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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In deutschen Apotheken bahnt sich ein grundlegender Wandel an: Die betriebliche Altersversorgung (bAV), lange als nebensächliches Pflichtthema behandelt, entwickelt sich zur entscheidenden Stellschraube für nachhaltige Personalpolitik und rechtssichere Betriebsführung. Gesetzliche Vorgaben sind eindeutig, der Handlungsdruck steigt – doch vielerorts fehlt es an Struktur, Wissen und Bereitschaft zur Umsetzung. In einem Arbeitsmarkt, der von Engpässen und steigendem Wettbewerb geprägt ist, kann eine verlässliche bAV zum Schlüssel für Mitarbeiterbindung und betriebliche Stabilität werden. Gleichzeitig zeigt sich: Wer das Thema weiter aufschiebt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch das Vertrauen seiner Beschäftigten – und langfristig die eigene Zukunftsfähigkeit.
In deutschen Apotheken wird ein bislang oft vernachlässigter Bereich betrieblicher Verantwortung zunehmend zur strategischen Herausforderung: die betriebliche Altersversorgung (bAV). Was lange als rein formale Arbeitgeberpflicht betrachtet wurde, gewinnt angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und wachsender gesetzlicher Anforderungen an Dynamik – nicht nur als rechtliche Notwendigkeit, sondern auch als Instrument der Personalbindung und Arbeitgeberpositionierung.
Kern der gesetzlichen Verpflichtung ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das Arbeitgeber seit 2019 dazu verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, wenn Mitarbeitende einen Teil ihres Bruttogehalts über eine sogenannte Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Seit Januar 2022 gilt diese Zuschusspflicht nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Altverträge – unabhängig von Unternehmensgröße oder wirtschaftlicher Lage. Damit sind auch Apothekenbetriebe explizit in der Pflicht.
Trotz klarer gesetzlicher Grundlage zeigt sich in der Praxis vieler Apothekenbetriebe ein differenziertes Bild. Während einzelne Häuser bereits strukturierte bAV-Konzepte etabliert haben, fehlt in der Breite oftmals eine systematische Auseinandersetzung mit dem Thema. Häufig mangelt es an Information, Beratung und Prozessen. Besonders kleinere Betriebe ohne eigene Personalabteilung sehen sich mit organisatorischen und rechtlichen Hürden konfrontiert. Die Verantwortung für die bAV liegt meist direkt bei den Inhaberinnen und Inhabern, die im ohnehin angespannten Betriebsalltag selten über die Kapazitäten verfügen, sich umfassend mit Durchführungswegen, steuerlichen Rahmenbedingungen und arbeitsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen.
Dabei ist die Relevanz der bAV in der heutigen Arbeitswelt kaum zu überschätzen. Der Arbeitsmarkt für pharmazeutisches Fachpersonal ist stark umkämpft, insbesondere Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Approbierte sind in vielen Regionen schwer zu rekrutieren und zu halten. In einem Umfeld, in dem tarifliche Vergütungen oftmals standardisiert sind und kaum Differenzierungsmöglichkeiten bieten, gewinnen arbeitgeberseitige Zusatzleistungen wie die betriebliche Altersversorgung an Gewicht. Für viele Beschäftigte ist sie mittlerweile ein zentrales Kriterium bei der Wahl oder dem Verbleib in einem Betrieb.
Neben der personalstrategischen Komponente spielt auch die rechtliche Sicherheit eine entscheidende Rolle. Wer die gesetzlichen Vorgaben zur bAV nicht erfüllt, riskiert nicht nur Nachforderungen, sondern auch juristische Konsequenzen. Zugleich entsteht ein Reputationsrisiko, wenn Mitarbeitende die fehlende Fürsorge im Bereich Altersvorsorge als Ausdruck mangelnder Wertschätzung deuten. Auch für junge Mitarbeitende gewinnt die Frage der Altersarmut an Bedeutung – zunehmend steht dabei nicht nur die finanzielle, sondern auch die ideelle Absicherung im Fokus.
