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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Während in der Ukraine weiterhin täglich Menschen unter russischen Bomben sterben, bleibt ein wirksamer internationaler Schutz der Zivilbevölkerung aus – trotz der offensichtlichen Notwendigkeit flächendeckender Luftverteidigungssysteme. Gleichzeitig verspricht die deutsche Gesundheitspolitik viel, liefert aber wenig Durchdachtes: Die Vorschläge der Koalitionsarbeitsgruppe zur Stärkung der Apotheken wirken bei genauerer Betrachtung eher wie politische Symbolik denn als substanzielle Entlastung. Auch Adexa warnt vor solchen kosmetischen Maßnahmen und fordert spürbare Verbesserungen für die Apothekenteams. Doch nicht nur politisch, auch versicherungsrechtlich bestehen Unsicherheiten: Apotheken, die Impfungen durchführen, müssen genau prüfen, ob ihre Berufshaftpflicht den erweiterten Risiken tatsächlich gerecht wird. Ebenso kritisch zeigt sich der Umgang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen – insbesondere dann, wenn es um die sogenannte spontane Anzeigeobliegenheit geht und das Schweigen zum Verhängnis werden kann. In einem offenen Brief kritisiert die SPD-Arbeitsgemeinschaft im Gesundheitswesen die erneute Vergabe des Bundesgesundheitsministeriums an die CDU und fordert eine konsequent sozialdemokratische Reformpolitik. Unterdessen sorgt eine überraschende Personenkontrolle vor den Osterferien für Unruhe in der Apothekenlandschaft – Zufall oder stilles Signal staatlicher Präsenz? Währenddessen scheitert der digitale Fortschritt an den Realitäten: Die elektronische Patientenakte startet mit erheblichen Systemproblemen und weckt Zweifel an der Umsetzungsfähigkeit der Digitalisierungsstrategie. Dass Apotheken jedoch auch ganz anders wirken können, zeigt eine traditionsreiche Osteraktion in Werdau, die Kinder bewegt und gelebte Gemeinschaft über den Betriebsalltag hinaus schafft. Auch medizinisch zeigt sich: Haarausfall ist längst mehr als ein Schönheitsproblem – mit vielfältigen Ursachen und begrenzten therapeutischen Optionen bleibt er eine Herausforderung für die Versorgung. Und selbst beim Frühstücksei trifft Wissenschaft auf Alltag – denn nur wer das thermische Gleichgewicht von Dotter und Eiweiß versteht, kann es perfekt zubereiten.
Glosse: Die Ministermühle – wer dreht als Nächstes durch?
Im politischen Berlin rotiert mal wieder das Personalkarussell, als hätte jemand beim Koalitionspoker die Sicherungen durchbrennen lassen. Der Frühling bringt nicht nur Pollen, sondern auch Gerüchte, Rückzieher, Rochaden und reichlich Realitätsverlust. Im Zentrum des allgemeinen Gewuselns: das Bundesgesundheitsministerium. Eine Art Schicksalsberg für Karrieristen, Reformer, Pharmalobbyisten mit Ministerambitionen und alle, die glauben, Gesundheitswesen sei nur ein weiteres Wort für Selbstverwirklichung.
Während sich die einen gerade erst an den neuen Koalitionsvertrag heranwagen wie Kinder an bitteres Gemüse, geistert schon eine erste Liste potenzieller Ministerinnen und Minister durchs Regierungsviertel. Eine Liste, so frisch wie ein Tiefkühl-Gemüseauflauf aus dem letzten Winter. Einige Namen klingen plausibel, andere wie ein Aprilscherz mit Verspätung. Aber das hat im Berliner Politbetrieb noch niemanden gestört – Hauptsache, man steht überhaupt irgendwo auf einer Liste, zur Not auf der fürs Catering.
Tino Sorge etwa – Name wie ein literarischer Nebencharakter, aber inhaltlich durchaus solide. Der Mann aus Thüringen gilt als fachlich sattelfest, kommunikativ kompatibel und vor allem: nicht aus Nordrhein-Westfalen. Ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Wäre fast schon langweilig, wenn er nicht das Kunststück beherrschte, selbst aus durchdachter Gesundheitspolitik eine Art charmanten Bürokratenballett zu machen. Und wer in Berlin nicht polarisiert, hat immerhin schon mal kein Shitstorm-Abo.
Weniger langweilig, dafür deutlich rätselhafter: Hendrik Streeck. Virologe, Neuparlamentarier, und neuerdings offenbar auch Ministerkandidat aus Versehen. Im Podcast wird er gefragt, ob er das Amt wolle – seine Antwort klingt wie ein Bewerbungsgespräch mit einem besonders zynischen Bewerbungstrainer: „Ich kenne alle sehr gut.“ Wenn das reicht, darf demnächst auch der Postbote Minister werden – der kennt auch jeden im Haus und bringt sogar noch was mit.
Altbekannt und nicht totzukriegen: Jens Spahn. Ehemals Gesundheitsminister, heute zwischen Machtfantasien und AfD-kompatiblen Ausrutschern unterwegs. Spahn wäre nicht Spahn, wenn er nicht schon wieder mit dem Wirtschaftsressort liebäugelte – weil Gesundheit halt nicht so schick klingt beim Networking auf dem Wirtschaftsgipfel. Doch so ganz mag ihn das Ministerium offenbar nicht loslassen, vielleicht, weil seine Aktenordner noch dort wohnen.
Und dann natürlich das wildromantische Szenario: Lauterbach bleibt. Der Mann, der mehr Talkshows moderiert als Gesetzesvorhaben verabschiedet, hat sich tief in die Herzen seiner 330.000 Follower gegraben – und in die Geduldstanks seiner Beamtenschaft. Wer, wenn nicht er, könnte all die angefangenen Reformen selbst weiterverwässern? Wer, wenn nicht er, könnte Bürokratieabbau allein durch Ignoranz lösen? Ein bisschen schräg, ein bisschen schicksalshaft – wie ein DJ, der nach der Party einfach nicht aufhören will zu spielen.
Doch der wahre Showstopper kommt aus der Ecke, in der Politik normalerweise nur als Verkaufsstrategie existiert: Christoph Werner. Der dm-Chef spricht über Gesundheit wie andere über nachhaltige Zahnseide – mit Leidenschaft, Pathos und der festen Überzeugung, dass sich alles mit Lavendeltee und Produktplatzierung lösen lässt. Und wenn er nicht gerade neue Wellnessregale plant, philosophiert er über das Gesundheitswesen mit der Tiefe eines Influencers nach einem dreistündigen Silent-Retreat. Als Minister? Wäre zumindest ein Duftkerzenparadies im BMG garantiert.
Am Ende bleibt alles offen. Vielleicht entscheidet der Koalitionsausschuss, vielleicht das Orakel von Delphi. Vielleicht wird auch einfach ausgelost – zwischen Vitamin D-Mangel, Virologen-Eitelkeit und wirtschaftsliberaler Selbsterlösung. Bis dahin bleibt uns nur eins: zusehen, wie sich die Ministermühle weiterdreht. Mit Poesie, Parfum und einer Prise Politik.
Friedensplan für die Ukraine: Schutz statt Schweigen
Während die russischen Angriffe auf ukrainische Städte unvermindert weitergehen, bleibt der internationale Schutz für die Zivilbevölkerung weitgehend aus. Täglich sterben Menschen unter Bomben, Raketen und Drohnen – und dennoch fehlen umfassende Luftverteidigungssysteme, die eine großflächige Abschirmung ukrainischer Städte ermöglichen würden. Die Frage, warum es trotz jahrelanger Kriegserfahrung keinen wirksamen Schutz gegen Luftangriffe gibt, bleibt unbeantwortet. Die internationale Gemeinschaft ringt um Strategien – doch das Zögern kostet Leben.
