
In der PharmaRisk®-Police ist fast alles Erdenkliche eingeschlossen. Sie brauchen nicht zu überlegen, welche Gefahren versichert und welche nicht versichert sind. Versichert sind nämlich alle bekannten und sogar die noch unbekannten Gefahren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die Versicherungsdeckung als Leistungsversprechen des Versicherers definiert sich in der Sachversicherung im Wesentlichen durch versicherte Sachen, Gefahren, Schäden und Kosten. Dabei bietet die ApoRisk eine Allgefahrenversicherung und zusätzlich wenige hinzuwählbare Deckungserweiterungen an.
Wir haben im Leben immer die Wahl. Denn alternativlos ist nichts und niemand, es sei denn, wir machen die Situation selbst dazu und legen uns von vornherein auf eine Entscheidung fest. Zumindest theoretisch sollten wir uns aber die innere Freiheit herausnehmen, wenigstens die Deckungserweiterungen in Betracht zu ziehen.
In Erweiterung leistet der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko Entschädigung für Medikamente, die durch ein unvorhergesehenes (All-Risk-Deckung) Versagen der Kühleinrichtung verdorben sind.
Der Begriff 'Allgefahren' umschreibt den versicherten Deckungsumfang. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich gegen alle Gefahren, die zu einem plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Sachschäden führen, sofern im Rahmen der Bedingungen kein Ausschluß vereinbart wurde.
Über die Versicherung für Kühlgut ist der Verderb von Medikamenten und Kühlgut als Folge eines unvorhergesehenen Versagens der Kühleinrichtung oder durch Stromausfall versichert.
Nicht versichert jedoch Schäden, welche nicht durch die o. g. Schilderung eingetreten sind. Dies kann z. B. das nicht korrekte Verschließen der Kühlschranktür oder die falsch eingestellte Temperatur des Kühlschrankes und die damit einhergehende nicht mehr Verwendbarkeit des Kühlgutes sein.
Diese "Differenz" soll mit dem bei ApoRisk erhältlichen Zusatzbaustein abgedeckt werden.
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir verbesserte Konditionen:
Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)
Deckungssumme |
SB 250 |
4.000 EUR |
75,00 EUR |
10.000 EUR |
150,00 EUR |
50.000 EUR |
380,00 EUR |
750.000 EUR |
810,00 EUR |
Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)
Deckungssumme |
SB 250 |
4.000 EUR |
37,50 EUR |
10.000 EUR |
75,00 EUR |
50.000 EUR |
190,00 EUR |
750.000 EUR |
405,00 EUR |
Jahresbeiträge verstehen sich zuzüglich Versicherungssteuer.
Die erhöhte Versicherungssumme/Höchstentschädigung in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) inkl. Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) beträgt
pauschal für Personen-, Sach- und / oder Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt das 2 - fache der oben genannten Versicherungssumme/Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Die Versicherungssumme für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt 30.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach-, und speziell mitversicherte Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt das 1 - fache der oben genannten Versicherungssumme/ Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Die Versicherungssumme für die Umweltschadensversicherung beträgt 30.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach-, und speziell mitversicherte Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt das 1 - fache der oben genannten Versicherungssumme/ Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir einen
Jahresbeitrag von 120,- EUR zuzüglich Versicherungssteuer.
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung besteht bis zu 25 Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages. Allerdings muss die Tätigkeit, die zum Schaden geführt hat, vor Ablauf des Versicherungsvertrages erbracht worden sein.
Die Nachmeldefrist hat die Aufgabe bei Beendigung einer Berufshaftpflichtversicherung bis zu 25 Jahre Versicherungsschutz zusätzlich zu gewähren. Schäden gelten dann bedingungsgemäß mitversichert, auch wenn erst nach Beendigung und Stornierung des Versicherungsvertrages der tatsächliche Schaden festgestellt und nachträglich gemeldet wird.
Die Nachmeldefrist ist nicht mit dem Begriff der Nachhaftung zu verwechseln. Bei der Nachhaftung gelten auch Schäden mitversichert, die erst nach Vertragsbeendigung eingetreten sind und dann gemeldet werden.
