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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die elektronische Patientenakte soll am 29. April flächendeckend starten – doch was als digitaler Fortschritt angekündigt wurde, entpuppt sich für viele Apotheken als riskanter Blindflug. Zwischen technischen Unwägbarkeiten, lückenhafter Datenlage und unklarer Haftung stehen Betriebe vor neuen Herausforderungen, ohne auf verlässliche Rahmenbedingungen zählen zu können. Während Politik und Kassen vom Nutzen sprechen, wächst in der Praxis der Druck. Wer Verantwortung trägt, muss Risiken abfedern – auch gegen digitale Schäden.
Am 29. April beginnt der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) – ein Projekt, das laut Bundesgesundheitsministerium die „digitale Wende“ im Gesundheitswesen einleiten soll. Während Politik und Krankenkassen die neue Akte als zukunftsweisenden Schritt feiern, blicken viele Apothekenbetreiber mit Sorge auf die konkreten Auswirkungen. Denn für die Offizin bedeutet die Einführung der ePA nicht nur eine technische Umstellung, sondern vor allem eine Vielzahl an neuen rechtlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen. Besonders kritisch sind die Fragen nach Datenverfügbarkeit, Haftung und Schutz vor IT-bedingten Vermögensschäden.
Für Apotheken steht im Zentrum, welche Informationen über die ePA überhaupt zugänglich sind – und wie sie in der Versorgung eingesetzt werden dürfen. Zwar sieht das Konzept der ePA vor, dass Medikationspläne, Verordnungen und relevante Patientendaten zentral gespeichert und abrufbar gemacht werden. Doch wie diese Daten tatsächlich in den Apotheken ankommen, ob sie vollständig, aktuell und korrekt sind, ist derzeit völlig unklar. Die Praxissoftware vieler Betriebe ist nur eingeschränkt kompatibel mit der Telematik-Infrastruktur. Fehlfunktionen, Verbindungsprobleme oder lückenhafte Übertragungen sind laut Apothekerverbänden keine Ausnahmen, sondern der Alltag.
Hinzu kommt: Apotheken tragen bei der Abgabe von Arzneimitteln eine hohe Mitverantwortung. Wenn auf Basis fehlerhafter oder unvollständiger ePA-Daten eine falsche Abgabe erfolgt, drohen nicht nur Risiken für die Patientensicherheit – auch Regressforderungen und Retaxationen stehen im Raum. In der rechtlichen Grauzone, in der sich das Zusammenspiel von ePA und Apotheken bislang bewegt, ist nicht eindeutig geklärt, ob und in welchem Umfang sich die Betriebe auf den digitalen Informationsstand verlassen dürfen. Besonders problematisch ist dies bei der Notfalldatenübersicht, deren Einführung weiter verschoben wurde. Damit fehlt ein zentraler Bestandteil für die schnelle Versorgung in Akutsituationen.
Ein weiteres ungelöstes Problem betrifft die Aufklärung der Patienten: Apotheken sind regelmäßig erste Anlaufstelle für Fragen zur elektronischen Gesundheitsversorgung. Doch wer erklärt den Versicherten, wie sie auf ihre ePA zugreifen, Daten freigeben oder löschen können? In vielen Fällen wird diese Aufgabe an das Apothekenpersonal weitergereicht – ohne dass dafür Schulungsmaterialien oder klare Vorgaben existieren. Das führt zu Verunsicherung auf beiden Seiten der Ladentheke.
Besondere Aufmerksamkeit verdient auch das Thema Cybersicherheit. Mit der zunehmenden Vernetzung sensibler Gesundheitsdaten wächst das Risiko von Angriffen auf Apotheken-IT-Systeme erheblich. Die ePA selbst wird zentral verwaltet, doch der Zugriff erfolgt über lokale Systeme – also über die IT-Infrastruktur der Apotheke. Sollte es dabei zu Datenlecks, Ausfällen oder Manipulationen kommen, tragen die Betriebe das operative Risiko. Cybervorfälle sind laut Branchenversicherern längst keine Ausnahme mehr. Schadsoftware, Phishing-Angriffe und gezielte Erpressungsversuche nehmen zu – mit erheblichen finanziellen Folgen.