Beispielhaft wird häufig Israels Verteidigungssystem „Iron Dome“ genannt – ein Luftabwehrsystem, das auf schnelle Reaktion und präzise Raketenabwehr ausgelegt ist. Während Israel mit technologischer Überlegenheit gezielt Angriffe abwehrt, kämpft die Ukraine vielerorts mit improvisierten Mitteln. Die bisher gelieferten Luftabwehrsysteme aus dem Westen reichen nicht aus, um die gesamte Landesfläche zu schützen. Gleichzeitig werden Rufe nach Verhandlungen laut – doch wie soll Frieden gelingen, solange ein souveräner Staat weiterhin unter Beschuss steht?
Die westliche Unterstützung konzentriert sich bislang vor allem auf finanzielle und militärische Hilfe, aber ein politischer Durchbruch bleibt aus. Ein nachhaltiger Friedensplan müsste jedoch mehr bieten als nur Waffenlieferungen. Er müsste Sicherheitsgarantien beinhalten, territoriale Integrität sichern und langfristig auch eine Rückkehr zu politischen Verhandlungen ermöglichen – ohne dabei die Ukraine zu einem Verhandlungsobjekt zwischen Machtblöcken zu degradieren.
Die Ukraine verteidigt nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern auch demokratische Werte, die über nationale Grenzen hinausreichen. Ein Versagen der Weltgemeinschaft, konsequent für diese Werte einzustehen, würde autoritären Staaten ein verheerendes Signal senden. Die Demokratie darf nicht allein gelassen werden. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, nicht nur von Frieden zu sprechen, sondern Verantwortung zu übernehmen.
Es ist eine gefährliche Illusion zu glauben, dass sich dieser Krieg von selbst erschöpfen wird. Wer heute Schutzschirme verweigert, muss sich morgen fragen lassen, warum das Sterben nicht verhindert wurde. Israel zeigt, dass technologische Verteidigung ziviles Leben retten kann – warum also nicht auch in der Ukraine? Die viel beschworene Zeitenwende darf nicht an strategischer Mutlosigkeit scheitern. Wenn wir autoritären Regimen keinen Widerstand entgegensetzen, verlieren wir mehr als nur Einfluss – wir verlieren unsere Prinzipien. Wer den Frieden will, muss ihn aktiv gestalten. Dazu gehört, eine klare Grenze zu ziehen: gegen Bomben, gegen Willkür, für Freiheit.
Koalitionsvorschläge zur Apothekenpolitik: Viel versprochen, wenig berechnet
Die Arbeitsgruppe Gesundheit der mutmaßlichen künftigen Koalitionspartner hat ein erstes Arbeitspapier vorgelegt, das auch die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem thematisiert. Während das Papier auf den ersten Blick positive Signale sendet, stellt sich bei genauerer Betrachtung die Frage, ob die angedeuteten Maßnahmen tatsächlich geeignet wären, den wirtschaftlichen Druck auf die Apotheken signifikant zu mindern. Eine kritische Nachrechnung offenbart: Die erhofften Ergebniszuwächse wären – wenn überhaupt – überschaubar.
Das Papier spricht von einer „Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung“ und kündigt eine „Aufwertung pharmazeutischer Dienstleistungen“ an. Auch eine bessere finanzielle Anerkennung des Notdienstes sowie zusätzliche Förderungen für Apotheken in ländlichen Regionen werden in Aussicht gestellt. Auf den ersten Blick klingt das nach einem Kurswechsel zugunsten der Apothekenbetriebe, die seit Jahren unter sinkender Marge, wachsender Regulierung und einem zunehmenden Fachkräftemangel leiden.
Doch konkrete Zahlen sucht man im Papier vergeblich. Keine Angabe zur Höhe etwaiger Honoraranpassungen, keine Definition der vorgesehenen Fördervoraussetzungen, kein klares Zeitfenster für die Umsetzung. Apotheken, die bereits heute an der Belastungsgrenze wirtschaften, benötigen jedoch keine politischen Absichtserklärungen, sondern verlässliche gesetzliche Regelungen mit klarer finanzieller Perspektive.
Eine überschlägige Kalkulation auf Basis der bisherigen Honorarsystematik zeigt: Selbst wenn die angekündigten Maßnahmen in vollem Umfang umgesetzt würden – was angesichts der vagen Formulierungen als unsicher gelten muss –, könnten Apotheken mit einem zusätzlichen jährlichen Ertrag im Bereich von 4.000 bis 8.000 Euro rechnen. Dies entspricht nicht einmal der Teuerungsrate der vergangenen zwei Jahre und wäre – gemessen an der Kostenexplosion bei Personal, Energie und IT-Infrastruktur – kaum mehr als ein symbolischer Ausgleich.
Hinzu kommt: Apotheken in strukturschwachen Regionen sind nicht nur wirtschaftlich, sondern auch personell besonders belastet. Förderungen, die an zusätzliche Aufgaben oder Bewerbungsverfahren gekoppelt sind, drohen am praktischen Arbeitsalltag vorbei zu gehen. Viele Betriebe haben schlicht nicht die Kapazitäten, um sich auf Innovationsfonds oder Sonderprogramme zu bewerben, selbst wenn sie formal dazu berechtigt wären.
Zudem birgt das Papier auch Risiken: So bleibt offen, ob die angedeutete Neuverteilung von Mitteln zu Lasten anderer Vergütungsbestandteile gehen könnte. Die Koalitionäre lassen durchblicken, dass neue Leistungen bevorzugt „qualitätsorientiert“ honoriert werden sollen – eine Formulierung, die in der Vergangenheit häufig als Vorwand für zusätzliche Bürokratie oder Leistungskürzungen diente.
Was sich die AG Gesundheit vorgenommen hat, mag wohlklingend sein – aber wohlklingende Absichtserklärungen sind kein Ersatz für belastbare Strukturreformen. Die Probleme der Apothekenbranche sind lange bekannt, doch anstatt klare und sofort wirksame Maßnahmen zu präsentieren, verliert sich das Papier in Floskeln, Prüfaufträgen und Prüfwillen. Der wirtschaftliche Alltag der Apotheken lässt sich jedoch nicht mit politischer Prosa stabilisieren.
Die angekündigte Aufwertung pharmazeutischer Dienstleistungen ist im Grundsatz zu begrüßen – doch sie bleibt folgenlos, solange keine verbindliche Finanzierung erfolgt und keine flächendeckende Integration in die Versorgung garantiert wird. Die meisten Apotheken investieren bereits in Beratung, Medikationsanalyse und Prävention, doch ohne ausreichende Vergütung wird das Engagement zum wirtschaftlichen Risiko.
Ebenso enttäuschend ist die fehlende Konkretisierung zur Förderung des Notdienstes. Seit Jahren fordern Apothekerinnen und Apotheker eine faire Entlohnung für diese Pflichtaufgabe. Der Hinweis auf eine „Verbesserung der Vergütung“ bleibt allerdings so vage, dass sich kaum jemand ernsthaft Hoffnung machen kann, dass dies zeitnah zu einer Entlastung führt.
Die größte Schwäche des Koalitionspapiers aber liegt in seinem ökonomischen Ungefähren. Ohne transparente Berechnungsgrundlagen, ohne Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse, ohne echte finanzielle Planbarkeit bleibt alles im Ungefähren. Der politische Wille zur Veränderung mag vorhanden sein – der Mut zu klaren Entscheidungen scheint es nicht.
Wenn die neue Regierung tatsächlich etwas für die Apotheken tun will, dann muss sie nicht nur Förderversprechen machen, sondern systemrelevante Rahmenbedingungen anpassen: eine Inflationsanpassung des Fixhonorars, eine Entbürokratisierung der Abrechnung, ein Schutz vor Retaxationen sowie eine verlässliche Finanzierung neuer Aufgaben. Solange das nicht erfolgt, ist jeder angekündigte Euro ein Placebo – gut gemeint, aber wirkungslos.
