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  • 20.12.2012 – Neue Regelungen 2013 - Das ändert sich im neuen Jahr (ohne Steuerrecht)
    20.12.2012 – Neue Regelungen 2013 - Das ändert sich im neuen Jahr (ohne Steuerrecht)
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Gesundheit und Pflege | Arbeitsmarkt, Rente und Soziales | Verbraucherschutz | Straßenverkehr | Energie und Umwelt ...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Neue Regelungen 2013 - Das ändert sich im neuen Jahr (ohne Steuerrecht)

 

Gesundheit und Pflege

Praxisgebühr abgeschafft
Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt oder Zahnarzt keine Praxisgebühr mehr. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung um insgesamt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr, für Ärzte und Zahnärzte mehr Zeit für ihre Patienten und weniger Bürokratie.

Mehr Leistungen für Demenzkranke
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben.

Förderung für Pflegevorsorge
Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann staatliche Unterstützung bekommen. Gesetzlich Pflegeversicherte erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.

Arbeitsmarkt, Rente und Soziales

Beiträge zur Rentenversicherung sinken
Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte: von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund drei Milliarden Euro. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zahlt sich aus: Die Rentenbeiträge sinken. Die Rentenkasse ist zum Jahresende 2012 mit knapp 30 Milliarden Euro gut gefüllt. Die Renten werden laut Schätzungen ab Juli 2013 leicht steigen.

Neue Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern 2013 von 5.600 auf 5.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt dann 4.900 Euro. Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2011. Die Lohnzuwachsrate für 2011 lag bei 3,07 Prozent in den alten und bei 2,95 Prozent in den neuen Ländern.

Neue Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf 52.200 Euro. Die Grenze folgt damit der Einkommensentwicklung. Sie betrug deutschlandweit 2011 plus 3,09 Prozent. Wer mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte steigen
Die Lohngrenze für "Minijobs" (geringfügige Beschäftigung) steigt zu Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, "Midijobs" genannt, erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Neue Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker
Für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro (2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf 7,56 Euro.

Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern weiterhin 11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013.

Auch für gut 87.000 Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk gelten ab Januar 2013 bundesweit neue gesetzliche Mindestlöhne. Der Mindeststundenlohn erhöht sich von 11,00 auf 11,20 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Ebenfalls ab Jahresbeginn erhalten Zeitarbeiter in der kautschuk- und kunststoffverarbeitenden Industrie neue Branchenzuschläge.

Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert. Bedingung: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss bis 31.12.2013 entstanden sein. Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich derzeit bereits in Kurzarbeit befinden. Die Beschäftigten erhalten das Kurzarbeitergeld über ihre Arbeitgeber. Die Leistungen betragen wie beim Arbeitslosengeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts; bei Beschäftigten, die Kinder haben, 67 Prozent. Unternehmen können damit besser planen, wenn Aufträge ausfallen. Sie können so Entlassungen vermeiden, wenn sich die Auftragslage zeitweise verschlechtert.

Höhere Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber
Arbeitgeber zahlen ab Januar 2013 zur Finanzierung des Insolvenzgeldes eine Umlage in Höhe von 0,15 Prozent. 2012 betrug die Umlage nur 0,04 Prozent, weil Überschüsse zur Verfügung standen. Hintergrund: Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Es wird für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt und soll den Nettolohnanspruch der Arbeitnehmer ausgleichen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld aus. Die Arbeitgeber finanzieren es durch eine Umlage.

Rente mit 67 - Renteneintritt zwei Monate später
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und 2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Neue Regelsätze in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe
Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.

Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2013 (Veränderung gegenüber 2012):

Regelbedarfsstufe 1

(Alleinlebend)

382 Euro

+ 8 Euro

Regelbedarfsstufe 2

(Paare / Bedarfsgemeinschaften)

345 Euro

+ 8 Euro

Regelbedarfsstufe 3

(Erwachsene im Haushalt anderer)

306 Euro

+ 7 Euro

Regelbedarfsstufe 4

(Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren)

289 Euro

+ 2 Euro

Regelbedarfsstufe 5

(Kinder von sechs bis unter 14 Jahren)

255 Euro

+ 4 Euro

Regelbedarfsstufe 6

(Kinder von 0 bis 6 Jahren)

224 Euro

+ 5 Euro

Grundlage für die Berechnung ist ein so genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.

Die Regelbedarfsstufen werden auch für Kriegsopfer und Asylbewerber angepasst.