Die gesetzlich verankerte Zuschusspflicht zur bAV ist dabei nur ein Aspekt eines umfassenderen betrieblichen Vorsorgeverständnisses. Moderne Personalführung in Apotheken erfordert eine aktive Auseinandersetzung mit der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers. Während große Unternehmen entsprechende Strukturen seit Langem aufgebaut haben, steht dieser Prozess in vielen Apotheken noch am Anfang. Der Handlungsdruck steigt jedoch – nicht nur durch externe Vorgaben, sondern auch durch die veränderten Erwartungen der Beschäftigten.
Zugleich bestehen Hemmnisse. Die Komplexität des Themas, die Vielfalt an Anbietern und Durchführungswegen, steuerliche Fragen und Unsicherheiten bei der Vertragsgestaltung schrecken viele Betriebsinhaber ab. Dennoch: Ein Aufschieben birgt Risiken. Die betriebliche Altersversorgung ist längst kein freiwilliges Zusatzangebot mehr, sondern ein verpflichtender Bestandteil moderner Arbeitsbeziehungen – und zunehmend ein strategischer Faktor für betriebliche Stabilität.
Ein Prüfstein für Apothekenführung – Warum die bAV über Rechtspflicht hinausgeht
Lange wurde die betriebliche Altersversorgung in Apotheken als Nebenschauplatz betrieblicher Führung betrachtet – ein Thema, das man irgendwann mit angehen kann, wenn Zeit und Ressourcen es zulassen. Doch diese Sichtweise war schon in der Vergangenheit kurzsichtig, heute ist sie fahrlässig. Die bAV ist zur rechtlich verpflichtenden Aufgabe geworden – und gleichzeitig zum Gradmesser unternehmerischer Reife.
Die zunehmenden Erwartungen der Beschäftigten, die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die eindeutige Rechtslage lassen keinen Raum mehr für Ausflüchte. Wer als Apothekenleitung noch immer glaubt, die bAV sei ein verzichtbares Zusatzangebot, verkennt die Realität. Die Pflicht zur Zuschusszahlung ist kein theoretischer Paragraf – sie ist geltendes Recht, das keine Rücksicht auf Betriebsgröße oder Alltagsstress nimmt.
Doch es geht um mehr als nur Rechtssicherheit. Die bAV ist auch Ausdruck eines neuen Verständnisses von Arbeitgeberverantwortung. In einer Branche, die auf Vertrauen, Stabilität und Verlässlichkeit angewiesen ist, ist es nur konsequent, dass Arbeitgeber selbst verlässliche Perspektiven bieten – nicht nur für heute, sondern auch für morgen. In diesem Sinne wird die bAV zu einem symbolischen Angebot: Sie steht für Fürsorge, Anerkennung und strategische Weitsicht.
Natürlich ist die Einführung und Betreuung einer betrieblichen Altersversorgung kein leichtes Unterfangen. Die Vielzahl an Produkten, rechtlichen Vorgaben und administrativen Anforderungen ist nicht zu unterschätzen. Aber Komplexität darf kein Argument für Untätigkeit sein. Denn die Risiken liegen nicht nur in möglichen Beitragsnachzahlungen oder juristischen Auseinandersetzungen – sie bestehen auch im schleichenden Verlust von Fachkräften, im Vertrauensverlust und letztlich in der Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein Lackmustest für modernes, verantwortungsbewusstes Unternehmertum im Apothekenwesen. Sie zwingt Apothekenleiterinnen und -leiter dazu, sich mit langfristigen Fragen auseinanderzusetzen – zu einer Zeit, in der viele ohnehin in akuten Herausforderungen gefangen sind. Doch gerade in solchen Phasen zeigt sich, wer Führung wirklich lebt.
Wer Verantwortung übernimmt, investiert nicht nur in die Zukunft seiner Mitarbeitenden, sondern auch in die eigene betriebliche Resilienz. Die bAV ist damit nicht nur eine Verpflichtung – sie ist eine Chance. Und es ist Zeit, sie zu nutzen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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