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  • 14.04.2025 – Apotheken-News: Retaxationen in Apotheken ohne Maß
    14.04.2025 – Apotheken-News: Retaxationen in Apotheken ohne Maß
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Retaxationen im Centbereich bringen Apotheken zunehmend in Bedrängnis. Selbst kleinste Formfehler können zu Rückforderungen führen, ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Retaxationen in Apotheken ohne Maß

 

Wie Kleinstbeträge Apothekenbetreiber wirtschaftlich belasten, Bürokratie fördern und den Ruf nach einer Bagatellgrenze verstärken

Retaxationen im Centbereich bringen Apotheken zunehmend in Bedrängnis. Selbst kleinste Formfehler können zu Rückforderungen führen, die bürokratisch aufwendig und wirtschaftlich fragwürdig sind. Während Krankenkassen teils höhere Verwaltungskosten verursachen als sie rückfordern, tragen Apotheken das finanzielle Risiko – oft ohne Möglichkeit zur Gegenwehr. Die Forderung nach einer Bagatellgrenze und klareren Regeln gewinnt an Dringlichkeit. Doch bislang fehlt eine politische Antwort auf ein Problem, das die tägliche Versorgung vor Ort zunehmend belastet.


Die wachsende Zahl von Retaxationen, die Apotheken selbst bei minimalen Abweichungen in der Rezeptabrechnung treffen, sorgt nicht nur für bürokratische Mehrarbeit, sondern hat auch finanzielle und haftungsrechtliche Konsequenzen. In einem zunehmend regulierten und angespannten Versorgungsumfeld geraten Apothekenbetriebe durch formale Beanstandungen von Krankenkassen zunehmend unter Druck. Vor allem Kleinst-Retaxationen – also Rückforderungen im Cent- oder einstelligen Eurobereich – führen zu einem System, in dem Aufwand und Nutzen in keinem ökonomisch sinnvollen Verhältnis mehr stehen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) kritisiert diese Entwicklung scharf und fordert strukturelle Korrekturen.

Die zentrale Herausforderung für Apothekenbetreiber besteht darin, einerseits die komplexen Vorgaben der Arzneimittelabrechnung fehlerfrei umzusetzen, andererseits aber auch ökonomisch tragfähig zu bleiben. In der Praxis erweist sich diese Balance jedoch oft als fragil. Schon ein fehlendes Kreuz auf dem Rezept, eine abgelaufene Arztstempelnummer oder ein nicht exakt eingetragener Indikationsschlüssel kann eine vollständige Retaxation nach sich ziehen – selbst wenn die Arzneimittelversorgung ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Relevanz des formalen Fehlers steht damit häufig in keinem Verhältnis zur Strenge der Sanktion.

Besonders problematisch ist, dass Krankenkassen in vielen Fällen ohne direkten Kontakt zur Apotheke Retaxationen anstoßen. Prüfungen werden häufig von externen Abrechnungsdienstleistern durchgeführt, die sich allein an formalen Prüfkriterien orientieren, ohne die Umstände der konkreten Versorgungssituation zu berücksichtigen. Die Folge: Auch berechtigte, medizinisch begründete Abweichungen vom Standardverfahren werden abgelehnt. Apotheken, die in solchen Fällen Einspruch einlegen wollen, sehen sich mit aufwändigen und langwierigen Verfahren konfrontiert, die personelle Ressourcen binden und den ohnehin angespannten Arbeitsalltag zusätzlich belasten.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies ein wirtschaftliches Risiko, das sich kaum kalkulieren lässt. Denn im Gegensatz zu den Krankenkassen tragen Apotheken die unmittelbaren Konsequenzen eines formalen Fehlers – nicht nur durch Einnahmeverluste, sondern auch durch möglichen Regress, wenn etwa Mitarbeiter falsch dokumentieren. Besonders bei größeren Abrechnungssummen oder bei hochpreisigen Medikamenten kann eine einzige Retaxation erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach einer Absicherung gegen Retaxationsrisiken nachvollziehbar. Zwar ist die sorgfältige Umsetzung der Abrechnungsrichtlinien die vorrangige Pflicht eines jeden Apothekenbetriebs. Doch angesichts der Vielzahl an möglichen Fehlerquellen und der Intransparenz vieler Kassenentscheidungen bleibt ein Restrisiko bestehen – selbst bei größter Sorgfalt. Eine spezielle Retax-Versicherung kann dabei ein wichtiges Instrument des Risikomanagements darstellen. Sie schützt Apotheken vor den finanziellen Auswirkungen unberechtigter oder streitbarer Retaxationen und übernimmt im Idealfall auch die rechtliche Prüfung sowie die Kosten eines Einspruchsverfahrens.

