ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 13.04.2025 – Apotheken-News: Insolvenzgefahr für Apotheken, StaRUG als letzter Rettungsweg
    13.04.2025 – Apotheken-News: Insolvenzgefahr für Apotheken, StaRUG als letzter Rettungsweg
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Droht einer Apotheke die Zahlungsunfähigkeit, steht oft mehr auf dem Spiel als nur der Fortbestand des Betriebs – auch die Approbation ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Insolvenzgefahr für Apotheken, StaRUG als letzter Rettungsweg

 

Wie Apotheken bei drohender Zahlungsunfähigkeit Betriebserlaubnis und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichern können

Droht einer Apotheke die Zahlungsunfähigkeit, steht oft mehr auf dem Spiel als nur der Fortbestand des Betriebs – auch die Approbation des Inhabers kann in Gefahr geraten. Doch durch rechtzeitig eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen nach dem StaRUG lassen sich gravierende Folgen abwenden. Voraussetzung sind eine solide Liquiditätsplanung, unternehmerische Zuverlässigkeit und ein klares Verständnis der rechtlichen Spielräume. Wer in der Krise strategisch handelt statt abzuwarten, kann seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichern und den drohenden Verlust der Betriebserlaubnis verhindern.


Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Apotheken rückt das Thema Insolvenzvermeidung zunehmend in den Fokus betriebswirtschaftlicher Überlegungen. Für Apothekenbetreiber, die in aller Regel als Einzelkaufleute firmieren, kann eine wirtschaftliche Schieflage nicht nur existenzbedrohend, sondern auch berufsrechtlich vernichtend sein. Der Verlust der Betriebserlaubnis und der Approbation sind im Falle einer Regelinsolvenz keine theoretischen Risiken, sondern realistische Folgen, die in der apothekenrechtlichen Praxis bereits mehrfach eingetreten sind. Entsprechend hoch ist der Handlungsdruck, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Stabilisierung einzuleiten.

Das Wissen um die richtigen Schritte in der Krise ist daher kein „Nice-to-have“, sondern ein betrieblicher Überlebensfaktor. In der Praxis ist zu beobachten, dass viele Apothekeninhaber zu spät auf ihre wirtschaftliche Lage reagieren oder über keine belastbare Liquiditätsplanung verfügen. Statt rechtzeitig präventive Maßnahmen zu ergreifen, wird abgewartet – oft bis zur Zahlungsunfähigkeit. Doch dann ist es in vielen Fällen zu spät für ein strukturiertes Restrukturierungsverfahren.

Zentraler Baustein einer strategischen Sanierung ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das seit Anfang 2021 Anwendung findet. Es eröffnet Apothekeninhabern die Möglichkeit, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein rechtlich fundiertes Verfahren einzuleiten, um ihren Betrieb zu stabilisieren – ohne die drastischen Konsequenzen eines Insolvenzverfahrens. Voraussetzung ist eine Liquiditätskennziffer von mindestens 0,9, was bedeutet: 90 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen durch liquide Mittel gedeckt sein. Entscheidend ist dabei, dass es auf die tatsächliche Zahlungsfähigkeit und nicht auf das Gesamtvermögen ankommt.

Darüber hinaus verlangt das Gesetz eine unternehmerische Zuverlässigkeit: Apothekenbetreiber dürfen weder gegenüber dem Finanzamt noch gegenüber den Krankenkassen im Rückstand sein. Auch dürfen keine strafbaren Handlungen begangen worden sein, wie etwa das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder das Eingehen von Lieferverpflichtungen ohne Zahlungsfähigkeit – beides kann zum Ausschluss vom StaRUG-Verfahren führen. Auch private Vermögensverschiebungen in der Krise an Familienangehörige gelten als Ausschlusskriterium.

Inhaltlich bietet das StaRUG umfassende Möglichkeiten: von der Schuldenreduzierung durch vereinbarte Quotenzahlungen über den selektiven oder vollständigen Vollstreckungsschutz bis hin zur Fortführung laufender Kreditverträge trotz Krise. Zudem lassen sich neue Finanzierungen rechtssicher und anfechtungsfest einbringen. Der Apothekenbetreiber bleibt während des gesamten Verfahrens in der unternehmerischen Verantwortung – ein entscheidender Vorteil gegenüber der Regelinsolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und die Kontrolle vollständig übergeht.

