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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Was passiert, wenn ein international agierender Versandkonzern nicht nur Kundendaten verarbeitet, sondern auch mit offenbar gefälschten digitalen Vollmachten in ärztliche Entscheidungen eingreift? Eine Apothekerin aus Rheinland-Pfalz erhebt schwere Vorwürfe gegen DocMorris – ein Fall, der mehr offenlegt als ein Einzelfall: das systematische Ausnutzen rechtlicher Grauzonen im deutschen Gesundheitswesen. Parallel dazu setzt DocMorris auf emotionale Beeinflussung pflegender Angehöriger durch Social-Media-Kampagnen, während zugleich technische Pannen bei der Apobank die Zahlungsfähigkeit vieler Apotheken gefährden. All das geschieht in einer Phase, in der sich das Bundesgesundheitsministerium in einem Reformvakuum befindet – hinterlassen vom scheidenden Minister Karl Lauterbach. Seine Nachfolgerin Dagmar Schmidt wird nicht nur an neuen Versorgungsstrategien gemessen, sondern auch daran, ob sie endlich politisch gegen diese strukturellen Fehlentwicklungen vorgeht. Während Apotheken mit regulierten Tierarzneizuschlägen leben müssen, bleibt die Abwehr digitaler Eingriffe ungeklärt. Selbst internationale Fortschritte wie die Anerkennung von Typ-5-Diabetes wirken da wie ferne Realität.
Gefälschte Signatur, echte Abwerbung
DocMorris soll mit Scheinvollmacht in Arztpraxis interveniert haben
Eine Apothekerin aus Rheinland-Pfalz erhebt schwere Vorwürfe gegen den niederländischen Versandapothekenkonzern DocMorris. Ihre Stammkundin sei nicht nur telefonisch massiv bedrängt worden, sondern es habe zudem eine offenbar gefälschte digitale Vollmacht gegeben, mit der sich der Konzern direkt an die behandelnde Arztpraxis gewandt habe – mit dem Ziel, das Rezept der chronisch kranken Patientin künftig selbst zu beliefern. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein sensibles und bisher unzureichend reguliertes Feld im deutschen Gesundheitssystem: die systematische Abwerbung von Apothekenkunden durch externe Callcenter im Namen großer Versandapotheken, bei gleichzeitig unklarer Rechtslage im Bereich digitaler Signaturen und Patientenvertretung.
Die betroffene Apothekerin spricht von einer regelrechten Einschüchterung am Telefon, bei der gezielt Unsicherheit über die Versorgung und das Arzt-Apotheke-Verhältnis gestiftet worden sei. Die Patientin, eine ältere Frau mit mehreren Dauermedikationen, habe zunächst gar nicht verstanden, worum es ging. Erst später sei klar geworden, dass im Gespräch eine angeblich „digitale Zustimmung“ zur Belieferung durch DocMorris generiert worden sei. Kurz darauf sei in der Arztpraxis ein Schreiben eingegangen, das eine Vollmacht zur Rezeptübermittlung enthalte – mit digitaler Signatur. Die Patientin bestreitet, jemals eine solche Erklärung abgegeben zu haben.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Sollte sich bestätigen, dass hier mit unautorisierten oder manipulierten Signaturprozessen gearbeitet wurde, wäre das nicht nur ein Datenschutzverstoß, sondern auch eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und der freien Apothekenwahl. Zugleich offenbart der Fall eine perfide Strategie: Durch das gezielte Anrufen vulnerabler Gruppen – insbesondere älterer, alleinstehender oder chronisch kranker Menschen – wird versucht, aus dem geschützten Raum der persönlichen Versorgung eine automatisierte Vertriebsschiene zu machen. Der Mensch wird zum Absatzvektor umgewandelt.
Hinzu kommt: Die Arztpraxen erhalten Schreiben mit formell korrekt aussehenden Vollmachten, müssen diese in der Alltagsroutine bewerten und können die tatsächliche Authentizität oft nicht nachvollziehen. Es fehlt ein verlässlicher Schutzmechanismus gegen digitale Scheinbevollmächtigungen, wie sie in diesem Fall offenbar vorgelegt wurde. Gleichzeitig geraten Apotheken vor Ort unter Druck, da sie von der Patientin oft erst erfahren, wenn der Wechsel längst vollzogen ist – teils ohne deren Wissen oder Willen.
Auch gesundheitspolitisch ist der Fall brisant: Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Digitalisierung des Gesundheitswesens forciert, zeigen sich massive Lücken bei der Identitätskontrolle und Missbrauchsprävention. Weder das eRezept noch das Kommunikationssystem KIM bieten bisher einen garantierten Schutz vor systematischer Kundenabwerbung. Dass Callcenter als Stellvertreter von Versandapotheken agieren und mit suggestiven Gesprächstechniken arbeiten, wird bislang weder gesetzlich noch berufsrechtlich wirksam reguliert.
Die Apothekerin hat angekündigt, den Vorfall juristisch prüfen zu lassen. Auch die Ärztekammer wurde informiert. Ob der Fall Einzelfall bleibt oder Symptom einer systematischen Marktdurchdringung durch digitale Mittel ist, bleibt abzuwarten. Klar ist: Es handelt sich um mehr als nur ein lokales Missverständnis. Hier geraten Vertrauen, Datenschutz und ärztliche Entscheidungsfreiheit ins Wanken – durch eine Versandlogik, die den Patienten nicht mehr als Individuum, sondern als Umsatzquelle versteht.
