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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll mit der elektronischen Patientenakte einen Schub erhalten – doch das System wirkt zum Start wie ein Flickwerk, das Ärzte, Apotheker und Patienten eher vor Probleme stellt als entlastet. Während politisch der große Wurf gefeiert wird, geht im Kleinen eine der ältesten Apotheken in Worms endgültig vom Netz: Die Löwen-Apotheke schließt aus wirtschaftlicher Verzweiflung. Parallel baut Cooper Consumer Health seine Marktpräsenz aus und setzt mit bekannten OTC-Marken auf Expansion. Im Kontrast dazu endet eine Justizfarce mit klarer Konsequenz: Der BGH bestätigt die Haftstrafe für einen korrupten Oberstaatsanwalt, der jahrelang den Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bekämpfen sollte. In Apotheken werden derweil therapeutische Lücken geschlossen – etwa durch Eigenherstellungen von Amiodaron für Kinder, da es an zugelassenen Präparaten fehlt. Gleichzeitig steigt der Druck auf soziale Berufe, denn psychische Erkrankungen sorgen weiter für hohe Fehlzeiten. In den Frühjahrsmonaten stellen sich viele die Frage, ob Niesen und laufende Nase von Pollen oder Viren herrühren – eine Abgrenzung, die entscheidend für die Therapie ist. Hoffnung kommt aus Australien: Eine Studie zeigt, dass die Mitbehandlung männlicher Partner bei bakterieller Vaginose die Rückfallquote deutlich senken kann. Wissenschaftliche Erkenntnisse fordern zudem das Modell der morgendlichen Cortisol-Aufwachreaktion heraus und weisen auf einen früher einsetzenden Hormonanstieg hin. Abseits der medizinischen Debatten erfährt auch ein Klassiker wie der Eierlikör eine neue Einordnung – zwischen Tradition, europäischer Regulierung und der chemischen Kunst seiner Herstellung bleibt er ein Symbol deutscher Trinkkultur mit belgischen Wurzeln.
Elektronische Patientenakte: Zwischen Digitalversprechen und Systembaustelle
Am 29. April soll sie offiziell starten: die elektronische Patientenakte (ePA). Was politisch als Durchbruch in der Digitalisierung des Gesundheitswesens verkauft wird, wirkt in der Praxis oft wie ein Stückwerk aus unausgereiften Funktionen, fehlender Nutzerfreundlichkeit und strukturellen Leerstellen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach spricht von einem „wichtigen Schritt zur digitalen Vernetzung“, doch viele Ärzte, Apotheker, IT-Experten und Patientenvertreter melden Zweifel an – sowohl an der tatsächlichen Umsetzbarkeit als auch am Mehrwert für die Versorgung.
Die ePA soll als zentrales digitales Archiv medizinischer Informationen dienen, abrufbar von Patienten und berechtigten Behandelnden. Doch schon jetzt zeigt sich: Vieles ist technisch zwar vorgesehen, aber kaum praxistauglich. Die angestrebte umfassende Interoperabilität ist bislang nicht mehr als ein Versprechen. Diagnosen, Medikationspläne, Röntgenbilder und Impfungen sollen in der Akte gesammelt werden, doch in der aktuellen Ausbaustufe ist der Funktionsumfang stark begrenzt. Auch der Zugang ist kompliziert – wer kein Smartphone mit NFC-fähiger Gesundheitskarte besitzt, bleibt außen vor.
Ein weiteres Problem ist die geringe Bekanntheit und Akzeptanz: Viele Versicherte wissen weder von der Existenz der ePA noch davon, wie sie sie nutzen können. Ärzte und Apotheker bemängeln gleichzeitig den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und fehlende Schulungen. Zudem seien die bestehenden Schnittstellen zwischen Praxisverwaltungssystemen, Apotheken-Software und den Telematikinfrastrukturen oft instabil und störanfällig. Die Angst vor zusätzlichem Dokumentationsaufwand ist weit verbreitet. Die Einführung einer standardisierten Notfalldatenübersicht, wie ursprünglich geplant, wurde bereits auf unbestimmte Zeit verschoben.
Auch in puncto Datenschutz sind viele Fragen offen. Zwar versichert das Bundesgesundheitsministerium, dass Patienten die volle Kontrolle über ihre Daten behalten – doch wie sich differenzierte Freigaben oder die gezielte Löschung einzelner Einträge realisieren lassen, ist im Alltag bislang unklar. Die Bundesärztekammer warnt vor einem Vertrauensverlust, wenn Patienten ihre Daten entweder nicht freigeben oder komplett löschen lassen – und sich so potenziell medizinische Risiken ergeben.
Besonders kritisch fällt das Urteil vieler Apotheker aus. In den Offizinen herrscht Unklarheit, welche Informationen wann verfügbar sind – und wie sie überhaupt rechtskonform genutzt werden dürfen. Zwar könnten Medikationspläne künftig digital vorliegen, doch bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben droht erneut die Verantwortung beim abgebenden Apotheker zu liegen – trotz lückenhafter Informationen. Zudem ist der Nutzen der ePA für die Arzneimitteltherapiesicherheit bislang kaum messbar.
Während Bundesminister Lauterbach das Projekt als „so wichtig wie das Krankenversicherungssystem selbst“ einordnet, erinnern Kritiker an ein anderes Großprojekt, das mit ambitionierten Zielen startete und letztlich im organisatorischen Chaos mündete: den Flughafen BER. Auch hier wurde jahrelang angekündigt, geplant und verschoben – bis das Endprodukt nur noch durch Schadensbegrenzung zu retten war.
Bleibt die Frage: Für wen ist die ePA tatsächlich ein Fortschritt? Profitieren dürften vor allem Krankenkassen und private Gesundheits-IT-Anbieter, die sich über neue Geschäftsmodelle freuen können. Auch die Politik kann sich den Digitalfortschritt auf die Fahnen schreiben. Patienten und Leistungserbringer hingegen bleiben vielfach auf der Strecke – zwischen unklarer Rechtslage, technischen Hürden und realitätsfernen Pilotprojekten.
Die ePA wird kommen – aber ob sie auch angenommen wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, ob sie konkrete Verbesserungen im Versorgungsalltag bringt. Und daran bestehen derzeit erhebliche Zweifel.
Die elektronische Patientenakte ist eine gute Idee – aber sie wird zum falschen Zeitpunkt und mit der falschen Strategie eingeführt. Das Kernproblem liegt nicht im Konzept, sondern in der Umsetzung: Statt eine ausgereifte Lösung mit echtem Nutzen für alle Beteiligten zu liefern, entsteht ein halbfertiges System, das mehr Fragen als Antworten aufwirft. Das erinnert nicht nur an den BER – es riecht regelrecht nach digitalpolitischem Aktionismus.
Die Politik ist bemüht, den Rückstand der deutschen Gesundheits-IT gegenüber anderen Ländern aufzuholen. Doch was nutzt eine Akte, die kaum jemand bedienen kann, weil weder Technik noch Schulung oder Aufklärung vorhanden sind? Der Telematik-Infrastruktur mangelt es weiterhin an Stabilität, und viele Anwendungen wirken wie im Testbetrieb. Die ePA sollte Vertrauen schaffen – doch sie sät Verunsicherung.
