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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Digitalisierung in Apotheken schreitet voran – Rezept-Terminals sollen Patienten entlasten, erweitern aber die Verantwortung der Betreiber. Gleichzeitig geraten Beschäftigungsverbote für Schwangere zunehmend in Kritik, weil sie in der Praxis oft falsch angewendet werden. Auch das Preisrecht bei Arzneimitteln steht erneut auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs. Währenddessen kündigt die IKK classic ihren Vertrag mit dem Apothekerverband zur Hilfsmittelversorgung, was viele Apotheken vor logistische Probleme stellt. Und bei der Versorgung von Kindern mit Wunden wird deutlich, wie sensibel und differenziert die Anforderungen im Alltag sind. Diese Entwicklungen markieren keine Einzelphänomene, sondern bilden ein vernetztes System aus technischen, rechtlichen und strukturellen Herausforderungen, das den Apothekenalltag grundlegend verändert.
Die digitale Transformation des Apothekenwesens schreitet in rasanter Geschwindigkeit voran und greift dabei tief in gewachsene Betriebsabläufe ein. Mit der Einführung von Rezept-Terminals außerhalb der klassischen Offizinstruktur entstehen neue Möglichkeiten, aber auch neue Verantwortungszonen für Apothekenbetreiber. Diese Terminals sind darauf ausgelegt, Rezepte automatisiert zu empfangen und in die internen Verarbeitungssysteme einzuspeisen – ein vermeintlicher Fortschritt in Sachen Effizienz und Patientenzugang. Doch in der Praxis erweist sich der Nutzen als ambivalent. Denn wo Patienten außerhalb des Apothekenraums agieren, verlagert sich die Verantwortung für Prozesssicherheit, Datenschutz und rechtssichere Abgabe auf technische Schnittstellen, die hochgradig störanfällig sein können. Jeder Systemfehler, jede Datenlücke, jeder Zugriff von außen kann unmittelbare Folgen haben – rechtlich, wirtschaftlich und gesundheitlich. Die Pflicht zur Kontrolle endet eben nicht am Terminal, sondern beginnt dort erst neu.
Diese Verschiebung technischer Verantwortung geht einher mit einem zweiten, strukturell tiefgreifenden Problemfeld: dem betrieblichen Umgang mit Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft. Das Mutterschutzgesetz verfolgt das Ziel, werdende Mütter vor unzumutbaren Risiken am Arbeitsplatz zu schützen. Doch in der Realität geraten Apothekenbetriebe – insbesondere kleinere Einheiten – zunehmend in einen Zielkonflikt zwischen Fürsorgepflicht und Personalnot. Der gesetzlich vorgesehene Weg, eine konkrete Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und gegebenenfalls eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes anzubieten, wird vielfach umgangen. Stattdessen greifen Arbeitgeber zur pauschalen Freistellung, nicht selten aus Unsicherheit oder Zeitmangel. Diese Praxis belastet nicht nur den Betriebsablauf, sondern sendet auch ein gesellschaftlich fragwürdiges Signal: Schwangerschaft wird zur Ausnahme, nicht zur integrierbaren Normalität im Arbeitsleben. Die betriebliche Überforderung führt zu strukturellen Ungleichheiten, die weder gesetzlich vorgesehen noch gesellschaftlich gewollt sind – aber längst Teil der Realität geworden sind.
Gleichzeitig steht das wirtschaftliche Fundament der Apotheken durch ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesgerichtshof unter Druck, das die deutsche Arzneimittelpreisbindung neu verhandeln könnte. Im Zentrum steht die Frage, ob es mit europäischem Recht vereinbar ist, dass Apotheken in Deutschland bei verschreibungspflichtigen Medikamenten keinen Preiswettbewerb betreiben dürfen, während ausländische Versandapotheken in bestimmten Konstellationen Rabatte oder Boni gewähren. Sollte der BGH die bisherige Linie infrage stellen, droht eine strukturelle Erschütterung des Arzneimittelmarkts. Denn ohne einheitliche Preisregeln geraten Präsenzapotheken in eine massive wirtschaftliche Schieflage, vor allem in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, wo die Fixkosten ohnehin kaum gedeckt sind. Die Preisbindung ist nicht nur ökonomisches Instrument, sondern auch Sicherung eines flächendeckenden Versorgungssystems – ihre Aufweichung wäre mehr als eine Marktliberalisierung, sie wäre eine Systementscheidung.
