
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Versicherte stehen vor existenziellen Fragen, wenn die vermeintlich berufsunfähigkeitsrelevante Tätigkeit plötzlich wegfällt – doch klare Antworten bleiben rar. Gleichzeitig ringen Apotheken ums Überleben und entdecken das StaRUG als stille Sanierungsbrücke zwischen Insolvenz und Neuanfang. Während Vermieter vor Gericht mit bunt gestrichenen Wänden scheitern, bleibt die elektronische Patientenakte ein digitales Versprechen ohne greifbare Realität. Hoffnungsschimmer blitzen dennoch auf: Mit der angekündigten Honorarerhöhung für Apotheken, innovativen Ansätzen in der Parkinson-Therapie und neuen Erkenntnissen zur Asthma-Medikation zeigen Politik und Forschung, dass Veränderung möglich ist – wenn sie konsequent gedacht und umgesetzt wird.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielt die sogenannte konkrete Verweisung eine zentrale Rolle bei der Leistungsprüfung. Diese Regelung erlaubt es dem Versicherer, die Zahlung von Leistungen zu verweigern oder einzustellen, wenn der Versicherte trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine andere Tätigkeit tatsächlich ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung in Einkommen, Qualifikation und Verantwortung entspricht. Doch was geschieht, wenn diese neue Tätigkeit wieder wegfällt – sei es durch betriebsbedingte Kündigung, gesundheitliche Verschlechterung oder persönliche Entscheidung? Juristisch stellt sich dann die Frage, ob der ursprünglich versicherte Beruf wieder zum Maßstab für die Leistungsprüfung wird oder ob der Versicherungsschutz dauerhaft verloren ist. Während einige Gerichte die Wiederaufnahme der Leistungsprüfung unter Bezug auf den Ursprungsberuf bejahen, verlangen andere eine erneute Prüfung der individuellen Erwerbssituation, was für Versicherte zu einer rechtlichen Grauzone führt und Rechtssicherheit vermissen lässt.
Parallel dazu rückt in der deutschen Apothekenlandschaft ein bislang wenig beachtetes Restrukturierungsinstrument stärker in den Fokus: das StaRUG – das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen. Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken geraten zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Steigende Betriebskosten, stagnierende Honorare, Lieferengpässe, Personalnotstand und der wachsende Wettbewerbsdruck durch Versandapotheken und Filialisten führen vielerorts zu einer schleichenden Erosion der Ertragslage. Während in der Vergangenheit häufig auf temporäre Schwächen verwiesen wurde, zeigt sich nun ein klar strukturelles Problem. Das StaRUG ermöglicht es Apotheken, außerhalb eines Insolvenzverfahrens eine stille Sanierung durchzuführen. Dabei können Gläubiger eingebunden, Restrukturierungspläne verhandelt und wirtschaftlich tragfähige Modelle umgesetzt werden – ohne dass es zu einem Imageverlust oder behördlichen Verfahren wie bei einer Insolvenz kommt. Branchenkenner sehen darin einen entscheidenden Baustein für die Sicherung inhabergeführter Apotheken.
Auch im Mietrecht sorgt ein aktueller Fall für Aufmerksamkeit: Ein Vermieter sah sich nach dem Auszug eines langjährigen Mieters mit farbintensiv gestrichenen Wänden und zahlreichen unverschlossenen Dübellöchern konfrontiert. Die Räume mussten renoviert werden, die Kosten wollte der Vermieter dem Mieter auferlegen. Doch das Amtsgericht Hanau stellte in seinem Urteil klar, dass keine Kostenerstattung verlangt werden kann. Der Grund: Die im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zur Schönheitsreparatur waren unwirksam. Das Gericht bekräftigte, dass Mieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, farbige Wände in neutralem Ton zurückzugeben, wenn der Mietvertrag keine rechtlich wirksame Regelung dazu enthält. Das Urteil unterstreicht einmal mehr, wie wichtig rechtssichere Vertragsklauseln im Mietrecht sind.
In der Gesundheitspolitik bleibt die elektronische Patientenakte (ePA) ein viel diskutiertes Thema. Die ePA soll laut Bundesregierung eine zentrale Säule der digitalen Gesundheitsversorgung darstellen und sektorübergreifend Informationen bündeln. Ziel ist es, Behandlungsprozesse zu verbessern, Diagnosen zu beschleunigen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Patientensouveränität zu stärken. Doch die Realität sieht anders aus. In Arztpraxen, Apotheken und Kliniken wird die Einführung vielfach als zäh, technisch unausgereift und unpraktisch empfunden. Viele Ärztinnen und Apotheker berichten von fehleranfälliger Software, mangelnder Schnittstellenkompatibilität und einer überbordenden Bürokratie. Auch unter den Patienten überwiegt Skepsis. Datenschutzbedenken, fehlende Aufklärung und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten führen dazu, dass die ePA bisher kaum im Alltag angekommen ist. Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit bleibt eklatant.