Der Fall aus Rheinland-Pfalz steht exemplarisch für einen tiefgreifenden Zielkonflikt im digitalisierten Gesundheitswesen: Auf der einen Seite steht der politische Wille zur Vereinfachung, Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch digitale Prozesse. Auf der anderen Seite steht die soziale Realität vieler Patientinnen und Patienten – vor allem älterer Menschen –, die inmitten dieser Transformation zu Testobjekten einer aggressiven Vertriebslogik gemacht werden. Der angebliche Fortschritt entpuppt sich als Frontalangriff auf gewachsene Versorgungsstrukturen.
Dass DocMorris offenbar mit digitalen Vollmachten arbeitet, die weder nachvollziehbar dokumentiert noch sauber legitimiert sind, offenbart eine gefährliche Grauzone: Der technische Fortschritt wird nicht begleitet von einem rechtlichen Schutzschirm, der dem Missbrauch vorbeugt. Stattdessen eröffnet die Digitalisierung neue Wege für Marktakteure, die mit juristischer Spitzfindigkeit, geschulten Callcentern und einem tiefen Verständnis für die emotionale und kognitive Lage vieler Kranker operieren. Es geht nicht mehr um Beratung, sondern um strategische Umsteuerung – im Zweifel gegen den Willen der Betroffenen.
Die Politik trägt Mitschuld. Die gesetzliche Einführung des eRezepts erfolgte ohne flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung des patientenzentrierten Umgangs mit digitalen Vollmachten. Die Debatte über die freie Apothekenwahl wurde formal geführt, aber in der Praxis ausgehöhlt. Es fehlt an klaren Normen, wann und wie eine Bevollmächtigung zustande kommt – und vor allem: wann sie ungültig ist. Während lokale Apotheken um jeden Kunden kämpfen, operieren Konzerne im Schatten der Bürokratie, teilweise mit Mitteln, die rechtlich nicht zu fassen sind, weil die Praxis dem Gesetzgeber enteilt ist.
Hinzu kommt eine ethische Verrohung: Wenn ein Mensch nur noch Mittel zum Zweck ist, wird das Vertrauen zerstört, das das Gesundheitssystem zusammenhält. Die Bindung zwischen Arzt, Apotheker und Patient ist keine administrative Spielart, sondern das Fundament verantwortlicher Versorgung. Wird diese Kette durch algorithmengestützte Kundenakquise ersetzt, entsteht kein Fortschritt, sondern eine kalte Ökonomie auf dem Rücken der Schwächsten.
Der Fall DocMorris ist damit nicht nur ein juristisches, sondern ein strukturelles Problem. Er zwingt zur Debatte über Verantwortung, Kontrolle und die Grenzen digitaler Geschäftsmodelle im sensibelsten Bereich unseres Gemeinwesens. Es braucht dringend gesetzgeberische Klarheit: Wer Patienten kontaktiert, muss ihre Rechte achten. Wer Vollmachten nutzt, muss deren Herkunft zweifelsfrei belegen. Und wer auf dem Gesundheitsmarkt Gewinne macht, muss sich denselben ethischen Standards unterwerfen, die für Ärzte und Apotheker gelten. Alles andere ist Raubbau an der Versorgungsrealität – mit staatlicher Duldung.
DocMorris setzt auf emotionale Pflegewerbung
Mit E-Rezept und Rabatt wird der Apothekenweg als Last inszeniert
Die Versandapotheke DocMorris hat mit der Pflege-App Fabel eine Kooperation gestartet, die über emotionale Werbung gezielt pflegende Angehörige anspricht. Über den Instagram-Kanal der App wird in einem kurzen Clip suggeriert, wie belastend der Apothekenbesuch vor Ort für Pflegepersonen sei. Unterlegt mit hektischen Bildern und überzeichneter Musik mündet das Narrativ in die vermeintliche Lösung: das E-Rezept via DocMorris, rabattiert durch einen exklusiven Gutscheincode. Der Apothekenmarathon sei vorbei, verspricht Fabel.
In der App selbst wird die digitale Arzneimittelversorgung durch DocMorris als funktionale Selbstverständlichkeit präsentiert – ohne ernstzunehmende Alternative. Pflegende könnten dadurch endlich entlastet werden, heißt es. Besonders hervorgehoben werden die Aspekte Zeitersparnis, Entfallen physischer Wege und die Möglichkeit, Rezepte stellvertretend für Angehörige einzulösen. Die emotionale Sprache verschmilzt mit einem monetären Anreiz: Ein Rabattcode wird direkt in der App integriert und lässt sich beim Hochladen des E-Rezepts einlösen.
Diese Marketingstrategie wirft grundlegende Fragen auf – juristisch, gesundheitspolitisch und berufsständisch. Die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben. Zwar bezieht sich der Rabatt auf die Abwicklung über das E-Rezept, doch die Kopplung mit emotionaler Bedürftigkeitskommunikation könnte juristisch als unzulässige Absatzförderung ausgelegt werden. Es steht der Vorwurf im Raum, dass DocMorris sich damit eine neue Rezeptquelle erschließt – vorbei an der Beratungspflicht und pharmazeutischen Verantwortung vor Ort.
Gleichzeitig geraten öffentliche Apotheken durch solche Aktionen weiter unter Druck. Während sie unter Lieferengpässen, Personalnot und fehlender Digitalanbindung leiden, schaffen Versandapotheken über strategische Partnerschaften Zugang zu neuen Kundengruppen – unter dem Deckmantel von Entlastung und Fürsorge. Die Kommunikation in der Fabel-App blendet dabei vollkommen aus, dass Arzneimittelberatung und Medikationssicherheit integrale Bestandteile der Versorgung sind – Leistungen, die digital schwer zu ersetzen sind.
Die Entwicklung ist symptomatisch für ein Gesundheitssystem, das zunehmend von Plattformlogiken durchdrungen wird. Technologische Machbarkeit und emotionale Kampagnen ersetzen regulatorische Vorsicht und heilberufliche Verantwortung. Während sich pflegende Angehörige verständlicherweise nach Erleichterung sehnen, wird ihnen mit dem Rabatt der Versandapotheke keine echte Versorgungslösung geboten – sondern ein Geschäftsmodell, das systematisch auf Markteroberung zielt.
Der Apothekenweg wird lästig, das E-Rezept zur Erlösung: Mit dieser Botschaft umgarnt DocMorris über die App Fabel gezielt Menschen, die ohnehin unter Zeitdruck und emotionaler Belastung stehen. Die Kampagne ist ein Paradebeispiel für die stille Verschiebung heilberuflicher Verantwortung ins Digitale – orchestriert durch Plattformen, die keine Beratung leisten, aber Kundenbindung betreiben.
Der angebotene Rx-Rabatt ist dabei nicht nur ein Marketinginstrument, sondern ein strategischer Hebel, um gesetzlich geschützte Marktgrenzen zu durchstoßen. Rezeptpflichtige Arzneimittel sind keine Ware wie jede andere. Dass sie nun mit einem Gutscheincode beworben werden, wirft die Frage auf, wie weit sich Geschäftsinteressen in den Versorgungsalltag drängen dürfen. Die Subtilität, mit der dies geschieht – emotional, entlastend, alltagstauglich – macht die Kampagne besonders brisant.
Pflegende Angehörige sind keine Zielgruppe im klassischen Sinn. Sie stehen für einen sozialen Ausnahmezustand, der nicht kommerziell ausgeschlachtet werden darf. Wenn E-Rezepte zur Einflugschneise für Rabattaktionen werden, entkoppelt sich das Gesundheitssystem schrittweise von seinen heilberuflichen Grundsätzen. Beratung, Medikationsprüfung, Arzneimittelsicherheit – all das wird in der App-Welt durch Zustelllogik ersetzt. Was bleibt, ist eine Versorgung ohne menschliche Korrektur.
Diese Entwicklung betrifft nicht nur Apotheken. Sie berührt Grundfragen der Integrität im Gesundheitswesen. Die Werbung von DocMorris über Fabel ist deshalb mehr als ein Einzelfall – sie ist ein Lackmustest für die Regulierung digitaler Gesundheitsangebote. Es braucht klare Regeln, wie Pflege, Arzneimittel und Plattforminteressen voneinander getrennt werden. Sonst wird aus Entlastung systematische Entprofessionalisierung.
Digitale Schwachstelle bei Apobank offenbart Risiken
Apotheken mussten improvisieren, Zahlungsprozesse teils unterbrochen
Ein technischer Ausfall hat das Online-Banking der Apobank am Morgen vollständig lahmgelegt. Betroffen waren sowohl der Webzugang als auch die mobilen Anwendungen und Schnittstellen für digitale Zahlungsdienste. Besonders brisant: Apothekenbetreiber, die auf die Apobank als zentrale Finanzdienstleisterin im Gesundheitswesen setzen, waren von der Störung in besonderem Maße betroffen. Die digitalen Abläufe in der Zahlungs- und Liquiditätssteuerung gerieten abrupt ins Stocken. Eine offizielle Entwarnung erfolgte erst im Tagesverlauf, nachdem der Zugriff wiederhergestellt worden war.
Schon kurz nach den ersten Login-Versuchen am Morgen wurden Nutzer mit der Fehlermeldung „Service Unavailable“ konfrontiert. Eine automatisierte Mitteilung klärte über eine „temporäre Störung“ auf, die sämtliche digitalen Banking-Kanäle betraf: von der Apobank-Webseite über die Apobank-App bis zur Apobanking+ App und der FinTS-Schnittstelle. Selbst Überweisungsvorlagen, Daueraufträge oder tagesaktuelle Salden waren nicht abrufbar. Auch Zugänge für Softwarelösungen, die in vielen Apotheken für die tägliche Finanzverwaltung genutzt werden, waren lahmgelegt.
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank versicherte in einer Stellungnahme, dass man gemeinsam mit externen Dienstleistern unter Hochdruck an einer Lösung arbeite. Details zur Ursache oder zu konkreten Sicherheitsrisiken wurden nicht veröffentlicht. Die Dauer der Störung lässt allerdings auf tiefere Probleme schließen, etwa in der Infrastruktur des Rechenzentrums oder in der Kommunikation zwischen bankinternen Systemen und externen Dienstleisterplattformen.