Am meisten enttäuscht jedoch, dass Patientinnen und Patienten erneut nicht im Zentrum der Digitalisierung stehen. Statt ihnen ein intuitives, sicheres und nützliches Instrument zur Verfügung zu stellen, wird ein technisches Gebilde gebaut, das vor allem die Verwaltung und Kontrolle fördert – nicht aber die individuelle Gesundheitskompetenz. Wer den Datenschutz betont, muss auch erklären, wie einfache Bedienbarkeit und differenzierte Freigaben in Einklang gebracht werden. Doch diese Debatte findet kaum statt.
Was bleibt, ist der Eindruck eines digitalen Placebos: Wir tun so, als ob wir Fortschritt hätten, dabei läuft alles auf einen glorifizierten Datenspeicher hinaus, dessen Nutzen vor allem theoretischer Natur ist. Wenn Digitalisierung gelingen soll, braucht es Mut zur Qualität – nicht nur Tempo. Die ePA könnte ein Meilenstein sein. Derzeit ist sie nur ein weiteres Kapitel in der Geschichte deutscher Digitalbaustellen.
Letzter Ausweg Schließung – Warum die Löwen-Apotheke in Worms aufgibt
Am Karfreitag verstummte in der Löwen-Apotheke in Worms für immer das Kassensignal. Nach über zwanzig Jahren schließt Inhaberin Eva Gröne ihr Geschäft – nicht aus Altersgründen, nicht wegen Krankheit, sondern aus schierer wirtschaftlicher Not. Die 49-jährige Apothekerin spricht von einem Zustand, der sich schleichend, aber unaufhaltsam verschärft habe: „Ich muss Müll verkaufen, um über die Runden zu kommen. Das hat mit Pharmazie nichts mehr zu tun.“
Die Formulierung mag drastisch klingen, doch sie beschreibt eine Realität, mit der immer mehr Apotheken in Deutschland konfrontiert sind. Die Löwen-Apotheke, einst eine feste Größe in der Wormser Innenstadt, ist das neueste Opfer einer Entwicklung, die viele Branchenkenner seit Jahren prophezeien – und die sich durch politische Untätigkeit und bürokratische Verstrickungen weiter verschärft.
Gröne beschreibt ihre Entscheidung als einen langen inneren Prozess. Es gehe nicht nur um Zahlen und Bilanzen, sondern auch um eine zunehmende moralische Belastung. „Ich wollte Menschen beraten, heilen, begleiten. Doch ich wurde zur Verkäuferin von Produkten, deren Nutzen fraglich ist – weil ich anders den Betrieb nicht hätte halten können.“ Nahrungsergänzungsmittel, Wellnessprodukte, teils fragwürdige Trendartikel – sie seien zum Rettungsanker geworden, aber auch zum Sinnbild eines Berufsbildes in der Krise.
Die wirtschaftliche Lage beschönigt sie nicht: Die gesetzlich festgelegten Honorare für verschreibungspflichtige Arzneimittel reichten schon seit Jahren nicht mehr aus, um die steigenden Betriebskosten zu decken. Personal, Energie, Warenwirtschaft – alles sei teurer geworden. Gleichzeitig habe die Bürokratie ein Ausmaß erreicht, das „absurd“ sei. „Man verbringt mehr Zeit mit Abrechnungen, Rückfragen, Fehlerkorrekturen und Dokumentation als mit Patientinnen und Patienten.“
Auch das politische Umfeld hat Gröne zunehmend resignieren lassen. „Es wird viel geredet, aber es passiert nichts. Man lässt uns in dieser Spirale einfach alleine.“ Weder Sofortmaßnahmen gegen Lieferengpässe noch eine echte Reform der Apothekenhonorierung seien in Sicht gewesen. Besonders bitter: Die vielbeschworene Digitalisierung habe bisher keine Erleichterung gebracht, sondern neue Hürden geschaffen.
Ihr Team habe sie frühzeitig informiert. Die meisten Mitarbeiterinnen konnten in anderen Apotheken unterkommen, doch Gröne weiß, dass sie ihnen nicht nur einen Arbeitsplatz genommen hat, sondern auch ein Stück beruflicher Identität. Die Patientinnen und Patienten reagierten mit Verständnis, aber auch mit Entsetzen. „Viele können es nicht fassen. Einige weinen. Sie sagen: Wo sollen wir denn jetzt hin?“
Die Schließung der Löwen-Apotheke ist kein Einzelfall. In ganz Deutschland geben jährlich Hunderte Apotheken auf – in Städten ebenso wie auf dem Land. Die Ursachen sind meist dieselben: wirtschaftlicher Druck, Nachwuchsmangel, Überregulierung und das Gefühl, politisch im Stich gelassen zu werden. Der Rückzug von Eva Gröne ist deshalb nicht nur das Ende eines Unternehmens, sondern ein weiterer Mosaikstein im dramatischen Bild eines flächendeckenden Apothekensterbens.
Der Fall der Löwen-Apotheke in Worms ist ein Lehrstück darüber, wie eine ganze Berufsgruppe an die Wand gedrückt wird – nicht wegen persönlicher Fehler, sondern wegen systematischer Vernachlässigung. Eva Gröne hat ihre Apotheke nicht leichtfertig geschlossen, sondern aus einem Gefühl der Ohnmacht heraus. Und sie ist damit nicht allein. Ihre Geschichte steht exemplarisch für die Erfahrungen vieler Apothekerinnen und Apotheker, die seit Jahren mitansehen müssen, wie ihre Arbeit ausgehöhlt, entwertet und am Ende unmöglich gemacht wird.
Dass eine Pharmazeutin mit hoher Berufsethik und jahrzehntelanger Erfahrung sagt, sie habe „Müll“ verkaufen müssen, um überleben zu können, ist eine Bankrotterklärung – nicht von ihr, sondern vom Gesundheitssystem, das sie nicht mehr trägt. Der Begriff „Müll“ ist in diesem Fall kein Zeichen von Überheblichkeit, sondern ein Akt der Verzweiflung. Es ist der Ausdruck eines Berufsstandes, der sich gezwungen sieht, sich selbst zu verraten, weil der wirtschaftliche Rahmen es nicht anders zulässt.
Politik und Kassenverbände tragen hierfür eine erhebliche Verantwortung. Seit Jahren verweigern sie sich einer strukturellen Reform des Apothekenhonorars. Sie ignorieren die wirtschaftliche Realität in den Offizinen, diskutieren lieber über Telepharmazie oder Lieferdienste und feiern Mini-Fortschritte bei der Digitalisierung, während die Apotheke vor Ort langsam stirbt.
Dabei sind Apotheken weit mehr als Verkaufsstellen für Arzneimittel. Sie sind niedrigschwellige, wohnortnahe Gesundheitspartner, Notversorger, Ansprechpartner bei akuten Fragen, Vermittler im komplizierten Geflecht aus Medizin, Pflege, Krankenkassen und Behörden. Ihr Wert für das Gesundheitssystem ist nicht monetär zu bemessen – und genau das scheint die Politik nicht zu begreifen.
Die Schließung in Worms sollte deshalb ein lautes Alarmsignal sein. Wenn selbst engagierte Apothekerinnen mit innerer Überzeugung kapitulieren, ist der Kipppunkt erreicht. Wer weiterhin tatenlos zusieht, riskiert nicht nur eine weitere Ausdünnung der Versorgungslandschaft, sondern auch einen tiefgreifenden Vertrauensverlust in das Gesundheitssystem. Die Menschen brauchen Apotheken – und Apothekerinnen wie Eva Gröne. Die Frage ist nur: Wann erkennt das endlich auch die Politik?