Diese drei Entwicklungen – die Einführung von Rezept-Terminals, die faktische Erosion des Mutterschutzes im Apothekenbetrieb und die juristische Infragestellung der Arzneimittelpreisbindung – verweisen auf ein größeres Problem: Das System Apothekenbetrieb steht unter strukturellem Druck von allen Seiten. Es wird digitalisiert, rechtlich ausgedehnt, wirtschaftlich verunsichert – und all das gleichzeitig, ohne flankierende Unterstützung oder klare politische Kompensation. Die vermeintlich fortschrittlichen Einzelmaßnahmen summieren sich zu einer Gemengelage, in der Apotheken immer häufiger nicht nur an personelle oder wirtschaftliche Grenzen stoßen, sondern auch an juristische Unklarheiten. Eine Versorgungseinrichtung, die im täglichen Betrieb auf Stabilität und Vertrauen angewiesen ist, verliert unter diesen Umständen das Fundament ihrer Funktion.
Die strukturelle Integrität des Apothekenwesens wird derzeit auf eine Weise herausgefordert, die weniger spektakulär als systematisch ist – und gerade darin liegt ihre Brisanz. Anstelle eines großen politischen Eingriffs erleben Apotheken eine Kaskade an Einzelveränderungen, die sich in ihrer Gleichzeitigkeit verstärken. Die Digitalisierung durch Rezept-Terminals ist nicht per se ein Problem, doch sie wird zu einem, wenn sie ohne begleitende Schutzmaßnahmen erfolgt. Wenn zentrale Versorgungsprozesse auf Automaten ausgelagert werden, ohne dass die rechtlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Grundlagen dafür robust gesichert sind, entsteht eine gefährliche Lücke zwischen betrieblicher Realität und regulatorischer Verantwortung. Apotheken sollen digitaler werden – aber sie bleiben haftbar, auch wenn die Kontrolle faktisch entzogen wird. Es ist ein Modell der Entgrenzung, das Risiken verschiebt, aber Verantwortung beim Betreiber belässt.
Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Umgang mit dem Mutterschutz. Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Die Gesundheit der Schwangeren hat Vorrang, aber nicht jede Tätigkeit in einer Apotheke ist grundsätzlich unzumutbar. Es braucht eine differenzierte Betrachtung, die sowohl dem individuellen Schutzbedarf als auch dem betrieblichen Fortbestand Rechnung trägt. Doch was sich als Fürsorgepflicht ausgibt, entpuppt sich in der Praxis oft als Kapitulation vor strukturellen Defiziten. Apotheken können oder wollen die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen nicht leisten – aus Personalgründen, aus Unsicherheit oder aus Unkenntnis. Das Ergebnis ist eine pauschale Freistellungspraxis, die weder medizinisch noch rechtlich haltbar ist. Was fehlt, ist eine verbindliche Schnittstelle zwischen Arbeitsschutz und Betriebswirklichkeit – flankiert von politischer Rückendeckung statt juristischer Strafandrohung.
Das dritte Thema, die erneute Prüfung der Arzneimittelpreisbindung, offenbart die Fragilität eines Systems, das seine ökonomische Balance längst verloren hat. Der Arzneimittelpreis ist kein bloßes Marktinstrument, sondern ein Steuerungsmechanismus, der Wettbewerbsverzerrung verhindern und gleichwertige Versorgung garantieren soll. Sollte der Bundesgerichtshof tatsächlich eine weitere Lockerung zulassen, wäre das kein Fortschritt, sondern ein geopolitisch motivierter Rückbau nationaler Versorgungsstrukturen. Dann wären nicht mehr Patienten im Zentrum, sondern Versandinteressen – mit allen Konsequenzen für Apotheken, die nicht allein auf Skaleneffekte, sondern auf persönliche Beratung und rechtliche Sicherheit angewiesen sind.
Alle drei Beispiele zeigen: Es geht nicht um Reformen im eigentlichen Sinne, sondern um das Wegbrechen der Grundlagen – technisch, arbeitsrechtlich, wirtschaftlich. Apotheken werden damit nicht in ein neues System überführt, sondern in ein Vakuum zwischen Pflichten und fehlender Struktur. Die Digitalisierung ist nicht abgestimmt, das Arbeitsrecht nicht praktikabel, das Preisrecht instabil. Das System verlangt Professionalität, verweigert aber Verlässlichkeit. Wenn dieser Widerspruch nicht politisch aufgelöst wird, entsteht kein modernes Gesundheitswesen, sondern ein kollabierendes Versorgungskonstrukt. Und das betrifft nicht nur Apotheken – es betrifft jeden, der auf funktionierende Versorgung angewiesen ist.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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