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  • 23.01.2025 – BGH: Mündliche Aufklärung bei Risiken Pflicht
    23.01.2025 – BGH: Mündliche Aufklärung bei Risiken Pflicht
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem richtungsweisenden Urteil die Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht bei medizini...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

BGH: Mündliche Aufklärung bei Risiken Pflicht

 

Schriftliche Bögen ersetzen kein persönliches Gespräch, urteilt der Bundesgerichtshof

Müssen Ärzte ihre Patienten vor einer Operation umfassend und persönlich aufklären? Der Bundesgerichtshof sagt eindeutig ja. Schriftliche Aufklärungsbögen allein genügen nicht, entschied das Gericht in einem richtungsweisenden Urteil. Der Fall eines Patienten, der nach einer Arthroskopie schwere Komplikationen erlitt, bringt neue Klarheit in die Rechte von Patienten und die Pflichten von Ärzten.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem richtungsweisenden Urteil die Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht bei medizinischen Eingriffen deutlich verschärft. In einem am 5. November 2024 gefällten Urteil (VI ZR 188/23) stellte das Gericht klar, dass die persönliche mündliche Aufklärung über Risiken und Erfolgsaussichten einer Behandlung zwingend erforderlich ist. Schriftliche Aufklärungsbögen können das persönliche Gespräch nicht ersetzen und auch nicht teilweise kompensieren, betonten die Richter.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Fall eines Patienten, der nach einer Arthroskopie des rechten Sprunggelenks schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen erlitt. Der Mann litt unter einer Arthrose mit multiplen freien Gelenkkörpern, die trotz konservativer Behandlungsmaßnahmen wie Bewegungsübungen und Belastungsreduktion anhaltende Beschwerden verursachten. Auf Empfehlung seines behandelnden Unfallchirurgen ließ er eine Arthroskopie durchführen, bei der freie Gelenkkörper entfernt werden sollten. Im Verlauf zweier Eingriffe wurden insgesamt 31 dieser Gelenkkörper entfernt.

Nach der ersten Operation traten jedoch massive Schmerzen im Fuß auf. Diese wurden durch ein Neurom sowie eine Hyperalgesie ausgelöst, die infolge einer intraoperativen Nervenschädigung entstanden waren. Die gesundheitlichen Folgen der Eingriffe waren für den Patienten gravierend: Er wurde zu 60 Prozent schwerbehindert, dauerhaft erwerbsunfähig und sah sich erheblichen körperlichen sowie psychischen Belastungen ausgesetzt.

In der Folge forderte der Betroffene von dem behandelnden Arzt materiellen und immateriellen Schadensersatz. Er warf dem Chirurgen vor, ihn nicht ausreichend über Behandlungsalternativen sowie über die Risiken der Arthroskopie, insbesondere über die Möglichkeit einer Nervenschädigung, aufgeklärt zu haben. Auch sei er nicht darauf hingewiesen worden, dass die Erfolgsaussichten des Eingriffs begrenzt seien und nicht alle Gelenkkörper hätten entfernt werden können.

Die Vorinstanzen – das Landgericht Darmstadt und das Oberlandesgericht Frankfurt – hatten die Klage des Mannes abgewiesen. Beide Gerichte waren der Ansicht, dass der Patient durch den schriftlichen Aufklärungsbogen hinreichend informiert worden sei. Diese Sichtweise fand jedoch beim Bundesgerichtshof keinen Bestand. Die Karlsruher Richter hoben die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurück.

Nach Auffassung des BGH genügt es nicht, dem Patienten einen schriftlichen Aufklärungsbogen zur Verfügung zu stellen. Entscheidend sei, dass die relevanten Informationen in einem persönlichen Gespräch vermittelt werden, um eine fundierte und selbstbestimmte Entscheidung des Patienten zu ermöglichen. Besonders bei schwerwiegenden Risiken wie einer Nervenschädigung müsse der behandelnde Arzt diese im Gespräch klar benennen und erläutern. Der schriftliche Aufklärungsbogen könne lediglich als ergänzendes Hilfsmittel dienen, ersetze aber nicht die persönliche Interaktion.

Die Richter betonten zudem, dass nur ein persönliches Gespräch Raum für Rückfragen biete und es dem Arzt ermögliche, mögliche Missverständnisse oder Ängste des Patienten zu erkennen und darauf einzugehen. Dies sei eine zentrale Voraussetzung, um den Patienten in die Lage zu versetzen, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Auch die sogenannte hypothetische Einwilligung, auf die sich der Arzt berief, konnte den BGH nicht überzeugen. Eine hypothetische Einwilligung, die unterstellt, dass der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte, dürfe nicht dazu genutzt werden, Versäumnisse bei der Aufklärungspflicht zu relativieren. Das Oberlandesgericht habe sich mit diesem Aspekt unzureichend auseinandergesetzt, insbesondere hinsichtlich des Risikos der Nervenschädigung.

Mit seinem Urteil setzt der BGH neue Maßstäbe für die ärztliche Aufklärungspflicht und stärkt die Rechte von Patienten. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis, da es die Anforderungen an die Aufklärung und die Interaktion zwischen Arzt und Patient deutlich erhöht.


Kommentar:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein wegweisendes Signal für den Schutz der Patientenrechte und eine Mahnung an Ärzte, die Aufklärungspflicht ernst zu nehmen. Die Entscheidung unterstreicht, dass medizinische Eingriffe stets in einem transparenten und vertrauensvollen Rahmen erfolgen müssen, in dem Patienten umfassend über Chancen, Risiken und Alternativen informiert werden.

Die Anforderungen, die der BGH formuliert, sind hoch, aber gerechtfertigt. Der medizinische Fortschritt hat die Behandlungsmöglichkeiten erweitert, jedoch auch die Risiken und die Komplexität von Eingriffen erhöht. Dies erfordert eine intensive Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Das persönliche Gespräch ist dabei unverzichtbar, um sicherzustellen, dass Patienten die Informationen nicht nur erhalten, sondern auch verstehen.

Eine schriftliche Aufklärung kann allenfalls ergänzen, nicht ersetzen. Besonders bei schwerwiegenden Risiken, wie im vorliegenden Fall einer möglichen Nervenschädigung, ist die mündliche Erläuterung unabdingbar. Hierbei geht es nicht nur um juristische Anforderungen, sondern auch um ethische Grundsätze: Patienten müssen in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen, die ihre Gesundheit und Lebensqualität nachhaltig beeinflussen können.

Die Entscheidung des BGH weist auch auf die Bedeutung der Gerichte bei der Durchsetzung von Patientenrechten hin. Die Kritik an der hypothetischen Einwilligung verdeutlicht, dass diese nicht als Allheilmittel für Versäumnisse bei der Aufklärung genutzt werden darf. Es ist Aufgabe der Gerichte, die Aufklärungspraxis kritisch zu prüfen und sicherzustellen, dass Patientenrechte nicht durch formale Argumente unterlaufen werden.

Dieses Urteil ist nicht nur ein Meilenstein für die Stärkung der Patientenautonomie, sondern auch ein Weckruf an Ärzte, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Die ärztliche Aufklärung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein zentraler Bestandteil der vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung. Nur durch Offenheit und Transparenz können die Grundlagen für eine verantwortungsvolle und informierte medizinische Entscheidung geschaffen werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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