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  • 19.03.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken unter Druck, Stada-Börsengang gestoppt, Vogelgrippe breitet sich aus
    19.03.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken unter Druck, Stada-Börsengang gestoppt, Vogelgrippe breitet sich aus
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken unter Druck, Stada-Börsengang gestoppt, Vogelgrippe breitet sich aus

 

Retax-Risiken, strengere Arzneivorschriften und wirtschaftliche Unsicherheiten fordern Apotheken heraus, während neue Erkenntnisse zu Emulgatoren und die Ausbreitung von H5N1 besorgniserregend sind

Apotheken stehen zunehmend unter Druck: Gefälschte Rezepte bergen finanzielle Risiken, weshalb Retax-Versicherungen als Absicherung an Bedeutung gewinnen. In Österreich sorgt die Abschaffung der Nullretaxierung für Entlastung, während Stada seinen Börsengang aufgrund der unsicheren Marktlage verschiebt. Apotheken fordern bessere Bedingungen für Impfungen, doch bürokratische und wirtschaftliche Hürden bremsen das Angebot aus. Medizinisch rücken die Risiken von Amitriptylin in den Fokus, während Atropin-Augentropfen künftig strengere Lichtschutzvorgaben erfüllen müssen. Auch in der Ernährungsforschung gibt es neue Erkenntnisse: Bestimmte Emulgatoren könnten bei Morbus Crohn entzündliche Reaktionen verstärken. Gleichzeitig breitet sich die Vogelgrippe H5N1 in den USA unkontrolliert aus und betrifft neben Wildvögeln auch Rinderherden. Doch es gibt auch Positives: In Sachsen erhalten Schüler bei der „Woche der offenen Unternehmen“ spannende Einblicke in den Apothekenalltag.

 

Sicherung gegen Betrug: Die Notwendigkeit von Retax-Versicherungen in Apotheken

Angesichts des zunehmenden Risikos gefälschter Rezepte stehen Apothekenbetreiber vor erheblichen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Bedrohung durch Betrugsfälle erfordert ein durchdachtes Risikomanagement, um finanzielle Einbußen zu minimieren. In diesem Kontext spielt die Retax-Versicherung eine entscheidende Rolle. Diese Versicherungsform schützt Apotheken vor Vermögensschäden, die durch die Rückforderung von Medikamentenkosten seitens der Krankenkassen entstehen können, insbesondere wenn gefälschte Rezepte involviert sind.

Die Priorität einer Retax-Versicherung sollte für jede Apotheke hoch sein. Sie bietet einen finanziellen Schutzschild gegen die Nullretaxationen, die aufkommen, wenn Rezepte nachträglich als ungültig eingestuft werden. Darüber hinaus sollten Apothekenbetreiber auch in präventive Maßnahmen investieren, wie fortlaufende Schulungen ihres Personals zur Erkennung gefälschter Rezepte. Die Implementierung von technologischen Lösungen, die die Echtheit von Verordnungen überprüfen, kann ebenfalls dazu beitragen, das Risiko zu senken.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern von den Apotheken eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen, was im Falle von Retaxationen als Beweismittel dient. Die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und anderen beteiligten Institutionen muss verstärkt werden, um die Prozesse transparent und effizient zu gestalten und so die finanzielle Belastung durch Betrugsfälle zu reduzieren.

Die steigende Zahl gefälschter Rezepte zeigt deutlich, dass Apotheken nicht nur medizinische, sondern auch finanzielle Frontlinien sind. Die Investition in eine Retax-Versicherung ist daher nicht nur eine finanzielle Entscheidung, sondern auch ein zentraler Baustein im Risikomanagement jeder Apotheke. Solange das Problem der Rezeptfälschung besteht, ist es unerlässlich, dass Apotheken durch geeignete Versicherungen abgesichert sind. Dies gewährleistet nicht nur die wirtschaftliche Stabilität, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden in die pharmazeutische Versorgung. In einem Umfeld, das zunehmend von finanziellen Risiken geprägt ist, kann eine Retax-Versicherung den Unterschied zwischen einem geschäftlichen Rückschlag und einem ruinösen Verlust bedeuten.

  

Österreich kippt Nullretaxierung – Apotheken erhalten finanzielle Entlastung

In Österreich wird die umstrittene Nullretaxierung wieder abgeschafft. Nach wochenlangen Diskussionen zwischen der Österreichischen Apothekerkammer (ÖAK) und den Sozialversicherungsträgern konnte eine Einigung erzielt werden, die Apotheken vor vollständigen Vergütungsausfällen bewahrt. Stattdessen wird künftig eine Teilretaxierung eingeführt, die finanzielle Verluste begrenzen soll.

Die Nullretaxierung war ursprünglich eingeführt worden, um eine strengere Einhaltung des Erstattungskodex zu gewährleisten. Apotheken sollten bevorzugt Medikamente aus der offiziellen Erstattungsliste abgeben, während importierte Präparate nur dann zulässig waren, wenn ihr Preis nicht über dem des Originalpräparats lag. Diese Regelung führte jedoch zu erheblichen Problemen. Die Sozialversicherung hatte die Maßnahme ohne vorherige Absprache mit der ÖAK umgesetzt, was in der Praxis für erhebliche Unsicherheiten sorgte.

Besonders problematisch war die Tatsache, dass Apotheken häufig wegen geringfügiger Preisabweichungen von nur wenigen Cent vollständig auf ihre Erstattung verzichten mussten. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen summierten sich in kurzer Zeit auf das Zehnfache der sonst üblichen Retaxationsbeträge. Zudem stellte die Verpflichtung, die Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels nachzuweisen, einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar. Da sich Medikamentenpreise zum Monatswechsel ändern können, erschwerte dies zudem die Lagerhaltung.

Nach anhaltenden Protesten aus der Apothekerschaft wurde nun eine Lösung gefunden. Die Sozialversicherungsträger und die ÖAK einigten sich darauf, die Nullretaxierung abzuschaffen und stattdessen eine Teilretaxierung mit einem Schwellenwert einzuführen. Für Preisabweichungen bis zu drei Euro wird es künftig keine Abzüge mehr geben. Zudem wird die Definition der Nichtverfügbarkeit präzisiert: Ein Medikament gilt als nicht lieferfähig, wenn es bis zum nächsten Morgen oder vor Feiertagen am selben Tag nicht beschafft werden kann. Die Nachweispflicht soll bis Ende 2025 auf eine Bestätigung durch einen einzigen Lieferanten reduziert werden.

Langfristig ist eine Digitalisierung der Abrechnungssysteme geplant. Bis Januar 2026 sollen Verfügbarkeitsdaten automatisch mit den Abrechnungsunterlagen übermittelt werden, um den Verwaltungsaufwand für Apotheken weiter zu senken.

Die neuen Regelungen sollen bereits im Mai in Kraft treten. Die Apothekerschaft zeigt sich erleichtert über die Entscheidung, warnt jedoch vor weiteren regulatorischen Eingriffen, die den wirtschaftlichen Druck auf Apotheken zusätzlich erhöhen könnten.

Die Abschaffung der Nullretaxierung ist ein längst überfälliger Schritt. Die ursprüngliche Regelung hatte nicht nur für Apotheken, sondern letztlich auch für die Patienten erhebliche Nachteile mit sich gebracht. Wenn Apotheken gezwungen werden, sich an starre Erstattungslisten zu halten und dabei keinerlei Flexibilität im Umgang mit der Verfügbarkeit von Medikamenten haben, dann leiden darunter nicht nur die Betriebe selbst, sondern auch die Versorgungsqualität.

Dass die Sozialversicherung die Regelung ohne Absprache mit der Apothekerkammer eingeführt hatte, war ein Fehler mit weitreichenden Folgen. Die Apotheken wurden mit einem bürokratischen Mehraufwand konfrontiert, der in keiner Weise verhältnismäßig war. Preisabweichungen von wenigen Cent führten plötzlich zu massiven finanziellen Verlusten, während gleichzeitig die Nachweispflichten eine realitätsferne Bürokratie förderten.

Mit der nun gefundenen Lösung wurde zumindest eine pragmatische Korrektur vorgenommen. Die Einführung eines Schwellenwerts von drei Euro sorgt für eine gewisse Entlastung, auch wenn sie das Grundproblem nicht vollständig beseitigt. Langfristig wird es darauf ankommen, die Digitalisierung so voranzutreiben, dass sich Apotheken nicht mehr mit unnötigen administrativen Hürden beschäftigen müssen.

Die Politik wäre gut beraten, bei künftigen Reformen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu entscheiden. Eine funktionierende Arzneimittelversorgung erfordert praktikable Lösungen und keine Maßnahmen, die in der Praxis mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.

