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hier ist der vollständige Text für Sie:
AUT-IDEM-REGELUNG
Berlin - Eigentlich dürfen Ärzte die Substitution eines verschriebenen Medikamentes nur in seltenen Fällen ausschließen. Doch einem Bericht des Spiegels Anfang des Monats zufolge variiert die Quote der Ausschlüsse unter den Generikaherstellern stark. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) reagierte und schrieb an die Verbände der Ärzte, Pharmaindustrie und Krankenkassen. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowohl für Hersteller als auch Mediziner strafbar ist.
Wirtschaftlichkeit beachten: Das BMG ermahnt Ärzte und
Pharmahersteller zur Einhaltung der Aut-idem-Regeln. Foto: Elke
Hinkelbein
Eine Substitution dürfe nur durchgeführt werden, „wenn dieses aus
medizinischen Gründen notwendig ist", so das BMG. Länger andauernde
Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot seitens der Mediziner
könnten disziplinarrechtliche Verfahren nach sich ziehen, da sie dadurch
ihre vertragsärtlichen Pflichten vernachlässigten.
Auch den im Spiegel laut gewordenen Vorwurf, dass Hersteller auf das
Verhalten der Ärzte Einfluss nehmen würden, greift das BMG auf: „Sofern
eine Substitution durch einen Vertragsarzt aus sachfremden Erwägungen
ausgeschlossen wird, verstößt dieses gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
und ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sanktioniert."
Das BMG warnt auch die Industrie: Jeder Versuch, auf die Verschreibungen
der Mediziner Einfluss zu nehmen, sei eine unlautere
Wettbewerbshandlung.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 18. Februar 2011, 15:15 Uhr
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