Impfen in der Apotheke – Was die Berufshaftpflicht wirklich abdecken muss
Seitdem Apotheken im Rahmen der Gesundheitsversorgung verstärkt in die Durchführung von Schutzimpfungen eingebunden sind, hat sich das berufliche Risikoprofil vieler Apothekeninhaber grundlegend verändert. Mit dieser erweiterten medizinischen Verantwortung entstehen neue Haftungspotenziale, die nicht von jeder Standard-Berufshaftpflichtversicherung automatisch erfasst werden. Ein genauer Blick in die Versicherungspolice ist daher unumgänglich – nicht nur zum Schutz der Apotheke selbst, sondern auch im Sinne der Patientensicherheit und gesetzlichen Anforderungen.
Impfapotheken agieren im sensiblen Bereich zwischen pharmazeutischer Beratung und medizinisch-ärztlicher Handlung. Zwar bleibt die Abgabe von Arzneimitteln ihre Kernkompetenz, doch durch das Impfen betreten sie haftungsrechtlich ein Terrain, das früher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten war. Das bedeutet auch: Einfache Beratungsfehler oder versehentliche Verstöße gegen Impfprotokolle können schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Zu den typischen Risiken zählen unter anderem fehlerhafte Aufklärung über Nebenwirkungen, unzureichende Dokumentation, die Verabreichung eines falschen Impfstoffs oder die Verletzung hygienischer Standards. Kommt es in einem dieser Punkte zu einem Fehler, kann dies zu Schadensersatzforderungen führen, die nicht nur hohe Summen erreichen, sondern auch die Reputation der Apotheke dauerhaft schädigen können. Besonders kritisch sind Fälle mit gesundheitlichen Komplikationen nach einer Impfung, wie allergische Reaktionen oder Impfschäden, die ärztlich behandelt werden müssen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss diese Risiken explizit abdecken. Viele Apothekenbetreiber verlassen sich jedoch noch auf veraltete Policen, die lediglich die klassische Apothekentätigkeit berücksichtigen. In der Praxis bedeutet das: Impfleistungen müssen entweder als Zusatzbaustein in den Versicherungsschutz integriert oder durch einen umfassenden Neuabschluss aktualisiert werden. Dabei ist auch darauf zu achten, dass sowohl stationäre als auch mobile Impfangebote erfasst sind. Aktionen in Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Betrieben gelten oft als Sonderfälle, für die zusätzliche vertragliche Vereinbarungen nötig sind.
Ein weiteres zentrales Element betrifft das mitwirkende Personal. PTA, Apothekerassistenten oder externe Honorarkräfte, die in Impfprozesse eingebunden sind, müssen ebenfalls durch den Versicherungsschutz erfasst sein. Gleiches gilt für Fehler bei der organisatorischen Abwicklung, etwa bei der Bestellung, Lagerung oder Kühlung der Impfstoffe. Gerade in diesen Bereichen kommt es immer wieder zu Schadensfällen, deren juristische Aufarbeitung langwierig und teuer ist.
Ergänzend zur Berufshaftpflicht spielt auch die Vermögensschadenhaftpflicht eine zunehmend wichtige Rolle. Sie greift etwa dann, wenn Fristen versäumt oder öffentliche Fördermittel fehlerhaft beantragt oder abgerechnet werden – ein Risiko, das durch die Vielzahl temporärer Impfkampagnen und wechselnder Vorgaben gestiegen ist. Auch Cyberrisiken – etwa durch fehlerhafte elektronische Impfprotokolle oder Datenverluste – sollten mitbedacht werden.
Hinzu kommt eine neue Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden. Wer impft, übernimmt Verantwortung auf mehreren Ebenen. Dies umfasst nicht nur die medizinische Durchführung, sondern auch die Einhaltung von Meldepflichten, Datenschutzregelungen und Qualitätssicherungsanforderungen. Ein fehlender oder unzureichender Versicherungsschutz kann in solchen Fällen nicht nur zivilrechtliche, sondern auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus eine klare Handlungspflicht: Der Versicherungsschutz muss regelmäßig überprüft und an neue Tätigkeitsfelder angepasst werden. Dabei geht es nicht um theoretische Eventualitäten, sondern um reale betriebliche Risiken, die bereits in zahlreichen Fällen zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben. Wer im Gesundheitswesen aktiv an vorderster Front agiert, muss auch beim eigenen Risikomanagement präzise und vorausschauend handeln.
Die Diskussion um den passenden Versicherungsschutz für impfende Apotheken ist längst überfällig. Zu lange wurde das Thema Berufshaftpflicht in Apotheken auf klassische Risiken wie Verwechslungen bei der Arzneimittelabgabe oder Beratungsfehler reduziert. Doch die Realität im pharmazeutischen Alltag hat sich verändert – Apotheken impfen, beraten in erweiterten Versorgungsrollen und rücken damit näher an ärztliche Tätigkeiten heran. Das Haftungsrecht zieht nach – und stellt Apothekerinnen und Apotheker vor neue Anforderungen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist dabei kein statisches Konstrukt, das einmal abgeschlossen und dann vergessen werden kann. Vielmehr ist sie ein dynamisches Element betrieblicher Vorsorge, das regelmäßig auf Veränderungen im Leistungsangebot überprüft werden muss. Die Impftätigkeit ist dafür ein Paradebeispiel: Was in der Pandemiephase ausnahmsweise eingeführt wurde, ist längst in der Versorgungsrealität angekommen – mit allen rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen.
Besorgniserregend ist, dass viele Apothekeninhaber das Thema Versicherungsschutz nur unter wirtschaftlichen Aspekten betrachten. Doch Sparsamkeit an dieser Stelle kann teuer werden. Eine unzureichende Deckungssumme oder eine fehlende Klausel zu mobilen Impfungen kann im Schadensfall über die wirtschaftliche Existenz einer Apotheke entscheiden. Auch die persönliche Haftung der Apothekenleitung – etwa bei grober Fahrlässigkeit – ist ein Aspekt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird.
In Zeiten wachsender Verantwortung und steigender regulatorischer Anforderungen ist die Berufshaftpflicht nicht nur eine Pflichtversicherung, sondern Ausdruck professioneller Sorgfalt. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Risiken, sondern auch vor einem Reputationsverlust, der sich auf das gesamte Apothekenteam auswirken kann. Wer impft, muss nicht nur impfen können – sondern auch versichert sein, als hinge die Zukunft der eigenen Apotheke davon ab. Denn im Zweifel tut sie das.
BU-Versicherung: Wann Schweigen gefährlich wird
Immer wieder kommt es in der Praxis zu Streitfällen zwischen Versicherten und Berufsunfähigkeitsversicherern. Ein häufiger Konfliktpunkt ist die sogenannte „spontane Anzeigeobliegenheit“ – also die Frage, ob Versicherte auch solche gesundheitlichen Umstände mitteilen müssen, nach denen der Versicherer im Antragsformular gar nicht gefragt hat. Im Zentrum steht die rechtliche Unsicherheit darüber, ob und wann eine solche Pflicht besteht – und welche Folgen drohen, wenn sie verletzt wird.
Nach geltendem Versicherungsvertragsgesetz (§ 19 VVG) ist der Versicherte verpflichtet, nur die ausdrücklich in Textform gestellten Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Diese gesetzliche Regelung wurde mit dem Ziel eingeführt, Versicherte zu entlasten und ihnen klare Orientierung zu bieten. Eine generelle Pflicht, ungefragt risikorelevante Umstände offenzulegen, wurde damit ausdrücklich abgeschafft.
Trotzdem berufen sich Versicherer im Streitfall gelegentlich auf die Verletzung einer vermeintlichen spontanen Mitteilungspflicht. Nach Ansicht einzelner Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen ein solcher Offenbarungszwang bestehen – insbesondere dann, wenn ein Versicherter über Umstände verfügt, deren Relevanz für den Versicherer derart offensichtlich ist, dass deren Mitteilung als selbstverständlich erscheinen müsste. Solche Fälle sind jedoch rar und juristisch hoch umstritten.
