ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 14.04.2025 – Apotheken-News: Wenn die Privatnutzung des Dienstwagens zur Steuerfalle wird
    14.04.2025 – Apotheken-News: Wenn die Privatnutzung des Dienstwagens zur Steuerfalle wird
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein betrieblich genutzter Pkw kann steuerlich zur Falle werden, wenn das Fahrtenbuch fehlt oder ungenau ist. Selbst ein erklärter Verzi...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Wenn die Privatnutzung des Dienstwagens zur Steuerfalle wird

 

Ohne sorgfältige Dokumentation vermutet das Finanzamt private Fahrten – selbst bei ausschließlich geschäftlicher Verwendung drohen erhebliche Abgaben

Ein betrieblich genutzter Pkw kann steuerlich zur Falle werden, wenn das Fahrtenbuch fehlt oder ungenau ist. Selbst ein erklärter Verzicht auf Privatfahrten schützt nicht vor der pauschalen Besteuerung nach der Ein-Prozent-Regel. Die Finanzverwaltung unterstellt in solchen Fällen grundsätzlich eine private Mitnutzung – mit spürbaren finanziellen Folgen. Ein aktueller Fall zeigt, wie streng die Maßstäbe sind und welche Risiken Unternehmer ohne vollständige Dokumentation eingehen.


Die steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen sorgt regelmäßig für Streit zwischen Unternehmern und Finanzverwaltung. Auch ein aktueller Fall vor dem Finanzgericht verdeutlicht die Brisanz des Themas: Ein betrieblich genutzter Pkw wurde vom Finanzamt als auch privat genutzt eingestuft – obwohl der Unternehmer dies ausdrücklich verneinte. Die Konsequenz: Die sogenannte Ein-Prozent-Regelung wurde angewendet, wodurch ein geldwerter Vorteil versteuert werden musste.

Im konkreten Fall hatte der Kläger das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke deklariert. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch lag jedoch nicht vor. Das Finanzamt unterstellte daraufhin eine private Mitnutzung und setzte die Besteuerung nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung durch. Der Unternehmer argumentierte, dass er über einen weiteren privaten Pkw verfüge und das betriebliche Fahrzeug ausschließlich für Kundenbesuche verwendet werde. Die Richter sahen dies jedoch anders: Ohne detailliertes Fahrtenbuch sei die vollständige betriebliche Nutzung nicht nachweisbar – die gesetzliche Vermutung einer Privatnutzung bleibe bestehen.

Das Urteil stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach bei einem auch privat nutzbaren Fahrzeug ohne Fahrtenbuch grundsätzlich von einer privaten Mitverwendung auszugehen ist. Selbst ein schriftlicher Verzicht auf Privatfahrten reichte im vorliegenden Fall nicht aus, um das Finanzamt zu überzeugen. Die steuerlichen Folgen sind erheblich: Durch die Pauschalversteuerung wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Privatfahrt stattgefunden hat.

Für Selbstständige und Unternehmer ergibt sich daraus ein klares Risiko: Wird kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, kann die Finanzverwaltung jederzeit eine fiktive Privatnutzung unterstellen. Das gilt auch dann, wenn mehrere Fahrzeuge im Haushalt vorhanden sind. Der Beweis des Gegenteils liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen. Wer diesen nicht erbringt, muss mit einer steuerlichen Mehrbelastung rechnen – selbst wenn der Pkw in der Praxis ausschließlich dienstlich verwendet wird.


Kommentar:

Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, dass das Steuerrecht in Sachen Firmenwagen keine Grauzonen duldet. Die gesetzliche Vermutung der Privatnutzung bei fehlender Dokumentation ist für viele Unternehmer eine tückische Falle. Denn es reicht nicht aus, sich auf den gesunden Menschenverstand zu berufen oder schlicht zu erklären, man habe den Wagen ausschließlich für geschäftliche Fahrten genutzt. In der Welt der Steuerprüfer zählt allein, was dokumentiert ist – und zwar lückenlos.

Die Ein-Prozent-Regelung ist bequem, aber teuer, vor allem für solche, die ihr Fahrzeug tatsächlich fast ausschließlich geschäftlich nutzen. Wer diese pauschale Versteuerung vermeiden will, kommt um ein detailliertes Fahrtenbuch nicht herum – handschriftlich oder digital, aber in jedem Fall formal korrekt. Der Fall unterstreicht damit auch die Bedeutung sorgfältiger Buchführung und rechtzeitiger steuerlicher Beratung. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur unnötige Nachzahlungen, sondern auch langwierige Rechtsstreitigkeiten.

Vor allem kleinere Betriebe sollten diesen Warnschuss ernst nehmen. Denn in Zeiten wachsender fiskalischer Kontrolle wird der Nachweis der tatsächlichen Nutzung nicht einfacher. Transparenz ist Pflicht – und ein sauber geführtes Fahrtenbuch die beste Versicherung gegen teure Unterstellungen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken