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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BLUTENTNAHME
Berlin - Blutproben zum Nachweis von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten sollen in Zukunft auch von Polizei und Staatsanwaltschaft angeordnet werden dürfen. Der Bundesrat hat der Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung vorgelegt. Insbesondere bei Kontrollen im Straßenverkehr soll die Strafverfolgung damit effektiver gemacht werden.
Neue Aufgaben: Die Polizei soll auch ohne richterliche Anordnung Blutproben nehmen können. Foto: APOTHEKE ADHOC
Derzeit dürfen Blutuntersuchungen nur auf richterliche Anordnung hin
erfolgen. Diese können zwar auch telefonisch eingeholt werden. Insgesamt
entstehe durch den Richtervorbehalt aber eine zeitliche Verzögerung,
die zu ungenauen Feststellungen führen könne, heißt es in der Begründung
der Länderkammer. Dies entspreche nicht den Erfordernissen einer
effektiven Strafverfolgung.
Laut Bundesrat gibt es keine rechtsstaatlichen Bedenken für die Übergabe
der Anordnungskompetenz an Staatsanwaltschaft und Polizei. Schließlich
sei die richterliche Abordnung nicht im Grundgesetz verankert.
Die Bundesregierung will den Entwurf der Länderkammer mit Blick auf die
rechtsstaatlichen Anforderungen sowie die Sicherstellung einer
effektiven Strafverfolgung „näher prüfen".
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 05. Januar 2011, 13:55 Uhr
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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