Gleichzeitig bleibt die Herausforderung: Ein Restrukturierungsverfahren macht nur Sinn, wenn sich eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive abzeichnet. Der bloße Wunsch nach Erhalt reicht nicht aus. Eine realistische Fortführungsplanung, die auf solider Finanzanalyse basiert, ist zwingend erforderlich. Hier sind viele Apotheker schlecht aufgestellt. Die Finanzplanung erfolgt häufig „aus dem Bauch heraus“, wie Sanierungsexperten kritisieren. Dabei sind es gerade diese Zahlen, auf die es in der Krise ankommt: Welche Verbindlichkeiten bestehen? Welche Einnahmen sind realistisch zu erwarten? Wie entwickeln sich Einkaufspreise, Personalkosten und Honorare?

Auch das Eigenverwaltungsverfahren kann eine Alternative darstellen. Es erlaubt, den Betrieb unter gerichtlicher Aufsicht fortzuführen, ohne dass ein Fremdverwalter eingesetzt wird. Doch auch hier gilt: Die Haftung bleibt vollständig bestehen – inklusive Zugriff auf das Privatvermögen. Zudem ist das Verfahren oft komplex und psychologisch belastend, da der Unternehmer in Doppelfunktion agieren muss: als Krisenmanager und Betriebsleiter.

Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus ein klares Handlungsgebot: Wer finanzielle Probleme erkennt, muss frühzeitig reagieren, eine fundierte Finanzanalyse vornehmen, professionelle Beratung in Anspruch nehmen und die geeignete rechtliche Strategie wählen. Dabei ist Offenheit gegenüber dem eigenen Zahlenwerk ebenso notwendig wie der Mut, sich unangenehmen Realitäten zu stellen.


Kommentar:

Der Apothekenmarkt steht unter Druck – das ist unbestritten. Doch während viele in der Branche über politische Fehlentwicklungen, verfehlte Vergütungspolitik oder den Versandhandel klagen, bleibt ein kritischer Punkt oft unbeachtet: die unternehmerische Verantwortung der Inhaber. In einer wirtschaftlich fragilen Situation reicht es nicht, auf Veränderungen von außen zu hoffen. Es braucht ein aktives Krisenmanagement – und das beginnt mit einem nüchternen Blick auf die eigene betriebliche Lage.

Die StaRUG-Reform ist ein rechtliches Instrument, das Apothekenbetrieben die Chance eröffnet, einer Insolvenz zuvorzukommen. Doch diese Chance ist an Voraussetzungen gebunden – nicht nur finanzieller, sondern auch ethischer Natur. Wer in der Krise falsch reagiert, riskiert nicht nur Strafverfolgung, sondern auch die formale Unzuverlässigkeit im Sinne des Restrukturierungsrechts. Das hat dramatische Konsequenzen: Der Zugang zu einer Sanierung wird versperrt, der Weg in die Regelinsolvenz unausweichlich.

Besonders kritisch ist der verbreitete Mangel an Finanzplanung. Noch immer sehen sich viele Apothekenbetreiber in erster Linie als Heilberufler – und nicht als Unternehmer. Doch diese Haltung ist gefährlich. Eine Apotheke ist ein wirtschaftlicher Betrieb, der im Wettbewerb steht, gesetzliche Auflagen erfüllen und sich langfristig tragen muss. Wer keine fundierte Liquiditätsplanung hat, wer keine monatliche Übersicht über Ausgaben, Rücklagen und Zahlungsziele führt, handelt fahrlässig – gegenüber sich selbst, den Mitarbeitenden und der Versorgungsstruktur, die an seinem Fortbestand hängt.

Die Realität ist: Die meisten Apotheken, die heute ins Straucheln geraten, tun dies nicht über Nacht. Die Zeichen sind früh sichtbar: rückläufige Erträge, überhöhte Personalkosten, Mietbelastungen oder ausbleibende Investitionen. Der entscheidende Fehler ist meist das Abwarten. Wer handelt, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist, hat kaum noch Spielraum. Wer frühzeitig analysiert, plant und steuert, kann seine Apotheke stabilisieren – mit oder ohne Restrukturierung.

Fazit: Restrukturierung ist kein Zeichen des Scheiterns, sondern der unternehmerischen Weitsicht. Doch sie muss vorbereitet, professionell begleitet und rechtzeitig eingeleitet werden. Für viele Apothekenbetreiber ist es höchste Zeit, sich nicht länger nur als Teil des Gesundheitssystems zu sehen, sondern als eigenverantwortlicher Wirtschaftsteilnehmer mit Risiken – und mit Optionen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken