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hier ist der vollständige Text für Sie:
VERSORGUNGSGESETZ
Berlin - Für Kassenpatienten
wird es wohl weiter kein grundsätzliches Recht auf Zweibettzimmer im
Krankenhaus geben. In einem 17-seitigen Vorschlag der Arbeitsgruppe
Gesundheit der Unionsfraktion für das geplante Versorgungsgesetz ist nur
die Rede davon, dass die zuständigen Länder eine patientenfreundlichere
Ausstattung der Krankenhäuser vorantreiben sollen. Der
gesundheitspolitische Fraktionssprecher Jens Spahn (CDU) hatte sich
zuvor mehrfach dafür eingesetzt, Kassenpatienten keine Vierbettzimmer
mehr zuzumuten.
Offenbar scheint Spahn inzwischen weniger überzeugt davon zu sein, dies
auch durchzusetzen: „CDU und CSU wollen, dass die Krankenhäuser Anreize
für eine patientenfreundlichere Ausstattung erhalten. Denn die
derzeitige räumliche Unterbringung stört viele Patienten und ihre
Angehörigen. Zusätzlich sollen die Länder die investive Modernisierung
der Krankenhäuser vorantreiben", so der CDU-Gesundheitsexperte.
Parallel zu den Beratungen in den Koalitionsfraktionen verhandeln Bund
und Länder über das geplante Versorgungsgesetz. Der hessische
Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), der derzeit Vorsitzender der
Gesundheitsministerkonferenz ist, erwartet eine Einigung bei einem
Treffen der Landesminister mit Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp
Rösler (FDP) am 6. April.
dpa/APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 22. Februar 2011, 17:50 Uhr
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