  

Stada verschiebt Börsengang aufgrund von Marktunsicherheiten

Der geplante Börsengang des deutschen Pharmakonzerns Stada wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies gab das Unternehmen bekannt, nachdem Beratungen mit den beteiligten Banken zu dem Schluss kamen, dass die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und Turbulenzen am Aktienmarkt einen ungünstigen Zeitpunkt für das Listing darstellen.

Die Entscheidung fiel am Montagnachmittag, kurz bevor Stada seine Absicht zur Börsennotierung offiziell bekannt machen wollte. Laut Insidern haben die Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven, die das Unternehmen seit 2017 besitzen, die Empfehlungen ihrer Berater berücksichtigt. Diese rieten aufgrund der unsicheren Marktlage von einem kurzfristigen Börsengang ab.

Stada, bekannt für seine Generika und Spezialpharmazeutika, hat unter der Führung der Investoren und des CEOs Peter Goldschmidt eine expansive Wachstumsstrategie verfolgt. Diese umfasste eine Reihe von Akquisitionen, die das Unternehmen in neue Marktsegmente führten und seinen Umsatz deutlich steigerten. Für das Jahr 2023 verzeichnete Stada einen Umsatzanstieg um 14 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro, während das Ebitda um 19 Prozent auf 802 Millionen Euro stieg, bereinigt um das Russland-Geschäft, das bisher wesentlich zum Umsatz beitrug.

Das Festhalten an den Geschäftsaktivitäten in Russland, trotz des Kriegs in der Ukraine, wurde von Stada mit der Notwendigkeit der medizinischen Versorgung der Bevölkerung begründet. Diese Entscheidung war allerdings auch ein Kritikpunkt, der möglicherweise die Verkaufspläne des Unternehmens beeinträchtigte, da einige potenzielle Investoren Zurückhaltung übten.

Die Entscheidung von Stada, den Börsengang zu verschieben, spiegelt eine kluge und vorsichtige Strategie wider. In einer Zeit, in der die Märkte von geopolitischen Unsicherheiten stark beeinflusst werden, ist es für Unternehmen entscheidend, das Timing ihrer Finanzaktivitäten sorgfältig zu wählen. Stada zeigt damit, dass das Management nicht nur auf kurzfristige Gewinne aus ist, sondern auch das langfristige Wohl des Unternehmens und seiner Stakeholder im Blick hat.

Diese Vorsicht ist besonders für ein Unternehmen wie Stada angebracht, das durch eine aggressive Expansionsstrategie und hohe Schuldenaufnahme eine fragile Finanzstruktur aufweist. Ein fehlgeschlagener Börsengang unter ungünstigen Marktbedingungen könnte das Unternehmen in eine prekäre Lage bringen. Insofern ist das Abwarten eine vernünftige Entscheidung, die zeigt, dass Stada die Marktbedingungen ernst nimmt und gewillt ist, strategisch geduldig zu agieren. Dies könnte auf lange Sicht die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in das Unternehmen stärken, indem es demonstriert, dass verantwortungsvolle Unternehmensführung und eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie die Leitprinzipien sind.

 

Apotheken fordern bessere Bedingungen für Impfungen – Wirtschaftliche Hindernisse bremsen Angebot aus

Das Impfen in Apotheken könnte eine wichtige Säule zur Erhöhung der Impfquoten und Verbesserung der Gesundheitsversorgung sein. Doch Apothekenvertreter warnen, dass das Modell unter den aktuellen Bedingungen kaum tragfähig ist. Neben einer unzureichenden Vergütung und bürokratischen Hürden behindert auch die begrenzte Zulassung von Impfstoffen die Etablierung des Angebots.

Bisher dürfen Apotheken nur gegen Grippe impfen, obwohl sie über die notwendige Infrastruktur verfügen, um auch andere Totimpfstoffe zu verabreichen. Vertreter der Branche fordern daher eine Erweiterung der zugelassenen Impfstoffe, um das Potenzial voll auszuschöpfen. „Es gibt eine hohe Akzeptanz für das Impfen in Apotheken, doch die politischen Rahmenbedingungen setzen uns wirtschaftlich enge Grenzen“, kritisieren Apothekerverbände. Die zusätzlichen Schulungen des Personals, die Lagerung der Impfstoffe und die Dokumentationspflichten führten zu einem erheblichen Mehraufwand, der sich mit der derzeitigen Vergütung kaum refinanzieren lasse.

