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  • 14.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Rx-Gutscheine trotz Verbot, Pflegebetrug, Pfizer-Studienstopp, Cybergefahr für Apotheken
    14.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Rx-Gutscheine trotz Verbot, Pflegebetrug, Pfizer-Studienstopp, Cybergefahr für Apotheken
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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Rx-Gutscheine trotz Verbot, Pflegebetrug, Pfizer-Studienstopp, Cybergefahr für Apotheken

 

DocMorris ignoriert Rechtsprechung, Betrug im Pflegedienst vor Gericht, Risiken digitaler Angriffe, neue Impftipps und schwacher Apothekenfokus bei der DMEA

DocMorris missachtet erneut klare rechtliche Vorgaben und sorgt mit Gutscheinaktionen für verschreibungspflichtige Arzneimittel für Empörung – trotz eindeutiger EuGH-Rechtsprechung. Zugleich sorgt ein groß angelegter Pflegebetrugsprozess in Nürnberg für Aufsehen: Über Jahre hinweg sollen Hunderttausende Euro zu Unrecht abgerechnet worden sein. Auch Apotheken sehen sich verstärkten Gefahren ausgesetzt – nicht nur durch finanzielle Unsicherheiten, sondern zunehmend durch gezielte Cyberangriffe, wie aktuelle Warnungen der DGUV zeigen. Auf der DMEA in Berlin blieb die Apothekerschaft weitgehend außen vor, während sich digitale Zukunftsvisionen vor allem auf Ärzte und Kliniken konzentrierten. Unterdessen verzeichnet Pfizer im Kampf gegen Adipositas einen Rückschlag: Wegen potenzieller Leberschäden wird die Entwicklung von Danuglipron gestoppt. Im internationalen Handel zeigt sich die Abhängigkeit Deutschlands vom US-Markt erneut deutlich, während Schwangere in der Pollenzeit und Eltern im Umgang mit Supplementen für Kinder vor schwierigen Entscheidungen stehen. Gleichzeitig deuten neue Studien auf den verblüffenden Nutzen von Placebos bei PMS hin, und Männer werden nach wie vor zu selten zu wichtigen Vorsorgeuntersuchungen motiviert. Die STIKO bringt erstmals einen mRNA-Impfstoff gegen RSV ins Spiel, während praktische Tipps für die Erste-Hilfe-Ausstattung zu Ostern den Alltagsschutz in den Fokus rücken.

 

DocMorris missachtet EuGH-Urteil – Rx-Gutscheine trotz klarer Rechtsprechung

Die niederländische Versandapotheke DocMorris steht erneut wegen eines zweifelhaften Marketingmanövers in der Kritik: Im Rahmen einer Freundschaftswerbeaktion erhalten Kundinnen und Kunden einen 20-Euro-Gutschein, wenn sie eine andere Person für DocMorris werben. Auch die geworbene Person erhält einen Gutschein – allerdings nur unter der Bedingung, dass sie ein ärztliches Rezept einlöst. Diese Praxis dürfte nicht nur das Wettbewerbsrecht tangieren, sondern auch eindeutig gegen das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstoßen, das Ende Februar 2024 gefällt wurde.

Mit dem Urteil hatte der EuGH unmissverständlich klargestellt, dass Preisvorteile – gleich welcher Art – im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx) grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie die nationale Preisbindung unterlaufen. Dies gelte ausdrücklich auch für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland, sofern sie deutsche Patientinnen und Patienten beliefern. Das Prinzip der Gleichpreisigkeit sei ein legitimes Mittel zur Sicherstellung einer flächendeckenden, sicheren und diskriminierungsfreien Arzneimittelversorgung.

Doch genau dieses Prinzip wird durch die aktuelle Gutscheinaktion untergraben. Der geldwerte Vorteil für Neukunden ist unmittelbar an die Einlösung eines ärztlichen Rezepts gekoppelt – eine direkte Verknüpfung, die der EuGH explizit untersagt hat. Während der Werbende den Gutschein unabhängig von einer Rx-Bestellung verwenden kann, wird die Gewährung des Gutscheins für die geworbene Person von der Bestellung eines rezeptpflichtigen Medikaments abhängig gemacht. Damit stellt sich die Frage: Wird hier bewusst mit juristischer Spitzfindigkeit ein klarer Rechtsverstoß kaschiert?

Auch der Wettbewerb wird durch diese Praxis verzerrt. Vor-Ort-Apotheken in Deutschland sind rechtlich daran gebunden, sich strikt an das Preisbindungsgesetz zu halten – ein Bonus oder Gutschein für verschreibungspflichtige Medikamente ist ihnen untersagt. Versandapotheken wie DocMorris hingegen nutzen immer wieder rechtliche Grauzonen, um sich durch aggressive Marketingkampagnen einen Vorteil zu verschaffen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert seit Jahren, dass solche Aktionen den fairen Wettbewerb systematisch aushebeln. Die jüngste Gutscheinoffensive sei ein Paradebeispiel dafür, wie mit minimalem Aufwand maximale Marktverschiebungen erreicht werden sollen – juristisch fragwürdig, wirtschaftlich aggressiv und gesundheitspolitisch riskant.

Besonders bedenklich ist, dass DocMorris auf Nachfrage keine klare Abgrenzung zwischen werblichem Vorteil und Rx-Bonus vornimmt. Stattdessen verweist das Unternehmen allgemein auf Kundenzufriedenheit und betont, man unterstütze den Zugang zu Medikamenten. Doch ein Rabattmodell, das explizit den Erwerb verschreibungspflichtiger Präparate belohnt, hat mit Versorgungssicherheit wenig zu tun – es untergräbt vielmehr die gesetzlich geregelte Balance zwischen Wettbewerb und Gesundheitsfürsorge.

Sollten Wettbewerber oder Aufsichtsbehörden die Aktion gerichtlich überprüfen lassen, droht dem Konzern nicht nur ein Imageverlust, sondern auch eine neue juristische Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang. Bereits das EuGH-Urteil hatte eine lange Vorgeschichte und wurde als Signal gewertet, dass europäisches Recht nicht länger als Deckmantel für rechtlich fragwürdige Geschäftsmodelle missbraucht werden darf.

Was DocMorris derzeit betreibt, ist nicht bloß eine kreative Marketingstrategie – es ist ein Affront gegen geltendes Recht und die Grundprinzipien der Arzneimittelversorgung. Das EuGH-Urteil von Februar 2024 war ein Meilenstein für die Gleichstellung der stationären und der Versandapotheken im europäischen Binnenmarkt. Es sollte sicherstellen, dass alle Anbieter denselben Regeln unterliegen – gerade im sensiblen Bereich der rezeptpflichtigen Medikamente. Dass DocMorris nur wenige Wochen später mit einer Rx-gekoppelten Gutscheinaktion an die Öffentlichkeit geht, zeugt von bemerkenswerter Ignoranz gegenüber rechtsstaatlichen Normen.

Noch gravierender ist jedoch die politische Dimension: Wenn ein international agierender Konzern wie DocMorris in offener Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung agieren kann, ohne unmittelbare Konsequenzen befürchten zu müssen, dann stellt das die Durchsetzungskraft des deutschen und europäischen Arzneimittelrechts grundsätzlich infrage. Es reicht nicht, sich auf Gerichte zu verlassen. Es braucht ein aktives Einschreiten der zuständigen Aufsichtsbehörden und – wo erforderlich – eine Nachschärfung der gesetzlichen Regelungen.

Denn hier geht es nicht nur um wirtschaftliche Fairness. Es geht um die Integrität der Arzneimittelversorgung, um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in ein transparentes und rechtssicheres Gesundheitssystem – und letztlich um die Frage, ob Rechtsnormen tatsächlich für alle gelten oder nur für jene, die sich keine Umgehung leisten können.

Wenn es bei einem erneuten klaren Rechtsverstoß wieder bei warnenden Worten bleibt, gerät die ohnehin schon angeschlagene Position der Vor-Ort-Apotheken weiter ins Wanken. Wer Gleichpreisigkeit fordert, muss sie auch durchsetzen. Wer europäisches Recht einfordert, darf es nicht selektiv ignorieren. Und wer den Versandhandel als Teil der Versorgung betrachtet, muss ihn an denselben Maßstäben messen – ohne Ausnahmen.

 

Systematischer Pflegebetrug vor Gericht: Nürnberger Pflegedienst unter schwerem Verdacht

Mit Beginn des Strafprozesses vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth rückt ein mutmaßlich über Jahre hinweg betriebenes Betrugssystem im Pflegebereich in den Fokus. Angeklagt sind der 64-jährige Inhaber eines privaten ambulanten Pflegedienstes und eine 54-jährige Pflegedienstleiterin. Die Staatsanwaltschaft legt den Beschuldigten gewerbsmäßigen Bandenbetrug zur Last. Laut Anklage sollen sie in 89 Einzelfällen zwischen August 2019 und Juli 2024 Pflegeleistungen abgerechnet haben, die tatsächlich nie erbracht wurden. Der dabei entstandene Schaden für Kranken- und Pflegekassen beläuft sich nach Ermittlungen der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) auf etwa 446.000 Euro.

Das Vorgehen wirft ein Schlaglicht auf tiefgreifende strukturelle Schwächen im Kontrollsystem der Pflegeabrechnung. So seien die Leistungsnachweise stets lückenlos geführt worden, obwohl die zugrundeliegenden Maßnahmen – etwa das Verabreichen von Medikamenten oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen – laut Anklage nicht stattgefunden hätten. Die Dokumentationen wurden laut Ermittlungen nie bei den Patienten vorgelegt, sondern ausschließlich in den Räumlichkeiten des Pflegedienstes geführt – ein Vorgehen, das offenbar der gezielten Manipulation diente. Die betroffenen Patienten wiederum sollen mit haushaltsnahen Gefälligkeiten wie Fahrdiensten, Fußpflege oder Einkäufen zur Unterschrift unter die gefälschten Nachweise motiviert worden sein. Diese Sachverhalte deuten laut Staatsanwaltschaft auf ein bewusst konzipiertes System der Täuschung hin, in dem jeder Schritt auf Verschleierung ausgerichtet gewesen sei.

Der Tatverdacht erhärtete sich erst, nachdem eine ehemalige Mitarbeiterin Anzeige erstattete. Diese meldete Unregelmäßigkeiten bei der Dokumentation und Abrechnung. Die daraufhin aufgenommenen Ermittlungen förderten ein umfassendes Bild möglicher krimineller Machenschaften zutage. Seit Juli 2024 sitzen der Hauptangeklagte und die Mitbeschuldigte in Untersuchungshaft. Gegen eine weitere Beschäftigte des Pflegedienstes läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren, das sich ebenfalls auf diesen mutmaßlich bandenmäßig organisierten Abrechnungsbetrug bezieht.

Im Raum steht nicht nur der strafrechtliche Vorwurf, sondern auch ein finanzielles Interesse des Staates: Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat angekündigt, die veruntreute Summe in Höhe von 446.000 Euro als sogenannten Wertersatz vom Hauptangeklagten einzuziehen – ein Mittel, das neben der strafrechtlichen Sanktionierung auch der Wiedergutmachung dienen soll.

Während die Pflegedienstleiterin laut Ermittlungsakten ein Teilgeständnis abgelegt hat, schweigt der 64-jährige Hauptbeschuldigte bisher zu den Vorwürfen. Nach der Verlesung der Anklageschrift wurde der Prozess zunächst unterbrochen. Für das Verfahren sind insgesamt 20 Hauptverhandlungstage bis Ende August angesetzt – ein Indiz für die Komplexität des Falls und die Vielzahl der zu prüfenden Einzelfälle.

Der Nürnberger Pflegebetrugsprozess ist mehr als ein einzelner Kriminalfall – er ist ein Symptom eines Systems, das trotz milliardenschwerer Beitragszahlungen von Versicherten zu wenig gegen Missbrauch gewappnet scheint. Die Tatsache, dass ein derart systematischer Betrug über fünf Jahre hinweg unentdeckt blieb, legt ein ernstes Versagen bei der Kontrolle von Leistungsnachweisen offen. Wenn Pflegedienste ihre Abrechnungen selbst dokumentieren und diese Unterlagen nie das Haus verlassen, ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Dass Patienten offenbar durch alltägliche Hilfen zur Komplizenschaft bewegt wurden, zeigt zudem, wie sehr auch sie in einem prekären Versorgungssystem auf Zuwendung angewiesen sind – selbst wenn sie außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs liegt.

Besonders alarmierend ist die Erkenntnis, dass der Betrug nur durch eine interne Hinweisgeberin ans Licht kam. Whistleblower spielen in sensiblen Bereichen wie Pflege, Gesundheit oder Altenbetreuung eine unverzichtbare Rolle – doch sind sie bislang rechtlich kaum geschützt und werden in vielen Fällen gesellschaftlich isoliert. Hier besteht politischer Nachholbedarf, um Missstände früher aufzudecken und Hinweisgeber nicht zu benachteiligen.

Auch die Pflegekassen müssen sich selbstkritisch hinterfragen. Routinekontrollen auf dem Papier genügen nicht, wenn Betrüger professionelle Täuschungsstrategien anwenden. Unangekündigte Vor-Ort-Prüfungen und gezielte Nachverfolgung von Leistungen müssen stärker in den Fokus rücken, um das Vertrauen in das Pflegewesen zu erhalten. Der vorliegende Fall unterstreicht die Notwendigkeit eines grundlegenden Umdenkens – denn Pflege darf niemals zur Plattform für wirtschaftlich motivierte Ausbeutung des Solidarsystems verkommen.

 

Digitale Bedrohungen: Strategien für Apotheken im Kampf gegen Cyberkriminalität

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat kürzlich vor einer neuartigen Betrugsmasche gewarnt, die gezielt Apotheken und andere Unternehmen ins Visier nimmt. Gefälschte E-Mails und Schreiben fordern zu Zahlungen für ein angebliches Präventionsmodul auf, das in Wirklichkeit nicht existiert. Dieser Betrugsfall betont die kritische Notwendigkeit für Apotheken, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu verstärken und das Bewusstsein für solche Bedrohungen zu schärfen.

In einer Zeit, in der digitale Transaktionen und Datenverarbeitung zum Alltag gehören, stehen Apotheken besonders im Fokus von Cyberkriminellen. Die Abhängigkeit von digitalen Systemen zur Verwaltung sensibler Patientendaten und internen Betriebsabläufen macht sie zu einem attraktiven Ziel für Betrugsversuche. Es ist daher von höchster Wichtigkeit, dass Apothekenbetreiber und ihr Personal in der Lage sind, betrügerische E-Mails zu identifizieren und angemessen darauf zu reagieren.