Für viele Apotheken kam die Störung zur Unzeit. Gerade zu Wochenbeginn sind Kontobewegungen, Rücklastschriften, Sammelüberweisungen und Liquiditätsplanung für die Betriebsführung entscheidend. Ohne Online-Zugang blieb oft nur die telefonische Rückfrage oder das Warten auf eine Systemstabilisierung. Das führte bei einigen Apotheken zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr, etwa beim Abgleich von Apothekenlastschriften mit Lieferanten oder beim Einspielen von Gutschriften durch Rechenzentren und Abrechnungsstellen.
Die Abhängigkeit von digitalem Zahlungsmanagement in Apothekenbetrieben wurde durch diesen Vorfall einmal mehr deutlich. Dabei ist es nicht nur die Zahlungssicherheit selbst, sondern auch die betriebliche Übersicht über laufende Prozesse, die bei einem Totalausfall beeinträchtigt wird. Rechnungslegungen, Monatsabschlüsse und Budgetabgleiche geraten bei fehlender Systemverfügbarkeit ins Wanken – mit unmittelbaren Folgen für die Planungssicherheit.
Auch wenn die Systeme der Apobank mittlerweile wieder laufen, bleibt der Vorfall symptomatisch für ein strukturelles Problem: Die kritischen digitalen Infrastrukturen vieler Spezialbanken im Gesundheitswesen stehen bei Ausfällen zunehmend auf dem Prüfstand. Apotheken müssen sich darauf einstellen, dass digitale Zahlungssysteme nicht uneingeschränkt verfügbar sind – und Vorsorgestrategien für solche Fälle entwickeln.
Der technische Zusammenbruch der Apobank-Infrastruktur mag auf den ersten Blick wie ein klassischer IT-Zwischenfall erscheinen. Doch wer genauer hinsieht, erkennt darin einen beunruhigenden Trend: Die digitale Abhängigkeit im Gesundheitswesen wächst schneller, als die Systeme stabilisiert werden. Apotheken sind davon in doppelter Hinsicht betroffen – als Finanzkunden und als systemrelevante Dienstleister, die auf funktionierende Prozesse in Echtzeit angewiesen sind. Dass eine Spezialbank für Heilberufe über Stunden keine digitalen Transaktionen ermöglichen konnte, wirft ein grelles Licht auf die verwundbaren Schnittstellen zwischen technischer Modernisierung und operativer Stabilität.
Die Apobank hat in den vergangenen Jahren massiv in Digitalisierung investiert. Doch der aktuelle Ausfall zeigt, dass Geschwindigkeit und Innovationsdrang nicht genügen, wenn die Grundfesten der Verfügbarkeit nicht gesichert sind. Für Apothekenbetreiber stellt sich nun die Frage, wie sie sich organisatorisch gegen solche Ausfälle wappnen können. Die Realität der Betriebsführung verlangt tägliche Zahlungsfähigkeit, Zugriff auf tagesaktuelle Salden und Transaktionskontrolle. Wenn diese Funktionen stundenlang nicht verfügbar sind, gerät nicht nur der Betriebsalltag ins Wanken – sondern auch das Vertrauen in die digitale Bankfähigkeit der Branche.
Die Apobank trifft in diesem Fall eine besondere Verantwortung. Als Institut, das sich bewusst in die Rolle einer systemtragenden Säule für Heilberufe begibt, muss es höchste Standards in Ausfallsicherheit, Redundanz und Krisenkommunikation erfüllen. Das Beschwören von „Hochdrucklösungen“ genügt nicht mehr, wenn gleichzeitig grundlegende Abläufe zusammenbrechen. Die heutige Störung ist keine bloße Betriebsstörung – sie ist ein Testfall für die Krisenresilienz eines ganzen Bankensegments, das sich auf die Vertrauenswürdigkeit seiner IT-Infrastruktur beruft.
Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sowohl ihre Prozesse als auch ihre strategischen Partnerschaften überdenken. Abhängigkeiten von nur einer digitalen Banklösung sind riskant, wenn es keine funktionalen Backups oder Notfallpläne gibt. Die Anfälligkeit gegenüber punktuellen IT-Ausfällen darf nicht länger als Ausnahme abgetan werden. Vielmehr braucht es eine neue Kultur des Risikobewusstseins – nicht nur bei Banken, sondern auch bei jenen, die ihre Betriebe darauf ausrichten. Wer Apotheken zukunftsfähig führen will, braucht mehr als reibungslose Systeme. Er braucht auch klare Exit-Strategien für den Fall ihres Scheiterns.
Zwischen Reformdrang und Realitätsverweigerung
Karl Lauterbachs Amtszeit als Bundesgesundheitsminister ist zu Ende. Drei Jahre nach seinem Antritt hinterlässt er ein Ressort im Ausnahmezustand. Was mit großen Erwartungen begann, endete in einer Bilanz voller Brüche. Weder die Krankenhausreform noch die angekündigte Stärkung der Pflege oder die längst überfällige Entlastung der Apotheken wurden umgesetzt. Stattdessen herrschten Unsicherheit, Frustration und wachsende Distanz zwischen Ministerium und Leistungserbringern.
