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  • 12.04.2025 – Apotheken-News: Mounjaro-Retax durch Datenfehler
    12.04.2025 – Apotheken-News: Mounjaro-Retax durch Datenfehler
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein technischer Fehler bei der Rabattkennzeichnung des Medikaments Mounjaro hat zahlreiche Apotheken mit Retaxationen durch die AOK Sachse...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Mounjaro-Retax durch Datenfehler

 

Technikpanne bei Rabattdaten führt zu Rückforderungen – Apotheken kämpfen mit finanziellen Folgen und fordern mehr Schutz

Ein technischer Fehler bei der Rabattkennzeichnung des Medikaments Mounjaro hat zahlreiche Apotheken mit Retaxationen durch die AOK Sachsen-Anhalt konfrontiert – obwohl die Abgabe korrekt erfolgte. Die Rückabwicklung ist zwar angekündigt, doch der finanzielle und organisatorische Schaden bleibt. Der Vorfall macht deutlich, wie lückenhaft die Absicherung in Abrechnungssystemen ist und wie dringend Apothekenbetreiber auf eine funktionierende Strategie zum Schutz vor Vermögensschäden angewiesen sind.

 

Ein technischer Fehler in der zentralen Arzneimitteldatenbank hat zu zahlreichen Retaxationen bei Apotheken in Sachsen-Anhalt geführt. Betroffen sind Verordnungen des Medikaments Mounjaro (Wirkstoff: Tirzepatid), die zwischen dem 15. und 31. Mai 2024 abgegeben wurden. Die AOK Sachsen-Anhalt setzte dabei Rückforderungen um, weil der gesetzlich vorgeschriebene Herstellerrabatt in der ABDA-Taxe fehlerhaft hinterlegt war. Das Problem: Die Absetzungen erfolgten automatisch – und die Apotheken erfuhren erst im Nachgang davon.

Die Kasse begründete die Maßnahme mit einer „abhängigen Herstellerrabattkorrektur“. Hintergrund war ein falscher Rabattwert in der Abrechnungsgrundlage, der dazu führte, dass Mounjaro-Rezepte mit einer vermeintlich unvollständigen Erstattung abgerechnet wurden. Obwohl der Fehler nachweislich nicht auf Seiten der Apotheken lag, sondern auf technischer Ebene, wurden die Betriebe zur Kasse gebeten. Erst nach massiven Rückmeldungen aus der Apothekerschaft kündigte die AOK ein Korrekturverfahren an, das die Retaxationen wieder zurücknehmen soll.

In der Zwischenzeit aber bleiben die betroffenen Apotheken auf einem bürokratischen und wirtschaftlichen Schaden sitzen. Viele mussten zeitintensive Einspruchsverfahren einleiten oder Liquiditätsengpässe überbrücken. Bei einem hochpreisigen Arzneimittel wie Mounjaro, dessen Kosten pro Rezept deutlich im vierstelligen Bereich liegen können, summieren sich solche Absetzungen schnell zu existenzbedrohenden Summen – insbesondere bei kleineren oder wirtschaftlich angespannten Betrieben.

Der Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die strukturellen Schwächen im Abrechnungssystem zwischen Apotheken und Krankenkassen. Die Praxis der Retaxation – die nachträgliche Kürzung oder vollständige Streichung von Erstattungsbeträgen – wird zwar formaljuristisch durch das Sozialgesetzbuch gedeckt, stellt aber in vielen Fällen eine einseitige Risikoverlagerung dar. Apotheken, die täglich unter Zeitdruck und Versorgungsdruck stehen, werden damit für systemische oder technische Fehler haftbar gemacht, auf die sie keinen Einfluss haben.