Cooper Consumer Health drängt mit neuen Marken auf den deutschen Markt
Der europäische Anbieter von rezeptfreien Gesundheitsprodukten Cooper Consumer Health baut seine Präsenz in Deutschland deutlich aus. Mit der Gründung einer eigenen Landesgesellschaft verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich langfristig unter den zehn größten Anbietern im deutschen Markt für frei verkäufliche Arzneimittel zu etablieren. Grundlage für diesen Expansionsschritt ist die Übernahme etablierter Marken wie Kamillosan, EndWarts und Audispray, die zuvor zum Portfolio von Viatris gehörten.
Die Leitung der neu geschaffenen Deutschlandgesellschaft übernimmt Thomas Niebergall, der laut Unternehmensangaben den Aufbau des Standorts sowie die Einführung der Marken auf dem hiesigen Markt verantwortet. Im Fokus steht dabei die Reetablierung der übernommenen Produkte, die bereits in der Vergangenheit einen hohen Bekanntheitsgrad aufweisen konnten. Neben der Stärkung der Marken im Apothekenvertrieb soll insbesondere der Bereich E-Commerce weiterentwickelt werden.
Der Onlinehandel gewinnt für Anbieter rezeptfreier Produkte zunehmend an Relevanz. Auch Cooper will dieses Segment nutzen, um neue Kundengruppen zu erschließen und zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Dabei spielt nicht nur der Verkauf eine Rolle – auch die Analyse von Konsumverhalten und Nutzerfeedback wird als strategisches Instrument gesehen, um Produkte und Marketingmaßnahmen zielgerichteter auszurichten.
Die Integration der übernommenen Marken in die neue Struktur erfordert umfassende Anpassungen in Logistik, Marketing und regulatorischem Management. Vor allem die strengen Rahmenbedingungen des deutschen Arzneimittelmarktes stellen hohe Anforderungen an Marktzugang und Produktkommunikation. Cooper will sich in diesem Umfeld als verlässlicher Partner des pharmazeutischen Fachhandels positionieren.
Der Wettbewerb im deutschen OTC-Markt gilt als intensiv. Neben international agierenden Großkonzernen prägen auch mittelständische Anbieter mit starkem Apothekenvertrieb das Bild. Der Markteintritt mit bekannten, aber teils seit Jahren wenig weiterentwickelten Produkten birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Entscheidend wird sein, ob es Cooper gelingt, den Marken neue Impulse zu geben und sich nachhaltig im Markt zu etablieren.
Der Vorstoß von Cooper Consumer Health auf den deutschen Markt ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich der Wettbewerb im Bereich der Selbstmedikation zunehmend internationalisiert. Während große Konzerne ihre Portfolios durch Zukäufe konsolidieren, nutzen neue Akteure wie Cooper gezielt bestehende Marken, um Marktanteile zu gewinnen. Ob das gelingt, wird nicht allein von der Bekanntheit der Produkte abhängen, sondern maßgeblich von deren Weiterentwicklung, der Einbindung in moderne Vertriebskanäle und der Fähigkeit, regulatorische Herausforderungen souverän zu bewältigen. Der Schritt zur Gründung einer eigenen Landesgesellschaft zeigt dabei zumindest den Willen, den deutschen Markt nicht nur kurzfristig bedienen, sondern langfristig mitgestalten zu wollen.
Gefallener Ermittler: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen früheren Oberstaatsanwalt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des ehemaligen hessischen Oberstaatsanwalts Alexander B. zu einer sechsjährigen Haftstrafe bestätigt und damit ein bemerkenswertes Kapitel institutioneller Korruption innerhalb der Justiz abgeschlossen. Der heute 55-Jährige war über Jahre hinweg in leitender Funktion für die Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt tätig und nutzte seine Stellung, um sich persönlich zu bereichern.
Nach Feststellungen des Landgerichts Frankfurt nahm B. zwischen 2007 und 2020 in insgesamt 86 Fällen Bestechungsgelder entgegen. Über die Jahre summierten sich die Zahlungen auf rund 533.000 Euro. Diese Zuwendungen stammten von einem mitangeklagten Unternehmer sowie einer weiteren Firma, die B. im Gegenzug regelmäßig mit der Erstellung von Sachverständigengutachten und der technischen Aufarbeitung ärztlicher Abrechnungsdaten betraute – ohne Ausschreibungen, Marktvergleiche oder erkennbare Kontrollmechanismen.
Zwischen 2016 und 2020 zeichnete der Jurist zahlreiche Rechnungen dieser Unternehmen trotz erkennbar überhöhter oder inhaltlich zweifelhafter Leistungen als „sachlich richtig“ ab. Damit löste er unrechtmäßige Zahlungen der Justizkasse in Höhe von rund 556.000 Euro aus und fügte dem Land Hessen erheblichen finanziellen Schaden zu. Die Staatsanwaltschaft sprach in der Anklage von systematischer und gewerbsmäßiger Untreue.
Neben den Tatbeständen der Bestechlichkeit und Untreue wurde Alexander B. auch wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen verurteilt. Der Bundesgerichtshof sah in der Überprüfung des Urteils keine durchgreifenden Rechtsfehler, auch wenn einzelne Delikte – etwa im Bereich der Steuerverkürzung oder ein Fall von Subventionsbetrug des Mitangeklagten – aus verfahrensökonomischen Gründen ausgeklammert wurden. Dies habe jedoch keine Auswirkungen auf die verhängten Gesamtfreiheitsstrafen gehabt, so der Senat.
Die Einziehung des durch die Taten erlangten Vermögens in Höhe von 533.000 Euro wurde ebenfalls bestätigt. Lediglich in Bezug auf die Vermögensabschöpfung beim mitangeklagten Unternehmer ist eine Entscheidung noch ausstehend. Die Revisionsinstanz befasst sich weiterhin mit diesem Teilaspekt.
Mit der rechtskräftigen Verurteilung hat Alexander B. endgültig seinen Beamtenstatus verloren. Der Fall offenbart schwerwiegende Schwächen in den Kontrollstrukturen der hessischen Justiz und stellt das Vertrauen in unabhängige Ermittlungsbehörden auf eine harte Probe. Dass ein ranghoher Korruptionsermittler selbst über Jahre hinweg unbehelligt korrupte Strukturen aufbauen konnte, ist ein Alarmsignal für den Zustand behördlicher Selbstkontrolle.
Der Fall Alexander B. ist mehr als nur ein Einzelfall von Amtsmissbrauch – er ist ein Menetekel für die Verwundbarkeit staatlicher Institutionen gegenüber Korruption von innen. Dass ausgerechnet ein Beamter, dessen Aufgabe es war, Betrug im Gesundheitswesen aufzudecken, selbst systematisch Gelder veruntreut und sich am System bereichert hat, untergräbt das Vertrauen in die Integrität öffentlicher Stellen in besonders gravierender Weise. Es war nicht nur ein moralischer Verrat an seinem Amt, sondern ein Verrat an den rechtsstaatlichen Prinzipien, die er zu schützen hatte.