Lauterbach trat an mit der Aura des Wissenschaftlers und Pandemie-Mahners, doch seine Ministerjahre waren nicht vom Faktenwissen, sondern von erratischen Prioritäten und überdrehten Reformvorstößen geprägt. Die versprochene „große Linie“ blieb aus. Stattdessen dominierte ein hektischer Einzelmaßnahmenstil, der an der Lebensrealität im Gesundheitswesen oft vorbeiging. Besonders deutlich wurde dies in der Krankenhauspolitik, wo die angekündigte Strukturreform zwar lautstark propagiert, aber nur bruchstückhaft vorbereitet wurde. Die Folge: Planungsunsicherheit, Überforderung auf Länderebene und Widerstände in Klinikleitungen.
Die Pflege blieb trotz zahlreicher Lippenbekenntnisse unterfinanziert und überlastet. Eine strukturelle Neuordnung der Pflegeversicherung scheiterte an internen Konflikten der Ampelkoalition. In der Apothekenlandschaft herrschte unterdessen Dauerstress: Die angekündigte Honoraranpassung kam nicht, bürokratische Hürden blieben hoch, und der Minister zeigte wenig Interesse an den strukturellen Problemen vor Ort. Die Einführung digitaler Prozesse wie des E-Rezepts verlief schleppend, mit erheblichen Belastungen für die Betriebe.
Lauterbachs Kommunikationsstil verstärkte die Probleme zusätzlich. Anstatt Dialogformate zu fördern, dominierte lange Zeit ein Top-Down-Vorgehen. Akteure aus dem Alltag der Versorgung fühlten sich übergangen, Stimmen aus den Verbänden wurden ignoriert oder verspottet. Seine mediale Dauerpräsenz kontrastierte mit seiner faktischen Abwesenheit in echten Dialogformaten. Das Ministerium wurde zu einem Solobetrieb, in dem strategische Abstimmung und Kooperationsfähigkeit auf der Strecke blieben.
Am 7. Mai übergab Lauterbach das Ministeramt an Nina Warken. Die CDU-Politikerin übernimmt ein schwer beschädigtes Ressort. In ihrer Antrittsrede kündigte sie einen Dialog auf Augenhöhe an und sprach von einer offenen Fehlerkultur. Ob sie die strukturellen Hypotheken ihres Vorgängers schultern und einen echten Kurswechsel einleiten kann, ist ungewiss. Die Probleme, die Lauterbach hinterlässt, sind tief: Unterfinanzierung, Personalmangel, Vertrauensverlust.
Die Apotheken blicken mit Skepsis, aber auch Hoffnung auf den Neuanfang. Viele fordern eine Politik, die nicht nur reagiert, sondern langfristig denkt. Die Zeit der Symbolpolitik müsse enden. Ob Warken liefern kann, hängt davon ab, ob sie bereit ist, zuzuhören, zu priorisieren und konsequent umzusetzen – auch gegen Widerstände im eigenen Lager.
Lauterbachs Amtszeit ist ein Lehrstück für das Missverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen Gesundheitspolitik. Seine Ausgangslage war günstig: hohe Bekanntheit, wissenschaftliche Expertise, politische Rückendeckung. Doch aus diesem Kapital wurde wenig gemacht. Statt nachhaltiger Strukturpolitik erlebten wir drei Jahre Reaktion, Aktionismus und Selbstvergewisserung. Der Minister schien sich selbst am wichtigsten – das System wurde zur Nebensache.
Die Krankenhausreform steht exemplarisch für diesen Politikstil. Lauterbach wollte den großen Wurf, schaffte aber nur halbgare Kompromisse. Seine Pläne überforderten die föderalen Strukturen, ohne dafür einen verbindlichen Ordnungsrahmen zu bieten. Es wurde angekündigt, statt ausgehandelt. Die Umsetzung blieb unklar, der Rückhalt im System brüchig. In der Pflege wurde viel geredet, wenig geliefert. Für die Apotheken war die Zeit unter Lauterbach schlicht eine Zumutung: steigende Anforderungen, keine Anerkennung, keine Entlastung.
Besonders irritierend war die Diskrepanz zwischen Lauterbachs medialem Dauerauftritt und seiner faktischen Unerreichbarkeit. Wer mitgestalten wollte, wurde selten gehört. Wer widersprach, wurde ignoriert oder öffentlich abgekanzelt. Diese Haltung ist nicht nur politisch kurzsichtig, sie beschädigt dauerhaft das Vertrauen in die politische Steuerungsfähigkeit des Gesundheitswesens.
Die Berufung von Nina Warken bietet eine Chance, die Fehler ihres Vorgängers nicht zu wiederholen. Sie kommt ohne Vorschusslorbeeren, aber mit der Möglichkeit, zuzuhören, zu verbinden und neu zu gewichten. Was das System jetzt braucht, ist keine neue Reformrhetorik, sondern Verlässlichkeit, Ordnung und einen offenen Blick für die Praxis. Warken wird sich daran messen lassen müssen, ob sie aus den Fehlern Lauterbachs lernt.