Die Gerichte zeigen sich in der Bewertung dieser Frage bislang zurückhaltend. So lehnte etwa das Oberlandesgericht Hamm eine Mitteilungspflicht trotz bekannter Diagnose ab, weil der Versicherer hierzu keine gezielten Fragen gestellt hatte. Versicherte könnten bei vollständig beantwortetem Fragenkatalog darauf vertrauen, dass der Versicherer sein Risiko durch die abgefragten Angaben ausreichend prüft. Auch das Landgericht Münster sah in einem Fall keinen Anlass für eine spontane Offenbarung, obwohl ein schwerwiegender pränatal diagnostizierter Herzfehler beim Kind bekannt war – der Versicherer hatte diesen Aspekt im Antragsverfahren nicht abgefragt.
Die Tendenz der Rechtsprechung ist deutlich: Nur in besonders auffälligen und für medizinische Laien klar als risikorelevant erkennbaren Fällen könnte eine spontane Anzeigepflicht bejaht werden. Der Regelfall bleibt jedoch: Keine Frage – keine Pflicht zur Antwort. Die Geschäftserfahrenheit des Versicherers verpflichtet diesen, gezielt nach für ihn wichtigen Informationen zu fragen. Tut er das nicht, geht dieses Versäumnis zu seinen Lasten.
Die Diskussion um die spontane Anzeigeobliegenheit zeigt exemplarisch, wie komplex und risikobehaftet das Verhältnis zwischen Versicherten und BU-Versicherern sein kann. Die gesetzliche Lage spricht eine klare Sprache: Der Versicherer trägt die Verantwortung, gezielte und präzise Gesundheitsfragen zu stellen. Wer dies unterlässt, kann nicht im Nachhinein behaupten, der Versicherte hätte „das Offensichtliche“ verschwiegen.
Ein gesundes Gleichgewicht im Versicherungsverhältnis verlangt Rechtssicherheit – nicht nur für den Versicherer, sondern auch für den Kunden. Die Idee, dass Laien mit medizinischen Diagnosen und rechtlichen Wertungen jonglieren sollen, widerspricht dem Sinn der gesetzlichen Reform. Nur in Ausnahmefällen sollte eine spontane Offenbarungspflicht angenommen werden – alles andere untergräbt das Vertrauensverhältnis und öffnet Tür und Tor für willkürliche Leistungsablehnungen.
Versicherer tun gut daran, ihre Anträge sorgfältig zu gestalten. Und Versicherte sollten sich im Zweifel rechtlich beraten lassen – denn nicht jede vermeintlich vergessene Information führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
SPD-AG kritisiert CDU-geführtes Gesundheitsministerium und fordert sozialdemokratische Reformen
In einem offenen Brief an die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (SPD-ASG) hat der Bundesvorsitzende Boris Velter die Entscheidung der neuen Bundesregierung kritisiert, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erneut in die Hände der CDU zu legen. Velter bezeichnete diese Entscheidung als „großen Fehler“ und warnte vor den möglichen Konsequenzen für die sozialdemokratische Gesundheitspolitik. Für die SPD-ASG ist dies eine klare Abkehr von den sozialdemokratischen Prinzipien der Solidarität und Gerechtigkeit, die das Gesundheitswesen prägen sollten.
Velter macht in seinem Brief deutlich, dass der Koalitionsvertrag aus seiner Sicht zwar viele gute Arbeitsaufträge enthalte, jedoch keine klare Strategie zur Umsetzung dieser Maßnahmen präsentiere. Besonders kritisch äußert sich Velter zu der Entscheidung, zentrale Fragen zur Beitragssatzstabilisierung auf Kommissionen und Arbeitsgruppen zu verlagern. Für Velter birgt dies erhebliche Risiken, da es zu Verzögerungen und möglichen Komplikationen bei der Umfinanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben kommen könnte. Bislang sei es nicht gelungen, durch Steuermittel eine Umfinanzierung zu erreichen, was die gesundheitspolitische Umsetzung weiter erschwert.
Darüber hinaus betonte Velter, dass es für die SPD von zentraler Bedeutung sei, dass die Gesundheits- und Pflegepolitik der neuen Regierung mit den sozialdemokratischen Werten im Einklang steht. Die Entscheidung, das BMG an die CDU zu geben, könnte laut Velter jedoch zu einem weiteren Bruch mit diesen Werten führen. Zwar könne der Koalitionsvertrag gesundheitspolitisch grundsätzlich mitgetragen werden, da er auch wichtige Punkte zur Verbesserung des Systems enthalte, aber es mangele an einer klaren Umsetzungsperspektive.
Ein weiterer Punkt der Kritik betrifft die ideologischen Differenzen zwischen der SPD und der Union, die sich insbesondere im Bereich der Krankenversicherungspolitik zeigen. Die Union beharrt auf dem dualen Krankenversicherungssystem, das eine Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufrechterhält. Für die SPD ist dieses System jedoch ein Hindernis für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens und ein unüberbrückbares Problem, das im Koalitionsvertrag nicht ausreichend berücksichtigt wird. Velter hebt hervor, dass die Union weiterhin auf einer Marktlogik in der Gesundheitsversorgung beharre, während die SPD eine starke, solidarische Ausgestaltung des Systems fordere, die alle Bürger gleichermaßen berücksichtigt.
In seinem Schreiben an die Mitglieder lobte Velter dennoch die Arbeit der SPD-Verhandlungsdelegation, die in den Koalitionsverhandlungen hart um konkrete Ergebnisse in der Gesundheits- und Pflegepolitik gekämpft habe. Der Koalitionsvertrag enthalte laut Velter konkrete Maßnahmen, die auch sozialdemokratische Ziele berücksichtigen. Diese positiven Aspekte dürften jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele sozialdemokratische Kernanliegen in den Verhandlungen nicht durchgesetzt werden konnten. Besonders im Hinblick auf die Strukturreformen im Gesundheitswesen werde der Koalitionsvertrag nicht den notwendigen sozialpolitischen Wandel bringen.
Insgesamt zeigt sich Velter in seinem Schreiben jedoch optimistisch, dass der Koalitionsvertrag trotz seiner Schwächen eine Chance darstellt, konkrete Verbesserungen für die Menschen zu erzielen. Der gesundheits- und pflegepolitische Teil des Vertrages sei „verdichtet“ und enthielte eine „ambitionierte Reformagenda“, die es zu nutzen gelte. Dennoch bleibe die Frage, wie die ideologischen Differenzen zwischen der SPD und der Union überwunden werden können, um eine sozial gerechte Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten.
Die Entscheidung, das Gesundheitsministerium erneut an die CDU zu geben, wirft nicht nur die Frage auf, wie weit die SPD in der neuen Koalition ihren sozialdemokratischen Kurs halten kann, sondern auch, ob die notwendige Reform des Gesundheitswesens unter den derzeitigen politischen Rahmenbedingungen überhaupt noch möglich ist. Boris Velter und die SPD-ASG haben in ihrem Brief deutlich gemacht, dass sie das BMG unter CDU-Führung als problematisch ansehen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Gesundheitspolitik der kommenden Jahre haben, da die CDU in ihrer Politik traditionell stärker auf marktwirtschaftliche Lösungen setzt, während die SPD ein stärker solidarisch ausgerichtetes System anstrebt.
Die Kritik an der Verlagerung wesentlicher Fragen zur Beitragssatzstabilisierung in Kommissionen und Arbeitsgruppen ist berechtigt. Wenn zentrale gesundheitspolitische Fragen von der politischen Bühne auf technisch-administrative Ebenen verlagert werden, laufen wir Gefahr, dass wichtige Entscheidungen aus der demokratischen Kontrolle geraten und zu einem Prozess technokratischer Entscheidungen werden. In einer Zeit, in der die Finanzierung des Gesundheitswesens eine der größten Herausforderungen darstellt, kann es nicht sein, dass die Verantwortung für die Umgestaltung des Systems auf ungewählte Kommissionen verlagert wird. Die SPD sollte sich daher klarer für eine finanzpolitische Verantwortung einsetzen, die auch langfristig sozial gerecht ist und nicht von kurzfristigen marktwirtschaftlichen Überlegungen bestimmt wird.
