel der EU-weiten Maßnahme ist eine bessere Risikokommunikation und die Vereinheitlichung von Sicherheitsstandards. Auch Präparate, die nicht direkt von den neuen Maßnahmen betroffen sind, sollen künftig angepasst werden.

Die überarbeitete Risikobewertung zu Promethazin zeigt exemplarisch, wie stillschweigend akzeptierte Wirkstoffe bei neuer Datenlage in ein anderes Licht geraten können. Was jahrzehntelang als bewährte Substanz galt, wird durch systematisches Monitoring in seiner Gefährdungspotenz neu eingestuft – mit unmittelbaren Konsequenzen für die klinische Praxis. Die EMA beweist damit Handlungsfähigkeit, aber auch, wie fragil Arzneimittelsicherheit in Grenzbereichen der Multimorbidität und Polypharmazie ist.

Besonders prekär ist, dass Promethazin gerade bei vulnerablen Patientengruppen eingesetzt wird: Ältere, multimorbide, psychiatrisch oder onkologisch belastete Personen mit komplexer Medikation. Dass hier tödliche Wechselwirkungen auftreten, ist kein Randphänomen, sondern strukturelles Risiko. Die Konsequenz kann nicht nur eine Warnung auf Papier sein, sondern muss auch die ärztliche und pharmazeutische Praxis verändern – durch gezieltere Indikationsprüfung, verstärkte Interaktionschecks und kritisches Hinterfragen alter Gewohnheiten.

Die regulatorische Antwort aus Brüssel und Amsterdam kommt spät, aber sie kommt. Was jetzt zählt, ist die konsequente Umsetzung vor Ort – nicht nur durch Industrie und Behörden, sondern durch jeden, der Arzneimittel verantwortet.

 

Deumavan bringt neue Intimpflegeprodukte für sensible Haut

Vaginalovula und Pflegecreme bieten medizinischen Schutz ohne Zusätze

Deumavan baut sein Sortiment zur medizinischen Intimpflege im Juni deutlich aus: Mit Vaginalovula gegen Scheidentrockenheit und einer pH-optimierten Pflegecreme für die tägliche Anwendung reagiert der Hersteller Kaymogyn GmbH auf wachsende medizinische, gesellschaftliche und pharmazeutische Anforderungen an reizfreie Intimpflege. Die seit Jahren in Apotheken etablierte Schutzsalbe der Marke wird damit erstmals durch zwei Produkte ergänzt, die sowohl symptomorientierte Hilfe leisten als auch präventiv pflegen. Die Vaginalovula enthalten Hyaluronsäure, Aloe Vera sowie rückfettende Lipide und sind darauf ausgelegt, Trockenheit, Irritationen, Juckreiz, Brennen und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr zu lindern. Besonders relevant ist der hormonfreie Ansatz, der auch Patientinnen in der Menopause, im Wochenbett, während der Stillzeit oder im Rahmen onkologischer Therapien eine sichere Anwendung ermöglicht. Das schmelzende Ovulum bildet nach dem Einführen in die Vagina einen feinen Schutzfilm, der nicht nur Feuchtigkeit spendet, sondern auch vor weiteren Reizfaktoren schützt.

Parallel stellt Deumavan eine neu entwickelte Pflegecreme für den äußeren Intimbereich vor. Auch hier stehen reizfreie und dermatologisch sinnvolle Inhaltsstoffe im Mittelpunkt: Neben Hyaluron und Aloe Vera kommen Mandelöl und ein Präbiotikum zum Einsatz. Die Creme ist pH-spezifisch für den Intimbereich zwischen 4,2 und 4,5 formuliert, zieht schnell ein, fettet nicht nach und eignet sich zur täglichen Pflege – auch nach der Haarentfernung. Anders als viele vergleichbare Produkte wird die Creme ausdrücklich geschlechtsübergreifend empfohlen und ist damit auch für Männer mit trockener oder gereizter Intimhaut einsetzbar. Auf Alkohol, Farbstoffe, Emulgatoren, Parfüm und Mikroplastik wird konsequent verzichtet. Beide neuen Produkte sind als Medizinprodukt klassifiziert, dermatologisch und gynäkologisch auf sensibler Haut getestet, hypoallergen und mikrobiomfreundlich. Für Apotheken entsteht dadurch ein differenziertes Angebot, das sowohl medizinische Beratung als auch rezeptfreie Begleitung ermöglicht – mit wachsender Relevanz im Kontext altersbedingter Beschwerden, therapieassoziierter Belastungen und eines zunehmenden Bewusstseins für

