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  • 11.04.2025 – Apotheken-News: Kühlgutverluste gefährden Apothekenbetrieb
    11.04.2025 – Apotheken-News: Kühlgutverluste gefährden Apothekenbetrieb
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein technischer Defekt, ein Stromausfall in der Nacht oder schlicht ein menschlicher Fehler – und schon sind wertvolle Medikamente im ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Kühlgutverluste gefährden Apothekenbetrieb

 

Fehlende Technik, lückenhafte Dokumentation und Versicherungslücken bedrohen Versorgung und Betrieb

Ein technischer Defekt, ein Stromausfall in der Nacht oder schlicht ein menschlicher Fehler – und schon sind wertvolle Medikamente im Kühlschrank unbrauchbar. Kühlgutverluste zählen zu den teuersten und zugleich am meisten unterschätzten Risiken im Apothekenbetrieb. Wer hier nicht konsequent vorsorgt und absichert, riskiert nicht nur hohe Vermögensschäden, sondern auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen und Versorgungsengpässe. Der Bericht zeigt, warum Standardversicherungen oft nicht ausreichen, welche Fallstricke im Alltag lauern und weshalb eine gezielte Kühlgut-Absicherung für Apotheken zur Pflicht werden sollte.


Die Lagerung temperatursensibler Arzneimittel ist ein elementarer Bestandteil der pharmazeutischen Versorgung – und gleichzeitig ein Bereich, der in vielen Apotheken mit erheblichen strukturellen Schwächen behaftet ist. Impfstoffe, Biologika, Insuline oder hormonelle Präparate müssen durchgehend in einem stabilen Temperaturbereich gelagert werden. Bereits kurzzeitige Abweichungen über oder unter den vorgeschriebenen 2 bis 8 Grad Celsius können ihre Wirksamkeit beeinträchtigen und die Abgabe rechtlich verbieten. In der Praxis führen selbst wenige Stunden unkontrollierter Temperaturveränderung zu einem vollständigen Wertverlust. Doch trotz dieser eindeutigen Gefahrenlage fehlt es in zahlreichen Apotheken an geeigneten technischen Sicherungen, standardisierten Abläufen und angemessenem Versicherungsschutz.

Der wirtschaftliche Schaden durch Kühlgutverluste ist erheblich. Eine einzelne Kühleinheit kann schnell Medikamente im Wert von 10.000 bis 30.000 Euro enthalten – in größeren Apotheken oder bei Heimversorgungsaufträgen sind es deutlich höhere Summen. Kommt es zu einem Kühlkettenbruch infolge eines Stromausfalls, eines defekten Thermostats oder einer unbemerkt offenen Tür, sind die betroffenen Präparate nicht mehr verkehrsfähig. Ihre Entsorgung ist verpflichtend, eine Weitergabe wäre ein Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben und kann schwerwiegende aufsichtsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Doch nicht nur der Verlust der Ware wiegt schwer. Auch Folgekosten für die Ersatzbeschaffung, organisatorische Ausfälle und Reputationsverluste gegenüber Patientinnen und Patienten oder kooperierenden Arztpraxen können die Existenz eines Betriebs gefährden.

Ein Kernproblem liegt in der unzureichenden Absicherung solcher Szenarien. Viele Apotheken verlassen sich auf allgemeine Inhaltsversicherungen, die zwar Sachschäden durch Einbruch, Feuer oder Leitungswasser abdecken, aber bei Kühlgutverlusten infolge technischer Mängel oder Stromausfällen häufig nicht greifen. Schäden durch schleichende Temperaturveränderungen – die häufigste Ursache in der Praxis – sind in vielen Standardverträgen ausgeschlossen oder an enge Bedingungen geknüpft. Insbesondere der Nachweis lückenloser Temperaturdokumentationen, funktionierender Alarmketten und regelmäßiger Wartungsintervalle wird im Schadenfall zur Voraussetzung für eine Entschädigung. Fehlen diese, bleibt die Apotheke trotz Police auf dem finanziellen Schaden sitzen.

Die technische Ausstattung in Apotheken ist in diesem Zusammenhang entscheidend. Während moderne Kühlsysteme über digitale Temperaturerfassung mit Echtzeitüberwachung, Cloud-Speicher und automatischen Alarmen verfügen, sind in vielen Betrieben noch Geräte im Einsatz, die auf manuelle Kontrolle angewiesen sind. Die Temperaturdokumentation erfolgt dort per Hand – teils unvollständig, teils nachträglich, teils durch überlastetes Personal. Im Fall einer Kontrolle oder eines Versicherungsschadens reichen diese Aufzeichnungen in der Regel nicht aus. Hinzu kommt, dass in der täglichen Arbeitsroutine oftmals keine klar definierten Zuständigkeiten für das Temperaturmonitoring existieren. Verantwortung wird stillschweigend auf das Team verteilt – ohne Schulung, ohne klare Prozesse.