In dieser Gemengelage rückt die Bedeutung einer sogenannten Retax-Versicherung gegen Vermögensschäden zunehmend in den Vordergrund. Sie greift bei finanziellen Verlusten durch Retaxationen, auch wenn diese – wie im Fall der fehlerhaften Rabattdaten – nicht selbst verschuldet sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherungsbedingungen auch Schäden durch externe Datenquellen und systembedingte Ursachen einschließen. Viele Apothekenbetreiber haben solche Policen bislang nicht oder nur unzureichend berücksichtigt – was angesichts wachsender digitaler Komplexität und immer strengerer Prüfverfahren zu einem kritischen Versäumnis werden kann.

Apotheken müssen darüber hinaus ihre internen Prozesse schärfen: Die lückenlose Dokumentation der Rezeptabgabe, die Schulung des Personals im Umgang mit Rabattverträgen und die frühzeitige Reaktion auf Unstimmigkeiten in der Abrechnung sind inzwischen essenzielle Elemente eines belastbaren Risikomanagements. Der Fall Mounjaro zeigt dabei exemplarisch, dass selbst bei regelkonformem Handeln externe Fehler zu finanziellen Verwerfungen führen können.


Kommentar:

Die Mounjaro-Retaxationen durch die AOK Sachsen-Anhalt offenbaren ein grundsätzliches Problem im deutschen Gesundheitswesen: die eklatante Schieflage in der Risikoverteilung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Dass Apotheken trotz nachgewiesener Unschuld rückwirkend um hohe Beträge gebracht werden können, zeigt, wie wenig Rechtssicherheit in den heutigen Abrechnungsstrukturen existiert. Die Krankenkassen handeln automatisiert, im Zweifel zulasten der Apotheke – und das, obwohl gerade diese die verlässliche Grundversorgung vor Ort sicherstellen.

Besonders bedenklich ist der zeitliche Ablauf. Die Absetzungen erfolgten ohne Vorwarnung, auf Basis fehlerhafter Daten, ohne Rücksprache. Erst nachdem Apotheken Einspruch erhoben hatten, wurde eine Rücknahme in Aussicht gestellt. Dieses Verfahren ist weder transparent noch partnerschaftlich. Es wirkt vielmehr wie eine finanzielle Vorverurteilung – und widerspricht jedem Verständnis eines fairen Vertragsverhältnisses. Die Verantwortung für Fehler in der Arzneimitteldatenbank liegt nicht bei den Apotheken. Und dennoch tragen sie das wirtschaftliche Risiko.

Ein weiteres Problem liegt in der Unsichtbarkeit dieser Vorgänge für die Öffentlichkeit. Während politische Debatten sich auf Lieferengpässe und Digitalisierungsversäumnisse konzentrieren, bleibt das tägliche Ringen der Apotheken mit komplexen, fehleranfälligen und ungleichen Abrechnungssystemen weitgehend unbeachtet. Dabei sind es genau diese Prozesse, die über die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit vieler Betriebe entscheiden.

Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion über die Notwendigkeit einer Retax-Versicherung kein theoretisches Konstrukt mehr, sondern praktische Notwendigkeit. In einem System, das sich zunehmend auf digitalisierte Prozesse stützt, gleichzeitig aber keine verlässlichen Schutzmechanismen bei technischen Pannen bietet, müssen sich Apotheken selbst absichern. Die Retax-Versicherung ist daher kein überflüssiger Kostenpunkt, sondern ein betriebswirtschaftliches Sicherheitsnetz – notwendig, weil der Gesetzgeber die Risiken nicht gerecht verteilt.

Langfristig aber muss sich mehr ändern als nur die Absicherung. Es braucht ein Umdenken auf systemischer Ebene: Retaxationen dürfen nicht mehr das erste Mittel der Wahl sein, wenn Unklarheiten auftreten. Es braucht faire Prüfverfahren, transparente Fehlerkommunikation, automatische Sperren bei Systempannen und verbindliche Fristen zur Rückabwicklung. Solange diese Grundlagen fehlen, bleibt jede Apotheke ein potenzielles Opfer technischer Willkür – mit allen Folgen für die Versorgung, die sie täglich aufrechterhält.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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