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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die digitale Transformation verändert den Apothekenalltag grundlegend – mit Chancen, aber auch erheblichen Risiken. Während die elektronische Patientenakte neue Versorgungsmodelle eröffnet, wächst zugleich der Druck auf Apotheken, ihre IT-Sicherheit zu professionalisieren. Die Verantwortung für den Schutz interner Systeme bleibt bei den Betrieben selbst. Parallel geraten Traditionsapotheken durch strukturelle Marktveränderungen zunehmend in Existenznot. Personalmangel, Lieferengpässe und digitale Umstellungen setzen ihnen zu. Auch arbeitsrechtlich stehen Apothekenleiter in der Pflicht: Ein Urteil aus Köln betont, dass Zeugnisse nicht rückdatiert werden dürfen – ein Detail mit potenziellen juristischen Folgen. Hoffnungsvoll stimmen dagegen die steigenden Zahlen in der pharmazeutischen Fortbildung, besonders im digitalen Bereich. Auf gesundheitlicher Ebene zeigt sich, dass Long-Covid weiterhin viele Menschen beeinträchtigt – selbst Jahre nach der Infektion. Zugleich deuten neue Studien auf das Darmmikrobiom als möglichen Auslöser für Transplantatabstoßungen hin. In der Früherkennung von Prostatakrebs setzt man verstärkt auf den PSA-Wert und verabschiedet sich von der Tastuntersuchung. Selbst der Einfluss des Mondes auf den Schlaf bleibt ein Thema zwischen Wissenschaft und Mythos. Und während in Berlin Yoko Ono mit ihrer Kunst zur Heilung aufruft, bleibt die zentrale Frage: Wie kann unsere Gesellschaft mit Wandel, Unsicherheit und Verantwortung produktiv umgehen?
ePA und IT-Sicherheit: Warum Apotheken sich gegen digitale Risiken absichern müssen
Mit dem flächendeckenden Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) rückt auch die digitale Infrastruktur von Apotheken stärker in den Fokus. Der Zugriff auf medizinische Dokumente durch Apotheken erfolgt künftig über die Gesundheitskarte der Versicherten, wobei die gespeicherten Daten in einem hochsensiblen Bereich der Telematikinfrastruktur liegen. Während für die technische Sicherheit der Plattform das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich ist, liegt die Verantwortung für den Schutz interner IT-Systeme weiterhin bei den Apotheken selbst.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und des erhöhten Datenverkehrs wird deutlich: Apotheken sind längst Teil einer vernetzten Gesundheitsversorgung und stehen damit auch zunehmend im Visier von Cyberkriminellen. Der Zugriff auf ePA-Daten mag zwar technisch durch staatliche Vorgaben geregelt sein, doch ein erfolgreicher Angriff auf interne Server, IT-Schnittstellen oder veraltete Software kann weitreichende Folgen haben – bis hin zu schwerwiegenden Datenschutzverstößen und hohen finanziellen Schäden.
Cyberangriffe auf Einrichtungen im Gesundheitswesen haben in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Dabei geraten nicht nur Krankenhäuser oder Arztpraxen ins Visier, sondern zunehmend auch Apotheken, die oftmals nicht über gleichwertige IT-Schutzsysteme verfügen. Im schlimmsten Fall drohen Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, Lösegeldforderungen oder der Missbrauch vertraulicher Patientendaten – mit juristischen, finanziellen und rufschädigenden Konsequenzen.
Für Apothekenbetreiber ist daher eine sorgfältige Risikoprüfung unerlässlich. Neben einer belastbaren IT-Sicherheitsarchitektur, die regelmäßige Updates, Netzwerkschutz, gesicherte Schnittstellen zur Telematikinfrastruktur sowie datenschutzkonforme Prozesse umfasst, rückt auch der finanzielle Schutz durch Cyber-Versicherungen verstärkt in den Mittelpunkt. Besonders relevant sind Policen, die gezielt Vermögensschäden absichern, etwa durch die Wiederherstellung von Daten, rechtliche Verteidigung bei Datenschutzverstößen oder Ersatz für entgangene Erträge im Falle einer Betriebsunterbrechung.
Die Einführung der ePA verändert das Risikoprofil von Apotheken fundamental. Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten ist nicht mehr allein eine Frage der Datensicherheit, sondern eine zentrale betriebswirtschaftliche Herausforderung. Cyber-Versicherungen gewinnen in diesem Zusammenhang eine neue Priorität: Sie stellen nicht nur eine Absicherung im Schadensfall dar, sondern sind zunehmend Voraussetzung für die Fortführung des Geschäftsbetriebs unter regulatorisch akzeptablen Bedingungen.
Mit dem Start der elektronischen Patientenakte stehen Apotheken vor einer sicherheitspolitischen Bewährungsprobe. Was bislang als abstrakte Bedrohung im digitalen Raum galt, wird nun zu einem konkreten Haftungsrisiko. Denn auch wenn der Zugriff auf ePA-Daten formal nur über die Gesundheitskarte erfolgt, reicht ein einziger Systemeinbruch oder eine fehlerhafte Schnittstelle, um die Integrität der gesamten Prozesskette zu gefährden.
Dabei geht es nicht nur um Datenschutz im engeren Sinne, sondern um die Existenzsicherung von Betrieben. Der Verlust von Patientendaten oder die Lahmlegung des Betriebs durch einen Cyberangriff kann gerade für kleinere Apotheken katastrophale Folgen haben. In einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage sind viele Betriebe weder personell noch technisch in der Lage, ein solches Szenario kurzfristig zu bewältigen.
Es wäre fahrlässig, auf die staatlich garantierte Sicherheit der Telematikinfrastruktur zu vertrauen, ohne zugleich die eigenen digitalen Flanken zu schützen. Eine umfassende Cyber-Versicherung, die Vermögensschäden abdeckt, ist längst kein "Nice-to-have" mehr, sondern Teil eines professionellen Risikomanagements. Sie kann nicht verhindern, dass ein Angriff erfolgt – wohl aber, dass dieser zur wirtschaftlichen Existenzfrage wird.
Insofern gehört die IT-Sicherheitsstrategie künftig auf die Agenda jeder betriebswirtschaftlichen Planung in Apotheken. Wer die ePA als Chance begreift, muss auch die Verantwortung für ihre sichere Umsetzung im eigenen Umfeld übernehmen – technisch, organisatorisch und finanziell.
Traditionsapotheken unter Druck: Strukturwandel mit ungewissem Ausgang
In zahlreichen Städten und Gemeinden Deutschlands stehen traditionelle Apotheken vor einer ungewissen Zukunft. Immer mehr Betriebe mit jahrzehntelanger Geschichte sehen sich gezwungen, ihre Türen zu schließen – nicht aus Altersgründen oder fehlender Nachfrage, sondern wegen der massiven Veränderungen, die den Apothekenmarkt in den vergangenen Jahren erfasst haben. Der strukturelle Wandel, geprägt von Digitalisierung, wachsendem Preisdruck, regulatorischen Anforderungen und der Verlagerung von Kundenbedürfnissen, bringt die klassischen inhabergeführten Apotheken zunehmend in Existenznot.
Der Apothekenmarkt ist längst kein geschützter Raum mehr. Große Filialisten, internationale Versandapotheken und digitale Plattformen haben neue Standards gesetzt – bei Preis, Komfort und Erreichbarkeit. Während Versandapotheken rund um die Uhr erreichbar sind und Medikamente direkt an die Haustür liefern, kämpfen viele stationäre Apotheken mit sinkenden Kundenfrequenzen und stagnierenden Umsätzen. Auch die Einführung des E-Rezepts – an sich eine überfällige Maßnahme zur Digitalisierung des Gesundheitssystems – hat die Entwicklung nicht in Richtung der klassischen Apotheken gelenkt. Vielmehr profitieren vor allem digital aufgestellte Marktteilnehmer, während kleinere Betriebe mit Anpassungsproblemen, Investitionsstau und technischen Hürden ringen.
Hinzu kommt ein erheblicher wirtschaftlicher Druck: Betriebskosten steigen kontinuierlich, etwa durch höhere Löhne, Energiepreise oder Investitionen in digitale Infrastruktur. Gleichzeitig bleiben die gesetzlichen Vergütungen auf einem Niveau, das vielen Apotheken kaum wirtschaftliche Spielräume lässt. Bürokratische Anforderungen, etwa bei Dokumentation, Datenschutz, Arzneimittelsicherheit oder Rezeptabrechnung, verschärfen die Lage zusätzlich. Insbesondere kleinere Apotheken mit begrenzten personellen Ressourcen geraten so schnell an ihre Belastungsgrenzen.
Traditionelle Apotheken galten über Jahrzehnte als fester Bestandteil der wohnortnahen Versorgung. Sie bieten niedrigschwellige Beratung, übernehmen Aufgaben der Gesundheitsprävention und fungieren als wichtige Anlaufstelle – insbesondere für ältere, chronisch kranke oder mobil eingeschränkte Menschen. Diese Rolle ist durch digitale Angebote allein nicht zu ersetzen. Dennoch zeigt sich vielerorts eine Abwanderung von Kundschaft in digitale Kanäle, insbesondere bei rezeptfreien Medikamenten und Standardprodukten. Die persönliche Beratung, früher ein Alleinstellungsmerkmal, verliert an Reichweite – nicht an Wert, aber an Sichtbarkeit.
Ein weiterer Aspekt: Viele inhabergeführte Apotheken finden keine Nachfolger. Der Einstieg in eine Branche mit hoher Arbeitsbelastung, unsicherer Ertragslage und wenig politischem Rückhalt erscheint vielen jungen Pharmazeuten unattraktiv. Während große Ketten oder Investoren expandieren, fällt es selbst gut etablierten Betrieben schwer, eine tragfähige Perspektive zu bieten. Die Folge: Apothekenschließungen aus Mangel an Übergabemöglichkeiten – trotz funktionierender Infrastruktur und stabiler Nachfrage.
Die Schließung traditionsreicher Apotheken ist längst kein Randphänomen mehr, sondern ein Indikator für tiefgreifende strukturelle Spannungen im deutschen Gesundheitswesen. Während die Politik den digitalen Wandel beschwört, fehlt es an einer kohärenten Strategie, um diesen Wandel sozialverträglich und sektorgerecht zu gestalten. Es reicht nicht, technologische Neuerungen zu fördern, ohne die Anpassungsfähigkeit bestehender Versorgungsstrukturen sicherzustellen.
Lokale Apotheken sind mehr als Verkaufsstellen für Arzneimittel – sie sind Teil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Ihr Verschwinden bedeutet nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch einen Rückzug der persönlichen Beratung, einen Abbau von Prävention und ein erhöhtes Risiko für Versorgungslücken, vor allem in ländlichen Räumen. Wer diesen Wandel ausschließlich dem Markt überlässt, riskiert eine Aushöhlung des Versorgungsgedankens zugunsten eines rein transaktionalen Modells.
Was es braucht, sind gezielte Unterstützungsmaßnahmen – etwa durch vereinfachte Digitalisierungsförderung, Bürokratieabbau, neue Vergütungsmodelle für pharmazeutische Dienstleistungen und die Stärkung der Ausbildung und Niederlassung junger Apotheker. Nur so lässt sich die Vielfalt der Apothekenlandschaft erhalten. Der derzeitige Kurs jedoch lässt wenig Raum für Hoffnung. Die Traditionsapotheken kämpfen – viele verlieren. Und mit ihnen geht ein Stück gelebter Gesundheitsversorgung verloren.
Arbeitszeugnisse dürfen nicht rückdatiert werden – Klare Vorgaben für Apothekenbetreiber
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einem aktuellen Urteil deutlich gemacht, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Rückdatierung ihres Arbeitszeugnisses auf den letzten tatsächlichen Arbeitstag haben. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der verlangte, sein Zeugnis solle auf den Tag datiert werden, an dem er seine Tätigkeit im Betrieb faktisch beendet hatte – rund zwei Monate vor dem Datum, an dem das Zeugnis letztlich ausgestellt wurde. Die Richter wiesen diese Forderung zurück. Das maßgebliche Kriterium für das Zeugnisdatum sei nicht der Tag der letzten Arbeitsleistung, sondern das formale Ende des Arbeitsverhältnisses, so das Gericht.
Damit wurde eine rechtliche Frage geklärt, die in der betrieblichen Praxis häufig für Unsicherheit sorgt – insbesondere in Branchen mit hoher personeller Fluktuation oder in Fällen von längeren Auszeiten durch Urlaub, Krankheit oder Freistellung. Auch in Apotheken stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit dem Zeugnisdatum umzugehen ist, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bereits vor dem offiziellen Vertragsende ihre Tätigkeit beenden. Das Gericht macht deutlich: Der Zeitpunkt der Ausstellung muss sich am juristischen Ende des Vertrags orientieren – nicht an der tatsächlichen Abwesenheit im Betrieb.
Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie ihre Zeugnisprozesse besonders sorgfältig gestalten müssen. Das Zeugnis ist ein rechtlich relevantes Dokument. Es dient nicht nur als Nachweis der bisherigen Tätigkeit, sondern entfaltet auch im Bewerbungsprozess erhebliche Wirkung. Ein ungenau datiertes oder auf Wunsch rückdatiertes Zeugnis kann zu Missverständnissen oder Misstrauen bei potenziellen neuen Arbeitgebern führen – oder gar zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, wann ein Arbeitsverhältnis formell endet – sei es durch Ablauf einer Kündigungsfrist, einen Aufhebungsvertrag oder eine einvernehmliche Vereinbarung – und dieses Datum korrekt im Zeugnis dokumentieren.
Hinzu kommt: Das Urteil betont indirekt die Bedeutung strukturierter Personalaktenführung. Wer keine klaren Nachweise über Vertragsbeginn, -änderungen und -ende führen kann, riskiert Unsicherheiten im Streitfall. Für Apotheken, die ohnehin vielfältige Dokumentationspflichten erfüllen müssen, ist dies ein weiterer Bereich, der nicht vernachlässigt werden darf. Es ist ratsam, bereits beim Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern standardisierte Abläufe zu definieren, die alle relevanten Unterlagen – einschließlich Zeugnis – fristgerecht und formal korrekt erstellen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Kommunikation. Wenn Mitarbeiter eine Rückdatierung wünschen, etwa weil sie befürchten, ein späteres Datum könnte im Lebenslauf negativ wirken, sollten Apothekenverantwortliche rechtssicher und nachvollziehbar erklären, warum das Zeugnis nicht rückdatiert wird. Transparenz schützt hier vor Missverständnissen und stärkt das professionelle Verhältnis – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Das Urteil aus Köln schafft dringend benötigte Klarheit in einem rechtlich bislang nur vage gefassten Bereich. Die Praxis, Arbeitszeugnisse auf Wunsch der Arbeitnehmer rückzudatieren, wird zwar vielerorts toleriert – rechtlich verpflichtend ist sie jedoch nicht. Dass ein Arbeitszeugnis ein offizielles Dokument ist, dessen Inhalt und Form rechtlichen Anforderungen unterliegt, wird dabei oft unterschätzt. Für Arbeitgeber, insbesondere im kleinbetrieblichen Bereich wie Apotheken, ist das Urteil deshalb von großer Bedeutung. Es entlastet sie von der Erwartung, individuelle Wünsche erfüllen zu müssen, die im Widerspruch zur geltenden Rechtslage stehen.
Gleichzeitig verlangt die Entscheidung ein hohes Maß an formaler Disziplin. Die korrekte Handhabung von Zeugnissen – inhaltlich, sprachlich und formal – gehört zu den Pflichten eines verantwortungsvollen Arbeitgebers. In einer Branche, in der Personalmangel und Arbeitsverdichtung ohnehin für Belastung sorgen, muss dies in der betrieblichen Organisation mitgedacht werden. Apothekenbetreiber können sich nicht darauf verlassen, dass formale Fehler folgenlos bleiben. Ein fehlerhaft datiertes Zeugnis kann rechtliche Konsequenzen haben, aber auch das Verhältnis zu scheidenden Mitarbeitenden dauerhaft belasten.
Zugleich wirft das Urteil ein Licht auf die wachsenden Erwartungen an Arbeitgeber, sich im Spannungsfeld zwischen juristischer Präzision und menschlicher Rücksichtnahme zu bewegen. Ein korrekt datiertes, wohlwollendes Zeugnis ist ein Zeichen von Professionalität – und eine Chance, die Apotheke als fairen Arbeitgeber zu positionieren, ohne dabei juristische Risiken einzugehen. Wer in Zeiten des Fachkräftemangels Vertrauen aufbauen möchte, beginnt damit, auch bei den scheinbaren Formalitäten korrekt und transparent zu handeln. Das Urteil gibt den rechtlichen Rahmen dafür nun deutlich vor.
Was das Kölner Urteil zur Rückdatierung bedeutet – und welche Konsequenzen sich für Apothekenbetreiber ergeben
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einem aktuellen Urteil deutlich gemacht, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Rückdatierung ihres Arbeitszeugnisses auf den letzten tatsächlichen Arbeitstag haben. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der verlangte, sein Zeugnis solle auf den Tag datiert werden, an dem er seine Tätigkeit im Betrieb faktisch beendet hatte – rund zwei Monate vor dem Datum, an dem das Zeugnis letztlich ausgestellt wurde. Die Richter wiesen diese Forderung zurück. Das maßgebliche Kriterium für das Zeugnisdatum sei nicht der Tag der letzten Arbeitsleistung, sondern das formale Ende des Arbeitsverhältnisses, so das Gericht.
Damit wurde eine rechtliche Frage geklärt, die in der betrieblichen Praxis häufig für Unsicherheit sorgt – insbesondere in Branchen mit hoher personeller Fluktuation oder in Fällen von längeren Auszeiten durch Urlaub, Krankheit oder Freistellung. Auch in Apotheken stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit dem Zeugnisdatum umzugehen ist, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bereits vor dem offiziellen Vertragsende ihre Tätigkeit beenden. Das Gericht macht deutlich: Der Zeitpunkt der Ausstellung muss sich am juristischen Ende des Vertrags orientieren – nicht an der tatsächlichen Abwesenheit im Betrieb.
Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie ihre Zeugnisprozesse besonders sorgfältig gestalten müssen. Das Zeugnis ist ein rechtlich relevantes Dokument. Es dient nicht nur als Nachweis der bisherigen Tätigkeit, sondern entfaltet auch im Bewerbungsprozess erhebliche Wirkung. Ein ungenau datiertes oder auf Wunsch rückdatiertes Zeugnis kann zu Missverständnissen oder Misstrauen bei potenziellen neuen Arbeitgebern führen – oder gar zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, wann ein Arbeitsverhältnis formell endet – sei es durch Ablauf einer Kündigungsfrist, einen Aufhebungsvertrag oder eine einvernehmliche Vereinbarung – und dieses Datum korrekt im Zeugnis dokumentieren.
Hinzu kommt: Das Urteil betont indirekt die Bedeutung strukturierter Personalaktenführung. Wer keine klaren Nachweise über Vertragsbeginn, -änderungen und -ende führen kann, riskiert Unsicherheiten im Streitfall. Für Apotheken, die ohnehin vielfältige Dokumentationspflichten erfüllen müssen, ist dies ein weiterer Bereich, der nicht vernachlässigt werden darf. Es ist ratsam, bereits beim Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern standardisierte Abläufe zu definieren, die alle relevanten Unterlagen – einschließlich Zeugnis – fristgerecht und formal korrekt erstellen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Kommunikation. Wenn Mitarbeiter eine Rückdatierung wünschen, etwa weil sie befürchten, ein späteres Datum könnte im Lebenslauf negativ wirken, sollten Apothekenverantwortliche rechtssicher und nachvollziehbar erklären, warum das Zeugnis nicht rückdatiert wird. Transparenz schützt hier vor Missverständnissen und stärkt das professionelle Verhältnis – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Das Urteil aus Köln schafft dringend benötigte Klarheit in einem rechtlich bislang nur vage gefassten Bereich. Die Praxis, Arbeitszeugnisse auf Wunsch der Arbeitnehmer rückzudatieren, wird zwar vielerorts toleriert – rechtlich verpflichtend ist sie jedoch nicht. Dass ein Arbeitszeugnis ein offizielles Dokument ist, dessen Inhalt und Form rechtlichen Anforderungen unterliegt, wird dabei oft unterschätzt. Für Arbeitgeber, insbesondere im kleinbetrieblichen Bereich wie Apotheken, ist das Urteil deshalb von großer Bedeutung. Es entlastet sie von der Erwartung, individuelle Wünsche erfüllen zu müssen, die im Widerspruch zur geltenden Rechtslage stehen.
Gleichzeitig verlangt die Entscheidung ein hohes Maß an formaler Disziplin. Die korrekte Handhabung von Zeugnissen – inhaltlich, sprachlich und formal – gehört zu den Pflichten eines verantwortungsvollen Arbeitgebers. In einer Branche, in der Personalmangel und Arbeitsverdichtung ohnehin für Belastung sorgen, muss dies in der betrieblichen Organisation mitgedacht werden. Apothekenbetreiber können sich nicht darauf verlassen, dass formale Fehler folgenlos bleiben. Ein fehlerhaft datiertes Zeugnis kann rechtliche Konsequenzen haben, aber auch das Verhältnis zu scheidenden Mitarbeitenden dauerhaft belasten.
Zugleich wirft das Urteil ein Licht auf die wachsenden Erwartungen an Arbeitgeber, sich im Spannungsfeld zwischen juristischer Präzision und menschlicher Rücksichtnahme zu bewegen. Ein korrekt datiertes, wohlwollendes Zeugnis ist ein Zeichen von Professionalität – und eine Chance, die Apotheke als fairen Arbeitgeber zu positionieren, ohne dabei juristische Risiken einzugehen. Wer in Zeiten des Fachkräftemangels Vertrauen aufbauen möchte, beginnt damit, auch bei den scheinbaren Formalitäten korrekt und transparent zu handeln. Das Urteil gibt den rechtlichen Rahmen dafür nun deutlich vor.
Pharmazeutische Fortbildung: Teilnahmezahlen steigen – Trend zu digitalen Formaten hält an
Die Fortbildungstätigkeit in der Apothekerschaft bleibt auf hohem Niveau. Wie aktuelle Erhebungen zeigen, haben sich Apothekerinnen und Apotheker sowie PTA und PKA im Jahr 2024 in großer Zahl weitergebildet. Insgesamt wurden rund 202.000 Teilnahmen an Fortbildungsmaßnahmen gezählt – ein Plus von 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit wurde nach 2021 und 2022 der dritthöchste Wert seit Beginn der Auswertung erreicht.
Das Angebot der Landesapothekerkammern umfasste im Berichtsjahr 2.188 Veranstaltungen, ergänzt durch 416 Fortbildungen der Apothekerverbände. Auch externe Anbieter spielten eine Rolle: Die Bundesapothekerkammer bewertete rund 1.850 weitere Veranstaltungen, von denen 43 Prozent vorab akkreditiert wurden. Besonders gefragt war das digitale Format – Webinare und Online-Kurse erfreuten sich wachsender Beliebtheit, was vor allem auf deren zeitliche Flexibilität und Integration in den Arbeitsalltag zurückgeführt wird.
Parallel zur gestiegenen Nachfrage erhöhte sich auch die Zahl der Akkreditierungsanträge für externe Fortbildungen deutlich. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Anträge um 26 Prozent, was auf eine weiter zunehmende Professionalisierung und Diversifizierung des Fortbildungsmarkts hindeutet. Die Bundesapothekerkammer sieht in dieser Entwicklung einen Beleg für die anhaltende Relevanz und Qualität der angebotenen Programme.