Zudem bleibt unklar, inwieweit Apotheken auf Dauer in die Impfstrategie eingebunden werden. Während in Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder Kanada Apotheken fest in die Impfversorgung integriert sind, bleibt das Modell in Deutschland auf wenige ausgewählte Impfungen und Testphasen beschränkt. Dies verhindert eine langfristige Planungssicherheit und schreckt viele Apotheken davon ab, sich in größerem Umfang an Impfprogrammen zu beteiligen.

Die Krankenkassen verweisen hingegen auf die Notwendigkeit, wirtschaftliche Aspekte sorgfältig abzuwägen. Die Kosten für eine Ausweitung des Angebots müssten in Relation zum Nutzen stehen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an niederschwelligen Impfangeboten, insbesondere in ländlichen Regionen, in denen Arztpraxen schwer erreichbar sind oder lange Wartezeiten bestehen. Eine Reform der bestehenden Regelungen könnte daher nicht nur die Impfbereitschaft der Bevölkerung steigern, sondern auch das Gesundheitswesen insgesamt entlasten.

Für Apotheken bleibt die Unsicherheit bestehen. Ohne eine faire Vergütung und eine Ausweitung des Impfangebots bleibt das Impfen für viele Betriebe eine Dienstleistung mit hohen Kosten und wenig Ertrag. Wie sich die Politik in dieser Frage positioniert, dürfte darüber entscheiden, ob Apotheken in Zukunft eine stärkere Rolle in der Impfversorgung übernehmen oder ob das Modell weiter an Attraktivität verliert.

Das Potenzial von Apotheken als Impfstationen wird in Deutschland noch immer nicht voll ausgeschöpft. Während die Politik mehr Impfungen fordert, werden Apotheken mit wirtschaftlichen und regulatorischen Hürden konfrontiert, die eine langfristige Umsetzung erschweren.

Die aktuelle Vergütung deckt nicht den Aufwand, den Apotheken betreiben müssen, um Impfungen anzubieten. Von der Schulung der Mitarbeiter über die Anschaffung und Lagerung der Impfstoffe bis hin zur Bürokratie – der wirtschaftliche Ertrag steht in keinem Verhältnis zur investierten Zeit und den entstehenden Kosten. Apotheken können keine Gesundheitsleistungen anbieten, die sich langfristig nicht tragen.

Besonders fragwürdig ist die Einschränkung auf Grippeimpfungen. Totimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten könnten ebenso von Apotheken verabreicht werden und Impflücken schließen. Länder wie Frankreich und Großbritannien machen vor, wie Apotheken effektiv in die Impfstrategie integriert werden können. Doch während in anderen Staaten klare gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden, gibt es in Deutschland noch immer keine langfristige Perspektive für Apotheken in der Impfversorgung.

Die politischen Entscheidungsträger müssen sich fragen, was sie eigentlich wollen: Einerseits sollen Impfquoten steigen, andererseits werden Apotheken, die dazu beitragen könnten, durch starre Vergütungsmodelle und bürokratische Vorgaben ausgebremst. Ohne eine Anpassung der Rahmenbedingungen werden viele Apotheken das Impfangebot nicht weiter ausbauen können – mit der Folge, dass die Gesundheitsversorgung an Flexibilität und Effizienz verliert. Es wäre an der Zeit, das Potenzial der Apotheken nicht nur zu erkennen, sondern es auch zu nutzen.

 

Amitriptylin: Ein kritischer Blick auf lebensbedrohliche Nebenwirkungen

Amitriptylin, ein trizyklisches Antidepressivum, das in der Behandlung von Major Depressionen, neuropathischen Schmerzen und als präventive Maßnahme gegen chronische Kopfschmerzen und Migräne eingesetzt wird, steht erneut im Fokus der medizinischen Fachwelt. Trotz seiner bewährten Wirksamkeit, die auf der Hemmung der Neurotransmitter-Wiederaufnahme basiert, haben jüngste Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen Anlass zu ernsthafter Besorgnis gegeben.

Das besondere Augenmerk liegt dabei auf dem DRESS-Syndrom (Drug Rash with Eosinophilia and Systemic Symptoms), einer potenziell tödlichen Reaktion, die bei einigen Patienten auftritt. Charakterisiert durch Symptome wie Hautausschlag, Fieber, Eosinophilie und systemische Entzündungen, manifestiert sich das Syndrom meist mehrere Wochen nach Therapiebeginn. Die Diagnose des DRESS-Syndroms ist kompliziert und erfordert oft eine umfassende medizinische Evaluation, was die Behandlung der betroffenen Patienten verlangsamen kann.