Der Schritt von Deumavan ist mehr als eine Sortimentserweiterung – er ist ein Kommentar zur Intimpflegekultur selbst. Denn was bislang häufig durch hormonelle Cremes, parfümierte Gele oder kosmetische Wellnessprodukte geprägt war, erfährt nun eine medizinisch fundierte und zugleich moderne Auslegung. Dass dabei nicht nur auf Wirkstofflogik und Verträglichkeit gesetzt wird, sondern auch auf mikrobiologische Balance und geschlechterübergreifende Anwendbarkeit, markiert eine überfällige Korrektur im Pflegemarkt. Dass eine Creme ausdrücklich auch für den männlichen Intimbereich empfohlen wird, ist nicht nur ein Novum, sondern ein Signal: Intimhygiene ist keine Frage des Geschlechts, sondern der Gesundheit. Gleichzeitig reagiert Deumavan auf reale medizinische Bedarfe – etwa bei Patientinnen in der Tumortherapie, mit Diabetes oder während hormoneller Umbruchphasen. Diese Bevölkerungsgruppen wurden bisher allzu oft zwischen kosmetischen Lösungen und medizinischen Therapien allein gelassen.

Auch die klare Positionierung als apothekenexklusive, evidenzgestützte Pflege zeigt: Hier soll nicht ein Markt bedient, sondern ein Versorgungsbedürfnis ernst genommen werden. In Zeiten, in denen das Vertrauen in Gesundheitsprodukte durch übergriffiges Marketing oder hormonelle Verunsicherung schwindet, wirken solche Produkte wie ein beruhigendes Gegengewicht. Dass das Unternehmen dabei auf hormonfreie, konservierungsmittelfreie und pH-gerechte Formulierungen setzt, ist kein Trend, sondern medizinische Notwendigkeit. Wer Scheidentrockenheit nicht bagatellisiert, sondern als ernstzunehmendes, oft schambehaftetes Symptom ernst nimmt, braucht genau solche Angebote. Für Apotheken bedeutet das eine Chance zur Profilierung: mit Beratung, Verlässlichkeit und Nähe – dort, wo Diskretion und Vertrauen entscheidend sind.

 

Gefahr ohne Warnzeichen bei Diabetes

Nebivolol kann Hypoglykämien verstärken und ihre Symptome verschleiern

Die Kombination aus Nebivolol und Sulfonylharnstoffen steht ab sofort unter verschärfter Beobachtung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Fach- und Gebrauchsinformationen für nebivololhaltige Präparate geändert – eine Entscheidung mit unmittelbaren Konsequenzen für die Versorgung multimorbider Patienten.

Der kardioselektive Beta-Blocker Nebivolol, klinisch etabliert bei Bluthochdruck und Herzinsuffizienz, kann in Kombination mit Antidiabetika wie Glimepirid oder Glibenclamid zu lebensbedrohlichen Unterzuckerungen führen. Brisant ist dabei weniger das Risiko an sich als die Tatsache, dass Nebivolol die Warnzeichen einer Hypoglykämie systematisch verschleiert. Zittern, Tachykardie oder Unruhe bleiben aus – der Absturz in die Bewusstlosigkeit kann ohne Vorwarnung erfolgen.

Gerade bei älteren Patienten mit polymorbidem Profil, die sowohl kardiologisch als auch diabetologisch behandelt werden, ist das eine toxische Kombination. Die Stoffwechselregulation wird fragil, die Eigenwahrnehmung getäuscht, die klinische Kontrolle erschwert.

Sulfonylharnstoffe stimulieren die Insulinfreisetzung unabhängig vom Blutzuckerwert – ein Wirkprinzip, das in Kombination mit Nebivolol schnell zur entgleisten Hypoglykämie führen kann. Die Änderung der Arzneiinformation stellt deshalb kein bloßes Update dar, sondern einen systemrelevanten Warnruf an Hausärzte, Internisten und Apotheker.

