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KRANKENKASSEN
Berlin - Ein langfristiger
Konflikt zwischen Regierung und Opposition um das neue Hartz-IV-Paket
könnte auch für Krankenversicherte negative Auswirkungen haben. „Den
Gerichten droht eine Flut von Anträgen der Leistungsempfänger auf
einstweiligen Rechtsschutz. Das würde ganz klar zulasten von anderen
Verfahren gehen", sagte die Präsidentin des Landessozialgerichts
Berlin-Brandenburg, Monika Paulat.
Da es sich bei den Hartz-IV-Verfahren um Eilsachen handele, hätten diese
Vorrang vor anderen Klagen - beispielsweise zur Renten- oder
Krankenversicherung. „Beides sind aber ebenfalls Bereiche, in denen es
um die Sicherung der Existenz geht", betonte Paulat, die auch
Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages ist.
Die Bearbeitungszeit für Klagen von Krankenversicherten oder Rentnern
würden damit steigen. „Dabei ist es unser Ziel, die Verfahrensdauer zu
verkürzen", meinte die Juristin. „Aber die Entscheidungen sollen ja auch
gründlich und richtig sein." Derzeit müssten Kläger im Durchschnitt 15
Monate warten, bis sie bei den Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg
ein Urteil erhielten. „Auch unser Problem mit den Altfällen wird
dadurch nicht kleiner." Bereits in diesem Jahr seien die Sozialgericht
wegen der vielen Klagen zu Hartz IV personell verstärkt worden.
In diesem Jahr wird es keinen Hartz-IV-Kompromiss mehr geben. Die dazu
eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe kommt das nächste Mal erst wieder
am 7. Januar zusammen. Damit gibt es zum 1. Januar kein neues Gesetz.
Dies hatte das Bundesverfassungsgerichts aber gefordert, als es die
bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Hartz-IV-Empfänger könnten damit gegen die Bescheide der Behörden
vorgehen.
dpa, Mittwoch, 22. Dezember 2010, 15:29 Uhr
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