In Reaktion auf diese bedenklichen Entwicklungen hat der Pharmakovigilanz-Ausschuss der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) eine Erweiterung der Fach- und Gebrauchsinformationen um Warnhinweise zum DRESS-Syndrom beschlossen. Diese Entscheidung, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Februar gefasst wurde, zielt darauf ab, das Bewusstsein und die Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung von Amitriptylin zu erhöhen.

Die Neubewertung der Risiken von Amitriptylin stellt eine wichtige Erinnerung dar, dass auch lang etablierte Medikamente kontinuierlich auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen. Für medizinisches Fachpersonal und Patienten ist es entscheidend, die Anzeichen und Symptome ernster Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiken bei der Verschreibung von Medikamenten und fordert eine ständige Aktualisierung der medizinischen Richtlinien und Patienteninformationen.

Die jüngsten Entwicklungen rund um Amitriptylin werfen ein Schlaglicht auf eine der großen Herausforderungen in der Pharmakologie: die Balance zwischen Wirksamkeit und Sicherheit. Während Amitriptylin vielen Menschen hilft, ihr Leiden zu lindern, mahnen die Fälle des DRESS-Syndroms zur Vorsicht. Es ist eine heikle Aufgabe, die richtigen Informationen zur richtigen Zeit bereitzustellen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Beteiligten – von Ärzten bis zu Patienten – über die potenziellen Risiken aufgeklärt sind und entsprechend handeln können. Dieser Fall sollte als Weckruf dienen, stets wachsam zu bleiben und die Sicherheit der Patienten in den Vordergrund zu stellen.

 

Neue Vorschriften für Atropin-Augentropfen: Strengere Anforderungen an den Lichtschutz

Die Herstellung und Lagerung von Atropin-Augentropfen unterliegen neuen Vorgaben. Der Deutsche Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) hat die Vorschriften überarbeitet, um die Stabilität der Augentropfen zu gewährleisten. Besonders im Fokus steht der Schutz vor Licht, der für in Kunststoffflaschen abgefüllte Lösungen verpflichtend vorgeschrieben wurde.

Atropin-Augentropfen werden in der Augenheilkunde sowohl zur Pupillenerweiterung als auch zur Verzögerung der Myopie-Entwicklung eingesetzt. Während hochdosierte Lösungen von 1 Prozent eine deutliche Mydriasis bewirken und beispielsweise vor augenärztlichen Untersuchungen verwendet werden, zeigt eine Konzentration von 0,01 Prozent eine vorbeugende Wirkung gegen das Fortschreiten der Kurzsichtigkeit. Diese niedriger dosierten Tropfen werden üblicherweise vor dem Schlafengehen ins Auge geträufelt.

Die Herstellung erfolgt nach den Rezepturvorgaben des DAC/NRF. Die Lösungen enthalten Atropinsulfat als Wirkstoff sowie Thiomersal, Borsäure und Wasser für Injektionszwecke. Um eine optimale Haltbarkeit sicherzustellen, wurde der vorgeschriebene Lichtschutz für Atropinsulfat-Augentropfen nun in der DAC/NRF-Fassung 2024/2 präzisiert.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Verpackungsmaterialien. Augentropfenflaschen aus Braunglas bieten einen natürlichen Lichtschutz, während Polyethylenflaschen lichtdurchlässig sind. DAC/NRF schreibt daher vor, dass Augentropfen in Kunststoffflaschen entweder in einer lichtgeschützten Umverpackung aufbewahrt oder unter geeigneten Bedingungen gelagert werden müssen.

Die neuen Vorgaben basieren auf der bekannten Lichtempfindlichkeit von Atropinsulfat in wässriger Lösung. Bereits die Monographie des Arzneibuchs weist auf die Notwendigkeit eines konsequenten Lichtschutzes hin. Apotheken müssen die neuen Anforderungen bei der Herstellung und Abgabe der Rezepturen beachten, um die pharmazeutische Qualität der Augentropfen sicherzustellen.

Die Haltbarkeit der Augentropfen beträgt weiterhin vier Wochen nach Anbruch, während ungeöffnete Behältnisse bis zu einem Jahr unter den vorgeschriebenen Lagerbedingungen aufbewahrt werden können. Die Änderungen im DAC/NRF dienen dazu, die Wirksamkeit und Stabilität der Augentropfen zu gewährleisten und einen einheitlichen Umgang mit lichtempfindlichen Rezepturen sicherzustellen.