Die Kombination ist nicht verboten – aber sie verlangt präzises Monitoring, klinische Umsicht und die ausdrückliche Information der Patienten. Der Beipackzettel wird neu formuliert – die Verantwortung bleibt jedoch in der Praxis.

Die Entscheidung des BfArM ist ein Lehrstück über die verzögerte Reaktion regulatorischer Systeme auf klinische Realität. Dass Nebivolol die Hypoglykämie-Symptomatik kaschiert, ist kein neuer Erkenntnisgewinn – es ist gelebte Erfahrung in Hausarztpraxen, Notaufnahmen und geriatrischen Abteilungen.

Umso irritierender ist es, dass eine klare Warnung erst jetzt, über Jahre nach Marktzulassung und Verordnungsroutine, Einzug in die offiziellen Informationen findet. Die Problematik betrifft nicht nur ein Wirkstoffpaar – sie berührt das Grundverständnis von Arzneisicherheit in der Multimorbidität.

In einem Gesundheitswesen, das auf leitlinienbasierte Standardisierung setzt, braucht es dringend mehr Aufmerksamkeit für klinische Konstellationen, in denen Arzneimittel sich nicht addieren, sondern potenzieren. Wer Nebivolol verordnet, muss nicht nur den Blutdruck, sondern auch die Stoffwechsellage im Blick behalten.

Wer Sulfonylharnstoffe einsetzt, darf nicht vergessen, dass die physiologische Warnarchitektur im Hypoglykämiefall pharmazeutisch sabotiert werden kann. Die Warnung des BfArM ist nicht zu spät – aber sie ist zu leise.

Sie müsste Pflichtlektüre sein für jede Hausarztpraxis, jedes Pflegeheim, jede Notaufnahme. Was hier zur Sprache kommt, ist kein Spezialfall – es ist ein Alltagsrisiko, das zu lange unkommentiert blieb. Arzneimittelsicherheit beginnt nicht mit der Fachinformation, sondern mit dem Wissen über das, was zwischen den Wirkmechanismen entsteht: die klinische Realität.

 

Nutzhanf ist nicht mehr automatisch gleichzusetzen mit Cannabis

Die Vergabe von Tabaksteuerzeichen für CBD-Blüten signalisiert eine rechtliche Wende

CBD-Blüten sollen in Deutschland nicht länger als Cannabis gelten – so zumindest das Signal, das von der erstmaligen Vergabe von Tabaksteuerzeichen für THC-freie Hanfblüten durch das Hauptzollamt Bielefeld ausgeht. Der CBD-Hersteller Sanaleo kann als erster Großhändler legale Nutzhanfblüten als versteuertes pflanzliches Raucherzeugnis vertreiben und wertet dies als Durchbruch für die gesamte Branche. Aus Sicht des Unternehmens sowie des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW) wird damit klargestellt, dass THC-freie CBD-Produkte nicht unter das Konsumcannabisgesetz (KCanG) fallen – und somit auch nicht mehr wie bisher als potenziell rauschfähiges Cannabis eingestuft werden dürfen. Eine gesetzlich erhobene Tabaksteuer auf ein Erzeugnis sei laut Sanaleo-CEO Paul Portius nur dann zulässig, wenn die Ware verkehrsfähig ist. Die Steuerbanderole sei damit ein Beweis für die Legalität.

Während das Hauptzollamt Bielefeld bereits Steuerzeichen erteilte, hält die Generalzolldirektion Neustadt an der bisherigen Praxis fest. Der BvCW sieht darin ein uneinheitliches Vorgehen, das dringend einer bundesweiten Klärung bedarf. Noch immer vertreten einige Behörden die Auffassung, dass auch THC-arme Nutzhanfblüten als Betäubungsmittel gelten könnten, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann. Der Bundesgerichtshof hatte diese Argumentation bereits 2021 zurückgewiesen. Dennoch verweigerte der Zoll seither wiederholt die Herausgabe von Steuerzeichen – mit erheblichen Konsequenzen für Anbieter. Ein vom Finanzgericht Düsseldorf erstrittenes Urteil zugunsten des Start-ups Weedo, das dem Zoll die Herausgabe von Steuerzeichen auferlegt, ist derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig.

