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  • 03.05.2025 – Wenn das Selfie zur Lizenz wird
    03.05.2025 – Wenn das Selfie zur Lizenz wird
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheker sollen künftig ihre Berufsfähigkeit regelmäßig durch Selfies, Schrittzählung und Papiergewichtsnachweise belegen. Wer nich...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Glosse: Wenn das Selfie zur Lizenz wird

 

Ohne Fotobeleg keine Fortbildung – der neue Überwachungswahn für Apotheker

Wer dachte, die Approbation sei eine Eintrittskarte fürs Leben, hat die Rechnung ohne die neue Kontrollfreude gemacht. Denn Pharmazeuten sollen künftig nicht nur Medikamente abgeben, sondern auch ihr eigenes Wissen regelmäßig beweisen – mit Selfies, Schrittzählung und Papiernachweisen. Wer seine Hirnaktivität nicht belegen kann, verliert das Recht auf Rezeptbelieferung. Der neue Standard heißt: Nachprüfung statt Nachsicht. Willkommen in einer Arbeitswelt, in der nur noch zählt, was man minutiös dokumentiert – und wer beim Escaperoom durchfällt, darf die eigene Qualifikation für 1.200 Euro nachlernen.


Man sagt, wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten. Eine Maxime, die neuerdings offenbar auch auf den Berufsstand der Apothekerinnen und Apotheker angewendet werden soll. Denn wer künftig pharmazeutisch tätig sein will, darf sich nicht mehr auf ein verstaubtes Diplom im Bilderrahmen verlassen, sondern muss lückenlos dokumentieren, dass er auch weiterhin imstande ist, Ibuprofen von Ivermectin zu unterscheiden. Der neueste Coup der Bürokratie: die Nachprüfung.

Natürlich nennt es niemand so. Offiziell spricht man von "Verifikation approbierter Fachkompetenzen im laufenden Praxisbetrieb". Das klingt nach Qualitätssicherung, riecht aber nach Totalüberwachung. Ab sofort reicht es nicht mehr, in weißem Kittel pflichtbewusst Tabletten zu sortieren. Nein, wer seine Approbation behalten will, muss sie sich im Fünfjahrestakt neu verdienen. Wie? Nun, durch eine lückenlose Beweiskette aller beruflichen Tätigkeiten, Fortbildungs-Selfies inklusive.

Man stelle sich vor: Man sitzt abends beim Kammerabend, rührt lustlos im Tagungscatering und lauscht einem Vortrag über die neue Betäubungsmittelverordnung. Und während man innerlich abschaltet, muss man daran denken, sich schnell noch abzulichten – möglichst mit Referenten im Hintergrund und eindeutig erkennbarer PowerPoint-Folie. Wer sein Fortbildungsnachweisalbum nicht vollbekommt, hat nämlich schlechte Karten. Der neue Approbationsantrag verlangt Nachweise mit Fotobelegen, am besten mit Standortfreigabe.

Aber damit nicht genug. Auch der Apothekenalltag steht unter Beobachtung. Die bloße Behauptung, man habe gearbeitet, gilt nicht mehr. Ein Zeiterfassungssystem mit Sechs-Augen-Prinzip ist vorgesehen, ergänzt durch verpflichtende Smartwatches, die Puls, Schrittzahl und idealerweise auch neuronale Aktivität messen. Wer im Nachtdienst döst, riskiert Punktabzug wegen Unterforderung. Wer zu viele Schritte macht, gilt als hektisch. Die ideale Apothekerin? Ruhig, effizient, aber bitte mit dokumentierter Hirnaktivität.

Die pharmazeutischen Dienstleistungen – kurz pDL – avancieren zur Prüfdisziplin. Medikationsanalysen werden nicht nur per Formular dokumentiert, sondern auch gewogen. Im neuen Prüfverfahren muss das Papiergewicht des Ausdrucks mitgeschickt werden, um Fälschungen zu vermeiden. Wer schummelt, riskiert den sofortigen Approbationsentzug – und wird zum Fall für die Agentur für Prä- und Requalifizierung, kurz AfPr. Die residiert praktischerweise im gleichen Gebäude wie der Prüfungsausschuss, was kurze Wege garantiert.

Dort erwartet die Betroffenen ein Wochenende der Wahrheit. Drogenkunde wird unter dem Mikroskop praktiziert, Gesetzeskunde mit Paragraphen-Origami. Höhepunkt ist der Escaperoom, in dem die Ex-Approbierten unter PTA-Aufsicht Beratungsszenarien bewältigen müssen: Wechselwirkungen erraten, Rabattverträge entschlüsseln, und die Retax-Falle aus zehn Metern Entfernung wittern. Wer scheitert, bleibt draußen – zumindest bis zum nächsten kostenpflichtigen Durchlauf.

Denn billig ist der Spaß nicht. 1.200 Euro Prüfungsgebühr, sofort fällig. Selbstverschulden, heißt es trocken. Wer nicht rechtzeitig Fortbildungsnachweise liefert, dem ist nicht zu helfen. Dass parallel ein Apotheker seinen Versandhandel schließt, weil Amazon ihn auslistet, und eine Kollegin Rezepturen für ein schwer krankes Kind auch ohne Dienstpflicht herstellt, während eine andere gegen ein Versandplakat vor ihrer eigenen Apotheke kämpft – geschenkt. Das System interessiert sich nicht für Engagement, sondern nur für Dokumentation.

Und so sieht die Zukunft der Pharmazie aus wie ein digitales Planspiel mit analogem Kontrollwahn. Der Apotheker wird zur Verwaltungseinheit mit Pulsfrequenz und Speicherchip. Wer nicht nachweisen kann, dass er noch "apothekert", darf es eben nicht mehr. Die neue Berufsethik heißt: Ich dokumentiere, also bin ich. Und wehe, das Selfie ist verwackelt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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