Die Anpassung der DAC/NRF-Vorgaben ist eine konsequente Reaktion auf die bekannten Stabilitätsrisiken lichtempfindlicher Wirkstoffe. Dass Atropinsulfat vor Licht geschützt gelagert werden muss, ist längst bekannt. Die nun festgelegten Maßnahmen für Kunststoffflaschen sorgen für eine einheitliche Regelung und erhöhen die Sicherheit in der Herstellung und Abgabe.

Dennoch stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung in Apotheken. Während Braunglasflaschen den Lichtschutz von Natur aus gewährleisten, erfordert die Nutzung von Polyethylenflaschen zusätzliche Maßnahmen, die logistischen und wirtschaftlichen Mehraufwand bedeuten. Eine konsequente Einhaltung der neuen Vorschriften ist jedoch unerlässlich, um die pharmazeutische Qualität sicherzustellen.

Auch Patientinnen und Patienten sollten über die Lichtempfindlichkeit der Augentropfen informiert werden. Eine sachgemäße Lagerung zu Hause ist entscheidend, um die Wirksamkeit der Lösung nicht zu beeinträchtigen. Hier sind Apotheken gefragt, die neuen Vorgaben nicht nur in der Herstellung, sondern auch in der Beratung konsequent umzusetzen.

 

Emulgatoren und Morbus Crohn: Neue Erkenntnisse zu entzündlichen Darmreaktionen

Emulgatoren sind aus der modernen Lebensmittelproduktion nicht wegzudenken. Sie sorgen für eine cremige Konsistenz, verlängern die Haltbarkeit und verhindern das Entmischen von Zutaten. Doch während sie technologische Vorteile bieten, gibt es wachsende Hinweise darauf, dass einige Emulgatoren die Darmgesundheit beeinträchtigen können. Besonders für Menschen mit Morbus Crohn könnten sie problematisch sein.

Wissenschaftler haben untersucht, inwieweit Emulgatoren chronische Entzündungen im Darm fördern. In einer aktuellen Studie wurden 154 Patienten mit Morbus Crohn in zwei Gruppen aufgeteilt. Während eine Gruppe emulgatorenhaltige Nahrungsmittel konsumierte, erhielt die andere ausschließlich emulgatorenfreie Lebensmittel. Über einen Zeitraum von acht Wochen wurden die Entzündungswerte der Teilnehmer überwacht. Die Ergebnisse zeigen: 47 der Patienten, die auf Emulgatoren verzichteten, erreichten eine Remission. In der Gruppe, die weiterhin Emulgatoren konsumierte, waren es lediglich 35.

Besonders im Verdacht stehen Carboxymethylcellulose (E466), Polysorbat 80 (E433) und Carrageen (E407). Diese Zusatzstoffe, die in vielen verarbeiteten Lebensmitteln enthalten sind, können die Darmflora verändern und die Schutzbarriere des Darms schwächen. Experten warnen, dass langfristiger Konsum die Darmgesundheit beeinträchtigen und Entzündungsprozesse begünstigen könnte.

Gesunde Menschen zeigen möglicherweise eine höhere Toleranz gegenüber diesen Zusatzstoffen. Für Menschen mit Morbus Crohn oder anderen entzündlichen Darmerkrankungen könnte jedoch der Verzicht auf Emulgatoren eine Möglichkeit sein, die Krankheitsaktivität zu reduzieren. Ernährungswissenschaftler empfehlen Betroffenen, verarbeitete Lebensmittel zu meiden und stattdessen auf natürliche Nahrungsmittel zu setzen.

Die Forschung zu den Auswirkungen von Emulgatoren ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch sprechen erste Ergebnisse dafür, dass bestimmte Zusatzstoffe in der Ernährung das Risiko für entzündliche Reaktionen im Darm erhöhen können. Ob künftig strengere Regulierungen für den Einsatz dieser Stoffe in Lebensmitteln erfolgen, bleibt abzuwarten.

Die Erkenntnisse über die negativen Auswirkungen von Emulgatoren werfen ein Schlaglicht auf die Qualität unserer Lebensmittel. Während die Industrie seit Jahrzehnten Zusatzstoffe einsetzt, um Konsistenz und Haltbarkeit zu verbessern, scheint der gesundheitliche Preis für manche Menschen hoch zu sein.