Der Branchenverband fordert unterdessen klare politische Vorgaben. Laut BvCW-Vertreterin Lisa Haag müsse das Bundesfinanzministerium endlich eine Weisung an den Zoll erlassen, um Steuerzeichen auch für CBD-Blüten mit bis zu 0,3 Prozent THC zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf zum Nutzhanfliberalisierungsgesetz, den die Ampel-Koalition vorbereitet hatte, scheiterte am Ende der vergangenen Legislaturperiode, könnte aber nun als neue Vorlage dienen. In zahlreichen EU-Staaten wie Österreich, Belgien oder Luxemburg ist die Erhebung der Tabaksteuer für Nutzhanfblüten längst gängige Praxis.

Die Entwicklung rund um die CBD-Blüten zeigt exemplarisch, wie politische Zögerlichkeit und verwaltungsinterne Uneinheitlichkeit ein ganzes Marktsegment lähmen können. Die Tatsache, dass ein Unternehmen wie Sanaleo erst durch jahrelange Anträge und rechtliche Auseinandersetzungen zu einem steuerlich abgesicherten Produkt kommt, wirft ein Schlaglicht auf die Unfähigkeit deutscher Behörden, neue Rechtslagen einheitlich umzusetzen. Dass der Zoll an unterschiedlichen Standorten gegensätzliche Auffassungen vertritt, ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern ökonomisch brandgefährlich. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden – doch noch immer agieren Teile der Verwaltung, als hätten sie das Urteil nicht zur Kenntnis genommen.

Die politische Ignoranz gegenüber der wirtschaftlichen Realität im Bereich der Nutzhanfprodukte ist erschreckend. Während andere Länder längst stabile und steuerlich nutzbare Rahmenbedingungen geschaffen haben, herrscht in Deutschland weiterhin Rechtsunsicherheit. Die Folge ist nicht nur ein verzögerter Markteintritt für legale Produkte, sondern auch ein Verlust an Steuereinnahmen und Investitionsbereitschaft. Der Appell an das Bundesfinanzministerium ist überfällig: Wenn der Gesetzgeber eine differenzierte Cannabispolitik wirklich will, dann braucht es endlich administrative Kohärenz. Der Fall Sanaleo ist kein Einzelfall – sondern ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit des deutschen Rechtsstaats.

 

Raucherentwöhnung wird Kassenleistung

Nur bei schwerer Tabakabhängigkeit und in zertifizierten Programmen erstattungsfähig

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals den Weg für eine kassenfinanzierte medikamentöse Raucherentwöhnung geebnet – allerdings unter strengen Voraussetzungen. Menschen mit einer schweren Tabakabhängigkeit können künftig im Rahmen evidenzbasierter Entwöhnungsprogramme auch Arzneimittel auf Kassenrezept erhalten. Die Regelung stützt sich auf die Änderung des § 34 Absatz 2 SGB V im Zuge des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes. Bisher mussten Patientinnen und Patienten die Kosten in der Regel selbst tragen.

Rund 28 Prozent der Bevölkerung in Deutschland rauchten laut Erhebungen im Jahr 2024, was einem täglichen Zigarettenkonsum von etwa 181 Millionen Stück entspricht. Der Handlungsdruck ist entsprechend hoch. Verordnet werden dürfen künftig Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin – beide gelten laut Nutzenbewertung des IQWiG als wirksam bei der Unterstützung der Tabakentwöhnung. Für Bupropion und Cytisin hingegen sieht der G-BA aktuell keine ausreichende Evidenz zur Behandlung schwerer Abhängigkeit.

Der G-BA definiert klare Bedingungen: Eine Verschreibung ist nur bei ärztlich festgestellter schwerer Abhängigkeit zulässig, etwa bei einem Fagerström-Wert ab 6 Punkten oder wenn der Rauchverzicht trotz bestehender Erkrankungen wie COPD oder Herz-Kreislauf-Leiden nicht gelingt. Zudem muss die Medikation Teil eines zertifizierten Programms zur Tabakentwöhnung sein, das wissenschaftlich fundierte Inhalte und qualifiziertes Fachpersonal voraussetzt – auch digitale Angebote sind zulässig.

Drei Monate nach Therapiebeginn erfolgt eine Überprüfung, ob die medikamentöse Begleitung fortgesetzt wird. Im Fall eines Rückfalls kann die Behandlung frühestens nach drei Jahren erneut begonnen werden. Kombinationstherapien mit mehreren Wirkstoffen sind ausgeschlossen.