Für Apotheken zeichnet sich unterdessen ein zartes Signal der Hoffnung ab. Nach jahrelangen Forderungen und Verhandlungen scheint Bewegung in die Vergütungsdebatte zu kommen: CDU und SPD haben sich auf eine Erhöhung des Fixhonorars für rezeptpflichtige Arzneimittel verständigt. Ab 2026 soll der Betrag pro abgegebener Rx-Packung von aktuell 8,35 Euro auf mindestens 9,50 Euro steigen. In manchen Berichten ist sogar von bis zu 10 Euro die Rede. Das würde eine Steigerung von bis zu 1,65 Euro pro Packung bedeuten – ein lange geforderter Ausgleich angesichts massiv gestiegener Kosten. Doch während diese politische Einigung auf dem Papier wie ein Durchbruch erscheint, bleiben viele Fragen offen. Wie wird der Erhöhungsbetrag refinanziert? Gilt die Anpassung dauerhaft oder nur zeitlich begrenzt? Welche Rolle spielt die Leistungsdokumentation bei pharmazeutischen Dienstleistungen künftig in der Honorierung? Die Praxis wartet noch auf konkrete Umsetzungspläne und rechtsverbindliche Regelungen.
In der Medizin sorgen gleich zwei neue Entwicklungen für positive Schlagzeilen. In der Parkinsonforschung wurden kürzlich in der Fachzeitschrift „Nature“ zwei Studien veröffentlicht, die eine neue Hoffnung auf wirksame Therapien wecken. Forscher untersuchten die Transplantation von dopaminergen Vorläuferzellen in das Gehirn von Parkinson-Patienten. Die Ergebnisse zeigen, dass dieser therapeutische Ansatz technisch realisierbar und über längere Zeiträume hinweg sicher anwendbar ist. Bei einigen Patienten kam es zu ersten Verbesserungen motorischer Symptome. Zwar ist eine abschließende Bewertung der Wirksamkeit noch nicht möglich, doch die Studien markieren einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu regenerativen Therapieansätzen für neurodegenerative Erkrankungen.
Eine weitere Erkenntnis betrifft die Therapie von Asthma: Eine aktuelle Untersuchung deutet darauf hin, dass die Tageszeit der Inhalation inhalativer Corticoide eine wichtige Rolle für den Therapieerfolg spielen könnte. Die Studie zeigte, dass eine nachmittägliche Anwendung von Beclomethason zu einer verbesserten Lungenfunktion und geringeren nächtlichen Entzündungswerten führt als die bisherige Standardgabe am Morgen oder in geteilten Dosen. Diese Ergebnisse könnten einen Paradigmenwechsel in der Behandlung von Asthma einleiten und legen nahe, dass zukünftig individuelle Inhalationszeiten im Rahmen der ärztlichen Beratung berücksichtigt werden sollten. Noch fehlen groß angelegte Studien, doch der Trend zur personalisierten Pharmakotherapie wird dadurch erneut bestärkt.
Was diese Momentaufnahme aus Versicherungsrecht, Gesundheitswesen, Mietrecht und medizinischer Forschung eint, ist die Kluft zwischen Versprechen und Wirklichkeit – aber auch das leise Aufflackern von Fortschritt. Die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt exemplarisch, wie Rechtsnormen Schutz suggerieren, aber in der Praxis Interpretationsspielräume lassen, die Versicherte in existentielle Unsicherheit stürzen. Auch Apotheken kämpfen an mehreren Fronten – und entdecken mit dem StaRUG ein Werkzeug, das in der Öffentlichkeit kaum bekannt, aber für die wirtschaftliche Selbsthilfe entscheidend sein könnte. Dass zugleich das Fixhonorar steigen soll, mag Hoffnung machen, bleibt jedoch ohne verlässliche Perspektive ein politisches Placebo.
Währenddessen zerlegt sich die elektronische Patientenakte im Alltag in technischen Problemen und mangelndem Vertrauen. Der Anspruch eines digital vernetzten Gesundheitssystems scheitert bislang an der Umsetzung – ein Muster, das sich in vielen Bereichen wiederholt. Dass ein Vermieter auf bunten Wänden sitzen bleibt, ist da fast eine Randnotiz – aber eine, die zeigt, wie wichtig rechtssichere Regelwerke sind, auch im Alltag.
Und doch: Inmitten all dieser systemischen Friktionen zeigt sich, wie wertvoll unabhängige Forschung und individuelle Therapieansätze sein können. Die Fortschritte bei der Parkinsontherapie und der optimierten Asthmabehandlung sind Beispiele dafür, dass Wissenschaft nicht immer laut, aber stetig Wege ebnet, wo andere nur von Strukturreformen reden. Es bleibt der Wunsch, dass politische, juristische und technische Systeme dieselbe Zielstrebigkeit entwickeln – für echte Sicherheit, bessere Versorgung und ein Gesundheitssystem, das seinem Anspruch gerecht wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.