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  • 27.03.2025 – Apotheken-News: Haftungsfalle Medizinprodukte – Apotheken zwischen Versorgungspflicht und juristischem Risiko
    27.03.2025 – Apotheken-News: Haftungsfalle Medizinprodukte – Apotheken zwischen Versorgungspflicht und juristischem Risiko
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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Haftungsfalle Medizinprodukte – Apotheken zwischen Versorgungspflicht und juristischem Risiko

 

Warum der Umgang mit Medizinprodukten für Apotheken zur Haftungsfrage wird und welche regulatorischen, technischen und versicherungsrechtlichen Aspekte dabei entscheidend sind

Medizinprodukte gehören zum Alltag in Apotheken – doch ihr Vertrieb und ihre Beratung bergen erhebliche juristische Risiken. Zwischen Produkthaftung, Digitalisierung und neuen regulatorischen Pflichten stehen Apotheken unter wachsendem Druck. Der Bericht beleuchtet detailliert, warum der Umgang mit Medizinprodukten zur Haftungsfalle werden kann, welche rechtlichen Grundlagen greifen, welche Versicherungen unverzichtbar sind – und warum ein professionelles Risikomanagement heute zur unternehmerischen Pflicht gehört.


Medizinprodukte gehören längst zum festen Bestandteil des pharmazeutischen Alltags. Ob Blutdruckmessgeräte, Inhalationshilfen, Blutzuckermesssysteme oder digitale Gesundheitsanwendungen – Apotheken stellen täglich eine Vielzahl dieser Produkte bereit, beraten Kunden zur Anwendung und sind zentrale Anlaufstellen bei Fragen zur Funktion oder Handhabung. Doch der Vertrieb und die Beratung zu Medizinprodukten sind nicht ohne Risiko. Denn mit der zunehmenden Vielfalt und technischen Komplexität dieser Produkte wachsen auch die rechtlichen Anforderungen, denen sich Apotheken stellen müssen. Haftungsfragen treten verstärkt in den Vordergrund – und nicht selten mit existenziellen Folgen.

Im deutschen Recht bilden das Produkthaftungsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch die wesentlichen Grundlagen für die Beurteilung von Schadensfällen im Zusammenhang mit Medizinprodukten. Während das Produkthaftungsgesetz eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers regelt, tritt für Apotheken eine andere Problematik in den Fokus: die sogenannte mittelbare Produkthaftung, die sich aus ihrer Funktion als Vertreiber, Berater und in manchen Fällen sogar als Quasi-Hersteller ergibt. Kommt es bei einem Medizinprodukt zu einem Schaden – sei es durch fehlerhafte Anwendung, unzureichende Beratung oder nicht erkannte Mängel – können auch Apotheken haftbar gemacht werden. Diese Haftung greift nicht nur bei stationären Beratungen, sondern auch im Versandhandel und bei Online-Bestellungen, sofern die Apotheke für die Produktauswahl, -lagerung oder -weitergabe verantwortlich ist.

Besonders kritisch wird es, wenn die Apotheke nicht nur den Vertrieb übernimmt, sondern in die Einweisung und Beratung eingebunden ist. Fehler bei der Handhabung von Inhalationssystemen, Insulinpens oder digital gesteuerten Gesundheitsapps können zu ernsten gesundheitlichen Konsequenzen führen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Fachkenntnis des Apothekenpersonals und die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung. Wer ein Medizinprodukt empfiehlt oder erläutert, trägt nicht nur fachliche, sondern auch rechtliche Verantwortung. Zudem können fehlerhafte Lagerbedingungen – etwa bei temperaturempfindlichen Produkten – oder unerkannte Herstellermängel zu Schadenersatzansprüchen führen, selbst wenn die Apotheke nicht unmittelbar für den Defekt verantwortlich ist.

Eine zusätzliche Risikodimension ergibt sich durch die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen. Medizinprodukte mit App-Anbindung, vernetzte Messsysteme oder cloudbasierte Monitoring-Lösungen gewinnen an Bedeutung – und damit auch die potenziellen Gefahren durch Softwarefehler, Datenverluste oder Sicherheitslücken. Die Apotheke wird hier zur Schnittstelle zwischen Technik, Patient und Datenschutzrecht. Fehlerhafte Anwendungen oder Sicherheitsmängel in der eingesetzten Technik können ebenso zu einer Haftung führen wie der unzureichende Schutz sensibler Patientendaten. Ein falsch gespeicherter Blutzuckerwert, ein nicht angezeigter Alarm oder ein Datenleck kann im schlimmsten Fall lebensbedrohliche Folgen haben – mit entsprechenden juristischen und finanziellen Konsequenzen für die betroffene Apotheke.