Experten raten zu mehrschichtigen Sicherheitsstrategien, die sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfassen. Dazu zählen die regelmäßige Aktualisierung von Anti-Viren-Software, die Nutzung sicherer Netzwerke und die Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu sensiblen Daten. Darüber hinaus ist die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter über die neuesten Betrugsmethoden und die korrekte Handhabung von verdächtigen E-Mails unerlässlich.

Die Bedeutung einer umfassenden Cyber-Versicherung und einer Vertrauensschadenversicherung kann in diesem Kontext nicht genug betont werden. Diese Versicherungen bieten nicht nur finanziellen Schutz im Falle eines Cyberangriffs, sondern auch Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen eines Sicherheitsvorfalls. Eine Cyber-Versicherung deckt typischerweise Kosten für die Wiederherstellung von Daten, rechtliche Beratung und mögliche Vertragsstrafen ab, während eine Vertrauensschadenversicherung Schäden durch betrügerische Handlungen der Mitarbeiter abdeckt.

Der Vorfall, den die DGUV aufdeckt, ist ein alarmierendes Beispiel für die komplexen Herausforderungen, mit denen Apotheken in der digitalen Ära konfrontiert sind. Die steigende Anzahl von Cyberbedrohungen erfordert eine ständige Anpassung und Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen. Apotheken müssen erkennen, dass Cyberkriminalität keine ferne Bedrohung ist, sondern eine reale Gefahr, die ernsthafte finanzielle und reputative Schäden verursachen kann.

Die Investition in die Cybersicherheit und entsprechende Versicherungen ist nicht nur eine Risikomanagementstrategie, sondern sollte als integraler Bestandteil des geschäftlichen Gesundheitsschutzes betrachtet werden. In einer Welt, in der die Digitalisierung stetig voranschreitet, ist es entscheidend, dass Apotheken proaktiv handeln, um ihre Systeme zu schützen und ihr Personal fortlaufend zu schulen. Nur durch eine Kombination aus technologischer Sicherheit und menschlicher Aufmerksamkeit können Apotheken hoffen, sich effektiv gegen die ständig entwickelnden Methoden der Cyberkriminellen zu wehren. Die Rolle der Versicherung dabei ist es, eine Rückversicherung zu bieten, die im Falle eines Angriffs nicht nur finanzielle, sondern auch technische und rechtliche Unterstützung leistet. Auf diese Weise kann das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit ihrer Daten gewahrt und der Betrieb auch unter adversen Umständen aufrechterhalten werden.

 

DMEA 2025: Wenig Apothekenfokus, viel Zukunftsmusik

Die Digital-Health-Messe DMEA in Berlin hat sich auch 2025 als zentrale Plattform für digitale Entwicklungen im Gesundheitswesen präsentiert – jedoch mit auffällig geringer Resonanz aus der Apothekenwelt. Während im Vorjahr das E-Rezept, der TI-Konnektor CardLink und die Digitalisierung der Offizin noch im Rampenlicht standen, wurde das Apothekenthema in diesem Jahr eher am Rande behandelt. Die Messe zeigte sich klar auf die großen Player im ambulanten und stationären Sektor ausgerichtet – insbesondere auf Arztpraxen, Krankenhäuser und digitale Gesundheitsunternehmen.

Trotzdem waren Apothekerinnen und Apotheker vor Ort – und sie nutzten die Gelegenheit, um abseits der Hauptbühnen nach Anknüpfungspunkten für die eigene Praxis zu suchen. Dabei ging es nicht nur um klassische Telemedizin-Integrationen oder Medikationsmanagement, sondern auch um neue Versorgungsansätze, smarte Softwarelösungen für Lager und Rezeptverarbeitung sowie Kooperationsideen mit Start-ups. Auffällig: Dort, wo Apotheken aktiv und kreativ auf Digitalisierung zugehen, entstehen oft kleine, aber wirkungsvolle Innovationen – von KI-gestützter Kundenkommunikation bis hin zu intelligenten Tools zur Lieferengpass-Überwachung.

Dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf der Messe kaum eine Rolle spielte und keine nennenswerten Aussagen zur Zukunft der Vor-Ort-Apotheken machte, blieb nicht unbemerkt. Sein Fokus lag eindeutig auf der Digitalisierung der ärztlichen Versorgung und der Einführung des elektronischen Patientenakten-Ökosystems. Der Apothekenbereich wurde mit keinem Wort in seinen zentralen Beiträgen erwähnt – ein Umstand, den einige Messebesucher als symbolischen Abschied von Lauterbachs ohnehin umstrittener Reformpolitik deuteten.

Auch die Industrie war auf Distanz: Wenige konkrete Angebote richteten sich an die Apothekenlandschaft. Es dominierte stattdessen der Eindruck, dass sich die digitalen Infrastrukturen im Gesundheitswesen derzeit bewusst auf andere Zielgruppen fokussieren. Gleichwohl wurde auf mehreren Panels deutlich: Wer heute in der Apotheke digital aufrüstet, verschafft sich morgen Wettbewerbsvorteile – auch wenn das derzeit noch mit Eigeninitiative und Investitionsrisiken verbunden ist.

Die diesjährige DMEA wirkte aus Sicht der Apotheken wie ein Spiegel der politischen Entwicklung: leiser, distanzierter und ohne klares Signal für die Zukunft der Offizin. Das Fehlen apothekenspezifischer Inhalte war kein Zufall, sondern Ausdruck einer Entwicklung, in der die Apotheken zunehmend aus dem Zentrum der Digitalstrategie gedrängt werden. Minister Lauterbachs Fernbleiben von apothekenrelevanten Themen hat dieses Signal noch verstärkt – ein Schweigen, das laut spricht.

Dabei wäre gerade jetzt eine gezielte digitale Strategie für Apotheken notwendig. Die Herausforderungen – von Lieferengpässen über Fachkräftemangel bis hin zu sinkenden Margen – lassen sich nicht allein mit Reformversprechen bekämpfen. Digitale Lösungen könnten helfen, Prozesse zu verschlanken, Kundenbindung zu erhöhen und neue Versorgungsaufgaben zu übernehmen. Doch wer die DMEA aufmerksam verfolgte, merkte schnell: Wer nicht von der Politik eingeladen wird, muss selbst zur richtigen Tür finden.

Es bleibt zu hoffen, dass künftige Veranstaltungen gezielter auch die Potenziale der Apotheken adressieren. Denn während sich die großen Systemanbieter auf Kliniken und Praxen konzentrieren, bleibt der größte Vorteil der Apotheken ihre Nähe zum Patienten – und diese lässt sich digital durchaus weiterdenken. Wer allerdings auf politischen Rückenwind wartet, wird wohl auch 2026 enttäuscht sein.