Dagmar Schmidt übernimmt Verantwortung im Reformvakuum
Die neue SPD-Spitze sucht Richtung, Gesundheit wird zur Nagelprobe
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit der Wahl eines neuen geschäftsführenden Fraktionsvorstands organisatorisch neu aufgestellt. Dagmar Schmidt, seit Jahren profilierte Gesundheitspolitikerin innerhalb der Fraktion, wurde zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt. Ihre Zuständigkeit umfasst künftig die Bereiche Arbeit und Soziales, Gesundheit, Bildung, Familie und Frauen – ein inhaltlich breit gefächertes und politisch sensibles Ressort. Die 49-Jährige erhielt in der Sitzung am Dienstag 102 Stimmen und wird damit zu einer der zentralen Stimmen der Sozialdemokraten im Parlament. Ihre Ernennung ist nicht nur ein personeller Wechsel, sondern auch ein strategisches Signal inmitten anhaltender gesundheitspolitischer Unruhe.
An der Spitze der Fraktion folgt Matthias Miersch auf Lars Klingbeil, der in das neue Kabinett gewechselt ist und dort das Amt des Bundesfinanzministers sowie das des Vizekanzlers übernommen hat. Miersch gilt als pragmatischer Konsenspolitiker und enger Vertrauter des Kanzlers, dessen Führungsstil in der Fraktion Stabilität garantieren soll – inhaltliche Impulse sind jedoch bislang kaum erkennbar. Die übrigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wurden ebenfalls neu gewählt. Dabei spiegelt die neue Ressortverteilung die thematische Breite der SPD wider, ohne jedoch eine klare strategische Schwerpunktsetzung zu erkennen zu geben.
Siemtje Möller übernimmt außen- und verteidigungspolitische Agenden, Armand Zorn verantwortet wirtschaftliche Themen und Digitalisierung, Wiebke Esdar widmet sich Haushalt, Finanzen und Forschung. Sonja Eichwede übernimmt die Innen- und Rechtspolitik, Esra Limbacher wird für Umwelt, Landwirtschaft und Bau zuständig. Mit dieser Besetzung setzt die SPD vor allem auf erfahrene Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aus den eigenen Reihen, die in den vergangenen Jahren Parteiarbeit und Ausschussverantwortung in Einklang gebracht haben. Auch bei den parlamentarischen Geschäftsführungen dominieren vertraute Namen: Dirk Wiese wird Erster PGF, unterstützt von Derya Türk-Nachbaur, Marja Liisa Völlers und Johannes Fechner.
Auffällig bleibt die stille Begleitmusik zur Neuwahl: Weder der Name Karl Lauterbach noch seine zuletzt umstrittene Gesundheitsreform fanden in den offiziellen Mitteilungen Erwähnung. Dabei ist gerade der Bereich Gesundheit seit Monaten ein Feld politischer Auseinandersetzung und gesellschaftlicher Unruhe. Die Besetzung mit Schmidt – als Gesundheitspolitikerin mit pragmatischem Kurs, aber ohne laute Positionierungen – wirkt wie ein Versuch, das gesundheitspolitische Vakuum parteiintern zu stabilisieren, ohne es programmatisch neu zu definieren. Die entscheidende Frage bleibt offen: Wird die SPD-Fraktion unter der neuen Führung zu einer aktiveren, strukturpolitisch entschlosseneren Kraft in der Gesundheitsdebatte – oder bleibt sie reaktiv, moderierend und konfliktscheu?
Dagmar Schmidt ist eine leise Kraft in einer lauten Phase. Ihre Wahl zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden könnte man als konsequente Personalentscheidung bezeichnen, doch sie ist in Wahrheit mehr: ein Hinweis darauf, wie die SPD künftig mit einem der konfliktträchtigsten Politikfelder umgehen will. Die Gesundheits- und Sozialpolitik wird durch Schmidt nicht neu gedacht, aber sie wird wieder verlässlich organisiert. Das allein ist jedoch nicht genug.
Die Gesundheitsdebatten der vergangenen Jahre – vom Apothekennotstand über das E-Rezept bis zur Krankenhausreform – wurden nicht selten von Symbolpolitik übertönt und in der Sache unterkomplex geführt. Der amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach war dabei mehr Solist als Teamspieler, mehr Kommentator als Umsetzer. In dieses politische Vakuum tritt nun Dagmar Schmidt – ohne Kabinettsposten, aber mit der innerfraktionellen Kompetenz, gesundheitspolitische Stränge zu ordnen. Ihre Stärke liegt in der strukturierten Vermittlung, nicht in disruptiven Forderungen. Gerade das birgt Chancen – und Risiken.
Schmidt muss sich zwischen zwei Polen bewegen: einerseits dem Wunsch der SPD-Basis nach sozialer Profilierung, andererseits der Realität der Regierungsarbeit, die von fiskalischer Zurückhaltung und Koalitionskompromissen geprägt ist. Dass sie zusätzlich auch für Bildung, Familie und Frauen zuständig ist, verschärft die Erwartungslast. Diese Ämterhäufung wirkt nicht wie eine klare Priorisierung, sondern wie ein politisches Stillhaltepaket. Man vertraut Schmidt – gerade deshalb lädt man sie mit Verantwortung auf.
