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  • 17.12.2012 – Wahlkampf auf dem Rücken der Steuerzahler
    17.12.2012 – Wahlkampf auf dem Rücken der Steuerzahler
    FINANZEN – Steuern & Recht Mit ihren durchgesetzten Forderungen im Vermittlungsausschuss leben SPD und die Grünen ihre wahlkampftaktischen Spiele auf dem Rücken der Ste...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuern & Recht

Wahlkampf auf dem Rücken der Steuerzahler

 

BdSt kritisiert Gesetzgebungschaos

Mit ihren durchgesetzten Forderungen im Vermittlungsausschuss leben SPD und die Grünen ihre wahlkampftaktischen Spiele auf dem Rücken der Steuerzahler aus. Viele Gesetze können deshalb dieses Jahr nicht zum Abschluss gebracht werden. So wissen die Steuerzahler noch immer nicht verbindlich, auf welche Änderungen im Steuerrecht sie sich zum Jahresbeginn einstellen müssen. Unternehmen und Steuerzahlern wird die Möglichkeit genommen, ihre Pläne für das kommende Jahr in Ruhe auszuarbeiten bzw. anzupassen.

Die Politik nimmt damit Unsicherheiten bei den Steuerzahlern für einen wahlkampftaktischen Winkelzug in Kauf. Da auch die Erhöhung des Grundfreibetrages erst im kommenden Jahr endgültig verabschiedet wird und dann rückwirkend gilt, kann es zudem zu finanziellen und unnötigen bürokratischen Belastungen für viele Steuerzahler kommen. Die Höhe des Grundfreibetrages hat Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und den richtigen Lohnsteuerabzug. Da das Gesetz nun frühestens in der 3. Januarwoche verabschiedet wird, kann die Lohnbuchhaltung nicht rechtzeitig umgestellt werden. Somit wird zunächst ein zu hoher Lohnsteuerabzug vorgenommen, der gegebenenfalls korrigiert werden muss, wenn die aktualisierte Lohnsteuersoftware zur Verfügung steht. Für Arbeitgeber könnten doppelte Lohnabrechnungskosten entstehen.

"In diesem Jahr hat sich die Politik mit ihrer Steuergesetzgebung wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Vielmehr geht sie zu Lasten und auf Kosten der Steuerzahler, z. B. bei den Lohnabrechnungen", bemängelt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, an der Bilanz der Steuergesetzgebung der Bundesregierung.

Quelle: BdSt

 

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