 

Pfizer stoppt Entwicklung von Danuglipron nach Leberrisiko – Strategiewechsel im Adipositas-Geschäft

Der US-Pharmakonzern Pfizer hat die klinische Entwicklung seines Hoffnungsträgers Danuglipron zur Behandlung von Adipositas eingestellt. Das orale Medikament, das als tägliche Tabletten-Option gegen Fettleibigkeit konzipiert war, wird nicht mehr in die entscheidende letzte Studienphase überführt. Hintergrund ist ein schwerwiegender Sicherheitsbefund im Rahmen einer laufenden klinischen Untersuchung: Bei einem Patienten wurden mögliche leberschädigende Effekte festgestellt, die im Zusammenhang mit der Einnahme des Präparats stehen könnten.

Die Entscheidung markiert einen weiteren Rückschlag für Pfizer im wettbewerbsintensiven und wachstumsstarken Markt für medikamentöse Adipositas-Therapien. Bereits in der Vergangenheit hatte das Unternehmen Probleme mit verschiedenen Darreichungsformen von Danuglipron. So musste die Entwicklung einer zweimal täglich einzunehmenden Variante nach Abbrüchen zahlreicher Teilnehmer aufgrund von gastrointestinalen Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen gestoppt werden. Auch ein anderer oraler Wirkstoffkandidat aus dem Bereich der Adipositas-Behandlung war zuvor aufgrund auffälliger Leberwerte in klinischen Studien aufgegeben worden.

Pfizer hatte große Hoffnungen in die orale Verabreichungsform von Danuglipron gesetzt, da diese eine bequeme Alternative zu den injizierbaren GLP-1-Rezeptoragonisten von Marktführern wie Novo Nordisk und Eli Lilly darstellen sollte. Insbesondere das Präparat Semaglutid hat sich als injizierbare Therapie gegen Übergewicht weltweit etabliert. Der Markt für Abnehmmedikamente erlebt derzeit ein rapides Wachstum und gilt als eine der zukünftigen Schlüsselbranchen der Pharmabranche – mit einem prognostizierten weltweiten Umsatzpotenzial von über 100 Milliarden US-Dollar innerhalb weniger Jahre.

Mit der Einstellung von Danuglipron in Tablettenform zieht Pfizer nun Konsequenzen aus den wiederholten Sicherheitsproblemen in der klinischen Entwicklung. Das Unternehmen kündigte an, sich stattdessen auf frühphasige Programme zur Adipositas-Behandlung zu konzentrieren. Diese strategische Neuausrichtung soll neue Chancen eröffnen, um mittel- bis langfristig doch noch im wachsenden Marktsegment Fuß zu fassen – jedoch zu deutlich späterem Zeitpunkt als ursprünglich geplant.

Der Rückzug aus der späten Entwicklungsphase bedeutet jedoch, dass Pfizer vorerst keinen marktreifen Kandidaten im Segment der medikamentösen Adipositas-Therapie besitzt. Das Unternehmen hatte nach dem Abklingen der Nachfrage nach COVID-19-Impfstoffen und -Therapien verstärkt auf neue Wachstumsmärkte gesetzt, um Rückgänge in anderen Geschäftsbereichen auszugleichen. Das vorläufige Aus für Danuglipron ist daher nicht nur ein medizinischer, sondern auch ein wirtschaftlicher Dämpfer in der strategischen Neuausrichtung des Konzerns.

 

Exportmotor unter Spannung – Wie stark die deutsche Wirtschaft vom US-Markt abhängig ist

Die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten haben sich in den letzten Jahren intensiviert – nicht zuletzt getrieben durch eine starke Nachfrage nach deutschen Produkten aus technologie- und forschungsintensiven Branchen. Mit einem Exportvolumen von über 160 Milliarden Euro im vergangenen Jahr entfielen rund zehn Prozent aller deutschen Ausfuhren auf die USA. Damit waren die Vereinigten Staaten erneut der wichtigste Einzelmarkt für die deutsche Exportwirtschaft – noch vor traditionellen Abnehmern wie Frankreich oder China.

Besonders markant ist der Exportfokus in bestimmten Industriesegmenten: 24 Prozent aller deutschen Arzneimittelexporte – ein Volumen von rund 27 Milliarden Euro – gingen in die USA. Auch in der Luft- und Raumfahrttechnik (17 Prozent), bei optischen und fotografischen Geräten (15 Prozent) sowie bei Kraftfahrzeugen und Maschinenbauprodukten verzeichnete der US-Markt überdurchschnittlich hohe Anteile. Diese Zahlen zeigen eine starke Exportorientierung deutscher Hochtechnologiebranchen in Richtung USA – eine Entwicklung, die Chancen, aber auch erhebliche Abhängigkeiten mit sich bringt.

Auf der Importseite ergibt sich ein deutlich asymmetrischeres Bild: Nur etwa sieben Prozent der deutschen Einfuhren stammen aus den Vereinigten Staaten, was sie hinter China und den Niederlanden zum drittgrößten Lieferland macht. Dennoch ist die Bandbreite der US-Importe nicht zu unterschätzen. Neben klassischen Industrie- und Rüstungsgütern zählen auch optische Instrumente, pharmazeutische Erzeugnisse und mineralische Brennstoffe wie Öl und Kohle zu den zentralen Importgütern. Besonders eindrücklich ist der Anteil bei Soja: 64 Prozent der deutschen Sojaimporte stammen aus US-amerikanischer Produktion – eine strategische Rohstoffabhängigkeit, die im Zuge geopolitischer Spannungen schnell zum Problem werden kann.

Trotz dieser engen wirtschaftlichen Beziehungen bleibt die strukturelle Verwundbarkeit der deutschen Exportwirtschaft ein drängendes Thema. Die Handelspolitik der USA unter Präsident Donald Trump hatte gezeigt, wie schnell eingeführte Strafzölle oder politische Alleingänge gesamte Wertschöpfungsketten ins Wanken bringen können. Zwar sind pharmazeutische Produkte bislang weitgehend von protektionistischen Maßnahmen ausgenommen, doch die Unberechenbarkeit internationaler Politik – sei es in Washington oder anderswo – lässt die Risiken dieser Exportfokussierung deutlich hervortreten.

Hinzu kommt: Der Aufbau alternativer Absatzmärkte wurde in vielen Branchen vernachlässigt. Wichtige Wachstumsregionen wie Südostasien, Lateinamerika oder Afrika bleiben für viele deutsche Unternehmen strukturell untererschlossen. Während Wettbewerber aus China, den USA oder Frankreich dort massiv investieren, bleibt Deutschland vielfach auf seine traditionellen Exportmärkte fixiert. Dies schwächt nicht nur die geopolitische Handlungsfähigkeit, sondern gefährdet auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

Die zunehmende Fixierung auf den US-Markt offenbart eine strategische Schieflage in der deutschen Außenwirtschaft. Natürlich sind die Vereinigten Staaten ein verlässlicher Partner mit hoher Nachfrage nach deutschen Qualitätsprodukten. Doch gerade diese Verlässlichkeit wird zur gefährlichen Illusion, wenn politische Rahmenbedingungen ins Wanken geraten. Die Trump-Jahre waren ein Weckruf – doch ihre strukturellen Lektionen wurden offenbar weitgehend verdrängt. Die Exportabhängigkeit von einem einzigen Markt, sei er auch noch so attraktiv, ist in einer multipolaren Weltwirtschaft nicht nachhaltig.

