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GEBÜHRENORDNUNG
Berlin - Die von der privaten Krankenversicherung (PKV) geforderte Öffnungsklausel in der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) könnte auch für Apotheken relevant werden: Die Privatversicherer würden gerne mit einzelnen Ärztegruppen von der GOÄ abweichende Vergütungsregeln vereinbaren, und Gegenstand solcher Einzelverträge könnte auch pharmazeutische Beratung in Arztpraxen werden. Die PKV will so Geld einsparen.
Geld für Beratung: Die PKV will Ärzte für die Information zu Arzneimitteln bezahlen. Foto: DAK/Wigger
„Ein Gespräch zwischen Arzt und Patient könnte beispielsweise zum
Ergebnis haben, dass der Arzt für eine qualitativ hochwertige und
kostenbewusste Versorgung geeignete Generika verschreibt", erklärt ein
PKV-Sprecher. Zu den Konsequenzen solcher Verträge für die Beratung in
der Apotheke könne man aber noch nichts sagen: „Das wäre noch zu früh."
Damit entsprechende Verträge Realität werden könnten, müsste aber erst
der Widerstand der Ärzte gebrochen werden. Seit Monaten wehrt sich die
Bundesärztekammer (BÄK) gegen eine Öffnungsklausel. Um sich im
Dauerstreit zu munitionieren, hat der PKV-Verband jetzt selbst 200
Mediziner zum Thema befragen lassen: Demnach wären 114 Ärzte (57
Prozent) bereit, Einzelverträge mit Privatversicherern zu schließen;
mehr als 160 (80 Prozent) könnten sich ein Honorar für die
Arzneimittelberatung vorstellen.
Laut PKV-Chef Dr. Volker Leienbach denkt die Ärztebasis „offenkundig
völlig anders" über eine Öffnungklausel als die Ärztefunktionäre: „Das
zeigen die extrem hohen Zustimmungsraten."
Die Reaktion der Bundesärztekammer folgte prompt: Bei 200 befragten
Ärzten von einer 'absoluten Mehrheit' zu sprechen, sei „absolut
grotesk", so Dr. Theodor Windhorst, Vorsitzender des BÄK-Ausschusses für
die Gebührenordnung. Auch von der Bereitschaft der Mediziner,
vertragliche Arzneimittelberatungen anzubieten, ist man bei der BÄK
nicht überzeugt. Generell spreche nichts gegen häufigere
Generikaverordnungen in der privatärztlichen Versorgung. „Dafür braucht
man aber keine komplette Abdingbarkeit der GOÄ, wie es der PKV-Verband
via Öffnungsklausel fordert", so Windhorst.
Benjamin Rohrer, Mittwoch, 16. Februar 2011, 14:03 Uhr
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