Gerade chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn nehmen in westlichen Ländern zu. Die Rolle der Ernährung wird dabei immer wieder diskutiert, doch erst allmählich zeigt sich, wie sehr verarbeitete Lebensmittel die Gesundheit beeinflussen können. Dass ein Verzicht auf Emulgatoren in einer Studie zu einer besseren Krankheitskontrolle geführt hat, sollte nicht ignoriert werden.

Doch welche Konsequenzen folgen aus diesen Erkenntnissen? Eine strikte Regulierung von Emulgatoren wird kurzfristig nicht erfolgen, da noch umfassendere Studien fehlen. Dennoch könnten sich Betroffene eigenverantwortlich mit ihrer Ernährung auseinandersetzen. Der Verzicht auf hochverarbeitete Lebensmittel ist nicht nur für Menschen mit Morbus Crohn eine Überlegung wert, sondern könnte auch allgemein zu einer besseren Darmgesundheit beitragen.

Die Forschung sollte sich nun intensiver mit der langfristigen Wirkung dieser Zusatzstoffe beschäftigen. Bis dahin bleibt Verbrauchern nur die Wahl, bewusst auf möglichst unverarbeitete Lebensmittel zu setzen.

 

Vogelgrippe in den USA: Unkontrollierte Ausbreitung und unklare Datenlage

Die Vogelgrippe H5N1 breitet sich in den USA weiter aus und zeigt ein besorgniserregendes Muster. Seit dem ersten Nachweis des Virus bei Milchkühen vor einem Jahr haben sich die Infektionen rasant verbreitet. Nach Angaben der US-Gesundheitsbehörde CDC sind mittlerweile über 12.500 Fälle bei Wildvögeln registriert. Zudem wurden landesweit mehr als 166 Millionen Nutzvögel getötet, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Doch auch in der Rinderhaltung nimmt die Zahl der Infektionen zu. Fast 1000 Herden in 17 Bundesstaaten sind betroffen, wobei die Übertragung vermutlich durch Wildvögel und kontaminierte Melkmaschinen erfolgt.

Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich. Während infizierte Rinder nicht gekeult werden müssen, erleiden Betriebe dennoch finanzielle Einbußen. Viele Tiere geben weniger Milch, was sich auf die Produktion auswirkt. Besonders drastisch zeigt sich die Lage im Geflügelsektor: Die massenhaften Keulungen haben die Preise für Eier und Hühnerfleisch in die Höhe getrieben, während es in vielen Supermärkten zu Lieferengpässen kommt.

Auch für den Menschen bleibt die Lage unübersichtlich. Bislang sind 70 Infektionen mit H5N1 bei Menschen nachgewiesen worden, darunter ein Todesfall. Offiziell gibt es keine Hinweise auf eine Übertragung von Mensch zu Mensch. Eine CDC-Studie deutet jedoch darauf hin, dass die Dunkelziffer höher sein könnte. In einer Untersuchung trugen drei von 150 getesteten Tierärzten Antikörper gegen das Virus – zwei von ihnen hatten nach eigenen Angaben keinen direkten Kontakt mit infizierten Tieren.

Trotz der unklaren Datenlage gibt es bislang keine umfassende Strategie zur Eindämmung des Virus. Während die vorherige Regierung Impfprogramme für Nutztiere in Erwägung zog, steht die aktuelle Gesundheitsbehörde dieser Maßnahme kritisch gegenüber. Experten warnen, dass eine unzureichende Überwachung und fehlende Maßnahmen die weitere Verbreitung des Virus begünstigen könnten.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht in der aktuellen Situation kein unmittelbares Pandemie-Risiko, betont jedoch die Notwendigkeit einer genauen Überwachung. Jede weitere Übertragung des Virus birgt die Gefahr von Mutationen, die die Infektiosität und Übertragbarkeit auf den Menschen verändern könnten. Zuletzt wurde in den USA eine neue Variante des Erregers bei Milchkühen entdeckt. Die langfristigen Folgen der derzeitigen Ausbreitung sind unklar, doch die steigende Zahl infizierter Tiere und unzureichende Gegenmaßnahmen lassen befürchten, dass das Problem weiter eskaliert.

Die Vogelgrippe H5N1 zeigt eindrucksvoll, wie verwundbar moderne Landwirtschafts- und Wirtschaftssysteme sind. Trotz jahrelanger Erfahrung mit zoonotischen Viren scheinen viele Lehren aus vergangenen Epidemien nicht konsequent umgesetzt worden zu sein. Die USA stehen vor einer wachsenden Krise, doch statt frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, wird der Ausbruch in Teilen ignoriert.

