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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VIDEO-SPEZIAL RX-BONI
Berlin - Müssen sich
ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten?
Diese Frage beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Dass die festgelegten
Arzneimittelpreise für alle verbindlich sind, will der
Bundesgerichtshof (BGH) durchsetzen. Professor Dr. Joachim Bornkamm ist
Vorsitzender Richter am BGH. Er sieht keinen Grund für eine
Ungleichbehandlung ausländischer und deutscher Apotheken. Weil aber das
Bundessozialgericht in einem früheren Verfahren anders entschieden hat,
muss jetzt der Gemeinsame Senat der obersten Gerichte klären, wer Recht
hat.
„Es liegt mir fern, das Urteil des Bundessozialgerichts zu kritisieren.
Wir haben es auch nicht kritisiert, das ist überhaupt nicht unsere
Aufgabe", so Bornkamm. Es sei verständlich, dass die Richter vor einigen
Jahren der Auffassung gewesen seien, das Gesetz lasse eine andere
Lösung nicht zu: „Die Richter des Bundessozialgerichts meinten, der
Gesetzgeber hätte deutlich ins Gesetz hineinschreiben müssen, dass es
auch für ausländische Apotheken gilt. Sie haben Hinweise gesehen, die
dafür sprachen, dass eine Anwendung auf ausländische Apotheken vom
Gesetzgeber nicht vorgesehen war, und meinten, das müsse der Gesetzgeber
entscheiden."
Rückblick: Im Jahr 2004 erlaubte die rot-grüne Koalition den
Versandhandel mit Arzneimitteln. Seitdem haben sich etliche Anbieter
direkt hinter der deutsch-niederländischen Grenze niedergelassen. Von
dort werden Patienten in Deutschland mit Arzneimitteln versorgt - unter
Missachtung der Preisvorschriften, an die hierzulande alle Apotheken
gebunden sind. Der BGH will jetzt mit dieser Ungerechtigkeit aufräumen.
„Der Gesetzgeber hat sich nicht gerührt nach dieser Entscheidung des
Bundessozialgerichts", erklärt Bornkamm. „Wir haben jetzt eigentlich
eine ziemlich desolate Situation, denn es ist natürlich kein Zustand,
dass die inländischen Apotheken dem Wettbewerb mit Versandapotheken
ausgesetzt sind, die an ganz entscheidende Regeln des Wettbewerbs nicht
gebunden sind, denen dagegen die deutschen Apotheken unterworfen sind.
Das ist eine Wettbewerbsverzerrung, die natürlich überhaupt nicht
sinnvoll ist - das würden die Kollegen im Bundessozialgericht genauso
sehen."
Vor allem für Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten sind Rabatte auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel - so genannte Rx-Boni -
existenziell. Denn der Rezeptanteil liegt nach Angaben der Betreiber bei
fast 90 Prozent. Im großen Stil hatte zuerst die Drogeriekette dm
solche Abholstellen eingerichtet. Die Kunden werfen ihr Rezept in der
Filiale ein und können die Medikamente nach einigen Tagen dort abholen.
Partner von dm ist die Europa Apotheek Venlo, die natürlich
entsprechende Rx-Boni gewährt. Schlecker hat mit Vitalsana sogar eine
eigene Versandapotheke in Holland. Die Anbieter fühlen sich deshalb nur
an das niederländische Recht gebunden. Der BGH sieht das anders.
Bornkamm: „Hier stoßen die wettbewerblichen Interessen der
Versandapotheke, die nach Deutschland liefert, und die der deutschen
Apotheke - der stationären Apotheke oder der inländischen
Versandapotheke, die deutsche Kunden beliefert - aufeinander, und zwar
in Deutschland. Und dann muss hier deutsches Recht angewandt werden."
Der Gesetzgeber will grundsätzlich verhindern, dass ausländische
Unternehmen besser gestellt sind als inländische. Für die Bewertung ist
entscheidend, wo die Leistung erbracht wird - in diesem Fall die
Übergabe der Arzneimittel. Juristen sprechen vom Marktortprinzip.
„Wenn sich ein ausländisches Unternehmen in einem bestimmten Markt
bewegt, dann muss es sich an die Regeln halten, die in diesem Markt
gelten. Das ist relativ einfach verständlich und auch von der
Gerechtigkeitsidee, die dahinter steht, relativ einfach
nachzuvollziehen", so Bornkamm. „Das beherrscht auch sonst das
Wirtschaftsrecht, und wir meinen, dass diese Regel auch hier angewandt
werden muss."
Wann der Gemeinsame Senat entscheidet, ist noch offen. Die Experten
gehen aber davon aus, dass ein Ergebnis noch in diesem Jahr vorliegen
wird.
Alexander Müller, Mittwoch, 12. Januar 2011, 11:32 Uhr
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