Besonders besorgniserregend ist, dass sich der kriminelle Missbrauch über mehr als ein Jahrzehnt erstreckte – ohne dass Kontrollinstanzen, interne Prüfmechanismen oder Hinweisgeber effektiv eingriffen. Dies wirft ein kritisches Licht auf die Strukturen innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft, aber auch auf das Justizministerium, das offenbar weder über ein Frühwarnsystem noch über wirksame Compliance-Prozesse verfügte.
Der wirtschaftliche Schaden ist erheblich, doch der institutionelle Schaden ist ungleich größer. Der Fall offenbart ein strukturelles Vollversagen – ein System, das es einem einzelnen Beamten erlaubte, über Jahre hinweg eigene Interessen über das Gemeinwohl zu stellen und dies durch bürokratische Legitimation zu verschleiern. Die Erkenntnisse aus diesem Verfahren müssen zwingend zu einer Neujustierung der Kontrollinstanzen in der Justiz führen – nicht nur in Hessen.
Die Justiz ist auf Vertrauen gegründet. Dieses Vertrauen ist durch Alexander B. schwer erschüttert worden. Der Rechtsstaat lebt nicht allein von Paragrafen, sondern von den Menschen, die ihn vertreten. Wenn diese Menschen versagen – und das in verantwortungsvoller Spitzenposition – braucht es mehr als ein Urteil, um das verlorene Vertrauen wiederherzustellen. Es braucht Aufarbeitung, Transparenz und eine institutionelle Selbstkritik, die über diesen Einzelfall hinausgeht.
Amiodaron für Kinder: Apotheken füllen therapeutische Lücke mit Eigenherstellungen
In der pädiatrischen Kardiologie bleibt Amiodaron trotz fehlender Zulassungen für Kinder ein unverzichtbares Arzneimittel. Während zugelassene Fertigarzneimittel für Erwachsene verfügbar sind, existieren für die orale Anwendung bei Kindern keine altersgerechten Darreichungsformen. Um diese therapeutische Lücke zu schließen, greifen Apotheken auf individuell hergestellte Rezepturen zurück – basierend auf zermahlenen Fertigarzneimitteln.
Der Wirkstoff Amiodaronhydrochlorid zählt zur Klasse III der Antiarrhythmika und wird bei schwerwiegenden Herzrhythmusstörungen eingesetzt, etwa nach Reanimationen infolge von Kammertachykardien oder Kammerflimmern. Seine Wirkung beruht auf der Hemmung des Kaliumausstroms während der Repolarisationsphase im Myokardgewebe. Damit verlängert er gezielt die Refraktärzeit und trägt zur Rhythmusstabilisierung bei. Aufgrund potenzieller Nebenwirkungen und einer langen Halbwertszeit bleibt Amiodaron in der Regel Medikament der zweiten Wahl – im Notfall jedoch oft alternativlos.
Da für Kinder keine zugelassenen Arzneimittel mit Amiodaron existieren, steigt der Bedarf an Rezepturlösungen kontinuierlich. Apotheken sehen sich zunehmend mit Anfragen nach Kapseln oder Suspensionen konfrontiert. Dabei stellt die Herstellung eine pharmazeutisch anspruchsvolle Aufgabe dar, insbesondere weil keine reine Rezeptursubstanz verfügbar ist. Zur Herstellung wird daher auf Fertigarzneimittel in Tablettenform zurückgegriffen, wobei strenge Standards hinsichtlich Dosiergenauigkeit, Stabilität und Verträglichkeit gelten.
Die Herstellung von Kapseln in Dosierungen zwischen 5 und 200 Milligramm erfolgt laut internationalen Empfehlungen unter Verwendung von Mannitol als Füllstoff. Eine frühere Variante mit Laktose wurde verworfen, da sie chemische Instabilitäten zeigte. Die Haltbarkeit der lichtgeschützt gelagerten Kapseln beträgt bis zu zwölf Monate. Für jüngere Kinder oder solche mit Schluckproblemen eignen sich Suspensionen zum Einnehmen. Diese werden aus fein gepulverten Tabletten und konservierten Grundlagen mit saurem pH-Wert wie SyrSpend pH 4 oder der NRF-Suspension zubereitet. Die Haltbarkeit liegt bei drei Monaten – sowohl bei Raumtemperatur als auch bei Kühlung.
Die Herstellung erfolgt ausschließlich in Apotheken mit entsprechendem Fachwissen und technischer Ausstattung. Injektionslösungen sind für die Rezeptur nicht geeignet, da sie Hilfsstoffe enthalten, die bei Kindern kontraindiziert sind. Entscheidend für die Qualität der Zubereitung ist neben der Stabilität auch die Aufschüttelbarkeit der Suspension und die gleichmäßige Verteilung des Wirkstoffs.
Der zunehmende Bedarf an Amiodaron-Zubereitungen für Kinder wirft ein Schlaglicht auf eine strukturelle Schwäche des Arzneimittelmarktes: die mangelnde Versorgung mit zugelassenen, kindgerechten Präparaten. Dass Apotheken hier mit Eigenherstellungen einspringen müssen, ist Ausdruck sowohl pharmazeutischer Verantwortung als auch regulatorischer Versäumnisse. Die Herstellung aus Fertigarzneimitteln ist zwar eine praktikable Lösung, sie bleibt jedoch eine Notlösung. Sie erfordert hohe Fachkompetenz, organisatorischen Aufwand und trägt letztlich das Risiko fehlender Standardisierung. Die Entwicklung und Zulassung kindgerechter Arzneiformen muss politisch und industriell stärker priorisiert werden – nicht zuletzt im Interesse der Sicherheit und Lebensqualität betroffener Kinder.
Psychische Erkrankungen führen weiterhin zu hohen Fehlzeiten – soziale Berufe besonders betroffen
Die Zahl der Fehltage aufgrund von Depressionen ist auch im vergangenen Jahr auf hohem Niveau geblieben. Wie aus einer aktualisierten Auswertung hervorgeht, wurden 183 Fehltage je 100 Beschäftigte verzeichnet. Im Vorjahr lag der Wert bei 182 Tagen. Damit bestätigt sich der anhaltend hohe Einfluss psychischer Erkrankungen auf das Arbeitsgeschehen in Deutschland. Insgesamt lag die Zahl der psychisch bedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 342 je 100 Beschäftigte – ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.
Besonders deutlich treten die Belastungen in bestimmten Berufsgruppen zutage. In Kindertagesstätten wurden 586 psychisch bedingte Fehltage je 100 Beschäftigte registriert, in der Altenpflege 573. Beide Berufsfelder zeichnen sich durch hohe emotionale Anforderungen, personelle Engpässe und eine intensive Betreuung anderer Menschen aus. Diese Bedingungen scheinen die psychische Widerstandskraft der Beschäftigten zunehmend zu strapazieren.
Die Verantwortlichen sehen in dieser Entwicklung einen klaren Handlungsauftrag. Die hohe Zahl psychischer Erkrankungen stelle nicht nur eine Belastung für die betroffenen Personen dar, sondern habe auch tiefgreifende Folgen für den Arbeitsalltag der Betriebe. Längere Ausfallzeiten bedeuteten häufig organisatorische Engpässe, Überlastung der verbleibenden Mitarbeitenden und steigende wirtschaftliche Risiken. Hinzu kommt, dass psychische Erkrankungen nach wie vor mit Stigmatisierung behaftet sind, was die Rückkehr ins Arbeitsleben zusätzlich erschwert.