Besonders problematisch ist die unzureichende Datenlage. Wenn bereits bei wenigen Stichproben Hinweise auf eine höhere Dunkelziffer von Infektionen beim Menschen gefunden werden, stellt sich die Frage, wie viele unerkannt infizierte Personen es tatsächlich gibt. Auch die Tierhaltung ist weiterhin eine Schwachstelle. Die Massentötungen von Millionen Geflügelbetrieben zeigen, dass reaktive Maßnahmen zwar wirtschaftliche Verluste begrenzen sollen, aber langfristig keine nachhaltige Strategie darstellen.

Die Untätigkeit vieler Verantwortlicher könnte sich als schwerwiegender Fehler erweisen. Der weltweite Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die hohe Mobilität und die unkontrollierte Ausbreitung des Virus in Nutztierbeständen schaffen Bedingungen, die eine weitere Mutation des Erregers begünstigen. Wenn die USA nicht rasch handeln, droht ein noch größeres Problem – mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die öffentliche Gesundheit.

 

Einblick in die Apothekenwelt: Schüler lernen den Berufsalltag kennen

In Sachsen öffnet diese Woche die „Woche der offenen Unternehmen“ zahlreiche Türen für Jugendliche, die sich über verschiedene Berufsfelder informieren möchten. Auch einige Apotheken beteiligen sich an der Initiative, um Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten der pharmazeutischen Berufe zu geben.

In der Luther-Apotheke in Hainichen nehmen die Verantwortlichen diese Gelegenheit wahr, um Schülern den Arbeitsalltag in einer Apotheke näherzubringen. Insgesamt elf Führungen werden angeboten, bei denen jeweils bis zu fünf Jugendliche hinter die Kulissen blicken können. Dabei erfahren sie nicht nur, wie Medikamente gelagert, geprüft und abgegeben werden, sondern erhalten auch einen Eindruck von den Herausforderungen der pharmazeutischen Beratung und den technischen Abläufen im Hintergrund.

Die Berufsorientierung für junge Menschen ist für Apotheken von wachsender Bedeutung. Die Branche kämpft mit einem Nachwuchsmangel, insbesondere bei pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) und pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA). Veranstaltungen wie die „Woche der offenen Unternehmen“ sollen dazu beitragen, Jugendliche frühzeitig für die Berufe im Gesundheitswesen zu interessieren.

Ein Blick hinter die Kulissen einer Apotheke zeigt, dass die Tätigkeit weit über das bloße Herausgeben von Arzneimitteln hinausgeht. Neben pharmazeutischem Fachwissen sind Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit und Genauigkeit gefragt. Die Schüler lernen während der Führungen auch, welche Anforderungen die Ausbildung mit sich bringt und welche Perspektiven sich nach dem Abschluss bieten.

Die Apothekerkammern und Berufsverbände unterstützen solche Initiativen, um jungen Menschen die Bedeutung des pharmazeutischen Berufsfeldes näherzubringen. Ob solche Maßnahmen langfristig den Fachkräftemangel abmildern können, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass das Interesse an praxisnahen Einblicken groß ist – eine Chance für Apotheken, ihren potenziellen Nachwuchs direkt zu erreichen.

Die „Woche der offenen Unternehmen“ ist eine sinnvolle Möglichkeit, um jungen Menschen praxisnahe Berufserfahrungen zu ermöglichen. Apotheken, die sich an solchen Initiativen beteiligen, setzen ein wichtiges Zeichen: Sie zeigen Transparenz, Engagement und werben aktiv für Berufe, die in der Gesellschaft dringend gebraucht werden.

Die Realität des Fachkräftemangels in Apotheken ist jedoch nicht allein durch Berufsorientierungsprogramme zu lösen. Strukturelle Probleme wie unattraktive Arbeitsbedingungen, stagnierende Gehälter und hohe Belastung sorgen dafür, dass sich immer weniger junge Menschen für eine Ausbildung im pharmazeutischen Bereich entscheiden. Hier sind nicht nur die Apotheken selbst, sondern auch die Politik und Berufsverbände gefragt, um nachhaltige Lösungen zu schaffen.

Dennoch bleibt festzuhalten: Jede Initiative, die Schülern praxisnahe Einblicke ermöglicht, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wer sich frühzeitig für einen Beruf begeistert, bleibt der Branche möglicherweise langfristig erhalten. Apotheken, die sich dieser Aufgabe stellen, tragen dazu bei, die Zukunft ihres Berufsstandes aktiv mitzugestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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