Die Teilnahme an Fortbildungen ist für Apotheker berufsrechtlich verpflichtend. Vor diesem Hintergrund hatten zuletzt auch die Deutsche Gesellschaft für Pharmazie und die Stiftung für Arzneimittelsicherheit appelliert, die Einhaltung dieser Pflicht strikter zu überwachen. Ziel sei es, die pharmazeutische Kompetenz auf konstant hohem Niveau zu halten und so eine sichere und evidenzbasierte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die aktuellen Zahlen untermauern den Stellenwert, den Fortbildung im Berufsalltag pharmazeutischer Fachkräfte einnimmt. Der Berufszweig reagiert damit nicht nur auf gesetzliche Anforderungen, sondern auch auf die zunehmende fachliche Komplexität und Dynamik im Gesundheitswesen.
Die Apothekerschaft beweist mit den aktuellen Fortbildungszahlen einmal mehr, dass sie Verantwortung für Wissen und Qualität ernst nimmt. Die hohe Zahl an Teilnehmenden spricht für ein ausgeprägtes Pflichtbewusstsein, aber auch für ein wachsendes Bedürfnis nach Orientierung in einem sich wandelnden Versorgungsumfeld. Dass digitale Formate stark zulegen, darf nicht als bloßer Nebeneffekt der Pandemiezeit gewertet werden – vielmehr deutet sich hier ein nachhaltiger Strukturwandel an. Fortbildung wird flexibler, individueller und technikgestützter.
Gleichzeitig sind Kammern und Verbände gefordert, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. Ein stabiles Teilnahmevolumen darf nicht über strukturelle Schwächen im System hinwegtäuschen: Präsenzangebote in ländlichen Regionen bleiben wichtig, ebenso wie eine transparente Qualitätskontrolle externer Formate. Der Ruf nach einer konsequenteren Durchsetzung der Fortbildungspflicht verweist zudem auf ein Spannungsfeld zwischen Eigenverantwortung und Regulierung, das künftig differenzierter diskutiert werden muss. Fortbildung ist kein Selbstzweck, sondern ein zentrales Element der Patientensicherheit – und diese darf niemals zur bloßen Statistik verkommen.
Drei Jahre Long Covid: Viele Betroffene weiterhin schwer beeinträchtigt
Auch drei Jahre nach einer schweren SARS-CoV-2-Infektion leiden viele Patientinnen und Patienten weiterhin unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen. Das zeigt eine Langzeitbeobachtung hospitalisierter Covid-19-Erkrankter, die während der ersten Pandemiephasen stationär behandelt wurden. Die Mehrheit der Teilnehmenden berichtete über persistierende Symptome – bei einem Teil der Betroffenen verschlechterte sich der Gesundheitszustand sogar im dritten Jahr nach der Erkrankung.
Insgesamt wurden knapp 300 ehemalige Covid-19-Patienten über drei Jahre hinweg regelmäßig untersucht und befragt. Die häufigsten Langzeitbeschwerden betrafen körperliche Erschöpfung, eingeschränkte Leistungsfähigkeit sowie Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen. Auch Schlafprobleme und kognitive Beeinträchtigungen waren weit verbreitet. Besonders ausgeprägt zeigten sich die Symptome bei Patienten mit der sogenannten Post-Exertional Malaise (PEM), einem Syndrom, das sich durch eine Verschlechterung der Beschwerden nach geringer Anstrengung äußert und dem Erschöpfungssyndrom ME/CFS zugeordnet wird.
Als Risikofaktoren für anhaltende Beschwerden identifizierten die Forscher weibliches Geschlecht, vorbestehende Lungenerkrankungen, Bewegungsmangel sowie eine intensivmedizinische Behandlung während der akuten Infektion. In vielen Fällen wurde deutlich, dass die gesundheitlichen Folgen nicht nur fortbestehen, sondern sich auch über die Jahre verstärken können. Vor allem kognitive Einschränkungen und Erschöpfungszustände nahmen zwischen dem zweiten und dritten Jahr zu.
Besorgniserregend ist auch die hohe Zahl an Personen, die nicht in ihren Beruf zurückkehren konnten. 44 Prozent der vormals erwerbstätigen Betroffenen waren drei Jahre nach ihrer Infektion weiterhin arbeitsunfähig oder nur eingeschränkt belastbar. Die Autoren der Erhebung betonen, dass die gesundheitlichen Langzeitfolgen schwerer Covid-19-Verläufe noch lange nicht überwunden seien. Auch wenn methodische Einschränkungen wie das Fehlen einer Kontrollgruppe bestehen, liefern die Ergebnisse wichtige Hinweise auf das Ausmaß und die Dauer möglicher Spätfolgen.
Die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie werden zunehmend greifbar – und sie erfordern ein Umdenken in der Versorgung chronisch beeinträchtigter Patienten. Die aktuelle Auswertung zeigt eindrücklich, dass Long Covid kein temporäres Phänomen ist, das sich nach wenigen Monaten zurückbildet. Für viele Menschen bedeutet es eine dauerhafte Einschränkung der Lebensqualität, verbunden mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit, sozialer Teilhabe und gesundheitlicher Stabilität. Besonders alarmierend ist der Verlauf bei Patientinnen mit PEM, einem bisher wenig verstandenen, aber massiv belastenden Beschwerdebild.
Gesundheitspolitisch stellt sich die Frage, ob die bestehenden Versorgungsstrukturen diesen komplexen Krankheitsbildern gerecht werden. Die Betroffenen benötigen interdisziplinäre Unterstützung, Rehabilitationsangebote und langfristige medizinische Begleitung. Gleichzeitig verdeutlicht der Verlauf einzelner Fälle, wie dringend auch Präventions- und Aufklärungsarbeit über Risikofaktoren notwendig ist – etwa zur Förderung körperlicher Aktivität und frühzeitigen therapeutischen Interventionen. Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Preis einer zu zögerlichen Reaktion auf Long Covid könnte hoch ausfallen – und trifft jene besonders hart, die ohnehin schon gesundheitlich geschwächt sind.