Velter spricht von „großen Risiken“, die mit der Umfinanzierung über Steuermittel verbunden seien. Dies ist ein Thema, das im deutschen Gesundheitssystem oft unter den Teppich gekehrt wird. Eine gerechte Finanzierung erfordert nicht nur eine stärkere Umverteilung von Steuergeldern, sondern auch eine grundlegende Reform der Krankenversicherungssysteme. Die SPD wird sich in den kommenden Jahren die Frage stellen müssen, wie sie mit der Union in dieser Frage weiter verfahren will. Die Union hält weiterhin am dualen System fest, das zu einer Spaltung des Gesundheitssystems führt und die Ungleichheit zwischen privat und gesetzlich Versicherten zementiert. Hier muss die SPD klare Kante zeigen, wenn sie sich als Hüterin der sozialen Gerechtigkeit positionieren möchte.
Positiv anzumerken ist jedoch, dass der Koalitionsvertrag in einigen Bereichen konkrete Maßnahmen enthält, die durchaus Fortschritte versprechen, wie etwa im Bereich der Pflege und der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die SPD hat es geschafft, in einem schwierigen politischen Umfeld einige sozialpolitische Kernanliegen zu platzieren. Dennoch bleibt die Frage, wie diese Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können, ohne dass die ideologischen Differenzen zwischen SPD und Union zu blockierenden Faktoren werden.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Koalition mit den bestehenden Spannungen umgehen wird. Die SPD sollte sich darüber im Klaren sein, dass ihre sozialpolitischen Prinzipien nicht nur als Ideologie, sondern als Grundlage für konkrete politische Veränderungen im Gesundheitswesen betrachtet werden müssen. Nur wenn es gelingt, diese Prinzipien in die Praxis umzusetzen und mit der Union auf Augenhöhe zu verhandeln, kann das Gesundheitswesen in Deutschland tatsächlich gerechter und nachhaltiger gestaltet werden. Die SPD hat nun die Verantwortung, in den kommenden Jahren nicht nur im Koalitionsvertrag, sondern auch in der praktischen Umsetzung sozialpolitische Werte zu vertreten.
Personenkontrolle vor Ferienbeginn: Zufall oder stilles Signal an Apotheken?
In der Woche vor den Osterferien führte das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) in einer hessischen Apotheke eine Personenkontrolle durch – ein Vorgang, der innerhalb der Branche für Aufmerksamkeit sorgt. Die zeitliche Nähe zur Ferienzeit weckt Erinnerungen an schulpolitische Maßnahmen, bei denen vor Ferienbeginn vermehrt auf Schulschwänzer geachtet wird. Doch in diesem Fall, so betont eine Sprecherin des HLfGP auf Nachfrage, handle es sich nicht um eine gezielte Kontrollwelle vor den Feiertagen. Vielmehr sei die Maßnahme Teil der routinemäßigen und risikobasierten Aufsichtstätigkeit des Landesamts.
Die Apotheke, in der die Kontrolle stattfand, bestätigte gegenüber Medienvertretern, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden überprüft worden seien. Konkrete Angaben zum Ablauf oder Anlass der Maßnahme machte das Unternehmen nicht. Laut HLfGP war die Kontrolle allerdings nicht durch Beschwerden oder konkrete Verdachtsmomente ausgelöst worden, sondern sei im Rahmen der turnusmäßigen Aufsicht erfolgt.
Dass solche Maßnahmen ausgerechnet zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem viele Apotheken mit Urlaubsvorbereitungen, Personalknappheit und saisonalem Beratungsaufkommen zu kämpfen haben, sorgt in der Branche dennoch für Unmut. Apothekeninhaber und Teams stehen in den Tagen vor Ferienbeginn ohnehin unter Druck: Urlaubsvertretungen müssen organisiert, Lieferengpässe bewältigt und die Versorgung der Patientinnen und Patienten auch über Feiertage hinweg sichergestellt werden. Die Durchführung behördlicher Maßnahmen in dieser Zeit wirkt für viele wie eine zusätzliche Belastung.
Das HLfGP weist darauf hin, dass die Terminierung solcher Kontrollen nicht nach Ferienkalender, sondern nach internen Planungstools erfolge. Die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe basiere auf verschiedenen Kriterien wie Risikobewertung, Vor-Ort-Kapazitäten und vergangenen Prüfungsintervallen. Dass es dabei zu Überschneidungen mit Ferienzeiten kommen kann, sei bedauerlich, aber nicht systematisch.
Gleichzeitig erinnert der Vorgang daran, dass Apotheken jederzeit mit Kontrollen rechnen müssen – unabhängig von Ferien oder Belastungssituationen. Das gehört zum Alltag regulierter Heilberufe. Dennoch stellt sich die Frage, ob Behörden bei der Planung ihrer Maßnahmen stärker auf die betrieblichen Realitäten in den Apotheken Rücksicht nehmen könnten, ohne dabei ihre Kontrollfunktion zu gefährden. Gerade im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und Versorgungsauftrag wächst die Erwartung, dass Behörden und Betriebe als Partner agieren.
Der Vorgang in Hessen wirkt auf den ersten Blick harmlos: Eine reguläre Kontrolle, durchgeführt von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Doch der Zeitpunkt entfaltet Wirkung. Wenn eine Personenkontrolle ausgerechnet wenige Tage vor den Osterferien stattfindet, wird sie zwangsläufig als Signal wahrgenommen – auch wenn dies von offizieller Seite als unbeabsichtigt dargestellt wird. Für Apotheken, die derzeit unter einem enormen wirtschaftlichen, personellen und bürokratischen Druck stehen, kann ein solcher „Zufall“ jedoch zur Provokation werden.
Der wachsende Aufwand in der Arzneimittelversorgung, Lieferengpässe, digitale Umstellungen und politische Unsicherheiten belasten Apothekenteams landesweit. Wenn in dieser Situation Behördenkontrollen in sensiblen Zeitfenstern erfolgen, ohne erkennbare Rücksicht auf betriebliche Belastungsspitzen, verstärkt das das Gefühl von Kontrollverlust und mangelnder Wertschätzung. Es entsteht der Eindruck, dass Apotheken nicht als systemrelevante Partner, sondern als potenzielle Problemfälle behandelt werden.
Vertrauen zwischen Aufsicht und Apothekerschaft entsteht nicht durch Formalismus, sondern durch Transparenz, Verlässlichkeit und Augenmaß. Eine gute Aufsichtsbehörde erkennt die Realität vor Ort – und plant ihre Maßnahmen mit Blick auf deren Auswirkungen. Niemand stellt die Notwendigkeit von Kontrollen infrage. Doch deren Wirkung hängt auch davon ab, wie sie wahrgenommen werden. Behörden sind gut beraten, bei der Auswahl ihrer Prüfzeitpunkte nicht nur auf Terminkalender, sondern auch auf das Empfinden der Betroffenen zu achten.
Ein sensibler Umgang mit betrieblichen Realitäten ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Zeichen von Respekt und Professionalität. Apotheken leisten Tag für Tag einen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit – sie verdienen eine Aufsicht, die nicht nur kontrolliert, sondern auch versteht.
Adexa warnt vor Symbolpolitik: Apothekenteams brauchen konkrete Verbesserungen
Die Apothekengewerkschaft Adexa fordert angesichts des neuen Koalitionsvertrags von Union und SPD konkrete Schritte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in öffentlichen Apotheken. Zwar sei es ein wichtiges Signal, dass Apotheken erstmals ein eigenes Kapitel im Koalitionspapier erhalten haben, doch mahnt die Gewerkschaft, dass der politische Wille nun auch in praktische Maßnahmen münden müsse. Für Adexa-Bundesvorstand Andreas May steht fest: Die Menschen, die in Apotheken arbeiten, müssten bei allen Reformüberlegungen im Zentrum stehen.
