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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die neue Bundesregierung plant tiefgreifende Reformen für Apotheken – von einer stärkeren finanziellen Ausstattung über den Ausbau digitaler Prozesse bis hin zur Neudefinition ihrer Rolle in der Gesundheitsversorgung. Doch zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität klafft eine Lücke: Das verpflichtende E-Rezept bringt neue Risiken mit sich, während steigende Kosten die wirtschaftliche Grundlage vieler Apotheken erschüttern. Gleichzeitig setzt ein wegweisendes BGH-Urteil neue Maßstäbe im Versicherungsrecht, und die ABDA formuliert klare Forderungen nach mehr Verantwortung und besserer Vergütung. Ein Überblick über politische Pläne, juristische Entwicklungen und wirtschaftliche Spannungen in einem sensiblen Versorgungsbereich.
Im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der auf 146 Seiten die Leitlinien für die kommende Legislaturperiode vorgibt, nimmt die Zukunft der Apotheken einen prominenten Platz ein. Die Vereinbarung erkennt die Apotheken als essenzielle Anlaufstellen für medizinische Erstversorgung und niedrigschwellige Gesundheitsberatung an und will deren Rolle im Versorgungssystem nachhaltig stärken. Dabei steht nicht nur die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung im Fokus, sondern auch die Integration neuer pharmazeutischer Dienstleistungen und digitaler Prozesse. Die Koalition bekennt sich zur Apothekenpflicht für verschreibungspflichtige Medikamente und will zugleich regulatorische Hürden abbauen, um Apotheken flexibler auf regionale Herausforderungen reagieren zu lassen. Dies soll insbesondere durch die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in strukturschwachen Regionen geschehen. Die Vereinbarung sieht zudem eine Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro vor – ein Schritt, den die Branche zwar als Signal anerkennt, der jedoch nach Einschätzung von ABDA-Präsident Thomas Preis nicht ausreicht, um die massiven Kostensteigerungen der letzten Jahre aufzufangen. Preis verweist darauf, dass die Gesamtkosten in Apotheken um 60 Prozent und die Personalkosten sogar um 80 Prozent gestiegen seien, ohne dass es zu einer adäquaten Anpassung der Honorierung gekommen sei. Angesichts dieser wirtschaftlichen Belastungen fordert die ABDA eine dynamische Honoraranpassung, die der Inflation sowie dem zunehmenden Arbeitsaufwand in Apotheken Rechnung trägt.
Diese Forderung erfolgt vor dem Hintergrund einer politischen Neuordnung, die nach der vorgezogenen Bundestagswahl innerhalb von nur sieben Wochen zu einer Regierungsbildung führte. Die neue Koalition steht vor der schwierigen Aufgabe, in einem global unsicheren Umfeld innenpolitische Stabilität herzustellen und den Reformstau aufzulösen. Themen wie Digitalisierung, soziale Gerechtigkeit und demografischer Wandel sollen zügig angegangen werden. Dabei geraten Apotheken als Schnittstellen zwischen digitalem Fortschritt und analoger Versorgung zunehmend ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Besonders deutlich zeigt sich dies im Umgang mit dem verpflichtend eingeführten E-Rezept seit Anfang 2024. Während dieses die Abläufe theoretisch vereinfachen soll, bringt es in der Praxis komplexe Herausforderungen mit sich – etwa im Bereich der IT-Sicherheit, der digitalen Archivierungspflichten oder der zuverlässigen Kommunikation mit Arztpraxen und Krankenkassen. Apothekerinnen und Apotheker sehen sich nicht nur mit technischen Implementierungsschwierigkeiten konfrontiert, sondern auch mit neuen Formen digitaler Bedrohungen. Angriffe auf die IT-Infrastruktur, fehlerhafte Verordnungsdaten, Störungen in der Telematikinfrastruktur und haftungsrelevante Fehler bei der Rezeptübermittlung sind reale Risiken, die eine umfassende Absicherung der Apothekenbetriebe gegen hybride Gefahren erforderlich machen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt auch das Thema Versicherungsschutz neue Brisanz. Viele Apothekenbetreiber prüfen derzeit ihre bestehenden Policen und ergänzen sie um spezielle Cyberversicherungen, IT-Betriebsunterbrechungsschutz und Absicherungen für digitale Haftungsrisiken. Die Umstellung auf das E-Rezept hat nicht nur die Arbeitsweise verändert, sondern auch die Risikolage erweitert – ein Aspekt, der in Beratungsgesprächen mit spezialisierten Maklern immer häufiger thematisiert wird.