Die aktuellen Zahlen basieren auf einer methodisch überarbeiteten Erhebung. Eine frühere Mitteilung, wonach die Fehltage durch Depressionen im Jahresvergleich um 50 Prozent gestiegen seien, wurde nachträglich korrigiert. Der Fehler beruhte auf einem unzulässigen Vergleich mit veralteten Daten aus dem Jahr 2023. Seit diesem Jahr wird ein neues Auswertungsverfahren verwendet, das einen präziseren Blick auf die Entwicklung psychischer Erkrankungen im Arbeitskontext ermöglichen soll.
Hintergrund der Untersuchung sind Daten von rund 2,42 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die im Rahmen der Analyse ausgewertet wurden. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass psychische Gesundheit längst ein zentrales Thema für die Arbeitswelt darstellt – insbesondere in sozialen und betreuenden Berufen. Forderungen nach mehr Aufklärung, Prävention und einem offenen Umgang mit psychischen Erkrankungen werden damit erneut bekräftigt.
Die neuen Zahlen bestätigen, was viele schon lange spüren: Psychische Erkrankungen gehören mittlerweile zum festen Bestandteil des Arbeitsalltags – und sie treffen nicht nur einzelne, sondern ganze Berufsgruppen mit voller Wucht. Wer täglich Verantwortung für das Wohl anderer übernimmt, braucht selbst ausreichend Ressourcen, um psychisch gesund zu bleiben. Doch genau diese Ressourcen fehlen oft – sei es durch Personalmangel, fehlende Anerkennung oder strukturelle Überforderung.
Die Zahlen sind kein Alarmismus, sondern ein nüchternes Abbild der Realität. Es geht längst nicht mehr nur um individuelle Belastung, sondern um systemische Bedingungen, die psychische Erkrankungen begünstigen. Die Vorstellung, man könne das Problem mit Einzelmaßnahmen lösen, greift zu kurz. Notwendig ist ein gesellschaftlicher Kurswechsel: mehr Prävention, mehr Enttabuisierung, aber auch mehr Bereitschaft, Arbeitsbedingungen grundsätzlich zu überdenken – besonders in sozialen Berufen.
Wer psychische Gesundheit ernst nimmt, muss die Strukturen in den Blick nehmen, nicht nur die Symptome.
Allergie oder Infekt? Wenn die Nase Signale sendet
Juckende Augen, plötzliche Niesattacken und eine ständig laufende Nase – Beschwerden, mit denen viele Menschen gerade im Frühling die Apotheken aufsuchen. Während die einen an eine gewöhnliche Erkältung denken, leiden andere unter einer beginnenden oder bereits bekannten Pollenallergie. Doch die Unterscheidung ist oft nicht leicht. Dabei ist sie entscheidend – für die richtige Therapie, den weiteren Krankheitsverlauf und nicht zuletzt auch für die Lebensqualität der Betroffenen.
Nach Einschätzung von Fachkreisen ist etwa jeder dritte Deutsche von mindestens einer Allergie betroffen. Besonders häufig treten Reaktionen auf Blütenpollen auf, die in den Monaten März bis August für allergischen Alarm in den Atemwegen sorgen. Doch nicht jede laufende Nase ist Ausdruck einer Pollenallergie, und nicht jede verstopfte Nase muss durch einen Infekt verursacht sein. Die Beschwerden ähneln sich und führen ohne gezielte Anamnese nicht selten zu Fehleinschätzungen – sowohl durch Betroffene selbst als auch durch medizinisches Personal.
Aus medizinischer Sicht handelt es sich bei der Pollenallergie um eine sogenannte Typ-I-Allergie – eine immunologische Sofortreaktion. Bereits beim Erstkontakt mit Pollenbestandteilen registriert das Immunsystem diese als vermeintlich gefährlich, obwohl es sich um harmlose Eiweißverbindungen handelt. In einem mehrstufigen Prozess bildet der Körper IgE-Antikörper, die sich an Mastzellen anlagern. Bei erneutem Kontakt mit demselben Allergen werden diese Mastzellen aktiviert und setzen unter anderem Histamin frei – ein Gewebshormon, das unmittelbar die typischen Beschwerden auslöst: Schleimhautschwellung, vermehrter Tränenfluss, Fließschnupfen, Niesreiz, mitunter auch Husten und Atemnot. Der gesamte Mechanismus kann sich innerhalb weniger Minuten entfalten.
Charakteristisch für die Pollenallergie ist das saisonale Auftreten der Symptome. Viele Betroffene berichten von Beschwerden, die jährlich in einem bestimmten Zeitraum beginnen und enden. Dabei korreliert der Beschwerdebeginn häufig mit der Pollensaison bestimmter Pflanzen – etwa Hasel, Birke oder Gräser. Ein weiteres typisches Merkmal: Die Symptome bessern sich in geschlossenen Räumen oder bei Regenwetter, wenn die Pollenbelastung sinkt. In der freien Natur, insbesondere bei trockenem und windigem Wetter, nehmen die Beschwerden dagegen deutlich zu.
Im Gegensatz dazu steht die virale Rhinitis, gemeinhin als Erkältung bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine durch Viren ausgelöste Entzündung der oberen Atemwege. Der Krankheitsbeginn ist meist schleichend: Ein leichtes Kratzen im Hals, allgemeine Müdigkeit und Frösteln leiten die Beschwerden ein. In den folgenden Tagen entwickelt sich ein Schnupfen, oft begleitet von Husten, Kopfschmerzen oder leichtem Fieber. Das Nasensekret verändert sich im Verlauf von wässrig zu dickflüssig und nimmt nicht selten eine gelblich-grüne Farbe an. Die Symptome dauern in der Regel sieben bis zehn Tage und klingen dann von selbst ab.
Die Abgrenzung der beiden Erkrankungen ist in der pharmazeutischen Praxis von hoher Relevanz. Apothekerinnen und Apotheker sind gefordert, durch gezielte Rückfragen eine erste Einschätzung vorzunehmen. Dabei helfen Fragen zur Dauer der Beschwerden, zum jahreszeitlichen Auftreten, zur Art des Nasensekrets, zur Häufigkeit des Niesens und zu möglichen Augensymptomen. Auch die Frage, ob die Symptome in bestimmten Umgebungen besser oder schlechter werden, liefert wichtige Hinweise.
Für Patienten ohne bisherige Diagnose ist der Weg zum Arzt ratsam – nicht nur zur Abklärung der Beschwerden, sondern auch zur langfristigen Therapiestrategie. Denn wer unter einer unbehandelten Pollenallergie leidet, riskiert die Entwicklung eines sogenannten Etagenwechsels: Aus dem harmlos erscheinenden Heuschnupfen kann sich ein allergisches Asthma entwickeln, das die unteren Atemwege betrifft und langfristig die Lungenfunktion einschränken kann.
Bei bereits diagnostizierter Allergie stehen verschiedene Medikamente zur Verfügung, um die Symptome zu lindern. Dazu zählen antiallergische Augentropfen und Nasensprays, die lokal wirken und gut verträglich sind. Die Auswahl reicht von Antihistaminika wie Azelastin und Levocabastin bis zu Mastzellstabilisatoren wie Cromoglicinsäure. Wichtig ist die konsequente Anwendung, besonders in den Phasen hoher Pollenbelastung. Für einige Betroffene kann langfristig auch eine spezifische Immuntherapie in Frage kommen, um die Ursache der Allergie anzugehen.