Statt den US-Markt weiter zu überdehnen, braucht es gezielte Diversifizierungsstrategien. Neue Märkte müssen nicht nur identifiziert, sondern auch mit langfristigen Investitionen erschlossen werden. Das erfordert mutige Entscheidungen, politische Unterstützung und eine unternehmerische Mentalität, die nicht auf kurzfristige Quartalszahlen, sondern auf Resilienz und Unabhängigkeit ausgerichtet ist.

Zudem wäre es ein Trugschluss zu glauben, die deutsche Exportstärke sei ein dauerhaftes Naturgesetz. Globale Wettbewerber holen auf – technologisch wie geopolitisch. Wenn Deutschland seine Exportstruktur nicht rechtzeitig breiter aufstellt, könnte es in der nächsten Krise nicht mehr nur um Strafzölle gehen, sondern um die grundsätzliche Überlebensfähigkeit ganzer Branchen. Der Exportmotor läuft – aber er läuft zunehmend einseitig. Und das ist auf Dauer brandgefährlich.

 

Pollenzeit in der Schwangerschaft: Wenn Allergien zur doppelten Belastung werden

Pollenallergien betreffen nicht nur Menschen in gewöhnlichen Lebenslagen, sondern stellen auch während einer Schwangerschaft ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem dar. Schätzungen zufolge leidet etwa jede fünfte Schwangere unter einer allergischen Erkrankung. Die typischen Symptome wie verstopfte Nase, juckende Augen und Niesreiz bleiben auch in der Schwangerschaft nicht aus – doch die Möglichkeiten der Behandlung sind eingeschränkt.

Medikamentöse Therapien müssen in der Schwangerschaft besonders sorgfältig abgewogen werden. Der Schutz des ungeborenen Kindes hat höchste Priorität. Gleichzeitig darf die werdende Mutter mit ihren Beschwerden nicht allein gelassen werden. Die medizinische Herausforderung besteht darin, einen therapeutischen Mittelweg zu finden, der die Beschwerden lindert, ohne Risiken für das Kind einzugehen. Da klinische Studien mit Schwangeren ethisch und praktisch nur eingeschränkt durchführbar sind, fehlen in der Regel belastbare Daten zur Sicherheit vieler Arzneimittel. Dies spiegelt sich auch in den Formulierungen der Beipackzettel wider, die eine Anwendung häufig lediglich "nach Rücksprache mit dem Arzt" empfehlen.

Hilfestellung bietet in der Praxis die unabhängige Arzneimitteldatenbank Embryotox, die evidenzbasierte Einschätzungen zur Verträglichkeit von Medikamenten in der Schwangerschaft liefert. Demnach gelten zur Behandlung der allergischen Rhinitis oder Konjunktivitis in der Schwangerschaft insbesondere lokale Wirkstoffe als vertretbar. Mastzellstabilisatoren wie Cromoglizinsäure können unbedenklich eingesetzt werden. Auch topische Antihistaminika wie Azelastin oder Levocabastin gelten als akzeptabel. Bei systemischem Behandlungsbedarf empfehlen Fachleute meist Cetirizin oder Loratadin, da diese Wirkstoffe auf eine breite Erfahrung und ein günstiges Sicherheitsprofil zurückblicken können.

In Einzelfällen können auch nasale Glucocorticoide sinnvoll sein, insbesondere wenn die Beschwerden stark ausgeprägt sind. Diese Entscheidung sollte jedoch stets ärztlich getroffen werden. Für schwangere Frauen, die auf chemisch-synthetische Wirkstoffe verzichten möchten, existieren alternativ Präparate aus dem Bereich der Homöopathie und Anthroposophie. Obgleich wissenschaftlich umstritten, finden alkoholfreie Heuschnupfenmittel in Tablettenform, pflanzliche Nasensprays oder Augentropfen mit Extrakten wie Euphrasia in der Beratung Anwendung – vor allem, wenn eine medikamentöse Standardtherapie abgelehnt wird.

Begleitend zur medikamentösen Therapie ist die konsequente Umsetzung nicht-pharmakologischer Maßnahmen entscheidend. Pollenallergikerinnen wird geraten, die Kleidung nach dem Aufenthalt im Freien nicht im Schlafzimmer auszuziehen, abends zu duschen und die Haare zu waschen, um Pollen aus Haut und Haaren zu entfernen. Auch sollte Wäsche während der Pollensaison nicht im Freien getrocknet werden. Pollenschutzgitter an Fenstern und spezielle Pollenfilter im Fahrzeug können zusätzlich die Belastung reduzieren. Leichte Symptome lassen sich durch befeuchtende Nasensprays, Augentropfen und Lutschpastillen mit pflanzlichen Schleimstoffen lindern.

Eine Beratung von Schwangeren zu Allergiefragen sollte zudem das Risiko für das Kind berücksichtigen. Kinder von allergischen Eltern haben ein signifikant erhöhtes Risiko, ebenfalls an einer Allergie zu erkranken. Am höchsten ist dieses Risiko, wenn beide Elternteile betroffen sind. Daher wird geraten, das Kind in den ersten Lebensmonaten möglichst ausschließlich zu stillen und bei der Einführung von Beikost besonders umsichtig vorzugehen. Der Kontakt mit Schadstoffen – insbesondere Tabakrauch – ist konsequent zu vermeiden.

Die Ursachen für die steigende Prävalenz von Pollenallergien sind bislang nicht abschließend geklärt. Neben Umweltfaktoren wie Schadstoffbelastung und klimatischen Veränderungen wird auch ein Zusammenhang mit der sogenannten Hygiene-Hypothese diskutiert. Diese Theorie besagt, dass eine übermäßige Sauberkeit das Immunsystem unterfordert und dadurch die Entwicklung von Allergien begünstigt. Endgültige Beweise für diese Hypothese stehen jedoch weiterhin aus.

Die Beratung von Schwangeren mit Pollenallergie erfordert Feingefühl, Sachkenntnis und ein gutes Verständnis für individuelle Lebensumstände. Während die therapeutischen Optionen durch die besondere Situation eingeschränkt sind, bieten sich dennoch Wege zur effektiven Linderung der Beschwerden – vorausgesetzt, sie werden sorgfältig abgewogen. Dabei kommt den Apotheken eine Schlüsselrolle zu: Sie müssen nicht nur die pharmakologischen Empfehlungen im Blick behalten, sondern auch über Alternativen, Alltagsmaßnahmen und vorbeugende Strategien kompetent informieren.

Zugleich stellt sich die gesellschaftliche Frage, ob der steigende Trend zu Allergien allein mit Umwelt- und Lebensstilfaktoren zu erklären ist – oder ob strukturelle Veränderungen in Prävention und frühkindlicher Gesundheitsförderung notwendig sind. Fest steht: Schwangerschaft und Allergie schließen sich nicht aus, wohl aber eine gleichgültige Haltung gegenüber der doppelten gesundheitlichen Belastung. Fachlich fundierte Beratung ist hier nicht Kür, sondern Pflicht.

 

Supplemente für Kinder – sinnvoll oder überflüssig?

Viele Eltern greifen in Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder zu Nahrungsergänzungsmitteln – vor allem, wenn Gemüse und Obst auf dem Teller kaum eine Chance haben oder in der Erkältungssaison das Immunsystem gestärkt werden soll. Doch Fachleute mahnen zur Zurückhaltung. Eine gezielte Supplementierung kann zwar in Einzelfällen notwendig sein, doch die pauschale Gabe ohne medizinische Indikation birgt Risiken und ist häufig überflüssig.