Verbraucherschutz

Unisex-Tarife bei Versicherungen
Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungen bei ihren Tarifen nach europäischem Recht keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen machen. Die so genannte Unisex-Regel gilt für alle neu abgeschlossenen Versicherungen. Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen sind, gelten unverändert weiter. Die Umsetzung in deutsches Recht steht derzeit noch aus. Dennoch hat die deutsche Versicherungswirtschaft zugesagt, ab diesem Stichtag nur noch Unisex-Tarife anzubieten.

Besserer Anlegerschutz auf dem grauen Kapitalmarkt
Für gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt" vertreiben, gelten künftig strengere Auflagen. Sie müssen ab Jahresbeginn die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie ihre Provisionen offenlegen. Für die rund 80.000 gewerblichen Vermittler gelten zudem deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten: Verlangt werden ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie müssen sich zudem in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.

Straßenverkehr

Mehr Transparenz bei den Preisen für Benzin, Strom und Gas
Günstig tanken: Die deutschen Tankstellen müssen künftig die aktuellen Kraftstoffpreise in Echtzeit an die neue Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt übermitteln. Diese Stelle wird die Daten umgehend an Verbraucher-Informationsdienste weitergeben. Durch die Markttransparenzstelle werden die Preise nicht auf Knopfdruck sinken. Autofahrer sollen aber künftig per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall die aktuellen Kraftstoffpreise erfahren. Sie können dann die günstigste Tankstelle gezielt ansteuern.

Elektro- und Brennstoffzellen-Autos KFZ-steuerfrei
Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren lediglich reine Elektro-PKW fünf Jahre steuerfrei. Für den so genannten PKW-Altbestand (Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des "Regierungsprogramms Elektromobilität" um.

Führerschein ab 2013 befristet
Von 2013 an ersetzt ein europaweit gültiger Führerschein das bisherige Nebeneinander von mehr als 110 verschiedenen Führerscheinen. Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den neuen Schein. Die neuen Führerscheindokumente sind nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu beantragen.

Neue Regeln für Motorräder und Anhänger
Für Motorradfahrer gilt: Die Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf eine Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt. Mit der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder fahren. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell sind, werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst. Und für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013 darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. In der Klasse BE ist das Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.

Freie Fahrt für Fernbusse
Reisen wird einfacher und größtenteils auch billiger: Der Weg für nationale Fernbuslinien ist frei. Ab Januar 2013 können Busunternehmen Ziele in ganz Deutschland anfahren - vorausgesetzt, dass sie mindestens 50 Kilometer entfernt liegen. Nach dem bislang geltenden Personenbeförderungsgesetz waren inländische Fernbuslinien nur gestattet, wenn die vorhandenen Verkehrsmittel nicht ausreichten. Diese Regelung, die über 70 Jahre lang die Bahn vor Konkurrenz schützen sollte, entfällt nun.

Energie und Umwelt

Die Erneuerbare-Energien-Umlage wird angepasst:
Die Umlage für die Förderung der Erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird, steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Die Erhöhung ist notwendig, weil sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien schneller entwickelt und aus dem Jahr 2012 noch Förderkosten zu decken sind. Um den Kostenanstieg für die Verbraucher zu dämpfen, hat die Bundesregierung 2012 einen Mechanismus eingeführt, der die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen verringert. Außerdem verstärkt die Bundesregierung die Energieberatung für Verbraucher und hilft ihnen so, Strom zu sparen.

Spitzenausgleich nur bei mehr Energieeffizienz
Unternehmen, die energieintensiv produzieren, können den so genannten Spitzenausgleich beantragen - eine Steuerbegünstigung bei der Strom- und Energiesteuer. Ab 2013 ist dieser Spitzenausgleich an Gegenleistungen gebunden: Die Unternehmen bekommen ihn nur noch gewährt, wenn sie Energiemanagement-Systeme einführen, um Energie zu sparen und effizienter zu nutzen.

"Offshore-Haftung"
Windenergie von hoher See soll einen großen Teil zur Stromversorgung beitragen. Können Anlagenbetreiber ihren Strom nicht einspeisen, weil es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt, erhalten sie künftig eine Entschädigung. Fachleute sprechen hier von der Offshore-Haftung. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, können die Netzbetreiber auf die Verbraucher umlegen. Für Verbraucher betragen sie höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Das wären bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden 8,75 Euro pro Jahr.

Quelle: Bundesregierung

 

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