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  • 19.01.2011 - Einheitliches Rezept für EU-Apotheken
    19.01.2011 - Einheitliches Rezept für EU-Apotheken
    POLITIK – PATIENTENRECHTE Berlin - Patienten können ihre Rezepte künftig auch in ausländischen Apotheken einlösen. Das regelt die EU-Richtlinie zu Patientenrechten, di...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


PATIENTENRECHTE

Einheitliches Rezept für EU-Apotheken

 

Berlin  -  Patienten können ihre Rezepte künftig auch in ausländischen Apotheken einlösen. Das regelt die EU-Richtlinie zu Patientenrechten, die heute vom Parlament in Straßburg in zweiter Lesung angenommen wurde. Damit die Verordnungen auch in anderen europäischen Ländern anerkannt werden, soll die Kommission ein einheitliches EU-Verschreibungsmuster erarbeiten.

Ein Rezept für alle: Das Europaparlament in Straßburg hat heute die Richtlinie zu Patientenrechten angenommen. Foto: EU

Ein Rezept für alle: Das Europaparlament in Straßburg hat heute die Richtlinie zu Patientenrechten angenommen. Foto: EU

Der Patient hat Anspruch auf das Arzneimittel, wenn es in dem Land, in dem er das Rezept einlösen will, auch zugelassen ist. Geregelt werden muss noch, welche Angaben auf dem Rezept notwendig sind, damit das verschriebene Medikament eindeutig identifiziert werden kann: Denkbar für die eindeutige Bezeichnung ist beispielsweise die Verwendung des internationalen Freinamens (INN).

Zur Frage steht auch, inwieweit eine Substitution mit Generika zulässig ist. Außerdem will die Kommission Maßnahmen festlegen, damit Informationen über Medikament und Anwendung leichter an den Patienten gegeben werden können. Hat der Apotheker Rückfragen zur Verordnung, soll er die Möglichkeit haben, den Arzt direkt zu kontaktieren.

Werden Arzneimittel aufgeschrieben, die im Herkunftsland des Patienten nicht verordnungsfähig sind, muss die Kasse entscheiden, ob sie die Kosten ausnahmsweise übernimmt. Generell tragen die Kassen die Kosten, die auch im Inland anfallen würden. Die Patienten müssen aber in Vorkasse gehen. Für Versandapotheken gilt die Richlinie nicht, da sonst nationales Arzneimittelpreisrecht unterminiert worden wäre.

Mit der Richtlinie wird auch die freie Arzt- und Krankenhauswahl EU-weit möglich: Patienten können sich im Ausland behandeln lassen, wenn sie auf die Therapie auch im Herkunftsland Anspruch hätten. Ambulante Behandlungen sollen ohne vorherige Genehmigung möglich sein; bei Krankenhausaufenthalten muss die Kasse vorab gefragt werden. Damit sich Patienten über die Rechte zur grenzüberschreitenden Versorgung und die im Ausland angeboten Dienstleistungen informieren könne, wird es in jedem EU-Land entsprechende Anlaufstellen geben.

Deutsche Bürger können sich schon heute im Ausland auf Kosten der Krankenkasse behandeln lassen. Interessant ist die Regelung beispielsweise für Patienten, die in ihrem Heimatland mit langen Wartezeiten für Operationen rechnen müssen. Auch für Patienten mit seltenen Erkrankungen und dem Bedarf nach Spezialisten sind die EU-Maßnahmen von Vorteil.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) sieht die Richtlinie als Chance für das deutsche Gesundheitssystem. „Ich bin sicher, dass sich Deutschland dem europäischen Wettbewerb erfolgreich stellen wird." Der Richtlinie muss der Rat nun noch formal zustimmen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Regierungen 30 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.

Yvette Meißner, Mittwoch, 19. Januar 2011, 15:18 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

 

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