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Urteil zu Novel-Food-Verordnung
Berlin - Dass von CBD als Inhaltsstoff von Nahrungs- oder Nahrungsergänzungsmitteln keine Gefahr ausgeht, befreit Hersteller nicht von der Pflicht, für ihre Produkte Novel-Food-Anträge zu stellen. Denn es kommt auf die Herstellungsweise an: Werden CBD-Extrakte durch klassische Pressung gewonnen, können sie demnach ohne weiteres in Verkehr gebracht werden. Wurden das CBD-Öl jedoch durch CO2-Extraktion gewonnen, gelten andere Regeln. Ein Unternehmen hatte in mehreren Instanzen versucht, diese strikten Regulierungen bei CBD-haltigen Produkten zu Fall zu bringen. Doch es scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Sigmarigen.
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