Der Koalitionsvertrag hebt die Bedeutung der Apotheken für die flächendeckende Gesundheitsversorgung hervor und kündigt an, die Strukturen für Präventionsleistungen in Vor-Ort-Apotheken ausbauen zu wollen. Zudem wird das Ziel formuliert, die sogenannte Compliance – also die Therapietreue von Patientinnen und Patienten – zu verbessern, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Aus Sicht der Adexa ist dieser Ansatz grundsätzlich zu begrüßen. Die Apotheken seien bereit, neue Aufgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung zu übernehmen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen realistisch ausgestaltet würden.
Kritisch bewertet die Gewerkschaft, dass im Koalitionspapier zwar von mehr Wertschätzung und Attraktivität für Gesundheitsberufe die Rede ist, aber keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung benannt werden. Besonders drängend sei etwa die Novellierung der Approbationsordnung sowie eine Reform der Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten. Noch immer müssten viele PTA-Schülerinnen und -Schüler Schulgeld bezahlen und erhielten keine Ausbildungsvergütung – ein Zustand, den Adexa als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet.
Auch die Frage der gerechten Vergütung des pharmazeutischen Nachwuchses bleibe ungeklärt. Angesichts steigender Anforderungen und eines wachsenden Aufgabenprofils der Apotheken sei es nicht hinnehmbar, dass beruflicher Einsatz nicht angemessen entlohnt werde. Die Gewerkschaft verweist auf den zunehmenden Arbeitsdruck in den Betrieben, etwa durch Digitalisierung, zusätzliche Dienstleistungen und Personalmangel.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, eine bedarfsgerechte und bezahlbare Gesundheitsversorgung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Nach Ansicht der Adexa kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn Apothekenteams als tragende Säule des Systems nicht nur inhaltlich gestärkt, sondern auch strukturell besser unterstützt werden. Dazu gehöre ein kontinuierlicher Austausch mit den Beschäftigten über notwendige Anpassungen der Arbeitsbedingungen.
Die Adexa zeigt sich dialogbereit und will konstruktiv an Lösungen mitarbeiten. Die Botschaft der Gewerkschaft ist klar: Apotheken können mehr leisten – aber nur dann, wenn die Arbeitsrealität ihrer Teams als zentrale Voraussetzung politischer Entscheidungen anerkannt wird.
Die Anerkennung der Apotheken im Koalitionsvertrag mag ein Fortschritt sein – ein Durchbruch ist sie nicht. Politisches Lob allein füllt keine Lücken in den Personalschlüsseln, gleicht keine Ausbildungsungerechtigkeiten aus und lindert keinen Arbeitsdruck hinter dem HV-Tisch. Was jetzt zählt, sind belastbare Zusagen. Die Politik muss liefern: mit klaren Regelungen zur Ausbildungsvergütung, mit Investitionen in die Nachwuchsförderung und mit einem realistischen Blick auf die Arbeitswirklichkeit in den Apotheken. Nur so lässt sich die Apotheke der Zukunft gestalten – als Ort der Versorgung, aber auch als attraktiver Arbeitsplatz.
Digital, aber defizitär: Die ePA startet mit Systemfehlern
Mit dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April beginnt in Deutschland ein neues Kapitel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ziel: eine einrichtungsübergreifende Dokumentation von Gesundheitsdaten, die Versorgungsqualität verbessern, Bürokratie abbauen und Patientensouveränität stärken soll. Doch der tatsächliche Zustand der ePA weckt Zweifel daran, ob hier wirklich ein Quantensprung gelungen ist – oder vielmehr ein weiteres Kapitel halbfertiger IT-Projekte aufgeschlagen wird.
Künftig sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten – es sei denn, sie widersprechen explizit. Dieses sogenannte Opt-out-Verfahren wurde eingeführt, um die bislang extrem niedrige Nutzungsrate zu steigern: Laut Zahlen der gematik hatten bis Ende 2024 nur rund ein Prozent der Versicherten eine ePA aktiv genutzt. Dabei war der Nutzen theoretisch groß: Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Röntgenbilder und Impfungen sollten zentral gespeichert und für behandelnde Ärztinnen und Ärzte zugänglich gemacht werden – mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten. Doch bislang ist davon kaum etwas in der Praxis angekommen.
Vielerorts fehlt die technische Anbindung der Leistungserbringer. Kliniken, Praxen und Apotheken klagen über instabile Telematikinfrastruktur, mangelnden Support und unklare Zuständigkeiten. Auch Softwareanbieter hinken bei der Integration hinterher. Von einer funktionierenden, intuitiven Anwendung für Patienten ganz zu schweigen – die Apps der Krankenkassen unterscheiden sich deutlich in Qualität und Bedienbarkeit. Und auch die Möglichkeit, gezielt Zugriffsrechte zu vergeben, wird erst mit späteren Updates vollständig umgesetzt.
Die Einführung der ePA wirkt daher weniger wie ein Durchbruch, sondern eher wie ein Feldversuch unter Echtbedingungen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt den Rollout dennoch als überfällig und alternativlos. Die elektronische Akte sei "eine zentrale Voraussetzung für moderne Medizin", so der SPD-Politiker. Die flächendeckende Nutzung soll unter anderem auch die Grundlage für das geplante Forschungsdatenzentrum bilden, das anonymisierte Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke bereitstellen soll.
Doch der Zeitdruck, mit dem das Projekt nun durchgesetzt wird, sorgt für Irritationen. Ärzteverbände und Datenschützer warnen vor technischen Pannen und unklarer Verantwortlichkeit. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte bereits 2023, dass zentrale Funktionen wie die granulare Rechtevergabe für Datenzugriffe noch nicht einsatzbereit seien – ein zentraler Punkt beim Schutz sensibler Gesundheitsdaten.
Auch aus dem Apothekenbereich kommt Zurückhaltung. Viele Betriebe fühlen sich erneut als Testlabor für unausgereifte IT-Strukturen, auf deren Probleme sie oft ohne Vorwarnung stoßen. Schon die Einführung des E-Rezepts hatte massive Anlaufschwierigkeiten gezeigt – bis hin zu wirtschaftlichen Schäden durch fehlende oder fehlerhafte Rezeptdaten.
Ob die ePA nun tatsächlich eine nachhaltige Verbesserung bringt oder nur ein weiteres Stück Stückwerk digitaler Symbolpolitik bleibt, wird sich erst zeigen müssen. Fest steht: Der Start zum 29. April ist eher ein Versuchsbetrieb als ein Meilenstein.
Was als großer Schritt in Richtung digitaler Gesundheitsversorgung angekündigt wurde, wirkt in der Realität wie ein Update ohne Change-Log: Die elektronische Patientenakte startet – aber niemand weiß so recht, worauf man sich dabei eigentlich einlässt. Der politische Wille, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, ist zwar zu begrüßen. Doch es drängt sich der Eindruck auf, dass hier weniger solide Digitalarchitektur entstanden ist, als vielmehr ein instabiles Bauwerk auf sandigem Fundament.
Schon die Einführung per Opt-out-Verfahren wirft grundsätzliche Fragen auf: Wenn Bürgerinnen und Bürger ein digitales Instrument nicht freiwillig nutzen, ist es dann wirklich sinnvoll, ihnen dieses aufzuzwingen? Der Zwangscharakter wirkt umso problematischer, wenn die Anwendung selbst nicht überzeugt – weder in Funktionalität noch in Benutzerfreundlichkeit. Wer die digitale Teilhabe fördern will, muss Vertrauen aufbauen, nicht Druck ausüben.
