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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Ein gefälschtes Rezept für das teure Krebsmedikament Xtandi wurde in einer hannoverschen Apotheke rechtzeitig erkannt – ein kleiner Formfehler rettete vor großem Schaden. Der Fall zeigt, wie professionell Betrüger mittlerweile vorgehen und welche wirtschaftlichen Risiken Apotheken durch Rezeptfälschungen tragen. Warum systematische Vorsorge, rechtlicher Schutz und betriebliche Wachsamkeit heute unverzichtbar sind.
In einer hannoverschen Apotheke wurde kürzlich ein gefälschtes Rezept für das hochpreisige Arzneimittel Xtandi entdeckt. Der Vorfall verdeutlicht einmal mehr die wachsende Gefahr professionell gefälschter Verordnungen, die gezielt auf teure Arzneimittel abzielen. In diesem Fall konnte der Betrugsversuch durch die genaue Prüfung einer aufmerksamen Mitarbeiterin verhindert werden. Auffällig war lediglich ein kleiner formaler Fehler im Rezept – ein Detail, das im stressigen Apothekenalltag leicht übersehen werden kann.
Xtandi, ein Arzneimittel zur Behandlung von metastasiertem Prostatakarzinom, gehört mit einem Listenpreis im vierstelligen Bereich zu den sogenannten Hochpreisern. Gerade diese Medikamente stehen immer häufiger im Visier organisierter Tätergruppen. Die Täter gehen meist systematisch vor: Sie nutzen reale Rezeptformulare, verwenden glaubhaft wirkende Arztstempel, korrekte Patientendaten und oft auch echte Betriebsnummern. Die Fälschungen sind derart professionell gestaltet, dass sie sich teilweise nur mit forensischen Mitteln sicher identifizieren lassen.
Für Apotheken stellen solche Fälle ein erhebliches Risiko dar. Wird ein Rezept eingelöst, das sich im Nachhinein als Fälschung herausstellt, ist die Apotheke mit dem Problem allein gelassen. Sie bleibt in der Regel nicht nur auf dem Warenwert sitzen, sondern wird von der Krankenkasse auch retaxiert, da die Grundlage für die Abrechnung fehlt. Der wirtschaftliche Schaden kann im Einzelfall erheblich sein – vor allem, wenn mehrere Packungen abgegeben wurden oder die Charge nicht mehr zurückgegeben werden kann.
Darüber hinaus drohen bei systematischem Betrug auch rechtliche Fallstricke: Wenn Apotheken beispielsweise nicht alle Prüfpflichten eingehalten haben oder die Fälschung aufgrund nachweisbarer Nachlässigkeit übersehen wurde, kann dies Konsequenzen für die Haftung oder sogar die Betriebserlaubnis haben.
In der Praxis bleibt den Apotheken nur wenig Handlungsspielraum. Sie müssen jedes Rezept im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Plausibilität prüfen – eine Aufgabe, die angesichts steigender Arbeitsbelastung, zunehmender Bürokratie und Personalmangels kaum leistbar ist. Dennoch sind sie rechtlich zur Sorgfalt verpflichtet.
Vor diesem Hintergrund rücken betriebliche Schutzmaßnahmen stärker in den Fokus. Dazu zählen interne Standards zur Rezeptprüfung, regelmäßige Schulungen des Personals sowie technische Hilfsmittel wie Vergleichssoftware oder Musterkataloge. Zusätzlich nutzen viele Apotheken spezielle Versicherungen, um sich gegen Vermögensschäden durch Retaxationen oder Betrugsfälle abzusichern.
Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell ein einzelner Moment der Unachtsamkeit zu einem wirtschaftlichen Schaden führen kann. Gleichzeitig beweist er, dass Prävention funktioniert – wenn Aufmerksamkeit, Wissen und Prozesse zusammenwirken.
Der Vorfall in Hannover ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines wachsenden Problems, das sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft hat: Rezeptfälschungen sind längst nicht mehr die Ausnahme, sondern fester Bestandteil der Bedrohungslage im Apothekenbetrieb.
Dabei fällt auf, dass die Täter immer professioneller agieren. Während früher schlecht kopierte oder händisch manipulierte Verordnungen auffielen, sind es heute hochpräzise Nachbildungen, die selbst erfahrene Apothekenteams nur mit Mühe entlarven können. Die Übergänge zwischen Echtheit und Täuschung verschwimmen.
Besorgniserregend ist zudem, dass Apotheken mit den Konsequenzen solcher Betrugsfälle häufig allein bleiben. Das Risiko liegt nahezu vollständig beim Betrieb. Die Regelungen zur Retaxation durch Krankenkassen greifen auch bei gutgläubiger Einlösung eines gefälschten Rezepts – eine faktische Beweislastumkehr zulasten der Apotheke.
Damit entsteht ein systemisches Ungleichgewicht. Apotheken sind verpflichtet, für die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu sorgen, werden aber gleichzeitig für Täuschungen haftbar gemacht, auf die sie nur begrenzt Einfluss nehmen können. Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung nach effizienteren Prüfwerkzeugen und klareren rechtlichen Leitplanken nicht überzogen, sondern notwendig.
Auch politisch bedarf es einer Auseinandersetzung mit dem Thema. Die aktuelle Gesundheitspolitik fokussiert stark auf Digitalisierung und Strukturveränderungen – doch der Schutz vor wirtschaftlichem Betrug im Alltag bleibt zu oft unberücksichtigt. Die flächendeckende Arzneimittelversorgung steht und fällt mit der wirtschaftlichen Stabilität der Apotheken.
Versicherungen und technische Prüfmittel können helfen, das Schadensrisiko abzufedern. Doch letztlich braucht es ein Bewusstsein für die tatsächliche Belastungssituation vor Ort – und ein Umfeld, das Betrug nicht allein als Einzelfallproblem, sondern als systemische Herausforderung ernst nimmt. Der Fall aus Hannover sollte deshalb auch als Warnsignal verstanden werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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