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  • 14.02.2011 - Zahnärzte opfern einheitlichen Labortarif
    14.02.2011 - Zahnärzte opfern einheitlichen Labortarif
    POLITIK – ÄRZTEHONORAR Berlin - Zahnärzte bekommen für Privatleistungen möglicherweise in Kürze mehr Geld: Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, ste...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


ÄRZTEHONORAR

Zahnärzte opfern einheitlichen Labortarif

 

Berlin  -  Zahnärzte bekommen für Privatleistungen möglicherweise in Kürze mehr Geld: Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, stehen die Honorarverhandlungen kurz vor dem Abschluss. Dem Bericht zufolge ist für Donnerstag ein Spitzengespräch zwischen Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP), Vertretern der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Bundeszahnärztekammer geplant.

Mehr Geld, nur auf dem Papier? Die Zahnärzte bekommen höheres Honorar, müssen aber verhandeln. Foto: AOK

Mehr Geld, nur auf dem Papier? Die Zahnärzte bekommen höheres Honorar, müssen aber verhandeln. Foto: AOK

Die Zahnmediziner erwartet demnach ein Mehrverdienst von bis zu 10 Prozent bei allen Leistungen, die nicht mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Die Honorare für Privatleistungen sind in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) geregelt, für Kassenleistungen gilt der Bewertungsmaßstab (BEMA).

Nach einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) sind Rechnungen nach der GOZ für Privatpatienten und Selbstzahler rund 70 Prozent teurer als die vergleichbaren Positionen des BEMA. Den größten Teil der Zahnarztleistungen müssten Kassenpatienten heute selbst zahlen - zum Beispiel beim Zahnersatz 62 Prozent der Gesamtkosten.

Allerdings könnten die Zahnärzte im Gegenzug für die Honorarsteigerung den einheitlichen Satz für Laborleistungen im Bereich der PKV fallen lassen müssen. Laut FAZ gibt es zwischen Zahnmedizinern und PKV einen Kompromiss: Für Laborleistungen der 84.400 Zahnärzte sollen die Privatversicherer demnach gesonderte Vergütungen aushandeln dürfen.

Die PKV würde gerne mit einzelnen Ärztegruppen von der gesetzlichen Gebührenordnung abweichende Vergütungsregeln vereinbaren. Ärzte und Zahnärzte sind bislang gegen eine solche Klausel. Die Novellierung der Ärztehonorare war immer wieder durch den Streit um die so genannte Öffnungsklausel behindert worden. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird daher laut FAZ auch nicht mehr wie angekündigt in dieser Legislaturperiode überarbeitet.

APOTHEKE ADHOC, Montag, 14. Februar 2011, 12:01 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

 

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