Parallel zur politischen und technischen Neuausrichtung der Branche sorgt auch die Rechtsprechung für weitreichende Auswirkungen. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Position von Verbrauchern im Bereich des Verkehrsrechts. Unter dem Aktenzeichen VI ZR 300/24 entschied das oberste Zivilgericht am 28. Januar 2025, dass die fiktive Schadensabrechnung auch weiterhin zulässig bleibt. Diese Entscheidung bedeutet, dass Unfallgeschädigte nicht verpflichtet sind, eine tatsächliche Reparatur vornehmen zu lassen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Möglichkeit, den Schaden auf Basis eines Gutachtens geltend zu machen, bleibt bestehen – ein Urteil mit großer Tragweite für das Versicherungswesen, das einmal mehr die Notwendigkeit betont, dass Versicherungsbedingungen transparent und rechtssicher formuliert sind.
Zurück in die Apothekenlandschaft: Die ABDA verfolgt unterdessen mit einem neuen Positionspapier eine strategische Neuausrichtung. Unter dem Titel „In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke“ fordern die 17 Kammern und Verbände eine konsequente Einbindung der Apotheken in die Gesundheitsprävention, Telemedizin und wohnortnahe Versorgung. Das Papier sieht unter anderem vor, Apotheken stärker bei Impfkampagnen einzubeziehen, chronisch kranke Patienten strukturiert zu betreuen und neue telepharmazeutische Angebote zu schaffen. Dabei soll die Rolle der pharmazeutischen Teams aufgewertet werden, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels und der zunehmenden Aufgabenfülle zu begegnen.
Das Zusammenspiel aus politischer Weichenstellung, wirtschaftlichem Druck, digitalem Strukturwandel und rechtlicher Klärung markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Apotheken in Deutschland. Während sich die neue Regierungskoalition um den Spagat zwischen Ambition und Realpolitik bemüht, stehen Apotheken vor der Aufgabe, ihre Rolle im Gesundheitssystem nicht nur zu verteidigen, sondern zukunftsfähig zu gestalten – ein Prozess, der nicht ohne konsequente Reformen und finanzielle Unterstützung erfolgreich sein kann.
Die neue Koalition hat verstanden, dass Apotheken mehr sind als reine Abgabestellen für Medikamente – doch ob sie auch bereit ist, daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen, bleibt fraglich. Der Koalitionsvertrag enthält viele richtige Ansätze: Die Anerkennung der Apotheken als unverzichtbare Gesundheitsdienstleister, die Anhebung des Fixums, die Perspektive auf digitale Weiterentwicklung und die Stärkung der Versorgung im ländlichen Raum. All das klingt gut – ist aber bislang vor allem eines: wohlklingende Rhetorik.
Denn wer sich den Alltag in den Apotheken anschaut, erkennt schnell, wie sehr Anspruch und Realität auseinanderklaffen. Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts hat vielerorts keine Entlastung, sondern neue Unsicherheiten geschaffen – technisch, organisatorisch und rechtlich. Gleichzeitig steigen Personal- und Betriebskosten rasant, ohne dass eine dynamische Honoraranpassung stattfindet. Dass die Politik hier mit einem Fixbetrag von 9,50 Euro pro Rezept aufwartet, ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Die wirtschaftliche Substanz vieler Betriebe steht auf dem Spiel, während von politischer Seite die strukturelle Unterfinanzierung schön geredet wird.
Auch das neue Positionspapier der ABDA zeigt: Die Apotheken wollen Verantwortung übernehmen. Sie wollen impfen, beraten, versorgen – auch digital. Aber sie brauchen dafür verlässliche Rahmenbedingungen, Schutz vor neuen Haftungsrisiken und eine langfristige finanzielle Perspektive. Es reicht nicht, Apotheken symbolisch aufzuwerten – sie müssen konkret gestärkt werden. Die aktuelle Lage verlangt nicht nach Symbolpolitik, sondern nach mutigen Entscheidungen.
Ein echter Aufbruch für die Apotheken beginnt nicht mit Versprechungen, sondern mit entschlossenen Taten. Wenn die Koalition es ernst meint, dann muss sie jetzt liefern – und zwar mehr als Worte.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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