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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Ein einziges Rezept, korrekt bedient, doch zur falschen Zeit eingelöst – und schon fehlen 1500 Euro in der Apothekenkasse. Der Fall aus Blankenburg zeigt, wie schnell Apotheken durch kurzfristige Festbetragsanpassungen und rigide Retaxationsregeln in wirtschaftliche Schieflage geraten können. Nicht Fehlverhalten, sondern Systemlogik führt hier zum Schaden. Hinter dem Einzelfall verbirgt sich ein größeres Problem: Apotheken müssen zwischen Versorgungspflicht und finanzieller Verantwortung jonglieren – während jede Preisänderung zum unkalkulierbaren Risiko wird.
Der Monatswechsel wurde für eine Apotheke in Blankenburg zur finanziellen Falle: Wegen einer kurzfristigen Anpassung der Festbeträge für ein hochpreisiges Arzneimittel blieb die Apothekerin auf Kosten in Höhe von knapp 1500 Euro sitzen. Die Retaxation durch die Krankenkasse erfolgte mit Verweis auf eine geänderte Preisregelung, die zu Beginn des neuen Monats in Kraft getreten war. Die betroffene Apotheke hatte das Medikament kurz vor Monatsende beliefert – fristgerecht, aber offenbar aus Sicht der Kasse zum falschen Zeitpunkt.
Der Fall ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für ein tiefer liegendes Problem in der Arzneimittelversorgung: die strukturelle Unsicherheit, mit der Apotheken bei der Abrechnung hochpreisiger Medikamente konfrontiert sind. Retaxationen – also die Kürzung oder vollständige Streichung der Erstattung durch die Krankenkassen – gehören mittlerweile zum Alltag in Apothekenbetrieben. Auslöser sind dabei häufig nicht inhaltliche Fehler, sondern formale oder zeitliche Abweichungen, die durch externe Faktoren bedingt sind, etwa durch kurzfristige Änderungen in Preislisten, Rabattverträgen oder Festbetragsregelungen.
Im vorliegenden Fall ging es um ein Medikament mit einem hohen Abgabepreis, das unmittelbar vor einer Festbetragsanpassung abgegeben wurde. Die Apotheke handelte im Rahmen der Versorgungspflicht, da das Arzneimittel dringend benötigt wurde. Eine verzögerte Abgabe wäre medizinisch nicht vertretbar gewesen. Dennoch wurde die Erstattung auf den neuen, niedrigeren Festbetrag gekürzt – und die Differenz blieb an der Apotheke hängen.
Diese Praxis wirft grundlegende Fragen zur Ausgestaltung des Abrechnungssystems auf. Apotheken sind gesetzlich zur zeitnahen Versorgung verpflichtet, gleichzeitig müssen sie sich wirtschaftlich absichern. Eine tagesgenaue Überwachung von Festbetragshistorien und Rabattvertragswechseln ist in der Praxis kaum fehlerfrei umsetzbar, zumal entsprechende Informationen nicht immer in Echtzeit verfügbar sind. Besonders kritisch wird es bei Arzneimitteln mit hohem Preisschild: Hier führt bereits eine einzelne fehleranfällige Abgabe zu massiven Verlusten.
Für Apothekenbetreiber stellt sich daher die Frage nach wirksamen Absicherungsstrategien. Während internes Controlling, Rezeptkontrolle und Softwareunterstützung zur Risikominimierung beitragen können, bleibt das System anfällig für externe Veränderungen. Der Abschluss spezieller Versicherungen, die Vermögensschäden durch Retaxationen abdecken, wird zunehmend diskutiert – kann jedoch letztlich nur als ergänzende Maßnahme verstanden werden. Die strukturellen Probleme bleiben bestehen.
Gleichzeitig ist auch die Informationslage in vielen Fällen unzureichend. Änderungen der Festbeträge werden zwar publiziert, doch nicht immer rechtzeitig und in nutzbarer Form für den Apothekenalltag. Der Monatswechsel stellt dabei eine besonders kritische Phase dar: Eine taggenaue Prüfung aller Preisänderungen bei jedem Rezept ist für Apotheken mit hohem Rezeptvolumen weder personell noch organisatorisch realistisch.
Der vorliegende Fall unterstreicht, wie wenig Spielraum Apotheken bei der Einhaltung der Versorgungspflicht haben. Sie agieren unter dem Druck, Patienten schnell und zuverlässig mit den verordneten Medikamenten zu versorgen, tragen aber das volle wirtschaftliche Risiko, wenn Rahmenbedingungen sich kurzfristig ändern. Das System der Retaxation, ursprünglich zur Korrektur von Abrechnungsfehlern gedacht, hat sich damit zu einem potenziell ruinösen Instrument entwickelt.
Der Fall aus Blankenburg verdeutlicht in aller Schärfe, wie fragil die wirtschaftliche Grundlage vieler Apotheken inzwischen geworden ist. Es ist ein Systemversagen, wenn eine korrekt und fristgerecht abgegebene Arzneimittelversorgung zu einem vierstelligen Verlust führt – nur weil sich die Erstattungsregelung um ein paar Stunden verschoben hat. Die Krankenkassen pochen auf ihre vertraglichen Rechte, die Apotheken auf ihre Versorgungspflicht – doch am Ende bleiben diejenigen auf der Strecke, die im Sinne der Patientinnen und Patienten verantwortungsvoll handeln.
Retaxationen sind längst kein Korrekturinstrument mehr, sondern ein massives wirtschaftliches Risiko. Dass sich das System in solch bürokratischen Details verfängt, ohne die tatsächlichen Versorgungsrealitäten zu berücksichtigen, offenbart ein fundamentales Missverhältnis. Apotheken sind keine rein wirtschaftlich operierenden Dienstleister, sondern Gesundheitsversorger im gesetzlichen Auftrag. Wenn sie für diese Aufgabe nicht nur keine Sicherheit, sondern sogar finanzielle Sanktionen riskieren, wird ihre Rolle im System konterkariert.
Hinzu kommt: Die faktische Informationsasymmetrie zwischen Krankenkassen und Apotheken ist eklatant. Während Kassen auf zentrale Datenbanken und juristische Abteilungen zurückgreifen können, bleibt es den Apotheken überlassen, komplexe Änderungen tagesaktuell zu interpretieren – unter Zeitdruck, bei Personalengpässen, im regulären Versorgungsbetrieb.
Was es jetzt braucht, ist keine bloße Empfehlung zur "besseren Absicherung", sondern eine grundlegende Reform der Retaxationspraxis. Dazu gehören transparente Übergangsregelungen bei Preisänderungen, ein verpflichtender Schutz vor rückwirkenden Festbetragsanpassungen und ein faires Prüfverfahren bei strittigen Abgaben. Solange jede gesetzestreue Abgabe zur existenziellen Bedrohung werden kann, ist die Arzneimittelversorgung in Deutschland auf einem gefährlichen Weg.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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