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PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Die Hersteller haben die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigten Änderungen der Packungsgrößenverordnung überwiegend positiv aufgenommen. „Das Ministerium hat versucht zu retten, was zu retten ist, und ist offenbar bemüht, die Normgrößen so gut wie möglich an die Marktverhältnisse anzupassen", sagte ein Sprecher des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH).
Mehr Zeit: Die Herstellerverbände sehen die Änderungsvorschläge zu den N-Größen positiv. Foto: Merck
Dennoch würden auch künftig nicht alle Arzneimittel in die Spannen
fallen. Welche Produkte trotz der zahlreichen gesonderten N-Größen ihr
Kennzeichen verlieren, wird bei den Firmen derzeit geprüft.
„Wir begrüßen insbesondere die praxisnahe Übergangsfrist zum Abverkauf
von Packungen, deren Größe sich nach alter Rechtslage bemisst", sagte
ein Sprecher des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Die
Hersteller dürfen laut Entwurf Packungen, die ihre N-Größe verlieren,
noch 18 Monate mit der falschen Kennzeichnung abverkaufen. Kürzere
Fristen hätten aus Sicht der Industrie bei Arzneimitteln mit geringem
Absatz zur Vernichtung von Packmaterial geführt.
Dass die angepassten Normgrößen erst im Juli eingeführt werden, stört
die Hersteller nicht. „Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ist durchaus
sinnvoll, sonst hätten wir womöglich im März das gleiche Chaos gehabt
wie im Januar", sagte eine Sprecher des Bundesverbands der
Pharmazeutischen Industrie (BPI). Die Staffelung ermögliche den Firmen
die fristgerechte Meldung und gebe den Datenbankanbietern ausreichend
Vorbereitungszeit für die Umsetzung. Auch die Arztsoftware könne bis
Juli aktualisiert werden.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 02. Februar 2011, 12:55 Uhr
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