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir einen
Jahresbeitrag von 50,- EUR zuzüglich Versicherungssteuer.
Am 25.05.2018 trat die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung / DSGVO) in Kraft, die eine EU weite, einheitliche Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen darstellt.
Im Rahmen der Art. 82 und 83 DSGVO werden Schadenersatzansprüche wegen materieller und immaterieller Schäden sowie Bußgelder von bis zu 20.000.000 EUR oder 4% des weltweit durch ein Unternehmen erzielten Jahresumsatzes festgelegt. Bei immateriellen Schäden handelt es sich zum Beispiel um solche aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.
In der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sind im Rahmen der PharmaRisk Bedingungen materielle Schadenersatzansprüche auf Grundlage der DSGVO im Bereich der Internet-Nutzung und im Bereich der Vermögensschäden vom Versicherungsschutz abgedeckt.
Immaterielle Schadenersatzansprüche auf Grundlage der DSGVO sind nur im Bereich der Internet-Nutzung gedeckt.
Sie wählen nach Ihrem persönlichen Bedarf aus verschiedenen Versicherungsbausteinen und legen Selbstbeteiligung und Umfang der Leistung auf ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten fest.
Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Vermögensschaden (Rückforderungsansprüche bzw. Abrechnungskürzung der Krankenkasse) zur Folge hatte.
Als Versicherungsfall im Sinne dieser Deckungserweiterung gilt ein fahrlässiger Verstoß der mitversicherten Personen gegen Bestimmungen eines Rahmenvertrags der Apotheker und Krankenkassen zur Abrechnung von Arzneimitteln gemäß § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Abweichend gilt die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei ausschließlich schriftlichem Eingeständnis des Mitarbeiters der fahrlässigen Handlungsweise.
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir verbesserte Konditionen:
Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)
Deckungssumme |
SB 500 |
30.000 EUR |
405,00 EUR |
60.000 EUR |
520,60 EUR |
100.000 EUR |
665,00 EUR |
1.000.000 EUR |
1.220,10 EUR |
Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)
Deckungssumme |
SB 500 |
30.000 EUR |
202,50 EUR |
60.000 EUR |
260,30 EUR |
100.000 EUR |
332,50 EUR |
1.000.000 EUR |
610,05 EUR |
Jahresbeiträge verstehen sich zuzüglich Versicherungssteuer.
Grundsätzlich gilt: Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der teuren Tischdecke, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen.
Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Ohne Versicherungsschutz kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Schon deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie gilt nur für den privaten Bereich und versichert Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, prüft und zahlt der Versicherer nicht nur den Schaden, sondern schützt auch vor unberechtigten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit, führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten.
Unser Angebot für die ergänzende Privathaftpflicht für Firmeninhaber und die Familie:
pauschal für Personen-, Sach- und/oder mitversicherte Vermögensschäden
» Privathaftpflicht - Deckungsübersicht
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir einen
Jahresbeitrag von 75,- EUR zuzüglich Versicherungssteuer.
Mit Sicherheit bestens beraten:
Mit der Beste-Leistungs-Garantie. Dies ist eine optionale Leistung zur PharmaRisk-FLEX. Bietet eine Versicherung am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden, die noch nicht in der PharmaRisk-FLEX enthalten ist, können Sie uns im Schadenfall darüber informieren. Unser Rahmenvertragspartner reguliert den Schaden so, wie es unser Mitbewerber getan hätte.
Für Sie bedeutet das: Das gute Gefühl, die bestmögliche Leistung am Markt zu bekommen. Damit profitieren auch Sie als Apotheker oder Apothekerin von neuen oder höheren Leistungen anderer Versicherer.
» Die Bestands- und InnovationsGarantie
» Das Versicherungsprinzip
» Die Versicherung mit Konzept
» Die Apothekenrisiken
» Der Versicherungs-Check
» Die wichtigste Versicherung
» Die Definition von All-Risk
» Die Bestands- und InnovationsGarantie
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» Der Versicherungsschutz
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Das Beste oder nichts – PharmaRisk® FLEX
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