Auch bei der Wahl der Versicherungssumme bestehen oft Fehlkalkulationen. Viele Apotheken unterschätzen den tatsächlichen Warenwert im Kühllager. Besonders in Zeiten erhöhter Bevorratung, etwa im Rahmen von Impfkampagnen, pandemiebedingter Lagerhaltung oder saisonalen Spitzenzeiten, steigt das Risiko einer Unterversicherung. Wird der Lagerwert nicht regelmäßig überprüft und der Police angepasst, erfolgt im Schadensfall nur eine anteilige Regulierung – selbst wenn der Versicherungsfall formal anerkannt wird.

Neben der ökonomischen Tragweite rückt auch die rechtliche Verantwortung immer stärker in den Fokus. Apothekenleiter tragen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung. Sie können sich nicht auf Delegation oder Unwissenheit berufen. Kommt es infolge unsachgemäßer Kühlung zur Abgabe eines unwirksamen Medikaments und dadurch zu einem Gesundheitsschaden bei einem Patienten, drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Auch aufsichtsrechtlich können unzureichend gesicherte Kühlbereiche zur Beanstandung oder zur zeitweiligen Schließung der Apotheke führen – mit weiteren wirtschaftlichen Folgen.

Trotz dieser Situation fehlt es bislang an einheitlichen technischen Standards oder verbindlichen Vorgaben durch die Standesvertretungen. Weder Kammern noch Gesetzgeber stellen konkrete Anforderungen an digitale Temperaturüberwachung oder Alarmfunktionen. Förderprogramme zur technischen Aufrüstung sind nicht vorhanden. Die Betriebe sind gezwungen, eigenverantwortlich zu investieren und Risiken individuell zu bewerten – in einem Umfeld, das zunehmend komplexer und zugleich ökonomisch belastender wird.

Insgesamt zeigt sich: Die Gefahr von Kühlgutverlusten ist real, regelmäßig, existenzbedrohend – und in vielen Apotheken strukturell nicht beherrscht. Die Anforderungen an Technik, Organisation, Dokumentation und Absicherung steigen – doch eine flächendeckende Antwort bleibt bislang aus.


Kommentar:

Die Sicherheit von Arzneimitteln beginnt nicht mit der Abgabe, sondern mit der Lagerung. Kühlpflichtige Präparate sind nicht nur empfindlich, sie sind ein betriebswirtschaftliches Risiko – täglich, leise, oft unbeobachtet. Die Vorstellung, dass ein Kühlschrank „schon funktionieren wird“, ist längst überholt. Apotheken, die hier keine strategischen Entscheidungen treffen, setzen nicht nur ihre Waren, sondern ihre Versorgungssicherheit und Glaubwürdigkeit aufs Spiel.

Dass Kühlgutverluste nicht zur Ausnahme, sondern zur betrieblichen Realität gehören, wird in vielen Apotheken unterschätzt. Dabei geht es nicht um spektakuläre Großschäden, sondern um stille Verluste, die sich addieren – wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich. Besonders problematisch ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Auf der einen Seite steht die Pflicht zu lückenloser Sicherung und Dokumentation, auf der anderen Seite ein Apothekenalltag, der unter Zeit-, Personal- und Finanzdruck steht.

Die Versicherungswirtschaft reagiert mit klaren Anforderungen: Nur wer digital dokumentiert, Alarmketten nachweisen und Wartung belegen kann, erhält im Schadenfall Unterstützung. Diese Bedingungen sind keine Schikane – sie sind Ausdruck eines realistischen Risikoprofils. Doch viele Apotheken betreiben Risikomanagement auf Papier, nicht in der Praxis. Der Gedanke, dass eine Versicherung ohne betriebliches Sicherheitskonzept greift, ist trügerisch.

Auch politisch besteht Handlungsbedarf. In einer Zeit, in der Apotheken zunehmend systemrelevante Aufgaben übernehmen, etwa in Impfkampagnen, bei Krisen oder in der Heimversorgung, darf die technische Absicherung nicht dem Zufall überlassen bleiben. Der Gesetzgeber muss Rahmen schaffen, die Klarheit, Sicherheit und Unterstützung bieten – sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht. Dazu gehören Mindeststandards, finanzielle Anreize und verbindliche Schulungsangebote.

Es ist an der Zeit, Kühlgut als das zu betrachten, was es ist: ein kritischer Betriebsbereich mit hohem Schadenpotenzial – und ein Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit apothekerlicher Versorgung. Wer diese Verantwortung nicht erkennt und absichert, gefährdet mehr als den Warenwert. Er gefährdet Vertrauen, Sicherheit und das Fundament des eigenen Betriebs.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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