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VERSORGUNGSGESETZ
Berlin - Bund und Länder
haben sich in der vergangenen Woche über Neuregelungen zur
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beraten. Im brandenburgischen
Erkner stellte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein
Diskussionspapier vor. Nach den Verhandlungen herrscht Konsens darüber,
dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Länder bei der
Weiterentwicklung der Bedarfsplanung mehr Kompetenzen erhalten sollen.
Doch über die Frage, wie viel Macht die Länder in der Versorgungsplanung
erhalten, herrscht derzeit noch Uneinigkeit.
Um die ärztliche Bedarfsplanung effektiver zu gestalten, soll der G-BA
laut BMG-Papier bei der Strukturierung der Planungsbereiche künftig
zwischen hausärztlicher, fachärztlicher und spezialisiert fachärztlicher
Versorgung differenzieren. Die derzeitige Regelung, nach der die
Planungsbereiche den Stadt- und Landkreisen entsprechen, soll demnach
flexibilisiert werden.
Zudem soll der G-BA in seine Planungen demografische Aspekte der
einzelnen Regionen sowie die Morbiditätsentwicklung berücksichtigen. „In
dieser Frage herrscht Konsens", so eine Sprecherin des hessischen
Gesundheitsministeriums, das derzeit den Vorsitz in der
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) inne hat.
Dass die Länder mehr Mitspracherechte erhalten sollen, steht ebenfalls
fest: Der zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und
Landesverbänden der Krankenkassen aufgestellte Bedarfsplan soll in
Zukunft den Landesbehörden zur Zustimmung vorgelegt werden. Laut BMG
sollen die Länder zudem ein Teilnahmerecht an Sitzungen des G-BA haben
und Beschlüsse beanstanden dürfen. Das reicht den Ländern jedoch nicht:
„Neben einem Beteiligungsrecht wollen wir auch ein Stimmrecht", so die
Sprecherin des hessischen Gesundheitsministeriums.
Zudem sieht das BMG-Papier vor, dass Mediziner mit „höherer
Versorgungsqualität" mit ihren regionalen Vertragspartnern
Preiszuschläge für ihre Leistungen aushandeln dürfen. Außerdem soll die
Teilnahme von Krankenhäusern an der ambulanten Versorgung gefördert
werden: Sobald es einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf gibt,
sollen die Kliniken an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
dürfen.
Bei der Nachbesetzung von Arztpraxen sollen dem BMG zufolge künftig
Versorgungsaspekte eine größere Rolle spielen: So sollen Bewerber, die
„besondere Versorgungsbedürfnisse" erfüllen können, besonders
berücksichtigt werden. Zudem sollen Mediziner ihre Praxen nur dann in
ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) verlegen können, wenn dadurch
keine Schwächung der lokalen Versorgung entsteht.
Beim nächsten Treffen am 6. April wollen sich Bundesgesundheitsminister
Dr. Philipp Rösler (FDP) und die Ländervertreter über die offenen Fragen
einigen. Bis dahin müssen sich die Länder über die Vorschläge des BMG
beraten.
APOTHEKE ADHOC/dpa, Montag, 21. Februar 2011, 11:09 Uhr
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