Doch nicht jede Sensibilisierung führt zwangsläufig zur Erkrankung. Viele Menschen weisen Antikörper gegen Pollen auf, zeigen aber keine Symptome. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt eine klinisch relevante Allergie entwickelt – ein weiterer Grund für eine ärztliche Abklärung.
Die wachsende Zahl allergischer Erkrankungen in Deutschland ist kein bloßer Nebeneffekt der Moderne, sondern ein ernstzunehmendes gesundheitliches und gesellschaftliches Thema. Pollenallergien belasten nicht nur die Betroffenen, sondern stellen auch das Gesundheitssystem vor strukturelle Herausforderungen. Besonders in der Beratung am sogenannten Point of Care – der Apotheke vor Ort – offenbart sich regelmäßig eine große Unsicherheit bei der Einordnung unspezifischer Symptome. Das medizinische Personal steht hier zwischen Informationsvermittlung, Symptomlinderung und dem Hinweis auf notwendige ärztliche Diagnostik.
Was viele unterschätzen: Allergien sind kein harmloses Übel, das man einfach aussitzt. Sie beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität, sondern können sich verschärfen und auf die unteren Atemwege ausweiten. Die Gefahr liegt im Verkennen der Ernsthaftigkeit, insbesondere dann, wenn Patienten über Jahre hinweg ohne Diagnostik und gezielte Behandlung bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist es von zentraler Bedeutung, dass sowohl das medizinische Fachpersonal als auch die Öffentlichkeit stärker für die Unterscheidung zwischen Pollenallergie und Erkältung sensibilisiert wird. Schulungen, Informationskampagnen und niedrigschwellige Diagnoseangebote könnten einen wesentlichen Beitrag leisten, um Fehlbehandlungen zu reduzieren und die Versorgungssituation zu verbessern.
Auch die klimatischen Veränderungen spielen eine Rolle. Studien belegen, dass durch den Klimawandel nicht nur die Pollensaison verlängert, sondern auch die Allergenität der Pollen verstärkt wird. Das bedeutet: Mehr Menschen werden potenziell betroffen sein – und das über einen längeren Zeitraum im Jahr hinweg. Was bisher auf einige Wochen im Frühling beschränkt war, könnte zur ganzjährigen Belastung werden.
Allergien sind keine Marginalie. Sie sind ein dynamisches Phänomen, das medizinische Wachsamkeit und strukturelle Antworten erfordert – sowohl im ärztlichen Bereich als auch in der pharmazeutischen Beratung. Wer heute gezielt nachfragt und richtig einordnet, kann morgen womöglich schwerere Verläufe verhindern. Ein genauer Blick auf die laufende Nase kann den entscheidenden Unterschied machen.
Mitbehandlung männlicher Partner senkt Rückfallrate bei bakterieller Vaginose deutlich
Eine neue australische Studie liefert überzeugende Hinweise darauf, dass die Behandlung männlicher Partner im Rahmen der Therapie der bakteriellen Vaginose bei Frauen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Rückfällen leisten kann. Die Forscherinnen und Forscher konnten zeigen, dass eine kombinierte orale und topische antimikrobielle Behandlung der Männer die Rückfallrate der bakteriellen Vaginose bei ihren Partnerinnen innerhalb von zwölf Wochen signifikant reduziert.
Die bakterielle Vaginose ist die weltweit häufigste Form der vaginalen Dysbiose im gebärfähigen Alter. Schätzungen zufolge sind weltweit über 20 Prozent der Frauen betroffen. Die Erkrankung entsteht durch ein mikrobielles Ungleichgewicht, bei dem schützende Lactobazillen verdrängt und pathogene anaerobe Bakterien dominieren. Symptome reichen von auffälligem Ausfluss bis hin zu Geruchsstörungen, viele Betroffene bleiben jedoch auch symptomfrei. Klinisch relevant wird die bakterielle Vaginose insbesondere aufgrund der hohen Rezidivrate: Bei bis zu 60 Prozent der Patientinnen kommt es innerhalb weniger Monate nach erfolgreicher Therapie zu einem Rückfall.
Die australische Studie, veröffentlicht im renommierten Fachjournal The Lancet Infectious Diseases, umfasste 172 heterosexuelle Paare. Die weiblichen Studienteilnehmerinnen erhielten die Standardtherapie mit oralem Metronidazol über sieben Tage. Ihre männlichen Partner wurden randomisiert entweder einer Behandlungsgruppe mit zweimal täglichem oralem Metronidazol und einer fünf Tage lang lokal aufgetragenen Clindamycin-Creme an der Glans penis und der Penishaut zugewiesen oder einer Kontrollgruppe ohne Partnerbehandlung.
Die Ergebnisse sind eindeutig: In der Interventionsgruppe mit Partnerbehandlung lag die Rezidivrate bei den Frauen zwölf Wochen nach der Behandlung bei lediglich 11 Prozent. In der Kontrollgruppe ohne Partnerbehandlung kam es bei 23 Prozent der Frauen zu einem Rückfall. Damit wurde das Rückfallrisiko durch die Partnertherapie nahezu halbiert. Die Studienautoren führen diesen Effekt auf die Eliminierung potenzieller bakterieller Reservoirs beim Mann zurück, die ansonsten nach der Behandlung zur Reinfektion der Partnerin führen können.
Besondere Bedeutung erhält die Studie vor dem Hintergrund, dass frühere Untersuchungen zur Partnerbehandlung bei bakterieller Vaginose entweder widersprüchliche Ergebnisse lieferten oder nur unzureichende antimikrobielle Protokolle verwendeten. Die jetzige Studie überzeugte hingegen durch ein klares Studiendesign, eine gut definierte Behandlungsstrategie und eine hohe Follow-up-Rate. Auch unerwünschte Wirkungen der Therapie blieben laut Angaben der Autoren auf mildem Niveau und waren mit den bekannten Nebenwirkungen von Metronidazol und Clindamycin vereinbar.
Die Forscherinnen und Forscher plädieren daher für eine Neubewertung der gängigen Therapieempfehlungen. Derzeit raten die meisten internationalen Leitlinien noch davon ab, männliche Partner standardmäßig mitzubehandeln – vor allem, weil der therapeutische Nutzen bislang als nicht eindeutig belegt galt. Die neue Studie liefert nun erstmals belastbare Daten, die diesen Ansatz grundsätzlich infrage stellen.
Angesichts der hohen Rückfallraten bei bakterieller Vaginose könnte eine konsequente Mitbehandlung von Partnern in Zukunft zur Routine werden – insbesondere bei Frauen mit rezidivierenden Verläufen. Weitere multizentrische Studien mit längerer Nachbeobachtungsdauer sind jedoch erforderlich, um die langfristige Wirksamkeit und Sicherheit des Konzepts zu untermauern.