Kinder in Deutschland sind laut den Ergebnissen der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (KiGGS) mehrheitlich ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen versorgt. Lediglich bei Vitamin D und Jod zeigt sich bei manchen Kindern ein Versorgungsdefizit. Bei ansonsten gesunden Kindern, die sich abwechslungsreich ernähren, ist der zusätzliche Einsatz von Präparaten in der Regel nicht notwendig. Eine Ausnahme bilden Kinder mit chronischen Erkrankungen, bestimmten Ernährungsformen – etwa vegan – oder diagnostizierten Mangelzuständen. Hier kann die gezielte Gabe von Supplementen sinnvoll und medizinisch angezeigt sein.

Dennoch sind Regale mit bunten Fläschchen, Gummibärchen und Brausetabletten für Kinder voll. Der Markt boomt – nicht zuletzt, weil Eltern von Werbung verunsichert oder von Versprechungen angelockt werden. Doch viele Produkte enthalten Dosierungen, die über den empfohlenen Tagesbedarf hinausgehen. Ein Übermaß an bestimmten Vitaminen, etwa Vitamin A oder Eisen, kann schädlich sein. Insbesondere bei fettlöslichen Vitaminen drohen bei Überdosierung toxische Effekte.

Zudem bleibt die Frage der Qualität. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen nicht den strengen Zulassungskriterien wie Arzneimittel. Die Überprüfung auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Zusammensetzung erfolgt nur eingeschränkt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät deshalb, vor der Einnahme solcher Präparate ärztlichen Rat einzuholen und keine Produkte auf eigene Faust zu verabreichen.

Ernährungsmediziner empfehlen stattdessen, frühzeitig auf eine vielfältige Ernährung zu achten, in die auch ungeliebtes Gemüse spielerisch integriert wird. Das Erlernen eines gesundheitsförderlichen Essverhaltens ist nachhaltiger als die regelmäßige Gabe von Präparaten. In begründeten Fällen, wie etwa im Winter bei unzureichender Sonnenexposition, kann Vitamin D unter ärztlicher Aufsicht supplementiert werden.

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sollten kein Ersatz für gesunde Ernährung sein – und erst recht kein Ausdruck elterlicher Fürsorge aus Unsicherheit. Die vermeintliche Gesundheitsvorsorge wird schnell zum unnötigen Risiko, wenn ohne ärztliche Einschätzung dosiert wird. Es braucht eine sachliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, fernab von Marketing und elterlichem Aktionismus. Was wirklich hilft, ist ein kritischer Blick auf den Speiseplan – und ein offenes Ohr für ärztlichen oder ernährungswissenschaftlichen Rat. Gesundheit beginnt nicht im Supplement-Regal, sondern am Küchentisch.

 

Placebo mit Wirkung – Neue Perspektiven bei prämenstruellen Beschwerden

Ein Placebo kann mehr bewirken als bislang angenommen – insbesondere dann, wenn es bewusst und offen verabreicht wird. Dies zeigt eine Untersuchung, die sich mit der Wirkung von Placebos bei Frauen mit prämenstruellem Syndrom (PMS) und prämenstrueller dysphorischer Störung (PMDS) befasst hat. Demnach führte die Kombination einer Placebogabe mit einer ausführlichen Aufklärung über deren potenzielle Wirkmechanismen zu einer signifikanten Linderung der Symptome.

An der Studie nahmen 150 Frauen im Alter zwischen 18 und 45 Jahren teil. Sie alle litten unter moderaten bis schweren Beschwerden im Zusammenhang mit ihrem Menstruationszyklus. Die Teilnehmerinnen wurden auf drei Gruppen aufgeteilt: Eine Kontrollgruppe, in der die bisherige Medikation fortgeführt wurde, eine Gruppe mit offener Placebogabe und eine dritte Gruppe, die neben dem Placebo auch eine 20-minütige Erklärung über die Wirkweise solcher Scheinmedikamente erhielt.

Die Untersuchung erstreckte sich über drei Zyklen. Primärer Endpunkt war die Veränderung der Symptomintensität sowie deren Einfluss auf Alltag, Arbeit und soziale Beziehungen. Die Beschwerden wurden mittels eines standardisierten deutschen Symptomtagebuchs erfasst, das körperliche und psychische Belastungen dokumentierte.

Die Ergebnisse fielen deutlich aus: In der Gruppe, die eine Placebogabe plus Erläuterung erhielt, gingen die Beschwerden um durchschnittlich 79,3 Prozent zurück. In der reinen Placebogruppe lag der Rückgang bei 50,4 Prozent, während die Kontrollgruppe eine Reduktion von 33 Prozent verzeichnete. Auch hinsichtlich der Beeinträchtigung sozialer Aktivitäten, der Arbeitsfähigkeit und des allgemeinen Wohlbefindens zeigte sich die erklärende Placebogabe als besonders wirksam.

Besonders markant war der Rückgang somatischer Symptome wie Schmerzen oder Spannungsgefühle in der OLP-plus-Gruppe – hier wurden Reduktionen um 83 Prozent dokumentiert. Die psychologischen Symptome wie Reizbarkeit oder depressive Verstimmungen gingen um 71 Prozent zurück. Die Adhärenz war in allen Gruppen mit über 90 Prozent hoch.

Die Studienautoren führen die hohe Wirksamkeit der Placebogabe mit Aufklärung unter anderem auf den zwischenmenschlichen Faktor zurück. Das persönliche Gespräch vermittelte offenbar ein Gefühl von Aufmerksamkeit und Fürsorge, das die therapeutische Beziehung stärkte. Die Placebowirkung selbst könnte dabei durch klassische Konditionierung und positive Erwartungshaltungen verstärkt worden sein.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung werfen ein neues Licht auf die Rolle des Placebos in der klinischen Praxis – nicht als Täuschung, sondern als bewusst eingesetzte Intervention. Dass eine Placebogabe unter offener Deklaration und mit zusätzlicher Aufklärung solch deutliche Effekte zeigt, stellt eine Herausforderung für konventionelle Behandlungsparadigmen dar. Besonders bei funktionellen Beschwerden wie PMS, bei denen pharmakologische Optionen oft unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen, könnte dieser Ansatz eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein.

Gleichzeitig zeigt sich, wie zentral die zwischenmenschliche Beziehung in der Medizin ist. Ein 20-minütiges Gespräch mit echter Zuwendung kann offensichtlich nicht nur das Vertrauen stärken, sondern auch die Symptomwahrnehmung und die Selbstwirksamkeit beeinflussen. Dies führt zu einer therapeutischen Dynamik, die über biochemische Wirkstoffe hinausgeht.

Die offene Placebotherapie ist damit nicht bloß ein interessantes Forschungsphänomen, sondern ein potenzielles Modell für eine patientenzentrierte Versorgung, die psychologische, soziale und neurobiologische Ebenen stärker integriert. In einer Zeit wachsender Skepsis gegenüber Medikamenten und wachsender Bedeutung nichtmedikamentöser Ansätze sollte diese Perspektive nicht ignoriert werden.