In diesem Kontext gewinnt die Cyberversicherung an strategischer Bedeutung. Besonders gefragt sind Policen, die nicht nur den reinen IT-Schaden absichern, sondern auch Vermögensschäden infolge von Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder Rufschädigung abdecken. Für Apotheken empfiehlt sich eine Kombination aus Cyber- und Vermögensschadenversicherung, um bei regulatorischen Verstößen, DSGVO-Bußgeldern oder Drittansprüchen auf der sicheren Seite zu stehen. Dabei sollte auf umfassende Bedingungen geachtet werden – insbesondere auf eine sogenannte Best-Leistungs-Garantie sowie auf Soforthilfe-Leistungen bei IT-Notfällen.
Die Einführung der ePA wirft damit eine zentrale Frage auf: Wie kann eine Apotheke ihre digitale Verantwortung wahrnehmen, ohne durch technische Mängel oder politische Schnellschüsse wirtschaftlich in Gefahr zu geraten? Solange die Infrastruktur nicht verlässlich funktioniert, bleibt der Betrieb im Spannungsfeld zwischen Pflicht zur Teilnahme und realem Risiko. Eine klare Positionierung der Standesvertretungen ist ebenso notwendig wie eine verbesserte Kommunikation mit den Softwareanbietern und gesetzlich geregelte Haftungsgrenzen.
Denn Digitalisierung im Gesundheitswesen kann nur funktionieren, wenn sie auf einem stabilen, sicheren und rechtlich verlässlichen Fundament ruht. Apotheken brauchen dafür nicht nur funktionierende Technik, sondern auch Risikomanagement – sowohl organisatorisch als auch versicherungstechnisch.
Die elektronische Patientenakte kommt – doch was als Aufbruch in die digitale Zukunft verkauft wird, offenbart bei näherem Hinsehen ein bedenkliches Maß an Halbherzigkeit, technischer Unreife und politischer Ignoranz gegenüber den Akteuren an der Basis. Besonders Apotheken werden in ein System eingebunden, das ihnen neue Pflichten auferlegt, ohne ihnen ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben an die Hand zu geben.
Statt einem durchdachten Gesamtkonzept erleben wir eine Ansammlung technischer Inseln, die mit viel gutem Willen verbunden, aber kaum miteinander verzahnt sind. Apotheken sollen auf Medikationsdaten zugreifen können – doch ob diese vollständig und aktuell sind, ist Glückssache. Sie sollen die Patientenberatung verbessern – doch wer informiert eigentlich die Patienten, wie die ePA funktioniert? Und sie sollen mit der Telematik-Infrastruktur arbeiten – doch was, wenn diese schlicht nicht erreichbar ist?
Viel schwerer wiegt: Apotheken sind durch ihre Rolle in der Arzneimittelversorgung besonders haftungsträchtig. Jeder Fehler, der durch eine lückenhafte ePA entsteht, kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten – oder zumindest erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Dass in diesem Kontext viele Apotheken noch immer nicht über eine adäquate Cyberversicherung verfügen, ist alarmierend. Der Gesetzgeber verpflichtet zum digitalen Handeln, überlässt aber die Abfederung der Risiken dem Markt.
Der digitale Umbau des Gesundheitswesens wäre eine große Chance – wenn man ihn klug, realistisch und partizipativ gestalten würde. Stattdessen dominieren politische Slogans und unausgereifte Technik. Die ePA in ihrer jetzigen Form ist kein Werkzeug zur Verbesserung der Versorgung, sondern ein weiterer Prüfstein für die Belastbarkeit der Gesundheitsakteure. Apotheken tun gut daran, sich jetzt gegen die realen Risiken abzusichern, bevor sich der nächste digitale Blackout nicht mehr nur theoretisch andeutet, sondern konkrete Schäden verursacht. Denn eines ist sicher: Ein IT-Ausfall lässt sich nicht mit pharmazeutischer Expertise kompensieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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