Yoko Ono in Berlin: Kunst als Einladung zur Heilung und kollektiven Verantwortung
In der Neuen Nationalgalerie in Berlin steht derzeit das Lebenswerk von Yoko Ono im Mittelpunkt einer Ausstellung, die nicht nur zum Nachdenken, sondern ausdrücklich zum Mitwirken einlädt. Die seit Jahrzehnten international einflussreiche Konzeptkünstlerin zeigt zentrale Arbeiten aus ihrem umfangreichen Œuvre – Werke, die sich um das zentrale Motiv des Friedens drehen und den Besucherinnen und Besuchern Gelegenheit geben, diesen Gedanken nicht nur intellektuell zu erfassen, sondern praktisch zu erfahren.
Yoko Ono verfolgt dabei konsequent das Prinzip der partizipativen Kunst. In einem ihrer bekanntesten Werke, „Mend Piece“, das erstmals 1966 in London gezeigt wurde, sind die Besucher aufgerufen, zerbrochene Tassen zu reparieren. Die Arbeit verweist auf die japanische Reparaturtechnik Kintsugi, bei der Brüche nicht kaschiert, sondern sichtbar gemacht und durch Veredelung betont werden. Diese symbolische Handlung soll Heilung ermöglichen – sowohl auf persönlicher als auch auf gesellschaftlicher Ebene.
Auch andere Exponate greifen das Prinzip der Interaktion auf. So präsentiert die Ausstellung mit „Play it by Trust“ ein Spielkonzept, das auf mehrere weiß lackierte Schachbretter verteilt ist. Die Einheitlichkeit der Farbe macht es den Spielern unmöglich, ihre Figuren klar voneinander zu unterscheiden. Das Spiel verändert sich dadurch von einem Wettstreit zu einer Übung in Vertrauen, Geduld und Zusammenarbeit – eine Metapher für den Verlust von Gegensätzen und das Erlernen gemeinschaftlichen Handelns.
Der Ausstellungstitel „Peace is Power“ bleibt unausgesprochen, schwingt jedoch in jedem Raum mit. Die kuratorische Linie verzichtet weitgehend auf große narrative Bögen oder historische Einordnung, sondern überlässt es dem Publikum, die Essenz der Werke durch eigene Beteiligung zu entdecken. Der künstlerische Anspruch Onos ist weniger die abgeschlossene Form als vielmehr der Prozess, der in Gang gesetzt wird.
Für Yoko Ono ist Frieden kein abstrakter Zustand, sondern ein Ergebnis gemeinsamer Handlung. Ihre Kunst versteht sich als Medium, das Heilung, Hoffnung und Wandel initiiert – leise, aber bestimmt. In einer Zeit globaler Spannungen trifft diese Haltung einen empfindlichen Nerv.
Yoko Ono erinnert mit ihrer Ausstellung in Berlin daran, dass Kunst mehr sein kann als Repräsentation – sie kann Handlung sein, Einladung, Verantwortung. Ihre Werke sind keine Dekoration, sondern offene Systeme, die sich erst durch die Beteiligung anderer vollenden. In einer Gesellschaft, die sich zunehmend polarisiert und in der kollektive Erfahrungen rar geworden sind, setzt Ono auf das Prinzip der partizipativen Heilung. Dabei entzieht sie sich bewusst jeder Form von Spektakel. Sie ruft nicht laut, sie stellt leise Fragen – und lädt zur Antwort ein.
Die Relevanz dieses Ansatzes ist kaum zu überschätzen. Während vielerorts das Politische auf Positionierung reduziert wird, lenkt Ono den Blick auf die leisen, aber nachhaltigen Formen der Einflussnahme: das Zuhören, das Reparieren, das gemeinsame Träumen. Wer durch die Ausstellung geht, wird weniger belehrt als erinnert – an die eigene Wirksamkeit, an die Möglichkeit, mit kleinen Gesten große Prozesse anzustoßen. Gerade das macht diese Kunst so gegenwärtig.
Mikrobiom im Darm als möglicher Auslöser für Transplantatabstoßung
Veränderungen im Darmmikrobiom könnten eine entscheidende Rolle bei der Abstoßung transplantierter Nieren spielen. Darauf deuten neue Erkenntnisse aus einer prospektiven Analyse hin, in der Stuhlproben von nierentransplantierten Patienten systematisch über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren untersucht wurden. Die Ergebnisse legen nahe, dass bestimmte mikrobiologische Muster im Darm bereits vor einer klinisch manifesten Abstoßungsreaktion erkennbar sind – ein Hinweis auf die potenzielle Bedeutung des Mikrobioms als aktiver Modulator des Transplantatverlaufs.
Untersucht wurden mehr als 560 Stuhlproben von insgesamt 217 Patientinnen und Patienten, die sich einer Nierentransplantation unterzogen hatten. Die Proben stammten sowohl aus der Zeit vor dem Eingriff als auch aus verschiedenen Nachbeobachtungszeiträumen. Bei den meisten Transplantierten normalisierte sich das intestinale Mikrobiom im Verlauf – die mikrobielle Vielfalt nahm zu, und es kam zur Rückkehr wichtiger Bakterienarten, die kurzkettige Fettsäuren wie Butyrat und Propionat produzieren. Diese Stoffwechselprodukte gelten als entzündungshemmend und stabilisierend für die Immunantwort.
Anders verlief der mikrobielle Wiederaufbau jedoch bei Patientinnen und Patienten, die später eine Abstoßung erlitten. Bei ihnen zeigte sich eine deutlich geringere mikrobielle Diversität sowie ein Rückgang funktionell relevanter Fettsäureproduzenten. Stattdessen dominierten Bakterienarten, die häufig mit chronischer Nierenerkrankung assoziiert sind – darunter Streptococcus und Fusobacterium. Die auffälligen Mikrobiomveränderungen ließen sich dabei unabhängig von Alter, Geschlecht oder Zeitpunkt der Transplantation feststellen, da diese Störgrößen durch ein gezieltes Matching zwischen den Gruppen kontrolliert wurden.
