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  • 15.04.2025 – Apotheken-News: Wenn gefälschte Rezepte zur Gefahr für Apotheken werden
    15.04.2025 – Apotheken-News: Wenn gefälschte Rezepte zur Gefahr für Apotheken werden
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Gefälschte Rezepte entwickeln sich zunehmend zur finanziellen Bedrohung für Apotheken. Während Täter professioneller agieren und die K...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Wenn gefälschte Rezepte zur Gefahr für Apotheken werden

 

Unsichere Erstattungen, hohe Verluste und fehlender Versicherungsschutz legen systemische Schwächen offen

Gefälschte Rezepte entwickeln sich zunehmend zur finanziellen Bedrohung für Apotheken. Während Täter professioneller agieren und die Kassenseite bei erkennbaren Unregelmäßigkeiten konsequent die Erstattung verweigert, stehen Betriebe vor schwierigen Abwägungen zwischen Prüfpflicht und wirtschaftlichem Risiko. Standardversicherungen bieten kaum Schutz – spezialisierte Lösungen bleiben lückenhaft und oft unübersichtlich. Die Folge ist eine strukturelle Schieflage, die vielen Apotheken angesichts wachsender Betrugszahlen gefährlich werden kann.


Mit der stark zunehmenden Zahl gefälschter Rezepte geraten Apotheken bundesweit immer häufiger in eine wirtschaftlich prekäre Lage. Vor allem hochpreisige Medikamente wie GLP-1-Analoga oder Wachstumshormone stehen im Visier professioneller Täter, die mit gefälschten oder missbräuchlich eingesetzten Verordnungen gezielt Apotheken aufsuchen. Die Methoden der Fälscher sind zunehmend ausgefeilt, die gefälschten Dokumente kaum noch auf den ersten Blick zu entlarven. Der Schaden entsteht oftmals verzögert: Krankenkassen verweigern die Erstattung für als „erkennbar gefälscht“ eingestufte Rezepte, und die Apotheke bleibt auf den vollen Kosten sitzen – teils in erheblicher Höhe.

Apothekenbetreiber stehen dabei vor einem wachsenden Spannungsfeld zwischen Sorgfaltspflicht und wirtschaftlicher Eigenverantwortung. Die rechtlichen Grundlagen verlangen eine sorgfältige Prüfung jedes Rezeptes. Doch klare und praxistaugliche Definitionen, wann eine Fälschung als „erkennbar“ gilt, fehlen weitgehend. Die Folge: Die Bewertung erfolgt im Nachgang – meist zum Nachteil der Apotheke. Die Belastung steigt insbesondere dann, wenn die Abrechnungsstelle Wochen oder Monate später retaxiert. Eine nachträgliche Einordnung durch die Kassen ersetzt jedoch nicht die realen Bedingungen am HV-Tisch, an dem Personal unter Zeitdruck schnelle Entscheidungen treffen muss.

Hinzu kommt: Der Versicherungsschutz für Apothekenbetriebe weist bei Rezeptbetrug gravierende Lücken auf. Die meisten klassischen Versicherungen – etwa Inhalts-, Betriebshaftpflicht- oder Rechtsschutzpolicen – schließen Vermögensschäden aus, die durch betrügerische Verordnungen verursacht wurden. Speziallösungen existieren, sind jedoch oft wenig bekannt, schwer zugänglich oder mit engen Annahmekriterien versehen. Gerade in Fällen, in denen dem Apothekenpersonal eine „erkennbare Fahrlässigkeit“ unterstellt wird, verweigern viele Versicherer die Leistung. Eine umfassende Retax-Versicherung oder eine dedizierte Police gegen Rezeptfälschung kann daher nur dann greifen, wenn die Bedingungen exakt passen – ein Umstand, der in der alltäglichen Betriebsführung schwer zu überblicken ist.

Umso wichtiger wird ein gezieltes Risikomanagement. Apothekenbetreiber müssen organisatorische und personelle Maßnahmen etablieren, um Verdachtsmomente frühzeitig zu erkennen und im Zweifelsfall die Abgabe zu verweigern. Dazu gehört die Kontrolle formaler Rezeptbestandteile ebenso wie die Verifikation auffälliger Kombinationen aus Wohnort, Arztpraxis und verordneter Medikation. Verdächtige Konstellationen, insbesondere zu Stoßzeiten oder im Notdienst, erfordern eine besondere Wachsamkeit. Gleichzeitig müssen betriebsinterne Prozesse dokumentiert und im Schadensfall nachvollziehbar gemacht werden, um eine eventuelle Haftungsentlastung zu ermöglichen.

Die Priorität eines spezifischen Versicherungsschutzes gegen Rezeptfälschung und Nullretaxationen ist vor diesem Hintergrund hoch. Eine leistungsstarke, branchenspezifisch zugeschnittene Versicherungslösung kann Apothekenbetriebe im Ernstfall entscheidend entlasten. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht nur formal besteht, sondern im Leistungsfall auch tatsächlich greift. Eine transparente Vertragsgestaltung, regelmäßige Prüfung des Bedarfs und eine enge Abstimmung mit spezialisierten Beratern werden damit zu einer unternehmerischen Pflicht – nicht als Ersatz für betriebliche Prävention, sondern als deren notwendige Ergänzung.


Kommentar:

Die aktuelle Lage offenbart einen kritischen Schwachpunkt in der Versorgungsstruktur: Apotheken werden mit den Folgen zunehmender Rezeptfälschungen weitgehend allein gelassen. Die Verantwortung, betrügerische Absichten zu erkennen, liegt beim Apothekenpersonal – und damit bei einem Berufsfeld, das ohnehin unter hohem Druck agiert. Doch während staatliche Stellen und Kassen auf ihre Kontrollmechanismen verweisen, bleibt die wirtschaftliche Hauptlast beim einzelnen Betrieb. Diese Konstellation schafft ein ungleiches Risiko, das in keinem anderen Glied der Gesundheitsversorgung in dieser Form existiert.

Der Ruf nach Eigenverantwortung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Apotheken hier systemisch benachteiligt sind. Während andere Gesundheitsakteure mit vertraglicher Rückendeckung und institutioneller Unterstützung rechnen können, stehen Apotheken vor der Entscheidung, ob sie Medikamente abgeben – und damit möglicherweise einen wirtschaftlichen Schaden riskieren – oder ob sie im Zweifel die Abgabe verweigern und Patienten verprellen. In beiden Fällen entsteht ein hoher Erwartungsdruck.

Eine branchenspezifische Absicherung gegen Rezeptfälschungen und Retaxationen ist deshalb kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Dass ein Großteil der Apotheken bis heute über keine leistungsfähige Lösung verfügt, ist Ausdruck struktureller Versäumnisse. Versicherungen müssen in diesem Bereich nicht nur stärker auf die Bedingungen in der Praxis eingehen, sondern auch transparenter werden. Gleichzeitig braucht es politische Impulse für einen besseren Schutz jener Betriebe, die unter schwierigen Bedingungen eine unverzichtbare Versorgungsfunktion erfüllen.

Solange Apotheken bei Rezeptfälschungen das alleinige Risiko tragen, bleiben sie in einem Teufelskreis aus Prüfpflicht, Haftung und fehlendem Schutz gefangen. Eine verlässliche und praxisgerechte Versicherung kann kein Allheilmittel sein – aber sie ist ein überfälliger Bestandteil eines Systems, das Apotheken nicht länger zur verwundbaren Frontlinie eines wachsenden Betrugsphänomens machen darf.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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