Zudem offenbaren sich Parallelen zu anderen Großprojekten deutscher IT-Geschichte: lange Planungszeiten, technisch überholte Lösungen bei Einführung, und eine Infrastruktur, die mehr Probleme schafft als löst. Die gematik und ihre Partner haben es bislang nicht geschafft, die ePA als wirklich nützliches Werkzeug zu etablieren. Stattdessen droht sie zum digitalen Archiv mit unübersichtlicher Zugriffssteuerung zu verkommen – ein glorifizierter PDF-Friedhof, wie Kritiker spotten.
Auch die Verknüpfung mit geplanten Forschungsdatenbanken ist hochsensibel. Wenn Patientendaten für Forschung verwendet werden sollen, ist ein Maximum an Transparenz, Sicherheit und Einwilligung notwendig. Doch genau diese Aspekte wurden bislang kaum überzeugend kommuniziert. Wer die Zustimmung der Bevölkerung für solch ein Vorhaben will, muss nicht nur technisch sauber liefern – sondern auch politisch ehrlich und datenschutzrechtlich unanfechtbar agieren.
Letztlich steht die ePA exemplarisch für ein grundlegendes Dilemma der deutschen Gesundheitspolitik: der Anspruch ist groß, die Umsetzung oft halbgar. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen braucht keine Placebo-Innovationen, sondern robuste Lösungen, die in der Versorgungsrealität bestehen. Es reicht nicht, ein System digital zu nennen – es muss auch digital funktionieren. Andernfalls ist der Vertrauensverlust größer als der erhoffte Fortschritt.
Langjährige Osteraktion einer Apotheke bringt Kinder in Bewegung – Gemeinschaftspflege jenseits des Alltagsbetriebs
In Werdau hat sich eine jährlich stattfindende Osteraktion einer ortsansässigen Apotheke zu einem festen Bestandteil des lokalen Miteinanders entwickelt. Seit über zwanzig Jahren werden in der Woche vor Ostern Hunderte von bunt gefüllten Geschenktüten in der Umgebung der Apotheke versteckt, die von Kindern aus der Region gesucht werden. An dem Projekt beteiligen sich zahlreiche Kindertageseinrichtungen, die teils weite Wege auf sich nehmen, um mit den Kindern an der Aktion teilzunehmen.
Die Idee zur Aktion entstand ursprünglich im kleinen Rahmen. Was einst mit wenigen Kindern begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einer aufwendigen und organisatorisch anspruchsvollen Unternehmung entwickelt. Bereits kurz nach den Weihnachtsfeiertagen beginnt das Apothekenteam mit der Planung und Vorbereitung. Über mehrere Wochen hinweg werden kleine Geschenke beschafft, zusammengestellt und in österlich gestaltete Beutel verpackt. Bis zu 600 Tüten entstehen auf diese Weise, was nicht nur logistischen Aufwand bedeutet, sondern auch ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität erfordert, da die Aufgaben in den regulären Arbeitsalltag integriert werden müssen.
Die Verstecke befinden sich nicht innerhalb der Apothekenräume, sondern in einer überdachten Passage neben dem Gebäude, die den Zugang zu einem benachbarten Ärztehaus bildet. Diese architektonische Besonderheit bietet Schutz vor Wind und Wetter und ermöglicht es, die Aktion auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen ohne Beeinträchtigung durchzuführen.
Während der Woche vor Ostern besuchen Gruppen aus Kindertagesstätten und Horten die Apotheke, oft begleitet von Erzieherinnen, Erziehern oder Familienangehörigen. Einige Einrichtungen legen dabei Wegstrecken von bis zu einem Kilometer zurück. Vor Ort gestalten die Kinder ihre Teilnahme mit kleinen Aufführungen – sie tragen Gedichte vor, singen Lieder oder bedanken sich auf andere kreative Weise für die Einladung zur Ostersuche.
Die Aktion ist nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden und versteht sich ausdrücklich als niedrigschwelliges Angebot. Eine Anmeldung oder Registrierung ist in der Regel nicht notwendig. Vielmehr wird auf die bestehenden sozialen Kontakte und die langjährige Zusammenarbeit mit regionalen Einrichtungen zurückgegriffen.
Auch in diesem Jahr wurde die Aktion wie geplant durchgeführt. Aus Sicht des Apothekenteams steht dabei nicht die öffentliche Aufmerksamkeit im Vordergrund, sondern der Wunsch, einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt vor Ort zu leisten. Gerade in einer Zeit, in der viele Kinder nur noch eingeschränkt an gemeinschaftlichen Erlebnissen teilnehmen können, soll das Suchen nach Ostertüten nicht nur Freude bereiten, sondern auch Bewegung, Begegnung und soziale Erfahrung ermöglichen.
Was in Werdau über Jahre gewachsen ist, stellt ein bemerkenswertes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement im lokalen Raum dar. Es geht bei dieser Osteraktion nicht um symbolische Gesten oder um das Zurschaustellen sozialer Verantwortung, sondern um kontinuierliche, stille Arbeit für eine Idee: Kindern ein positives Erlebnis zu ermöglichen, das ohne materielle Interessen und unabhängig von wirtschaftlicher Verwertbarkeit gestaltet wird.
Die Aktion ist ein Ausdruck von gelebter Gemeinwohlorientierung. Sie basiert auf persönlichem Einsatz und Durchhaltevermögen – Eigenschaften, die im gesellschaftlichen Diskurs oft in den Hintergrund treten. Die kontinuierliche Durchführung über mehr als zwei Jahrzehnte spricht für ein tiefes Verständnis von Verantwortung, das sich nicht in kurzfristigen PR-Maßnahmen erschöpft, sondern im Alltag konkret wird.
In einem gesellschaftlichen Umfeld, in dem viele soziale Angebote unter strukturellem Druck stehen, entfaltet ein solches Projekt besondere Wirkung. Es gibt Kindern Gelegenheit zur Bewegung, zum Gemeinschaftserlebnis und zur Begegnung mit anderen Menschen außerhalb des digitalen Raums. Darüber hinaus stärkt es auch die Verbindung zwischen Einrichtungen, Familien und lokaler Infrastruktur.
Nicht zuletzt erinnert die Aktion daran, welche Rolle Apotheken als niederschwellige, vertrauenswürdige Orte in der Nachbarschaft einnehmen können – nicht nur in ihrer Funktion als Gesundheitsdienstleister, sondern auch als stille, aber tragende Säulen des sozialen Gefüges. Die Osteraktion ist ein Beispiel dafür, dass Verantwortung vor Ort beginnt – mit Tüten voller Kleinigkeiten, aber großer Wirkung.
Haarausfall als Krankheitsbild: Wenn der Körper das Haar verliert
Haarausfall betrifft Millionen Menschen weltweit und stellt für viele Betroffene nicht nur ein kosmetisches, sondern auch ein psychisch belastendes Gesundheitsproblem dar. Die Ursachen sind komplex und reichen von hormonellen Dysbalancen über autoimmune Reaktionen bis hin zu entzündlichen Prozessen oder Medikamentenwirkungen. Trotz der Vielzahl unterschiedlicher Auslöser steht der medizinischen Praxis bislang nur eine begrenzte Zahl evidenzbasierter Behandlungsoptionen zur Verfügung.
Der menschliche Haarzyklus verläuft in drei Phasen: der Anagenphase, in der das Haar wächst, der Katagenphase als Übergang, und der Telogenphase, in der das Haar ausfällt. Täglich verliert ein gesunder Mensch etwa 50 bis 100 Kopfhaare. Erst wenn deutlich mehr Haare ausfallen oder kahle Stellen sichtbar werden, liegt ein pathologischer Zustand vor – medizinisch als Alopezie bezeichnet.
Alopezie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Arten von Haarverlust. Unterschieden werden reversible, nicht vernarbende Formen wie das telogene Effluvium, das durch Stress oder Stoffwechselveränderungen ausgelöst werden kann, sowie irreversible, vernarbende Varianten, etwa bei chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen. Eine besondere Form stellt die androgenetische Alopezie dar. Sie basiert auf einer genetisch bedingten Überempfindlichkeit der Haarfollikel gegenüber Dihydrotestosteron. Diese Form ist bei Männern weit verbreitet, tritt aber auch bei Frauen auf.