Ergänzt wurden die mikrobiologischen Daten durch funktionelle Analysen, mit denen die Fähigkeit des Mikrobioms zur Fettsäuresynthese beurteilt wurde. Dabei ergaben sich vor der Abstoßung Hinweise auf eine eingeschränkte mikrobielle Kapazität zur Bildung kurzkettiger Fettsäuren. Diese Erkenntnisse stützen die Annahme, dass das Mikrobiom nicht nur als Biomarker dient, sondern aktiv in immunologische Prozesse eingreift.
Langzeitdaten deuten zudem darauf hin, dass sich das Mikrobiom nach einer durchlaufenen Abstoßung nur unvollständig erholt. Selbst bei erhaltener Organfunktion bleiben mikrobiologische Auffälligkeiten bestehen, die denen einer chronischen Nierenerkrankung ähneln. Dies könnte das Risiko für eine erneute oder chronische Abstoßung erhöhen und wirft Fragen zur Stabilität der immunologischen Toleranz auf.
Die Befunde eröffnen neue therapeutische Überlegungen. Eine gezielte Modulation des Mikrobioms – etwa durch präbiotische oder postbiotische Substanzen – könnte künftig dazu beitragen, das Risiko einer Transplantatabstoßung zu reduzieren. Damit rückt das Darmmikrobiom nicht nur als diagnostisches Instrument, sondern auch als potenzieller therapeutischer Ansatzpunkt in den Fokus der Transplantationsmedizin.
Die aktuelle Untersuchung zum Einfluss des Darmmikrobioms auf den Verlauf von Nierentransplantationen markiert einen Paradigmenwechsel in der Transplantationsmedizin. Bislang lag der Fokus überwiegend auf der medikamentösen Immunsuppression – nun zeigt sich, dass auch mikrobiologische Faktoren entscheidenden Einfluss auf die Immunbalance nehmen können. Dass eine reduzierte mikrobielle Diversität und der Verlust entzündungsregulierender Bakterienarten einer Abstoßung zeitlich vorausgehen, unterstreicht die Relevanz des Mikrobioms als aktiven Mitspieler im komplexen Zusammenspiel zwischen Organ und Immunsystem.
Insbesondere der Hinweis, dass diese Veränderungen nicht bloße Folge, sondern möglicher Auslöser immunologischer Dysregulation sind, sollte Anlass zu intensiverer Forschung und klinischer Aufmerksamkeit geben. Denn sollte sich die Hypothese bestätigen, ließen sich präventive Maßnahmen entwickeln, die über das bisherige Repertoire hinausgehen. Präbiotika, postbiotische Therapien oder gezielte diätetische Interventionen könnten ein neues Kapitel in der Nachsorge transplantierter Patienten einleiten.
Für die klinische Praxis bedeutet das: Das Mikrobiom sollte nicht länger als Randaspekt betrachtet werden. Es gehört in die differenzierte Risikoabwägung und womöglich in die individualisierte Therapieplanung nach Transplantation. Ein differenziertes Verständnis mikrobiologischer Muster könnte künftig nicht nur die Transplantatprognose verbessern, sondern auch den Weg zu einem integrativen, immunologisch nachhaltigen Therapiekonzept ebnen.
Prostatakrebs-Früherkennung ohne Tastuntersuchung – Neue Leitlinie setzt auf PSA-Wert
Die Früherkennung von Prostatakrebs wird in Deutschland grundlegend neu ausgerichtet. Die digital-rektale Untersuchung, bisher fester Bestandteil der Vorsorge, soll künftig keine Rolle mehr spielen. Das geht aus der überarbeiteten S3-Leitlinie Prostatakarzinom hervor, die nun als Konsultationsfassung vorliegt. Die Fachgesellschaften sprechen sich stattdessen für eine risikoadaptierte Früherkennungsstrategie auf Basis des PSA-Werts aus.
Die Leitlinienautoren betonen, dass eine echte Prävention von Prostatakrebs nicht möglich sei. Ziel sei es vielmehr, aggressive Tumoren frühzeitig zu erkennen, um Metastasen und schwerwiegende Behandlungen zu vermeiden. Männern ab 45 Jahren soll nach ärztlicher Beratung die Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA) angeboten werden. Abhängig vom Ergebnis werden Folgeuntersuchungen in definierten Intervallen empfohlen. Liegt der PSA-Wert unter 1,5 ng/ml, genügt eine Kontrolle nach fünf Jahren. Bei Werten zwischen 1,5 und 2,99 ng/ml ist eine zweijährige Kontrolle vorgesehen. Ab einem Wert von 3 ng/ml ist eine kurzfristige Wiederholung der Messung und gegebenenfalls eine weiterführende Diagnostik angezeigt.
Kommt es zu einem erhöhten PSA-Wert, folgen zunächst eine urologische Abklärung und eine MRT-Untersuchung der Prostata. Nur bei auffälligem MRT-Befund soll eine Gewebeentnahme erfolgen. Die Fachgesellschaften erhoffen sich von diesem Vorgehen eine deutliche Reduktion von Überdiagnosen und unnötigen Therapien. Dies sei insbesondere im Hinblick auf das häufig diagnostizierte Low-risk-Prostatakarzinom relevant. Für diese Tumoren empfiehlt die Leitlinie keine sofortige Behandlung mehr, sondern eine aktive Überwachung mit regelmäßigen Kontrollen.
Die Empfehlung soll nicht nur die Behandlungsqualität verbessern, sondern auch den Weg für ein organisiertes Früherkennungsprogramm ebnen. Ein solches Programm auf Basis des PSA-Werts könnte perspektivisch in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.
Gleichzeitig wird auf die bestehenden Kontroversen rund um das PSA-Screening hingewiesen. Zwar könne die Methode die Sterblichkeit durch Prostatakrebs senken, doch bestehe ein relevantes Risiko für psychische Belastungen, Überdiagnosen und Übertherapien. Falsch positive sowie falsch negative Befunde seien ebenfalls nicht auszuschließen.
Für Männer mit familiärer Vorbelastung oder genetischer Disposition gelten gesonderte Empfehlungen. Auch hier soll die Risikoadaption eine individuellere und präzisere Früherkennung ermöglichen. Die überarbeitete Leitlinie hebt sich damit deutlich von bisherigen Standards ab und zielt auf eine patientenzentrierte, wissenschaftlich fundierte Versorgung ab.