Doch damit allein ist es nicht getan. Apothekerverbände und Rechtsexperten fordern seit Jahren eine klare gesetzliche Regelung, die vor allem formale Fehler und Bagatellbeträge von der vollständigen Absetzung ausnimmt. Eine Bagatellgrenze, unterhalb derer keine Retaxation erfolgen darf, würde nicht nur Apotheken entlasten, sondern auch die Krankenkassen von ineffizienter Bürokratie befreien. Sie würde darüber hinaus dem Grundgedanken der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wieder gerecht werden – einem Prinzip, das durch die aktuelle Praxis zunehmend ad absurdum geführt wird.


Kommentar:

Die Praxis der Retaxation hat sich von einem legitimen Kontrollmechanismus zu einem Instrument bürokratischer Überformung entwickelt. Was ursprünglich dazu diente, Fehlabrechnungen zu verhindern und Missbrauch zu unterbinden, ist inzwischen zu einer realen Bedrohung für die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken geworden. Der Fall der Retaxation über 3,21 Euro bei gleichzeitigen Portokosten von 4,75 Euro ist kein kurioser Einzelfall, sondern ein Symptom für ein tiefsitzendes Strukturproblem.

Es ist schwer nachvollziehbar, warum Krankenkassen Rückforderungen betreiben, deren Bearbeitung mehr kostet als der zurückgeforderte Betrag. Die Argumentation, es gehe um Prinzipien und Gleichbehandlung, verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie sich in ineffizienter Selbstbeschäftigung erschöpft. Noch bedenklicher wird es, wenn Prüfmechanismen so automatisiert und entpersonalisiert ablaufen, dass kontextbezogene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Hier wird nicht nur wirtschaftlich unsinnig gehandelt, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Leistungserbringer und Kostenträger dauerhaft beschädigt.

Apotheken stehen ohnehin unter Druck: Fachkräftemangel, Lieferengpässe, stagnierende Honorare und steigende Betriebskosten erschweren den Alltag. Die Retaxationspraxis fügt diesem Belastungskatalog eine weitere Ebene hinzu – und das in einem Bereich, der für Patientinnen und Patienten mitunter lebenswichtige Versorgung sicherstellt. Dass diese Versorgungsleistung ausgerechnet an formalen Details scheitern kann, ist nicht nur praxisfern, sondern auch systemisch gefährlich.

Eine Retax-Versicherung mag kurzfristig helfen, das Risiko zu begrenzen. Sie ist jedoch letztlich ein Symptom der Unsicherheit, nicht deren Lösung. Vielmehr ist es Aufgabe der Politik und der Selbstverwaltung, ein Maß an Verhältnismäßigkeit in der Abrechnungskontrolle wiederherzustellen. Die Einführung einer Bagatellgrenze wäre ein erster, längst überfälliger Schritt in diese Richtung. Denn ein Gesundheitssystem, das sich in Centbeträgen verliert, aber Millionenaufwand für deren Kontrolle betreibt, verkennt seine eigentliche Aufgabe: die Versorgung der Menschen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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