 

Vorsorge für Männer: Welche Untersuchungen wann wichtig sind – und warum sie zu selten genutzt werden

Männer sterben im Durchschnitt früher als Frauen – und sie nutzen seltener medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Diese Diskrepanz hat weitreichende gesundheitliche und gesellschaftliche Folgen. Dabei sind die Angebote zur Früherkennung von Krankheiten in Deutschland für Männer umfassend geregelt und kostenlos zugänglich. Dennoch bleiben sie häufig ungenutzt – aus Unwissenheit, Bequemlichkeit oder Angst. Dabei ist gerade bei Erkrankungen wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Leiden eine frühzeitige Diagnose oft entscheidend für den Behandlungserfolg.

Ab dem 35. Lebensjahr steht Männern alle drei Jahre ein sogenannter Gesundheits-Check-up zu. Dieser umfasst unter anderem die Erhebung der Anamnese, das Messen von Blutdruck und Blutzucker sowie eine Laboruntersuchung von Cholesterin- und Nierenwerten. Der Check-up zielt darauf ab, häufige Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2, Bluthochdruck und Nierenerkrankungen rechtzeitig zu erkennen. Zudem wird das Risiko für Herzinfarkt oder Schlaganfall abgeschätzt. Viele Männer wissen jedoch gar nicht, dass sie dieses Angebot nutzen können – oder halten sich schlichtweg für gesund, solange sie keine Symptome spüren.

Ein weiteres zentrales Element der Männergesundheit ist die Krebsvorsorge. Ab dem 45. Lebensjahr haben Männer einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs. Diese beinhaltet das Abtasten der Prostata sowie eine Inspektion der äußeren Genitalien und der umliegenden Lymphknoten. Prostatakrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern in Deutschland – etwa jeder zehnte Mann erkrankt im Laufe seines Lebens daran. Dennoch lassen sich viele Männer erst untersuchen, wenn bereits Beschwerden auftreten – oft zu spät.

Darmkrebsfrüherkennung ist ein weiterer Baustein. Ab 50 Jahren wird jährlich ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl angeboten. Ab 55 Jahren besteht die Option, sich alle zehn Jahre einer Darmspiegelung zu unterziehen. Diese Untersuchung kann nicht nur Krebs frühzeitig entdecken, sondern auch Vorstufen entfernen, bevor sie entarten. Dennoch liegt die Teilnahmequote an der Vorsorge-Darmspiegelung unter 30 Prozent – insbesondere bei Männern.

Auch das Hautkrebs-Screening, das ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre möglich ist, wird von Männern seltener in Anspruch genommen als von Frauen. Dabei zählt das maligne Melanom zu den am schnellsten metastasierenden Krebsarten. Ein regelmäßiger Blick auf auffällige Leberflecken kann Leben retten.

Gesundheitsprävention ist nicht nur eine ärztliche Aufgabe. Auch Apotheken haben als niedrigschwellige Anlaufstelle eine zentrale Funktion: Sie können durch gezielte Ansprache, Informationsmaterialien und Angebote wie Blutdruckmessung oder Blutzuckertests frühzeitig auf Risiken aufmerksam machen. Studien zeigen, dass Männer besonders gut auf direkte, sachliche Ansprache reagieren. Beratungen in der Apotheke – etwa im Kontext einer Medikation oder eines allgemeinen Gesundheitsgesprächs – bieten hierfür eine geeignete Gelegenheit.

Eine weitere Option ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Viele Männer kommen über ihren Arbeitsplatz leichter mit dem Thema Prävention in Kontakt als über das reguläre Gesundheitssystem. Hier kann ein Zusammenspiel zwischen Betriebsärzten, Krankenkassen, Hausärzten und Apotheken wichtige Impulse geben.

Langfristig sind auch strukturelle Anpassungen nötig: flexible Sprechzeiten, digitale Terminvergabe, Aufklärungskampagnen, die auf männliche Lebensrealitäten zugeschnitten sind – all das kann dazu beitragen, die Quote der Inanspruchnahme zu erhöhen. Denn Prävention lohnt sich nicht nur gesundheitlich, sondern auch volkswirtschaftlich: Früherkennung ist günstiger als Behandlung, verhindert Arbeitsausfälle und verbessert die Lebensqualität.

Die geringe Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen durch Männer ist kein Zufall, sondern Ausdruck tiefer verankerter gesellschaftlicher Haltungen. Die Vorstellung, „echte Männer“ würden erst dann medizinische Hilfe benötigen, wenn es nicht mehr anders geht, hat sich über Jahrzehnte eingeprägt – auch wenn sie längst überholt ist. Doch das Gesundheitssystem hat bisher kaum wirksame Antworten auf diese Haltung gefunden.

Die medizinische Forschung liefert klare Befunde: Männer leiden häufiger an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sterben früher an vermeidbaren Krebsarten und ignorieren Symptome zu lange. Ein wesentliches Problem ist, dass Prävention oft nicht als Stärke verstanden wird – sondern als Zeichen von Schwäche. Diese Verzerrung führt dazu, dass Männer seltener zum Arzt gehen, Gesundheitsrisiken bagatellisieren und sich im Krankheitsfall später behandeln lassen als Frauen.

Hier braucht es ein gesellschaftliches Umdenken. Gesundheitsbewusstsein darf nicht weiblich konnotiert sein. Die Politik muss stärker in geschlechterspezifische Präventionsstrategien investieren. Auch die medizinische Kommunikation sollte sich männlichen Zielgruppen stärker annähern: weniger Appelle an Selbstfürsorge, mehr an Verantwortung, Leistungsfähigkeit und Familienrolle – Aspekte, mit denen sich viele Männer eher identifizieren.

Apotheken können in diesem Kontext mehr sein als Medikamentenausgabestellen. Sie sind niedrigschwellige, vertrauenswürdige Orte mit engem Kontakt zur Bevölkerung – und damit ideal positioniert, um auf Vorsorgeangebote hinzuweisen. Wenn Apothekenteams bei der Abgabe eines Medikaments beiläufig auf den fälligen Gesundheits-Check-up oder die anstehende Krebsvorsorge aufmerksam machen, könnte das manchen Patienten zur Einsicht bewegen.

Doch auch hier gilt: Dafür braucht es gezielte Fortbildungen, eine stärkere Einbindung in Präventionskampagnen und eine verbesserte Vergütung solcher Beratungsleistungen. Gesundheit ist keine Frage der Geschlechtsidentität – aber Männergesundheit ist eine eigene Baustelle, die lange übersehen wurde. Es ist Zeit, sie ernst zu nehmen.

 

RSV-Impfung: STIKO empfiehlt erstmals mRNA-Vakzine für ältere Risikogruppen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) erweitert. Erstmals wurde ein mRNA-basierter Impfstoff, mResvia®, in die Liste empfohlener Vakzinen aufgenommen. Neben den bereits bekannten proteinbasierten Impfstoffen Arexvy und Abrysvo® wird damit nun auch ein modernes mRNA-Präparat zur Prävention schwerer RSV-Verläufe bei älteren Menschen und Risikopatienten empfohlen.

Die neue Empfehlung richtet sich an alle Personen ab 75 Jahren, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie an Menschen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen. Dazu zählen unter anderem chronische Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, der Nieren sowie Diabetes, neurologische Leiden oder eine Immunschwäche. Ziel ist es, die Zahl schwerer Verläufe und Hospitalisierungen durch RSV zu verringern, die in dieser Altersgruppe besonders häufig auftreten.