Noch bis zum 25. April 2025 kann die Konsultationsfassung kommentiert werden. Die finale Version wird anschließend im Leitlinienprogramm Onkologie veröffentlicht.
Der Verzicht auf die digital-rektale Tastuntersuchung markiert einen Paradigmenwechsel in der urologischen Vorsorgemedizin. Jahrzehntelang galt die Untersuchung als einfache Methode, um Veränderungen an der Prostata zu ertasten. Nun zeigt sich: Ihre diagnostische Aussagekraft im Frühstadium ist zu gering, ihr Nutzen fraglich. Die Entscheidung, auf den PSA-Wert als zentrales Screening-Instrument zu setzen, ist konsequent – und überfällig.
Allerdings ist das PSA-Screening selbst nicht unumstritten. Der Wert reagiert empfindlich auf zahlreiche Einflüsse, was zu falsch positiven Ergebnissen führen kann. Das kann Ängste schüren und invasive Maßnahmen nach sich ziehen, die womöglich gar nicht notwendig wären. Doch die neue Leitlinie begegnet dieser Problematik mit einer differenzierten, stufenweisen Diagnostik und einer klaren Fokussierung auf klinisch relevante Karzinome. Gerade für Tumoren mit niedrigem Risiko ist die Abkehr von vorschnellen Eingriffen ein Fortschritt im Sinne der Patienten.
Nicht zuletzt schafft die Leitlinie eine Basis für ein strukturiertes Früherkennungsprogramm, das evidenzbasiert und transparent ist. Damit könnten sowohl die Qualität der Versorgung als auch das Vertrauen der Patienten gestärkt werden. Entscheidend wird sein, wie die Umsetzung gelingt – und ob die gesetzlichen Krankenkassen den nötigen politischen Willen aufbringen, diese Form der Vorsorge künftig zu finanzieren.
Mondphasen und Schlafqualität: Zwischen Volksglaube und wissenschaftlicher Unsicherheit
Der Einfluss des Mondes auf den menschlichen Schlaf bleibt wissenschaftlich umstritten. Obwohl zahlreiche Menschen subjektiv angeben, bei Vollmond schlechter zu schlafen oder sich emotionaler zu fühlen, konnten diese Beobachtungen bislang nur in Einzelfällen objektiv bestätigt werden. Ein möglicher Zusammenhang zwischen den Mondphasen und der Schlafqualität beschäftigt Forschende seit Jahrzehnten – eine abschließende Klärung steht jedoch aus.
Insbesondere der Vollmond wird häufig mit Einschlafproblemen, nächtlichem Aufwachen und einer allgemeinen Unruhe in Verbindung gebracht. In verschiedenen Studien wurden Hinweise auf solche Effekte gefunden. Dabei zeigte sich unter anderem, dass Personen an Vollmondnächten länger zum Einschlafen brauchten oder eine geringere Tiefschlafdauer aufwiesen. Andere Studien wiederum fanden keinerlei Abweichungen im Schlafverhalten, unabhängig von der Mondphase. Die uneinheitliche Datenlage erschwert eine eindeutige wissenschaftliche Bewertung.
Ein methodisches Problem besteht darin, dass viele Probanden bereits vorab wissen, dass sie an einer Studie zum Thema „Mond“ teilnehmen. Diese Erwartungshaltung kann psychologische Effekte hervorrufen, die die objektiven Messergebnisse beeinflussen. Um verlässliche Ergebnisse zu erzielen, wäre es notwendig, umfangreiche Langzeitstudien mit einer Vielzahl von Teilnehmenden unter vollständig abgeschirmten Bedingungen durchzuführen – ein aufwändiges und kostenintensives Unterfangen, das bislang nicht realisiert wurde.
Während bei bestimmten Tierarten sogenannte „circalunare Rhythmen“ nachgewiesen wurden – also innere biologische Uhren, die sich nach dem 29,5-tägigen Mondzyklus richten – fehlt ein solcher Nachweis bislang beim Menschen. Auch bleibt unklar, ob etwa Lichtverhältnisse, kulturelle Prägungen oder andere Umweltfaktoren einen größeren Einfluss auf den Schlaf haben als der Mond selbst.
Fest steht: Der Glaube an die Wirkung des Mondes ist tief in der menschlichen Kultur verwurzelt. Begriffe wie „Laune“ oder „lunatic“ spiegeln eine lange Tradition der Verbindung zwischen Mondphasen und emotionalem Verhalten. In Kunst, Musik und Literatur nimmt der Mond seit Jahrhunderten eine zentrale Rolle ein – als Symbol für Wandel, Sehnsucht und Geheimnis.
Die Diskussion um den Einfluss des Mondes auf den menschlichen Schlaf ist ein Paradebeispiel für das Spannungsfeld zwischen subjektivem Empfinden und objektiver Wissenschaft. Es zeigt sich einmal mehr, wie stark kulturelle Überzeugungen und persönliche Erfahrungen die Wahrnehmung von Naturphänomenen prägen können. Die Forschung ist in der Pflicht, solchen Fragen mit methodischer Strenge nachzugehen – gleichzeitig müssen Wissenschaftler anerkennen, dass nicht jedes beobachtete Phänomen sofort rational erklärbar ist.
Die bisherige Datenlage lässt keine eindeutigen Rückschlüsse zu. Doch gerade dieses wissenschaftliche Unbehagen sollte nicht als Schwäche verstanden werden, sondern als Ausdruck eines sauberen Forschungsprozesses. Es wäre voreilig, den Einfluss des Mondes als reinen Aberglauben abzutun – ebenso falsch wäre es, aus vereinzelten Ergebnissen allgemeingültige Wahrheiten abzuleiten.
Vielleicht ist es gerade diese Unsicherheit, die den Mond auch in der modernen Welt so faszinierend macht: Er bleibt ein Symbol für das Unerklärte – und damit ein Spiegel unserer Sehnsucht nach Verbindung mit dem Universum, in dem wir leben.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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