Was fehlt, ist eine inhaltliche Zuspitzung. Der neue Vorstand bleibt in seiner Ausrichtung diffus. Die Gesundheitspolitik bleibt strategisch unterbelichtet, ihre drängenden Fragen – wie eine faire Finanzierung, echte Reformbereitschaft und soziale Gerechtigkeit in der Versorgung – werden administrativ abgearbeitet, aber nicht politisch aufgeladen. Wenn die SPD den Anspruch ernst meint, die gesellschaftliche Mitte über soziale Politik zurückzugewinnen, braucht sie mehr als Verwaltungsprofis. Sie braucht Visionen, Konfliktbereitschaft und Mut zur Klarheit.
Schmidt hat die Chance, diesen Weg zu gehen – aber auch die Verantwortung, ihn nicht zu meiden. Ihre neue Rolle muss über Organisation hinausgehen. Sie muss gestaltend sein. Ob die SPD-Fraktion sie dabei unterstützt oder nur mit Aufgaben versorgt, wird entscheiden, ob aus dieser Personalie politische Kraft entsteht – oder bloß innerfraktionelle Beruhigung.
Apothekenzuschläge für Tierarzneien sinken leicht
Humanarzneimittel für Tiere: Fixbetrag reduziert, Zusatzgebühren entfallen
Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) regelt die Preisgestaltung für Fertigarzneimittel in Deutschland. Gemäß § 3 AMPreisV dürfen Apotheken bei der Abgabe von Humanarzneimitteln an Menschen einen Festzuschlag von 3 Prozent sowie 8,35 Euro erheben. Zusätzlich können 21 Cent zur Förderung des Notdienstes und 20 Cent für pharmazeutische Dienstleistungen berechnet werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
Wenn jedoch Humanarzneimittel zur Anwendung bei Tieren abgegeben werden, gelten abweichende Regelungen. In diesem Fall dürfen Apotheken lediglich einen Zuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,10 Euro sowie die Umsatzsteuer erheben. Die zusätzlichen Zuschläge von 21 Cent und 20 Cent entfallen. Diese Anpassung führt zu einer geringfügigen Reduzierung des Apothekenabgabepreises bei der Abgabe von Humanarzneimitteln an Tiere.
Für die Abgabe von Humanarzneimitteln – sowohl rezeptpflichtigen als auch nicht rezeptpflichtigen – sowie verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln oder Rezepturen zur Anwendung an Tieren ist ein Rezept erforderlich. Zudem muss die Abgabe dokumentiert werden. Die Aufbewahrung der Dokumentation erfolgt mindestens ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch mindestens für fünf Jahre. Registrierte, nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel sowie nicht-apothekenpflichtige Tierarzneimittel, die zur Anwendung an Haustieren bestimmt sind, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen, können ohne Vorlage eines Rezepts abgegeben werden.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Preisgestaltung bei der Abgabe von Arzneimitteln an Tiere transparent und nachvollziehbar bleibt. Sie berücksichtigen die Unterschiede in der Anwendung von Humanarzneimitteln bei Tieren und sollen eine angemessene Vergütung für Apotheken gewährleisten, ohne die Tierhalter übermäßig zu belasten.
Die Anpassung der Apothekenzuschläge bei der Abgabe von Humanarzneimitteln an Tiere spiegelt die Notwendigkeit wider, die Preisgestaltung im Gesundheitswesen differenziert zu betrachten. Während die Reduzierung des Fixbetrags von 8,35 Euro auf 8,10 Euro sowie der Wegfall der zusätzlichen Zuschläge von insgesamt 41 Cent auf den ersten Blick marginal erscheinen mögen, setzen sie ein wichtiges Signal für eine gerechte und transparente Preisstruktur.
Apotheken spielen eine zentrale Rolle in der Versorgung von Mensch und Tier mit Arzneimitteln. Die unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Abgabe von Medikamenten an Tiere erfordern spezifische Regelungen, die sowohl den Bedürfnissen der Tierhalter als auch den wirtschaftlichen Realitäten der Apotheken gerecht werden. Die Anpassung der Zuschläge berücksichtigt diese Unterschiede und trägt dazu bei, die Versorgungssicherheit für Tiere zu gewährleisten, ohne die Apotheken finanziell zu benachteiligen.
Gleichzeitig wirft die Regelung Fragen hinsichtlich der Angemessenheit der Vergütung für Apotheken auf. Die Reduzierung der Zuschläge könnte in bestimmten Fällen zu einer geringeren Marge für Apotheken führen, insbesondere wenn der Aufwand für die Beratung und Abgabe von Humanarzneimitteln an Tiere höher ist als bei der Abgabe an Menschen. Es ist daher wichtig, dass die Vergütungsstruktur regelmäßig überprüft und angepasst wird, um eine faire Entlohnung für die Leistungen der Apotheken sicherzustellen.
Darüber hinaus sollten Tierhalter über die spezifischen Regelungen und Anforderungen bei der Abgabe von Humanarzneimitteln an Tiere informiert werden. Eine transparente Kommunikation kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen in die Versorgung mit Tierarzneimitteln zu stärken.