Grundlage für die Aufnahme des Impfstoffs in die STIKO-Empfehlung war die Analyse einer groß angelegten internationalen Phase-III-Studie mit rund 37.000 Teilnehmenden ab 60 Jahren. Dabei wurde eine Wirksamkeit von über 80 Prozent gegen symptomatische Erkrankungen der unteren Atemwege nachgewiesen. Die am häufigsten dokumentierten Nebenwirkungen waren leichte bis mäßige Reaktionen wie Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Muskel- und Gelenkbeschwerden.

mResvia® enthält eine mRNA, die für ein stabilisiertes F-Glykoprotein in der Präfusionsform kodiert – ein Strukturelement des Virus, das für die Infektion von Wirtszellen entscheidend ist. Durch die Impfung werden spezifische Antikörper sowie eine zelluläre Immunantwort gegen beide RSV-Subtypen induziert. Die Verabreichung erfolgt einmalig, ein Schema für Auffrischimpfungen liegt bislang nicht vor.

Empfohlen wird die Impfung vorzugsweise im Frühherbst, da die RSV-Saison in Deutschland typischerweise von Oktober bis März dauert. Die STIKO betont, dass sie die Evidenzlage kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls anpasst. Der Impfstoff ist in einer gebrauchsfertigen Fertigspritze verfügbar. Eine breitere Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nach Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zu erwarten.

Die Aufnahme von mResvia® in die STIKO-Empfehlung markiert einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung des Impfprogramms für ältere Menschen in Deutschland. Damit wird ein neuer Technologietyp genutzt, der sich bereits während der COVID-19-Pandemie als leistungsfähig erwiesen hat. Die gezielte Ansprache vulnerabler Gruppen zeigt, dass die Kommission zunehmend auf eine differenzierte Präventionsstrategie setzt – orientiert an Alter, Lebensumständen und Gesundheitszustand.

Die Entscheidung unterstreicht zugleich die Notwendigkeit, Impfempfehlungen flexibel an den Stand der Forschung anzupassen. Dass mResvia® nun als gleichwertige Option neben proteinbasierten Impfstoffen steht, verdeutlicht die wachsende Akzeptanz und Relevanz von mRNA-Technologie im Bereich der Erwachsenenimpfungen.

Allerdings bleibt abzuwarten, ob die strukturellen Voraussetzungen für eine breite Umsetzung gegeben sind. Dazu zählen neben einer flächendeckenden Verfügbarkeit auch Fragen der Erstattung und logistischen Handhabung. Die endgültige Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie ist daher nicht nur ein formaler, sondern ein zentraler gesundheitspolitischer Schritt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Impfung nicht zum Privileg bestimmter Versicherter wird, sondern allen Anspruchsberechtigten offensteht.

 

Sicher durch die Feiertage – Warum eine Erste-Hilfe-Ausstattung zu Ostern unverzichtbar ist

Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Menschen über die Osterfeiertage hinaus in Parks, Wälder und Wandergebiete. Die Kombination aus Ausflügen ins Grüne und längeren Spaziergängen birgt jedoch auch ein erhöhtes Risiko für kleinere Verletzungen. Apotheken und medizinische Fachleute raten daher dazu, eine mobile Erste-Hilfe-Ausstattung bei sich zu führen – eine Maßnahme, die einfach umzusetzen ist, aber im Notfall entscheidend sein kann.

Gerade bei Familienausflügen mit Kindern oder sportlichen Unternehmungen treten häufig kleinere Blessuren wie Schürfwunden, Blasen oder Zeckenstiche auf. Solche Verletzungen sind zwar medizinisch meist harmlos, können aber ohne rasche Behandlung Schmerzen verursachen oder sich entzünden. Ein kompaktes Notfallset für unterwegs stellt sicher, dass eine adäquate Erstversorgung unmittelbar erfolgen kann.

Als Basisausstattung empfehlen sich sterile Kompressen, Verbandpäckchen, Einmalhandschuhe sowie Wund- und Heilsalbe in Kleingröße. Ergänzt wird das Set sinnvollerweise durch eine Wunddesinfektion, eine kleine Schere, Pflaster in verschiedenen Größen und Materialien, eine Pinzette und eine Zeckenkarte. Auch eine Rettungsfolie und Tape zum Fixieren sollten nicht fehlen. Die Auswahl der Materialien sollte nicht dem Zufall überlassen werden: Für wechselhaftes Wetter und empfindliche Haut eignen sich atmungsaktive, wasserfeste oder gepolsterte Pflaster besonders gut.

Für längere Touren oder Reisen mit Kindern empfiehlt sich eine erweiterte Ausrüstung. Dazu zählen unter anderem ein Dreiecktuch zur Fixierung von Gliedmaßen, Traubenzucker bei Kreislaufschwäche sowie zusätzliche Blasenpflaster für druckempfindliche Stellen an den Füßen. Gerade in abgelegenen Gebieten kann eine vorausschauend zusammengestellte Ausstattung verhindern, dass aus einem kleinen Zwischenfall ein ernsthaftes Problem wird.

Neben funktionalen Aspekten rückt auch die Aufklärung über den richtigen Einsatz der Produkte in den Fokus. Nicht alle Anwenderinnen und Anwender wissen beispielsweise, wann eine Wundspülung geeigneter ist als ein Desinfektionsmittel oder wie bestimmte Pflaster korrekt angewendet werden. Hier sind niederschwellige Hinweise durch Apothekenteams oder Informationsmaterialien hilfreich.

Ein oft unterschätzter Bestandteil ist die Beatmungsmaske, die auch für Laien geeignet ist und bei Reanimationsmaßnahmen eingesetzt werden kann. Sie lässt sich heute in besonders kompakten Varianten sogar am Schlüsselbund mitführen – ein Detail, das im Extremfall Leben retten kann.

Die richtige Vorbereitung für Notfälle unterwegs bleibt somit keine Frage des Zufalls, sondern Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein. Wer im Vorfeld investiert – sei es durch Zeit oder durch durchdachte Ausstattung – schafft nicht nur Sicherheit, sondern trägt auch zum reibungslosen Ablauf gemeinsamer Osteraktivitäten bei.

Die Bedeutung einer gut ausgestatteten Erste-Hilfe-Tasche wird oft erst dann erkannt, wenn der Notfall bereits eingetreten ist. Dabei ist es gerade die Kombination aus Mobilität und Unvorhersehbarkeit, die eine solide Vorbereitung unerlässlich macht – besonders in der Ferienzeit, wenn sich viele Menschen außerhalb städtischer Infrastruktur bewegen. Die Standardisierung solcher Sets ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch entscheidend bleibt die individuelle Anpassung: Wer mit Kindern unterwegs ist, benötigt andere Mittel als ein erfahrener Wanderer.

Darüber hinaus sollte nicht nur die Ausstattung selbst, sondern auch die Kompetenz im Umgang mit ihr geschärft werden. Es genügt nicht, ein Pflaster dabei zu haben – es muss im Ernstfall auch korrekt und hygienisch angewendet werden. Hier können Apotheken einen entscheidenden Beitrag leisten, indem sie nicht nur Produkte abgeben, sondern auch praktische Informationen zur richtigen Nutzung bereitstellen. Auch wenn die Hoffnung besteht, das Set nie zu benötigen, bleibt eines klar: Vorbereitung ist keine Übervorsicht, sondern Ausdruck gelebter Fürsorge.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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