Daneben ist die Alopecia areata als autoimmunvermittelte Form bekannt. Hier greift das Immunsystem fälschlicherweise die Haarfollikel an. Der Verlauf reicht von vereinzelten kreisrunden kahlen Stellen bis hin zum kompletten Verlust der Körperbehaarung. Neue Therapieansätze setzen auf Januskinase-Inhibitoren, die das überaktive Immunsystem modulieren sollen. Zwar zeigen diese Wirkstoffe vielversprechende Ergebnisse, müssen aber langfristig eingenommen werden, um einen Rückfall zu verhindern.
Auch Medikamente können Alopezien auslösen. Zytostatika stören etwa die Zellteilung in den Haarwurzeln und führen zum anagenen Effluvium. Weitere Auslöser finden sich in modernen Immuntherapien und Biologika. Hierzu zählen etwa TNF-α-Hemmer oder bestimmte monoklonale Antikörper, bei denen in Studien ein Zusammenhang mit Haarverlust festgestellt wurde.
Vermehrt greifen Betroffene zu freiverkäuflichen Präparaten und Naturprodukten, die eine Verbesserung des Haarwachstums versprechen. Für viele dieser Mittel fehlen jedoch belastbare Studien. Nur in Einzelfällen, etwa bei Koffein-haltigen Produkten, existieren experimentelle Hinweise auf eine Wirkung im Haarfollikel. Insgesamt mangelt es an therapeutischer Klarheit und standardisierten Behandlungsleitlinien.
In der Praxis erschwert die Vielfalt der Erscheinungsformen und Auslöser eine eindeutige Diagnose. Neben einer klinischen Untersuchung sind oftmals ergänzende Labortests nötig, um etwa Eisenmangel oder hormonelle Störungen als Ursache auszuschließen. Auch psychosomatische Ursachen wie die Trichotillomanie, bei der sich Betroffene zwanghaft Haare ausreißen, müssen differenzialdiagnostisch berücksichtigt werden.
Die zunehmende Bedeutung des Haarausfalls als medizinisches Thema zeigt sich auch in der Forschung. Der Leidensdruck der Betroffenen ist erheblich. Viele empfinden den Haarverlust als Verlust der Identität, was sich nicht selten in sozialem Rückzug und psychischer Belastung äußert. Dennoch bleibt die Versorgungslage lückenhaft. Der therapeutische Fortschritt hinkt dem Bedarf hinterher.
Der Umgang mit Haarausfall erfordert ein Umdenken. Während in der öffentlichen Wahrnehmung häufig kosmetische Motive im Vordergrund stehen, wird die medizinische Dimension dieses Symptoms unterschätzt. Haarausfall ist oft ein Zeichen innerer Erkrankungen, die früh erkannt und gezielt behandelt werden müssen. Die Forschung schreitet voran, doch viele Therapieformen stecken noch in den Anfängen oder werden ohne ausreichende Evidenz propagiert. Ein realistischeres Erwartungsmanagement bei Betroffenen, mehr interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Diagnostik und ein stärkerer Fokus auf psychosoziale Unterstützung wären dringend erforderlich. Haarverlust ist kein rein ästhetisches Problem – sondern ein medizinisches Anliegen mit ernstzunehmender Tragweite.
Mit Temperaturtaktik zum präzise gegarten Ei
Die Zubereitung eines Frühstückseis scheint auf den ersten Blick banal, stellt jedoch aufgrund der unterschiedlichen thermischen Eigenschaften von Eiweiß und Eigelb eine technische Herausforderung dar. Während das Eiweiß Temperaturen um 85 Grad Celsius benötigt, um vollständig zu stocken, bleibt das Eigelb bei etwa 65 Grad Celsius cremig. Ein Forscherteam der Universität Neapel hat nun eine Methode vorgestellt, die auf einem systematischen Temperaturwechsel basiert und ohne Trennung von Dotter und Eiweiß auskommt.
Im Zentrum steht ein Konzept, das die Forschenden als „periodisches Garen“ bezeichnen. Dabei wird ein rohes Hühnerei in seiner Schale abwechselnd in zwei Wasserbäder gelegt – eines mit 100 Grad heißem und eines mit 30 Grad warmem Wasser. Alle zwei Minuten wird zwischen den beiden Gefäßen gewechselt. Die gesamte Prozedur dauert 32 Minuten. Ziel ist es, die Temperaturen innerhalb des Eis gezielt so zu beeinflussen, dass das Eigelb eine konstante Temperatur von rund 67 Grad Celsius erreicht, während das Eiweiß einem zyklischen Temperaturverlauf zwischen 35 und 100 Grad Celsius ausgesetzt wird.
Die Methode wurde zunächst mithilfe strömungsmechanischer Simulationen entwickelt und später experimentell validiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sich auf diese Weise ein Ei mit gleichmäßig gegartem Eigelb und Eiweiß herstellen lässt, ohne dass eine der beiden Komponenten übergart oder untergart bleibt. Im Vergleich zu weich- oder hartgekochten Eiern sowie Sous-vide-Zubereitungen weist das periodisch gegarte Ei eine andere Texturstruktur auf. Das Eigelb bleibt weich, das Eiweiß zeigt eine mittlere Festigkeit ohne die für klassische Kochmethoden typischen Randschichtunterschiede.
Auch chemische Parameter wurden untersucht. Die Analyse ergab einen erhöhten Gehalt an Polyphenolen im Vergleich zu konventionell gegarten Eiern. Die Substanzen sind unter anderem für ihre antioxidativen Eigenschaften bekannt. Ob dies auf die gleichmäßige Temperaturverteilung oder auf kürzere Hochtemperaturphasen zurückzuführen ist, bleibt Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Die Forschenden sehen über die Anwendung beim Eierkochen hinaus mögliche Einsatzbereiche in der gezielten Temperaturführung bei Lebensmitteln oder anderen sensiblen Materialien, etwa bei der kontrollierten Aushärtung oder Stoffmodifikation. Der Ansatz zeigt, wie gezielte thermische Prozesse auch bei alltäglichen Produkten neue Effekte erzielen können.
Die Vorstellung, ein Frühstücksei im Zwei-Minuten-Takt zwischen zwei Wasserbädern zu bewegen, klingt zunächst wenig alltagstauglich. Dennoch verweist der Forschungsansatz auf eine oft übersehene Komplexität alltäglicher Kochprozesse. Das Ei, in seiner scheinbaren Einfachheit, stellt eine besondere Herausforderung dar: Zwei Bestandteile, die gleichzeitig gegart werden sollen, aber unterschiedliche thermische Bedingungen benötigen.
Der methodische Zugang der Forschenden unterscheidet sich deutlich von pragmatischen Küchentechniken. Anstatt einen Mittelweg zu wählen oder die Komponenten zu trennen, wird der Temperaturverlauf gezielt modelliert und umgesetzt. Das ist kein Beitrag zur Haushaltspraxis, sondern ein Versuch, physikalische Prinzipien auf ein konkretes, kulinarisches Objekt anzuwenden – mit dem Ziel maximaler Präzision.
Bemerkenswert ist, dass diese Form des Garens nicht nur zu einem gleichmäßigen Ergebnis führt, sondern auch Unterschiede im Nährstoffprofil erkennen lässt. Ob und wie sich diese Erkenntnisse auf andere Lebensmittel übertragen lassen, bleibt offen. Klar ist jedoch: Die Methode stellt den Anspruch infrage, dass traditionelle Verfahren immer ausreichend sind. Sie zeigt, dass selbst ein vermeintlich simples Produkt wie ein gekochtes Ei durch systematische Analyse optimiert werden kann – nicht aus Prestige, sondern aus wissenschaftlichem Interesse am Zusammenspiel von Temperatur, Struktur und chemischer Stabilität.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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