Die pharmazeutische Industrie begrüßt die Entscheidung. Kenvue, Hersteller von Nicorette, spricht von einem „starken Signal für die Versorgung suchtkranker Menschen“. Auch Apotheken könnten profitieren, insbesondere wenn im Zuge der geplanten Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen Beratung und Begleitung zur Tabakentwöhnung stärker vergütet würden. Der Beschluss tritt nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft – ein formaler Schritt mit möglicherweise weitreichender Signalwirkung für die Gesundheitsprävention.

Mit der Entscheidung, Medikamente zur Raucherentwöhnung unter bestimmten Bedingungen zu erstatten, verlässt der G-BA einen jahrelangen Stillstand in der Tabakprävention – allerdings mit angezogener Handbremse. Die neue Regelung ist ein Fortschritt, der lange überfällig war. Sie erkennt schwere Nikotinabhängigkeit als behandlungsbedürftige Erkrankung an und verankert sie im Leistungskatalog der GKV – ein Tabubruch mit gesundheits- und sozialpolitischer Bedeutung.

Gleichzeitig zeigt die restriktive Ausgestaltung, wie tief das Misstrauen gegenüber einer zu breiten Ausweitung sitzt. Nur wer als schwer abhängig gilt, darf profitieren, und auch dann nur im Rahmen streng strukturierter Programme. Die Hürden sind hoch, der Zugang komplex. Für Betroffene kann das entmutigend sein – obwohl gerade niedrigschwellige Angebote entscheidend wären. Der Ausschluss kombinierter Arzneitherapien wirkt zusätzlich wie ein mechanistischer Sparfilter.

Apotheken könnten hier viel leisten – als Erstberatungsstelle, als Lotsen im Therapieverlauf, als niedrigschwelliger Kontaktpunkt für Rückfallgefährdete. Doch noch fehlt es an verbindlichen pDL-Strukturen, die diese Rolle absichern und vergüten. Der Beschluss ist ein Signal – aber nur wenn ihm konsequente Umsetzungsinitiativen folgen, kann aus dem Richtungswechsel auch gesundheitspolitischer Effekt entstehen.

 

Nur noch jede Vierte nutzt die Antibabypille

TK-Zahlen zeigen Rückgang bei Verordnungen und warnen vor riskanten Präparaten

Die Nutzung der Antibabypille unter jungen Frauen geht in Deutschland weiter stark zurück. Laut einer aktuellen Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) erhielten im Jahr 2023 nur noch 26 Prozent der 13- bis 21-jährigen TK-versicherten Frauen ein Rezept für ein hormonelles Verhütungsmittel – vor allem für die Pille. Das entspricht etwa jeder vierten jungen Frau. Zum Vergleich: 2020 waren es noch 39 Prozent, 2022 rund 28 Prozent. Dieser kontinuierliche Rückgang lässt sich nicht nur bundesweit, sondern auch mit teils gravierenden regionalen Unterschieden beobachten. So lag der Anteil in Berlin im Jahr 2023 bei lediglich 17 Prozent, während das Saarland mit 34 Prozent an der Spitze der Verschreibungsstatistik stand.

Die Zahlen markieren einen tiefgreifenden Wandel im Verhütungsverhalten junger Frauen. Die Pille, einst Sinnbild weiblicher Selbstbestimmung und lange Zeit nahezu alternativlos verordnet, verliert offenbar ihren Status als Standardlösung. Stattdessen wird sie zunehmend kritisch gesehen – insbesondere im Hinblick auf gesundheitliche Risiken. Die TK verweist in ihrer Auswertung auf eine alarmierende Tatsache: Etwa die Hälfte der verordneten Präparate im Jahr 2023 enthielt Wirkstoffkombinationen mit erhöhtem Thromboserisiko, insbesondere neuere Gestagene wie Drospirenon oder Desogestrel. Diese sind zwar in der Wirkung teilweise besser verträglich, gehen jedoch laut Studien mit einer signifikant erhöhten Wahrscheinlichkeit für venöse Thromboembolien einher.

