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ABRECHNUNGSBETRUG
Berlin - 600.000 Euro hat sich die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) im vergangenen Jahr von Apotheken zurückgeholt, die falsch abgerechnet haben. Unter allen aufgedeckten Betrugsfällen bilden Arzneimittel einem Sprecher zufolge damit den „größten Brocken". Insgesamt hat sich die DAK 2010 rund 2 Millionen Euro von Leistungserbringern zurückgeholt. Bei diesen Fällen geht es laut DAK nur um vorsätzlichen Abrechnungsbetrug mit kriminellem Hintergrund oder Vertragsstrafen aufgrund vertragswidrigen Verhaltens. Normale Abrechnungskorrekturen seien nicht enthalten.
Betrügern auf der Spur: Die DAK hat sich im vergangenen Jahr 2
Millionen Euro von Leistungserbringern zurückgeholt. Foto: Elke
Hinkelbein
Während die Betrugsfälle im Arzneimittelsektor für knapp ein Drittel der
Summe stehen, liegen die Apotheken bei den Fallzahlen am unteren Ende:
Nur 6,6 Prozent der Fälle entfielen bei der DAK auf falsche Abrechnungen
von Medikamenten. „Aber in diesem Bereich geht es oft um richtig viel
Geld", erklärt der Sprecher. Allein durch den Betrug eines
niedersächsischen Apothekers mit Krebsmedikamenten sei ein Schaden von
250.000 Euro entstanden.
Zahlenmäßig am häufigsten hat die Kasse falsche Abrechnungen bei
Heilmitteln wie Massagen oder Sprachtherapien aufgespürt: Insgesamt 37
Prozent entfallen auf diese Gruppe, gefolgt von ärztlichen Leistungen
mit 11,4 Prozent, Pflege mit 10,8 Prozent und Hilfsmitteln mit 10,4
Prozent. Hinter den Apothekern liegen die Zahnärzte mit 6,3 Prozent.
Insgesamt haben die Ermittler der DAK im vergangenen Jahr 861 Fälle
abgeschlossen, 56 Prozent mehr als 2009. Auch die Rückforderungen liegen
demnach 52 Prozent über der Summe im Vorjahr. Aktuell geht die
Hamburger DAK-Zentrale rund 2000 Verdachtsfällen nach. „Unsere Bilanz
für 2010 zeigt, dass wir durch verbesserte Recherchemethoden mehr
Betrüger und 'Schwarze Schafe' erkennen und so mehr Geld für unsere
Versicherten zurückholen konnten", sagte DAK-Chefermittler Volker zur
Heide. „Die breite Masse der Leistungserbringer rechnet vertragsgemäß ab
und lässt sich nichts zuschulden kommen."
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 17. Februar 2011, 09:43 Uhr
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