Insgesamt stellt die Anpassung der Apothekenzuschläge einen Schritt in Richtung einer differenzierten und gerechten Preisgestaltung im Gesundheitswesen dar. Sie berücksichtigt die Besonderheiten der Tierarzneimittelversorgung und trägt dazu bei, die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu sichern. Gleichzeitig bleibt es wichtig, die Auswirkungen solcher Regelungen kontinuierlich zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um eine optimale Versorgung von Mensch und Tier zu gewährleisten.
Typ-5-Diabetes anerkannt – Millionen Erkrankte erhalten erstmals eine medizinisch klare Zuordnung
Die Internationale Diabetes-Föderation (IDF) hat auf dem Welt-Diabetes-Kongress 2025 in Bangkok eine Entscheidung mit globaler Tragweite getroffen: Die bislang als Randphänomen behandelte Form „Malnutrition-related Diabetes mellitus“ wird künftig offiziell als eigenständige Kategorie Typ-5-Diabetes geführt. Die Maßnahme gilt als historischer Schritt im internationalen Kampf gegen metabolische Erkrankungen. Ziel ist die Entwicklung weltweit gültiger Diagnosekriterien sowie ein gezielter Ausbau der medizinischen Versorgung für bislang vernachlässigte Bevölkerungsgruppen in ärmeren Weltregionen.
Typ-5-Diabetes betrifft Schätzungen zufolge 20 bis 25 Millionen Menschen, insbesondere untergewichtige Jugendliche und junge Erwachsene in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Charakteristisch für diese Form ist ein ausgeprägter Insulinmangel ohne gleichzeitige Insulinresistenz – ein metabolisches Profil, das sie klar von Typ-1- und Typ-2-Diabetes unterscheidet. Anders als bei Typ-1-Diabetes liegt keine Autoimmunreaktion gegen Betazellen vor, und im Gegensatz zu Typ-2-Diabetes sprechen die Körperzellen nicht vermindert auf Insulin an. Vielmehr gilt eine mangelhafte Entwicklung der Bauchspeicheldrüse infolge chronischer Unterernährung als Hauptursache.
Bislang wurden betroffene Patientinnen und Patienten häufig fehldiagnostiziert und behandelten sich mit ungeeigneten Medikamenten – oder erhielten gar keine Therapie. Die neuen Erkenntnisse beruhen auf umfangreichen Studien und Metaanalysen, die ein eigenständiges Krankheitsbild bestätigen konnten. Bei der Diagnose sind insbesondere das Fehlen von Ketonen trotz erhöhter Blutzuckerwerte sowie ein dauerhaft niedriger Body-Mass-Index entscheidend. Auch das Alter der Manifestation – häufig vor dem 30. Lebensjahr – sowie das geographische und sozioökonomische Profil der Betroffenen spielen eine zentrale Rolle.
Die IDF hat eine internationale Expertengruppe ins Leben gerufen, die unter Leitung führender Wissenschaftler aus Indien und den USA formale Klassifikationen und Leitlinien entwickeln soll. Vorgesehen ist auch die Erarbeitung kosteneffizienter Therapiestrategien. Denn anders als bei insulinpflichtigen Formen könnten orale Antidiabetika eine wirtschaftlich tragbare Lösung für viele Patienten darstellen – ein entscheidender Faktor für unterversorgte Regionen mit schwacher Gesundheitsinfrastruktur.
IDF-Präsident Peter Schwarz sprach von einem „Akt der globalen Gerechtigkeit“, der nicht nur medizinisch, sondern auch politisch zu verstehen sei. Jahrzehntelang sei diese Patientengruppe im Schatten etablierter Klassifikationen geblieben – nun werde sie endlich sichtbar. Die offizielle Anerkennung von Typ-5-Diabetes sei ein Weckruf an Gesundheitssysteme und Forschungseinrichtungen weltweit.
Die Anerkennung von Typ-5-Diabetes als eigenständige Erkrankung ist mehr als eine medizinische Klassifikation – sie ist ein politisches Signal. Jahrzehntelang ignorierte die internationale Forschung eine Diabetesform, die nicht dem westlichen Krankheitsprofil entsprach. Die Folge: Millionen Menschen litten unter falschen Diagnosen, inadäquaten Therapien und einer eklatanten Unterversorgung. Dass dieser Zustand nun korrigiert wird, ist ein Akt verspäteter, aber notwendiger Gerechtigkeit.
Gleichzeitig zeigt dieser Vorgang, wie eng Krankheit, Armut und globale Ignoranz miteinander verwoben sind. Typ-5-Diabetes ist nicht einfach eine biologische Anomalie – sie ist das Symptom einer Weltordnung, in der medizinische Forschung vor allem dort betrieben wird, wo zahlungskräftige Patientinnen und Patienten leben. Die wissenschaftliche Blindheit gegenüber Typ-5-Diabetes war keine zufällige – sie war strukturell bedingt.
Mit der neuen IDF-Initiative eröffnet sich nun die Chance auf eine Kehrtwende: gezielte Forschung, pragmatische Therapien und gerechte Versorgungskonzepte könnten eine Gesundheitslücke schließen, die nie hätte bestehen dürfen. Doch dafür braucht es mehr als wohlklingende Resolutionen. Es braucht nachhaltige Finanzierung, politische Kooperation und einen Paradigmenwechsel in der globalen Gesundheitspolitik.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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