Die Versicherungslandschaft hat auf diese Entwicklungen reagiert, doch der Schutz ist komplex. Standardisierte Betriebshaftpflichtversicherungen decken in der Regel allgemeine Risiken aus dem Tagesgeschäft ab. Sie reichen jedoch oft nicht aus, wenn es um spezifische Haftungsfragen im Zusammenhang mit Medizinprodukten geht. Insbesondere Apotheken mit einem breiten Sortiment an technischen und digitalen Produkten benötigen individuell abgestimmte Versicherungslösungen, die auch Produkthaftungsrisiken, Cybergefahren, Datenschutzverstöße und Beratungshaftung erfassen. Die Notwendigkeit zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes ist daher unbestritten. Wer versäumt, sich ausreichend abzusichern, riskiert nicht nur hohe Kosten im Schadensfall, sondern auch den Verlust der Betriebserlaubnis oder das Vertrauen der Kundschaft.

Die Kombination aus stationären, digitalen und logistischen Risiken stellt Apotheken vor große Herausforderungen. Hinzu kommen verschärfte gesetzliche Dokumentationspflichten, etwa nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, sowie neue Anforderungen durch die EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR). Diese verlangt unter anderem eine lückenlose Rückverfolgbarkeit, eine klare Kennzeichnung und die sorgfältige Schulung von Anwendern – was auch in Apotheken mit entsprechenden Prozessen und Schulungen abgebildet werden muss. Verstöße können nicht nur bußgeldbewehrt sein, sondern auch zivilrechtliche Haftungsfolgen nach sich ziehen.

Im Praxisalltag wird deutlich, dass viele Apotheken noch unzureichend vorbereitet sind. Die Komplexität der Anforderungen, die ständige Ausweitung des Produktspektrums und der zunehmende Zeitdruck im Beratungsgeschäft lassen wenig Raum für umfassende Risikoanalysen. Umso wichtiger ist ein professionelles Risikomanagement, das rechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Aspekte integriert. Die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Juristen und Versicherungsexperten wird zur strategischen Notwendigkeit.


Kommentar: Verantwortung ohne Netz ist keine Option

Der Umgang mit Medizinprodukten in Apotheken ist längst kein einfacher Verkaufsvorgang mehr, sondern ein anspruchsvoller Prozess mit vielschichtiger Verantwortung. Wer Produkte berät, einweist oder auch nur vertreibt, steht in der Pflicht, potenzielle Risiken zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Diese Verantwortung endet nicht mit dem Verlassen des Kunden aus der Offizin – sie reicht bis zum langfristigen gesundheitlichen Nutzen oder Schaden eines Produkts. Gerade im digitalen Zeitalter, in dem Medizinprodukte zunehmend technische Schnittstellen und datenbasierte Auswertungen beinhalten, wird die Apotheke unweigerlich Teil eines größeren Gesundheitsnetzwerks – mit allen juristischen und technischen Konsequenzen.

Es wäre jedoch ein Trugschluss, die Verantwortung allein durch technische Schulungen oder die Delegation an Softwarelösungen abfedern zu wollen. Vielmehr braucht es ein tiefes Bewusstsein für die eigene Rolle im Gesundheitswesen und die damit verbundenen Pflichten. Dieses Bewusstsein muss auch auf unternehmerischer Ebene verankert sein: Wer eine Apotheke betreibt, muss in der Lage sein, die spezifischen Risiken zu analysieren und gezielt abzusichern – nicht nur zum Schutz der eigenen Existenz, sondern auch im Interesse der Patienten.

Die immer wieder beobachtete Sorglosigkeit in Bezug auf produktspezifische Haftungsfragen oder den adäquaten Versicherungsschutz ist nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen klar formuliert, die Digitalisierung hat neue Risiken geschaffen, und die Gesellschaft erwartet zu Recht höchste Sicherheitsstandards. Es ist an den Apotheken, diesen Ansprüchen gerecht zu werden – mit Kompetenz, Transparenz und der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Denn Verantwortung ohne Absicherung ist keine Option. Und ein Haftungsfall ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist nicht nur ein wirtschaftliches Risiko – er kann zur Existenzbedrohung werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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