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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Union und SPD haben ein neues Sondervermögen auf den Weg gebracht – ein Begriff, der suggeriert, der Staat verfüge über zusätzliche Mittel. Tatsächlich handelt es sich um neue Schulden außerhalb des regulären Haushalts. Was als Ausnahme gedacht war, wird zunehmend zum politischen Normalfall. Der Bericht beleuchtet, was hinter dem Begriff steckt, welche Risiken damit verbunden sind – und warum die Kritik wächst.
Union und SPD haben sich auf die Schaffung eines weiteren milliardenschweren Sondervermögens geeinigt – ein Begriff, der zunächst positiv und solide klingt, tatsächlich aber mit einer politischen Realität verknüpft ist, die zunehmend Kritik hervorruft. Denn bei sogenannten Sondervermögen handelt es sich keineswegs um angesparte finanzielle Mittel des Staates, sondern um zweckgebundene Kreditermächtigungen – also zusätzliche Schulden, die jenseits des regulären Haushaltsrahmens aufgenommen werden.
Ursprünglich wurde das Instrument der Sondervermögen im Grundgesetz als Ausnahme vorgesehen – etwa für Fälle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, in denen ein schnelles und flexibles Handeln notwendig ist. Doch in den letzten Jahren hat die Bundesregierung vermehrt auf dieses Mittel zurückgegriffen, um politische Großprojekte zu finanzieren, ohne die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse formal zu verletzen.
Das prominenteste Beispiel ist das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr, das 2022 im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen wurde. Es folgten weitere Fonds, etwa zur Stabilisierung der Energieversorgung, zur Abfederung der Corona-Folgen oder zur Förderung von Klimaschutz und Digitalisierung. Allein diese Sondervermögen summieren sich inzwischen auf mehrere hundert Milliarden Euro, teils mit Laufzeiten von Jahrzehnten.
Auch das nun vereinbarte Sondervermögen verfolgt ein Ziel, das auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint: Die Finanzierung dringend benötigter Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur, Bildung und Energie. Kritiker hingegen sehen darin eine schleichende Aushöhlung des Haushaltsrechts und eine bewusste Verschleierung der tatsächlichen Schuldenaufnahme. Sie warnen davor, dass durch solche Konstruktionen die Transparenz der öffentlichen Finanzen leidet und die Kontrolle durch das Parlament untergraben wird.
Besonders deutlich äußerte sich der Bundesrechnungshof, der bereits mehrfach monierte, dass die Auslagerung großer Finanzströme in Sondervermögen die Gesamtübersicht über die Finanzlage des Bundes erschwere. Auch in der politischen Debatte gibt es Unmut – sowohl in der Opposition als auch bei haushaltspolitisch sensiblen Stimmen innerhalb der Regierungsfraktionen. Die Befürchtung: Mit jeder weiteren Ausnahme verwischt die Grenze zwischen regulärer Haushaltsführung und Sonderschuldenpolitik.
Hinzu kommt, dass diese Schulden langfristig zu bedienen sind – auch wenn sie aktuell durch günstige Zinsen oder Rücklagen in den Sondertöpfen gestützt werden. Die Belastungen treffen künftige Haushalte und damit kommende Generationen. Damit stellt sich die grundlegende Frage, wie nachhaltig diese Form der Finanzierung tatsächlich ist und ob sie dem verfassungsrechtlichen Geist der Schuldenbremse gerecht wird.
Die Einigung auf das neue Sondervermögen wirft daher mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Sie zeigt aber auch den wachsenden Spagat, vor dem Politik in Zeiten multipler Krisen steht: Einerseits Investitionen nicht weiter aufschieben zu können, andererseits die finanzielle Solidität des Staates nicht zu gefährden. In dieser Gemengelage bleibt das Sondervermögen ein umstrittenes Werkzeug – notwendig, aber nicht unproblematisch.
Die wachsende Praxis, politische Großvorhaben über Sondervermögen zu finanzieren, ist Ausdruck einer tiefgreifenden Schieflage im finanzpolitischen Denken. Was einst als Ausnahmeinstrument zur Bewältigung von Krisen gedacht war, entwickelt sich immer mehr zu einem Normalfall. Die Bezeichnung „Sondervermögen“ ist dabei nicht nur irreführend, sondern geradezu vernebelnd. Denn in der öffentlichen Wahrnehmung suggeriert der Begriff ein vorhandenes Guthaben, obwohl es sich in Wahrheit um zusätzliche Schulden handelt, die unter einem wohlklingenden Etikett versteckt werden.
Diese Form der Politik droht, das Vertrauen in die finanzielle Redlichkeit staatlicher Haushaltsführung zu untergraben. Wenn Schulden nicht mehr als solche benannt werden, sondern durch sprachliche Konstrukte legitimiert werden, leidet die demokratische Debatte. Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, in welchem Umfang und zu welchem Zweck der Staat Schulden macht – und wer langfristig dafür aufkommt.
Zugleich zeigt die Diskussion, wie groß der Druck auf die Politik ist, Investitionen zu ermöglichen, ohne gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien zu verstoßen. Die Schuldenbremse mag in ihrer aktuellen Form unflexibel erscheinen, sie wurde aber genau mit dem Ziel eingeführt, haushaltspolitische Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit zu sichern. Die Umgehung über Sondervermögen konterkariert diesen Ansatz.
Politik sollte den Mut haben, offen über Prioritäten, Kürzungen und Steuerreformen zu sprechen, anstatt immer neue Sondertöpfe zu schaffen. Eine Reform der Schuldenbremse mag in bestimmten Punkten notwendig sein – sie muss aber parlamentarisch, verfassungskonform und ehrlich debattiert werden. Der derzeitige Weg über Schattenhaushalte ist finanzpolitisch bedenklich und demokratisch fragwürdig.
Letztlich stellt sich nicht nur die Frage, wie viel der Staat investieren kann – sondern auch, wie transparent, verantwortungsvoll und ehrlich er dies tut. Ein klarer Blick auf die Realität beginnt mit der richtigen Benennung: Sondervermögen sind Schulden. Wer diese Tatsache verdeckt, schwächt nicht nur das Vertrauen in die Finanzpolitik, sondern auch in die demokratische Legitimation staatlichen Handelns.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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