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INKONTINENZVERSORGUNG
Berlin - Für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen hat die Knappschaft seit August 2010 neue Verträge mit mehreren Landesapothekerverbänden geschlossen. Die Kasse zahlt eine Monatsnettopauschale von 26 Euro - mit einer Besonderheit: Der erste Versorgungsmonat wird nicht vergütet. Aktuell versucht die Knappschaft, an den Konditionen zu drehen.
Pauschale bei Abgabe: Die Knappschaft zahlt derzeit 26 Euro netto
für die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfen. Foto: Marcus
Witte
Bislang sind die Landesapothekerverbände in Westfalen-Lippe,
Brandenburg, Hamburg, Nordrhein, Sachsen und Schleswig-Holstein dem
Hilfsmittelvertrag beigetreten. Laut Vereinbarung wird die Pauschale im
ersten Kalendermonat der Belieferung überhaupt nicht, im letzten dafür
komplett gezahlt - egal wie viele Artikel abgegeben wurden. Diese
Regelung habe man eingeführt, weil die Inkontinenzversorgung statistisch
jeweils in der Mitte des Monats beginne und ende, erklärt ein Sprecher
der Kasse.
Derzeit würden Gespräche über die Konditionen geführt: Man wolle
eventuell den Preis reduzieren und im Gegenzug das Genehmigungs- und
Abrechnungsverfahren vereinfachen, so der Sprecher. Denkbar sei
beispielsweise, den ersten Versorgungsmonat zu vergüten oder statt einer
Zwölf-Monats-Genehmigung einer Dauergenehmigung auszustellen.
Wegen der Pauschalen habe es zu Beginn vermehrt Rückfragen gegeben,
räumt der Sprecher ein. Vor allem im ersten Vertragsmonat sei der
Erklärungsbedarf hoch. Dass Apotheken eventuell mehr Produkte abgeben
als sie bezahlt bekommen, sieht er aber nicht als Problem: Es gebe immer
eine positive und eine negative Auslegung einer solchen Regelung.
Starte die Versorgung beispielsweise am Ende eines Monats und ende am
Monatsanfang, so würde die Apotheke die Pauschale erhalten, obwohl sie
den Versicherten nicht mehr beliefert, so der Sprecher. Sie mache dann
sogar ein Plus.
Wieviele Apotheken Knappschaft-Versicherte mit Inkontinenzhilfen
versorgen, ist dem Sprecher nicht bekannt. Es bestehe kein
Kontrahierungszwang für die Verträge. Außer bei Inkontinenzverträgen
nutzt die Knappschaft das Vergütungsmodell bei der Stomaversorgung im
Homecare-Bereich. Hier wird aber statt der letzten die erste
Monatspauschale bezahlt. Üblich sind solche Regelungen offenbar nicht:
Dem Bundesversicherungsamt (BVA) sei dies nur in einzelnen Verträgen
bekannt, so ein Sprecher. Die der Aufsichtsbehörde vorliegenden Verträge
seien aber nicht zu beanstanden.
Yvette Meißner, Mittwoch, 09. Februar 2011, 12:46 Uhr
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