Die Erkenntnisse aus Australien markieren einen möglichen Wendepunkt in der Behandlung der bakteriellen Vaginose – einer Erkrankung, die trotz ihrer Häufigkeit oft bagatellisiert wird. Für viele Frauen ist die bakterielle Vaginose kein einmaliges Ereignis, sondern ein wiederkehrendes, belastendes Problem. Die psychische Belastung durch unangenehme Symptome, Schamgefühle und ständige Unsicherheit über einen drohenden Rückfall ist erheblich – und wurde in der medizinischen Debatte bislang kaum ausreichend berücksichtigt.
Dass Männer bei der Behandlung bislang keine Rolle spielten, hat weniger mit klaren wissenschaftlichen Erkenntnissen zu tun als mit der Unsicherheit über die Bedeutung der männlichen Mikrobiota in der Pathogenese der Erkrankung. Die neue Studie konfrontiert die etablierte Zurückhaltung gegenüber einer Partnerbehandlung nun mit handfesten Daten: Wenn Männer gezielt antimikrobiell behandelt werden, sinkt die Rückfallrate der Erkrankung bei ihren Partnerinnen deutlich. Der logische Schluss: Männer fungieren – auch ohne Symptome – offenbar als bakterielle Reservoirs, die eine erneute Infektion der Frau begünstigen können.
Was medizinisch nachvollziehbar ist, wirft zugleich gesellschaftliche und kommunikative Fragen auf. Wie lässt sich ein solches Therapiekonzept partnerschaftlich umsetzen? Welche Rolle spielt die Einwilligung des Partners? Und wie lässt sich eine Mitbehandlung organisatorisch in die Versorgung integrieren, ohne die Betroffenen zusätzlich zu belasten?
Nicht zuletzt könnte eine standardisierte Mitbehandlung dazu beitragen, die Stigmatisierung der Erkrankung zu reduzieren. Wenn nicht mehr allein die betroffene Frau im Fokus steht, sondern auch das Umfeld als Teil der Therapie verstanden wird, kann dies das medizinische Verständnis und die gesellschaftliche Wahrnehmung der Erkrankung nachhaltig verändern.
Natürlich ist Vorsicht geboten: Eine flächendeckende Einführung der Partnertherapie darf nicht ohne weitere Forschung erfolgen. Doch die neue Studie liefert eine fundierte Argumentationsgrundlage, um die bisherigen Empfehlungen kritisch zu überdenken – und das Wohl der Patientinnen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Es ist an der Zeit, bakterieller Vaginose nicht nur mit Antibiotika, sondern mit einem erweiterten medizinischen Blick zu begegnen.
Cortisol-Aufwachreaktion unter Druck: Studie stellt etabliertes Modell infrage
Die Annahme, dass das morgendliche Aufwachen eine eigenständige physiologische Reaktion mit einem deutlichen Anstieg der Cortisolkonzentration auslöst, wird durch eine neue wissenschaftliche Untersuchung infrage gestellt. Eine Forschergruppe analysierte bei 201 gesunden Erwachsenen kontinuierlich die Cortisolwerte in der interstitiellen Flüssigkeit über subkutane Messsysteme. Im Gegensatz zur gängigen Theorie zeigte sich dabei, dass der Cortisolspiegel bereits in der Stunde vor dem Erwachen deutlich anstieg und dieser Trend nach dem tatsächlichen Aufwachen nicht beschleunigt wurde.
In der Endokrinologie galt bislang die sogenannte Cortisol-Awakening-Response (CAR) als gesicherter Bestandteil des hormonellen Tagesrhythmus. Demnach sollte das Erwachen selbst einen messbaren Zusatzreiz für die Cortisolproduktion darstellen – überlagert vom ohnehin circadian bedingten Anstieg in den frühen Morgenstunden. Als Beleg dafür wurde traditionell der Anstieg der Speichel-Cortisolwerte innerhalb der ersten Stunde nach dem Aufwachen gewertet.
Die aktuelle Untersuchung stellt diese Interpretation nun grundlegend infrage. Die Autoren führen frühere Ergebnisse auf methodische Schwächen zurück, insbesondere auf die Tatsache, dass Speichelproben in älteren Studien häufig erst nach dem Erwachen entnommen wurden. Der wichtige Zeitraum kurz vor dem Wachwerden blieb dabei unberücksichtigt, sodass der tatsächliche Beginn des Cortisolanstiegs möglicherweise falsch interpretiert wurde.
Darüber hinaus dokumentierte die Studie erhebliche individuelle Unterschiede in der Höhe der morgendlichen Cortisolkonzentrationen sowie in deren Anstiegsverhalten. Auch der Zeitpunkt des Aufwachens und die Dauer des vorausgehenden Schlafs zeigten einen messbaren Einfluss auf die beobachteten Werte. Die Wissenschaftler betonen, dass diese Faktoren künftig stärker in die Bewertung des Cortisolprofils einbezogen werden müssen.
Die Ergebnisse werfen ein neues Licht auf den Zusammenhang zwischen Schlaf und Hormonregulation. Sollte sich bestätigen, dass die CAR nicht als eigenständige physiologische Reaktion existiert, hätte dies auch Folgen für zahlreiche Forschungsarbeiten und klinische Anwendungen, die sich auf diese Annahme stützen. Weitere Untersuchungen werden erforderlich sein, um das Verständnis der morgendlichen Cortisoldynamik zu vertiefen und die Rolle des Schlaf-Wach-Übergangs dabei differenzierter zu betrachten.
Die Studie ist ein bemerkenswerter Beitrag zur Neubewertung eines vermeintlich gut etablierten physiologischen Mechanismus. Seit Jahren gilt die Cortisol-Aufwachreaktion als Maßstab in der Stressforschung, Psychoneuroendokrinologie und Schlafmedizin. Dass nun ausgerechnet die Methodik früherer Untersuchungen als Schwachstelle identifiziert wird, zeigt, wie sensibel hormonelle Parameter gegenüber der Messpraxis reagieren.
Die Erkenntnis, dass der Cortisolanstieg bereits vor dem Aufwachen beginnt, sollte nicht nur zu methodischer Vorsicht mahnen, sondern auch zu einer kritischeren Bewertung von Studien führen, die mit punktuellen Speichelproben operieren. Individualisierte Aspekte wie Schlafdauer und -rhythmus werden bislang zu selten ausreichend berücksichtigt.
Sollte sich die Hypothese der nicht existenten CAR weiter bestätigen, wäre das mehr als eine akademische Fußnote. Es wäre ein Beispiel dafür, wie wissenschaftliche Routinen blinde Flecken erzeugen können – und wie wichtig es bleibt, selbst etablierte Konzepte kontinuierlich zu hinterfragen.
Eierlikör im Wandel: Tradition, Chemie und europäische Regulierung
Eierlikör zählt zu den traditionsreichsten Spirituosen Deutschlands und hat sich weit über seinen saisonalen Ruf als Ostergetränk hinaus einen festen Platz im Spirituosenregal gesichert. Trotz seines vermeintlich niederländischen Namens liegt die Wurzel der heute marktbeherrschenden Marke in Deutschland. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1876 von Eugen Verpoorten, einem aus Antwerpen stammenden Belgier, zunächst in Heinsberg bei Aachen. Heute ist die Firma in Bonn ansässig und prägt mit einem Marktanteil von bis zu 90 Prozent das Bild des Eierlikörs entscheidend.
