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  • 30.03.2025 – Apotheken-News: Kühlgutverluste verursachen hohe Schäden – viele Apotheken ohne wirksamen Schutz
    30.03.2025 – Apotheken-News: Kühlgutverluste verursachen hohe Schäden – viele Apotheken ohne wirksamen Schutz
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Temperaturempfindliche Arzneimittel wie Impfstoffe oder Biologika erfordern eine lückenlose Kühlung – und stellen Apotheken vor eine o...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Kühlgutverluste verursachen hohe Schäden – viele Apotheken ohne wirksamen Schutz

 

Technikversagen, fehlende Nachweise und unzureichende Versicherungen gefährden Betrieb und Versorgungssicherheit

Temperaturempfindliche Arzneimittel wie Impfstoffe oder Biologika erfordern eine lückenlose Kühlung – und stellen Apotheken vor eine oft unterschätzte Herausforderung. Technische Defekte, Stromausfälle oder menschliche Fehler können innerhalb kürzester Zeit zu erheblichen Vermögensschäden führen. Doch viele Standardversicherungen greifen in solchen Fällen nicht oder nur eingeschränkt. Der Bericht zeigt, welche organisatorischen und technischen Vorkehrungen notwendig sind, warum eine branchenspezifische Kühlgut-Versicherung immer wichtiger wird und welche Risiken Apotheken ohne gezielte Absicherung eingehen.


Die Lagerung temperatursensibler Arzneimittel zählt zu den zentralen Sorgfaltspflichten im Apothekenbetrieb. Dabei geht es nicht allein um pharmazeutische Genauigkeit, sondern zunehmend auch um wirtschaftliche Resilienz. Kommt es zum Ausfall eines Kühlsystems, etwa durch Stromunterbrechung, technische Störung oder menschliches Versäumnis, kann ein Großteil der gelagerten Präparate unbrauchbar werden – mit unmittelbaren finanziellen Schäden. In Apotheken, die Impfstoffe, Biologika oder temperaturempfindliche Betäubungsmittel vorhalten, sind solche Verluste nicht selten mit Summen im vier- bis fünfstelligen Bereich verbunden.

Was dabei häufig übersehen wird: Standardversicherungen wie die Inhalts- oder Sachversicherung decken Kühlgutverluste in vielen Fällen nur unzureichend oder gar nicht ab. Insbesondere sogenannte schleichende Schäden, bei denen die Temperatur allmählich über den Toleranzbereich hinaus ansteigt, ohne dass ein externer Schaden wie Feuer oder Einbruch vorliegt, fallen häufig nicht unter den Versicherungsschutz. Die Konsequenz: Apotheken bleiben im Ernstfall auf dem entstandenen Schaden sitzen, wenn keine speziell auf diesen Risikobereich zugeschnittene Absicherung besteht.

Eine branchenspezifische Kühlgut-Versicherung, die genau diese Vermögensschäden abdeckt, ist vor diesem Hintergrund keine optionale Zusatzleistung, sondern ein notwendiges Instrument zur Sicherung der betrieblichen Stabilität. Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist jedoch, dass Apothekenbetreiber technische und organisatorische Anforderungen konsequent umsetzen. Dazu zählen digitale Temperaturüberwachung mit dokumentierten Alarmfunktionen, regelmäßige Wartungsnachweise der Kühleinheiten sowie geschultes Personal, das für die Kontrolle und Dokumentation verantwortlich ist. Fehlen diese Elemente, kann auch eine spezialisierte Versicherung im Schadenfall die Leistung verweigern.

Die Priorität dieser Absicherung ergibt sich aus der engen Verknüpfung zwischen Arzneimittelsicherheit, Betriebsfortführung und rechtlicher Verantwortung. Ein Kühlgutverlust ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Belastung, sondern kann auch zu ernsthaften Reputationsschäden führen – etwa, wenn versorgungsrelevante Präparate kurzfristig nicht mehr verfügbar sind. Zudem greifen arzneimittelrechtliche Regelungen streng durch: Lagertemperaturen müssen lückenlos dokumentiert werden, und bei einem Verdacht auf Unterbrechung der Kühlkette darf das betroffene Medikament nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Jeder Verstoß kann aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Besonders Apotheken mit Heimversorgung, hohem Impfstoffbestand oder umfassenden pharmazeutischen Dienstleistungen sind in hohem Maße darauf angewiesen, dass Kühlgut jederzeit verfügbar und wirtschaftlich abgesichert ist. Eine Versicherung, die diese Werte schützt, ist daher keine Randnotiz, sondern ein strategischer Bestandteil professioneller Apothekenführung. Ihre Relevanz nimmt zudem in Zeiten zunehmender Preissteigerungen, wachsender Lagerbestände und verschärfter Kontrollen durch Behörden weiter zu.


Kommentar:

Die Risiken rund um die Lagerung von Kühlgut werden in vielen Apotheken unterschätzt – oft solange, bis der Schaden eingetreten ist. Dann zeigt sich, wie trügerisch die Annahme war, man sei mit einer klassischen Versicherung bereits ausreichend geschützt. In Wahrheit ist der Verlust temperaturempfindlicher Präparate ein wirtschaftlich wie regulatorisch sensibles Szenario, das eine gezielte Absicherung erfordert. Dass in der Praxis häufig weder Versicherungssummen angepasst noch technische Anforderungen erfüllt sind, offenbart eine Schwachstelle, die den betrieblichen Fortbestand gefährden kann.

Eine branchenspezifische Kühlgut-Versicherung ist nicht bloß ein zusätzlicher Schutz, sondern ein notwendiger Baustein verantwortungsbewusster Betriebsführung. Ihre Wirksamkeit entfaltet sie jedoch nur dann, wenn sie eingebettet ist in ein funktionierendes Risikomanagementsystem. Wer auf Versicherungsleistungen hofft, ohne für ausreichende Dokumentation und Prävention zu sorgen, wird im Zweifel doppelt bestraft – mit einem realen Vermögensschaden und dem Ausfall der Versicherung.

Dass die Priorität dieser Absicherung vielfach noch unterschätzt wird, ist bedenklich. In einem Berufsfeld, das höchste Sorgfaltspflicht verlangt, sollte auch die Absicherung existenzbedrohender Schäden zum Standard gehören. Gerade in Zeiten wachsender regulatorischer Komplexität und wirtschaftlicher Unsicherheit kann ein einziger Kühlgutverlust ausreichen, um eine Apotheke in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen. Deshalb ist es höchste Zeit, dieses Risiko nicht länger als Betriebsnebenkosten zu betrachten, sondern als strategisches Sicherheitsinstrument. Wer Verantwortung für Arzneimittel übernimmt, muss auch Verantwortung für deren Absicherung tragen – ökonomisch, organisatorisch und rechtlich.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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