TK-Vorstand Dr. Jens Baas betont, dass der Rückgang der Verordnungen nicht pauschal als Ablehnung der Pille zu verstehen sei. Vielmehr zeige er, dass junge Menschen sich zunehmend aktiv mit ihrer Verhütung auseinandersetzen und sich differenzierter informieren. „Die Pille bleibt ein hochwirksames und sicheres Verhütungsmittel – aber sie ist nicht für jede Frau die richtige Wahl“, so Baas. Die Entscheidung für oder gegen ein hormonelles Präparat müsse immer individuell getroffen und durch ärztliche Beratung fundiert begleitet werden.

Neben der gesundheitlichen Aufklärung spielen offenbar auch gesellschaftliche Faktoren eine Rolle. Die zunehmende Diskussion über „Body Literacy“, die Popularität hormonfreier Methoden wie der Kupferkette oder symptothermaler Verfahren sowie ein generelles Misstrauen gegenüber Pharmaprodukten haben den Stellenwert der Pille verschoben. Auch soziale Medien haben einen erheblichen Einfluss: Auf Plattformen wie TikTok oder Instagram kursieren zahlreiche Erfahrungsberichte, in denen Anwenderinnen offen über Nebenwirkungen wie depressive Verstimmungen, Libidoverlust oder Gewichtszunahme berichten – mit messbarem Einfluss auf die Wahrnehmung bei Gleichaltrigen.

Der TK-Bericht wirft damit auch ein Schlaglicht auf die Verantwortung des Gesundheitssystems. Gerade bei jungen Frauen, die erstmals über Verhütung nachdenken, bedarf es einer umfassenden und transparenten Aufklärung über Wirkstoffe, Risiken und Alternativen. Ein rezeptiertes Präparat darf nicht bloß ein Reflex der ärztlichen Routine sein, sondern muss das Ergebnis eines echten, individuellen Beratungsprozesses sein. Nur so kann die Autonomie, die mit der Wahl eines Verhütungsmittels einhergeht, tatsächlich wirksam und gesund gelebt werden.

Die Pille war jahrzehntelang das Symbol für weibliche Selbstermächtigung – heute steht sie zunehmend für ein medizinisches Missverständnis. Dass junge Frauen sich zunehmend gegen hormonelle Verhütung entscheiden, ist keine Rebellion, sondern Ausdruck eines gestiegenen Gesundheitsbewusstseins. Sie fordern eine medizinische Praxis, die nicht mehr automatisch verschreibt, sondern erklärt, abwägt und ernst nimmt.

Dass trotzdem rund die Hälfte der verschriebenen Präparate ein erhöhtes Thromboserisiko birgt, zeigt, dass die ärztliche Wirklichkeit vielerorts nicht mit dem veränderten Bewusstsein Schritt hält. Hier offenbart sich ein strukturelles Problem: eine Verordnungspraxis, die zu oft in alten Routinen verharrt, und eine Aufklärung, die nicht über die rechtliche Pflicht hinausgeht. Es ist kein Zeichen von Fortschritt, wenn die Entscheidung für ein Medikament nicht aus Überzeugung, sondern aus Unwissenheit erfolgt.

Gesundheitspolitisch ist es ein Weckruf. Wer Verhütung ernst nimmt, muss nicht nur Medikamente regulieren, sondern auch Beratung reformieren. Junge Frauen haben sich längst emanzipiert – jetzt muss die Medizin ihnen folgen.

 

Unverträglich oder nur empfindlich?

Zwischen Zöliakie und NCGS klafft eine medizinische Grauzone

Gluten gerät zunehmend ins Zentrum medizinischer Aufmerksamkeit – nicht nur bei diagnostizierter Zöliakie, sondern auch bei Patientinnen und Patienten mit unspezifischen Beschwerden wie chronischer Müdigkeit, Blähbauch, Hautausschlägen oder Konzentrationsstörungen. Während die Zöliakie als klar definierte Autoimmunerkrankung eine eindeutige Diagnostik und Therapie erlaubt, bleibt die sogenannte Nicht-Zöliakie-Glutensensitivität (NCGS) ein umstrittenes und bislang nicht vollständig verstandenes Phänomen. Immer mehr Menschen klagen über Unverträglichkeit gegenüber glutenhaltigen Lebensmitteln, ohne dass sich im Blut oder in der Dünndarmschleimhaut die typischen Befunde der Zöliakie oder eine klassische Weizenallergie nachweisen lassen.