Die Ursprünge des Getränks liegen jedoch nicht in Europa. Historisch betrachtet geht der Eierlikör auf ein südamerikanisches Getränk namens „Abacate“ zurück, das aus Avocadofruchtfleisch, Zucker und Alkohol hergestellt wurde. Abacate wird den indigenen Kulturen am Amazonas zugeschrieben und gilt als pflanzliche Vorgängerform des heutigen Eierlikörs. In Europa waren Avocados jedoch lange Zeit nicht verfügbar, weshalb europäische Kolonialisten das Rezept modifizierten. Die Avocado wurde durch Eigelb ersetzt, wodurch ein neues Produkt entstand – zunächst unter dem Namen „Advocaat“, später als Eierlikör bekannt. Auch verwandte Produkte wie der mexikanische Rompope oder der britische Eggnog zeigen, wie weit verbreitet die Idee einer alkoholisch-aromatisierten Emulsion mit Ei ist.
Die heutige Zusammensetzung von Eierlikör unterliegt einer strikten rechtlichen Definition auf europäischer Ebene. In der Verordnung (EU) 2019/787 wird Eierlikör als Likör beschrieben, der auf der Basis von Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs oder entsprechenden Destillaten hergestellt wird und zwingend hochwertiges Eigelb und Eiweiß sowie Zucker oder Honig enthalten muss. Der Mindestgehalt an reinem Eigelb beträgt 140 Gramm pro Liter Fertigerzeugnis, während der Zuckergehalt – als Invertzucker berechnet – mindestens 150 Gramm pro Liter betragen muss. Die Verwendung anderer Eiersorten als von Hühnern der Art Gallus gallus domesticus ist explizit kennzeichnungspflichtig.
Ein weiterer entscheidender Bestandteil des rechtlichen Rahmens betrifft den Alkoholgehalt: Eierlikör muss mindestens 14 Volumenprozent Alkohol enthalten. Neben den Grundzutaten dürfen lediglich geschmackgebende Lebensmittel, Aromastoffe und Aromaextrakte zugesetzt werden. Seit 2019 ist auch der Einsatz von Milcherzeugnissen erlaubt – eine bedeutsame Änderung, da in der ehemaligen DDR hausgemachter Eierlikör häufig mit Kondensmilch zubereitet wurde. Zuvor war diese Zutat nicht zulässig, was zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Herstellern führte.
Die Herstellung von Eierlikör ist technologisch anspruchsvoll. Es handelt sich um eine Emulsion, bei der Fett- und Wasserphasen miteinander verbunden werden. Das Eigelb bringt mit Lecithin einen natürlichen Emulgator mit, der die Mischung stabilisiert. Wird zusätzlich Eiweiß verwendet, verbessert sich die Konsistenz. Die industrielle Produktion erfolgt unter streng kontrollierten Bedingungen bei Temperaturen knapp unter 60 Grad Celsius. Diese Grenze ist entscheidend, da Eiweiß bei etwa 62 Grad Celsius gerinnt und die Emulsion zerstört würde. In großtechnischen Anlagen mit Volumina von bis zu 20.000 Litern wird die Mischung bis zu eine Stunde lang gerührt und erhitzt.
Die Haltbarkeit von industriell hergestelltem Eierlikör ist nahezu unbegrenzt – Alkohol und Zucker wirken konservierend. Daher besteht keine Pflicht zur Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums. Auch eine Zutatenliste ist nicht vorgeschrieben, was für alle Spirituosen in der EU gilt. Für Konsumenten bedeutet dies, dass wesentliche Bestandteile des Produkts – insbesondere Aromazusätze – im Dunkeln bleiben. Der rechtliche Rahmen erlaubt dies, solange sich die Hersteller innerhalb der festgelegten Bandbreiten bewegen.
Aromatisch zeichnet sich Eierlikör durch eine Vielzahl von Gewürzen und Aromastoffen aus. Typisch sind Vanillin, das den charakteristischen Vanilleton liefert, Zimtaldehyd aus Zimt sowie Eugenol, das in Muskat, Gewürznelken und Kardamom enthalten ist. Diese Stoffe prägen das Geschmacksbild und lassen sich chemisch eindeutig identifizieren. Dennoch bleibt das genaue Aromaprofil der meisten industriellen Produkte geheim – ein Umstand, den die rechtlichen Spielräume begünstigen.
Eine Sonderstellung nehmen Produkte ein, die als „Likör mit Eizusatz“ verkauft werden. Diese müssen nur 70 Gramm Eigelb pro Liter enthalten – also exakt die Hälfte des Mindestgehalts von Eierlikör. Auch in dieser Differenz zeigt sich der Versuch, durch rechtliche Vorgaben Produktqualität und Verbraucherschutz zu sichern.
Wer Eierlikör selbst herstellen möchte, sollte auf hygienische Sicherheit achten. Vor allem der Umgang mit rohen Eiern birgt Risiken. Fachstellen empfehlen, das Eigelb vor der Weiterverarbeitung mehrere Tage in Alkohol einzulegen, um mögliche Krankheitserreger abzutöten. Erst danach sollte die eigentliche Verarbeitung zu einer Emulsion erfolgen – am besten unter Temperaturkontrolle im Wasserbad, wie es auch bei der Herstellung von Zabaione oder Mayonnaise üblich ist.
Der Eierlikör ist mehr als ein cremiges Getränk für Feiertage. Er ist ein Spiegel historischer, kultureller und technologischer Entwicklungen – von den Ursprüngen in den Regenwäldern Südamerikas über koloniale Anpassungsprozesse bis hin zu einer durchregulierten EU-Spirituose mit genormten Zutatenverhältnissen. Was als pflanzlich basierter Likör indigener Kulturen begann, wurde durch die europäische Perspektive zu einem Produkt mit tierischen Bestandteilen transformiert und erhielt im Zuge industrieller Massenfertigung seine heutige Form.
Auffällig ist dabei das Spannungsfeld zwischen Transparenz und Rezeptschutz. Die rechtlich zulässige Intransparenz – etwa durch den Wegfall der Zutatenliste – schützt die Interessen der Hersteller, erschwert jedoch eine informierte Konsumentscheidung. Gerade in einer Zeit, in der Verbraucher zunehmend Wert auf nachvollziehbare und deklarierte Inhaltsstoffe legen, erscheint diese Ausnahme als Relikt vergangener Regelungstraditionen. Die Diskussion um eine erweiterte Kennzeichnungspflicht für alkoholische Getränke dürfte daher nicht abreißen – insbesondere vor dem Hintergrund wachsender gesundheitlicher Sensibilität in der Gesellschaft.
Zugleich bleibt der Eierlikör ein Symbol für kulturelle Eigenheiten innerhalb Europas. Die Aufnahme von Milcherzeugnissen in die zulässigen Zutatenlisten zeigt, wie historische Rezepttraditionen – etwa aus der DDR – in das europäische Regelwerk integriert wurden. Diese Anpassungsfähigkeit dokumentiert, dass Regulierung nicht zwangsläufig Innovationsfeindlichkeit bedeutet, sondern im besten Fall kulturelle Vielfalt schützt und in moderne Produktionsstandards überführt.
Der Eierlikör vereint Geschichte, Chemie, Genuss und Gesetzgebung in einer einzigen Flasche. Seine Zukunft wird davon abhängen, wie sich die Balance zwischen Tradition, Verbraucherschutz und Marktinteressen weiterentwickelt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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