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Basis-Information

Über eine Krankenzusatzversicherung lassen sich verschiedene Leistungen abdecken. Der Antragsteller hat die Wahl, ob er die von den Anbietern geschnürten Komplettpakete nutzt oder seinen Versicherungsbedarf aus Einzelpolicen zusammenstellt.

Ambulante Heilbehandlung: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilbehandlungen wie z.B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder etc. nur in einem eingeschränkten Umfang. Mit Hilfe der Zusatzversicherung können Sie diese Kosten abdecken. Zusätzlich können auch Hilfsmittel wie Sehhilfen mitversichert werden.

Stationäre Heilbehandlung: Gesetzlich Versicherte haben weder Anspruch auf die freie Wahl des Krankenhauses, eine Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer noch auf eine Behandlung von einem Chef- oder Spezialarzt. Alle diese Leistungen lassen sich über einen stationären Zusatztarif versichern. Diese Optionen sind jedoch relativ teuer.

PKV

Sehilfen: Mit einem Sehilfen-Tarif lassen sich die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und anderen Sehhilfen versichern. In den meisten Fällen werden die Kosten entweder anteilig oder bis zu einer absoluten Höchstsumme übernommen.

Zahnersatz: Die Leistungen der angebotenen Zahnzusatzversicherungen sind variieren stark. Die gesetztliche Krankenversicherung übernimmt einen Anteil von 50 % bis 65 % vom erstattungsfähigen Betrag, je nachdem, ob der Versicherte über Bonusprogramme an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat. Kostspielige Sonderleistungen wie z.B. Gold- oder Keramikinlays sind jedoch davon gänzlich unbetroffen. Derartige Sonderbehandlungen lassen sich über eine Zusatzversicherung mitversichern. Die gängigsten Tarife bieten in der Regel entweder Basis-, mittler oder hohe Leistungen. Je nach gewählter Tarifstufe zahlt die Versicherung dann mehr zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Kosten hinzu.

Alternative Heilbehandlung: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen kommen für alternative Heilbehandlungen nicht auf. Über eine Zusatzversicherung lassen sich Heilpraktikerbesuche und je nach Tarif sonstige alternativmedizinische Leistungen versichern.

Kurleistungen: Kuren werden von den gesetzlichen Krankenkassen so gut wie gar nicht mehr bezahlt. Eine private Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarifwahl einen Anteil oder die gesamten Kosten des Kuraufenthalts.

Physikalisch-Medizinische Behandlungen: Hierbei handelt es sich um Behandlungen und genesungsfödernde Methoden wie Massage und Bäder. Auch diese Leistungen lassen sich in einer Krankenzusatzversicherung mit einschließen.

Hilfsmittel: Wer Hilfsmittel wie Gehilfen, Bandagen usw. benötigt, kann sich über eine Zusatzversicherung die Kosten dafür erstatten lassen.

Krankentagegeldversicherung: Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn bis zum 42. Tag weiter. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld, das bis zu 70 Prozent der für die Beiträge zur Krankenversicherung geltenden Bemessungsgrenze oder maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Davon muss der gesetzlich Versicherte zusätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung zahlen. Diese Versorgungslücke kann mit der Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Krankenhauseigenbeteiligung: Gesetzlich Versicherte zahlen für den Krankenhausaufenthalt pro Tag 10 Euro. Wenn gewünscht, erstattet diese Gebühr die Zusatzversicherung.

Auslandsreisekrankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in EU-Ländern und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Diese Regelung ist aber keine Garantie dafür, dass die Behandlungskosten bei einem Auslandsaufenthalt übernommen werden. Die Krankenkassen erstatten die Kosten nur im Rahmen der deutschen Gebührenordnung. War die Behandlung teurer, so muss der Versicherte die Differenz selbst tragen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten. Sie bezahlt zudem auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland.

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