Die Symptome sind vielschichtig. Neben gastrointestinalen Beschwerden wie Blähungen, Bauchschmerzen, Durchfall oder Verstopfung berichten Betroffene auch über neurologische Erscheinungen wie Kopfschmerzen, Reizbarkeit oder den sogenannten „brain fog“, der sich durch Konzentrationsprobleme und mentale Erschöpfung äußert. Hinzu kommen dermatologische Symptome wie Juckreiz, Ekzeme oder schubweise auftretende Hautrötungen. Besonders bei Kindern zeigt sich die Problematik mitunter in Gedeihstörungen und Entwicklungsverzögerungen. Die klinische Breite erschwert die Abgrenzung zu anderen Erkrankungen erheblich – insbesondere zum Reizdarmsyndrom oder zu FODMAP-assoziierten Unverträglichkeiten.

Gluten selbst ist kein einzelnes Molekül, sondern ein Sammelbegriff für Speicherproteine, die in Getreidesorten wie Weizen, Roggen, Gerste, Dinkel und verwandten Arten vorkommen. Besonders das Gliadin, ein Bestandteil der Prolamine im Weizen, spielt bei der Zöliakie eine zentrale Rolle. Es löst bei genetisch prädisponierten Personen eine Immunreaktion aus, die zur Entzündung und Zottenatrophie der Dünndarmschleimhaut führt. Die Folge ist eine gestörte Nährstoffaufnahme, die sich in Eisenmangel, Osteoporose, chronischer Müdigkeit und erhöhtem Risiko für weitere Autoimmunerkrankungen äußern kann. Die einzige Therapie bleibt der lebenslange, strikte Verzicht auf alle glutenhaltigen Nahrungsmittel.

Doch nicht jede Reaktion auf glutenhaltige Nahrung lässt sich durch Zöliakie erklären. Bei der NCGS zeigen sich keine Antikörperreaktionen oder darmspezifische Veränderungen, und doch berichten Betroffene über massive Verbesserungen unter glutenfreier Ernährung. Der Verdacht liegt nahe, dass neben Gluten weitere Bestandteile des Getreides – insbesondere Amylase-Trypsin-Inhibitoren (ATIs) oder fermentierbare Zuckergruppen wie FODMAPs – zur Reizung des Immunsystems oder zur Dysbiose im Darm führen könnten. Das macht die Differenzierung schwierig. Die Beschwerdebesserung bei glutenfreier Ernährung könnte somit auch auf andere Faktoren zurückzuführen sein, etwa eine Reduktion hochverarbeiteter Lebensmittel, die oft Zusatzstoffe, Emulgatoren und künstliche Aromastoffe enthalten.

Die medizinische Fachwelt diskutiert daher kontrovers, wie stark die Glutensensitivität wirklich verbreitet ist – und wo die Grenze zwischen tatsächlicher Unverträglichkeit, psychosomatischen Beschwerden und gesellschaftlich motivierter Ernährungsideologie verläuft. Während sich der Markt für glutenfreie Produkte in den vergangenen zehn Jahren vervielfacht hat und auch Menschen ohne medizinischen Befund zunehmend zu „glutenfrei“ greifen, warnen Expertinnen und Experten vor einer vorschnellen Selbstdiagnose. Ohne fundierte ärztliche Abklärung und unterlassene Substitutionsmaßnahmen drohen Nährstoffmängel, insbesondere bei Eisen, B-Vitaminen und Ballaststoffen.

Empfohlen wird daher eine gezielte Eliminationsdiät unter ärztlicher oder ernährungsmedizinischer Aufsicht, gefolgt von einer kontrollierten Provokation, um die Diagnose zu sichern. Ein Ernährungstagebuch kann helfen, Symptome zu dokumentieren und Zusammenhänge sichtbar zu machen. Nur so lässt sich vermeiden, dass medizinisch relevante Diagnosen übersehen oder umgekehrt unnötige Restriktionen etabliert werden, die die Lebensqualität einschränken, ohne therapeutischen Nutzen zu bringen.

