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hier ist der vollständige Text für Sie:
ARZNEIMITTELFÄLSCHUNGEN
Berlin - Künftig sollen verschreibungspflichtige Medikamente europaweit mit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen gegen Fälschungen gekennzeichnet werden. Das sieht zumindest der Richtlinienentwurf vor, über den heute das EU-Parlament abstimmt. Dabei geht es um mehr als um das Aufbringen eines individuellen Codes: Erstmals könnte der Weg jedes Arzneimittels von den Werkstoren des Herstellers über Großhändler und Zwischenhändler bis hin zur Abgabe an den einzelnen Patienten nachverfolgt werden. In der Branche sieht man Chancen und Risiken.
Prüfung auf Echtheit: Das EU-Parlament beschäftigt sich heute mit Sicherheitscodes für Arzneimittelpackungen. Foto: EU
Zu wissen, über welche Händler eine Packung in welche Apotheke gelangt,
wäre für Hersteller äußerst attraktiv - zumal der Großhandel den
Herstellern seit einigen Jahren nicht mehr mitteilen darf, welche
Arzneimittel an welche Apotheken geliefert werden. Der Großhandel dürfte
nur wenig Interesse daran haben, seine Bezugsquellen offen zu legen;
die Apotheker wollen nicht, dass Patientendaten für die Hersteller
einzusehen sind.
Bereits im Vorfeld der ersten Parlamentslesung wurden daher verschiedene
Aspekte intensiv diskutiert, neben den Kosten und technischen Details
vor allem die Frage, wo die Daten verwaltet werden und wer welchen
Zugriff hat. Apotheker und Datenschützer fürchten einen Missbrauch durch
die Industrie. In der Richtlinie bleiben die Details offen; sie sollen
nun von der EU-Kommission festgelegt werden.
Die Brüsseler Behörde muss auch klären, wer welche Daten liefern muss.
Beim so genannten „End-to-end"-Modell müssten nur die Angaben von
Herstellern und Apotheken abgeglichen werden; dazwischen bliebe ein
Graubereich. Die Richtlinie geht einen Schritt weiter und bindet auch
den Zwischenhandel ein: So soll künftig jede gekennzeichnete Packung
gesondert von Hersteller, Großhändler und Apotheke überprüft werden.
Entschieden werden muss schließlich auch noch, wie das neue
Sicherheitsmerkmal konkret aussehen soll. Weder 2D-Code noch RFID werden
im Entwurf genannt. Den kostengünstigeren 2D-Code hatte der europäische
Pharmaverband EFPIA in einem Pilotprojekt in Schweden getestet. Damals
hatten Großhändler eine begrenzte Packungsanzahl mit dem Code beklebt;
beim Scannen in der Apotheke wurden die Informationen mit zentral
hinterlegten Daten verglichen.
Grundsätzlich sind die Sicherheitsmerkmale für alle Rx-Arzneimittel
vorgesehen. Über Ausnahmen und eventuelle Kennzeichnungen von
OTC-Medikamenten soll die EU-Kommission entscheiden. Die Behörde soll
das jeweilige Fälschungsrisiko schätzen, indem sie Preis und Absatz,
Fälschungszahlen aus der Vergangenheit und die Schwere der zu
behandelnden Erkrankung berücksichtigt. Ursprünglich wollte die
Kommission die Kennzeichnung auf verschreibungspflichtige Medikamente
beschränken, der Gesundheitsausschuss des Parlaments hatte aber in einem
Änderungsantrag auf das Fälschungsrisiko bei OTC-Arzneimitteln
hingewiesen.
Wird die Richtlinie heute vom Parlament verabschiedet, muss der
Ministerrat noch zustimmen. Die Mitgliedstaaten müssen dann die
Bestimmungen in 18 Monaten in nationales Recht umsetzen. Anschließend
bleibt Herstellern, Großhändlern und Apothekern noch Zeit, um die neuen
Vorschriften zu befolgen - vor Ende 2015 gilt eine Umstellung als
unwahrscheinlich.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 16. Februar 2011, 09:34 Uhr
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