Was bleibt, ist ein Spannungsfeld aus realen Beschwerden, unvollständiger Forschung und einem gesellschaftlichen Trend zur Selbstoptimierung über Ernährung. Gluten ist dabei nicht allein Auslöser oder Täter – sondern vielfach auch Projektionsfläche für diffuse gesundheitliche Ängste. Zwischen medizinischer Notwendigkeit und modischer Überreaktion gilt es, klare Kriterien zu wahren und individuelle Betreuung zu gewährleisten.

Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Gluten gleicht einem medizinisch-psychologischen Brennglas. Sie zeigt exemplarisch, wie schwer es geworden ist, zwischen wissenschaftlicher Evidenz, individueller Betroffenheit und populären Ernährungstrends zu unterscheiden. In einer Zeit, in der Gesundheit zunehmend zur privaten Sinnstiftung und zur sozialen Identitätsfrage geworden ist, wird das, was auf dem Teller liegt, oft überladen mit Bedeutung. Gluten ist dafür ein Paradebeispiel: molekular komplex, medizinisch relevant, gleichzeitig aber Projektionsfläche für ein wachsendes Misstrauen gegenüber der Lebensmittelindustrie, ärztlicher Autorität und institutioneller Ernährungskompetenz.

Zweifellos ist Zöliakie eine ernsthafte Autoimmunerkrankung, die weder modisch noch marginal ist. Doch genau dort beginnt das Problem. Denn in der öffentlichen Wahrnehmung verschwimmen Zöliakie und Glutensensitivität, medizinische Diagnosen und selbstdefinierte Empfindlichkeiten, Pathophysiologie und populärwissenschaftliche Spekulation. Wenn Patientinnen und Patienten glutenhaltige Lebensmittel meiden, ohne fundierte Diagnostik, dann wird Ernährung zur Therapie – aber ohne therapeutische Kontrolle. Das ist nicht nur ernährungsphysiologisch riskant, sondern auch gesellschaftlich symptomatisch: Die Deutungshoheit über Gesundheit verlagert sich von Ärztinnen und Medizinern hin zu Influencerinnen, Gesundheitsratgebern und digitalen Eliminationsdiäten.

Die Herausforderung liegt nicht darin, Betroffene zu diskreditieren. Ihre Beschwerden sind real – auch wenn die biomedizinische Erklärung fehlt. Das medizinische System ist schlecht darauf vorbereitet, mit diffusen, nicht objektivierbaren Symptomen umzugehen. Es fehlt an Sprache, an Konzepten und an Zeit. Doch anstelle einer systemischen Verbesserung erleben wir eine Individualisierung der Verantwortung: Wer sich schlecht fühlt, soll gefälligst selbst herausfinden, was er nicht verträgt. Und das tut er – mit Auslassung, Verzicht, Restriktion. Was fehlt, ist nicht der Wille zur Gesundheit, sondern ein strukturiertes, empathisches, diagnostisch seriöses Verfahren, das weder banalisierend noch moralisierend wirkt.

Der Boom glutenfreier Produkte ist daher kein medizinischer Fortschritt, sondern ein Marktphänomen. Er antwortet auf echte Unsicherheit mit symbolischer Kontrolle. Wer glutenfrei isst, signalisiert Gesundheitsbewusstsein – ob mit oder ohne medizinische Indikation. Die Konsequenz: Lebensmittel werden zu moralischen Markern, Ernährung zur Ersatzreligion, und das individuelle Bauchgefühl verdrängt die klinische Urteilskraft. Das ist gefährlich – nicht weil glutenfreie Ernährung per se falsch wäre, sondern weil sie in einem Raum stattfindet, in dem medizinische Differenzierung zunehmend unter die Räder kommt.

Es braucht mehr als Reformulierung von Etiketten und biochemische Studien. Was fehlt, ist ein kulturelles Verständnis dafür, dass Beschwerden ohne Nachweis weder eingebildet noch ignorierbar sind – aber auch nicht zur Selbstdiagnose mit Krankheitsanspruch führen dürfen. Zwischen Überversorgung und Untererkennung, zwischen Versorgungsrealität und Ernährungsideologie muss die Medizin neue Antworten finden. Gluten ist dabei nicht das Problem. Sondern ein Symptom für eine Gesellschaft, die ihre Gesundheitsfragen nicht mehr kollektiv lösen kann – und ihre Unsicherheiten am Brotkorb austrägt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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