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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GKV-FINANZIERUNGSGESETZ
Berlin - Nach dem
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hat nun auch das
GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) den Gesundheitsausschuss des
Bundestags passiert. Ab Januar werden die Krankenkassenbeiträge für
Arbeitnehmer damit auf 15,5 Prozent steigen. Der Arbeitgeberanteil wird
bei 7,3 Prozent eingefroren. Die Regierungskoalition will mit dem Gesetz
die zu erwartenden Defizite der Krankenkassen von etwa neun Milliarden
Euro ausgleichen. Das soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Mit der Öffnung der Zusatzbeiträge ist zudem geplant, die Finanzierung
der Kassen auf einkommensunabhängige Beiträge langfristig umzustellen.
Vertreter der Regierung sagten, sie erhofften sich dadurch einen
„Wettbewerb um günstige Verwaltung und gute Versorgung". Für
Geringverdiener sieht das Gesetz einen Sozialausgleich vor, der gezahlt
wird, wenn der erhobene Zusatzbeitrag mehr als 2 Prozent ihres
beitragspflichtigen Einkommens beträgt. Der soziale Ausgleich findet
über das Steuersystem statt.
Die Opposition kritisiert die Gesundheitsreform. Sie sei „keine
Strukturreform", kritisierten die Sozialdemokraten. Durch die Anhebung
der Arbeitnehmerbeiträge einerseits und die Einfrierung der
Arbeitgeberanteile andererseits sei die Belastung unausgewogen. Auch die
Ausweitung der Kostenrückerstattung im GKV-System wurde von der SPD
kritisiert.
Für die Versicherten sei dies „mühsam" und berge die Gefahr, dass sie
„auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben", monierte ein Vertreter der
SPD-Fraktion. Zudem könnten Patienten, die in Vorkasse gehen,
beispielsweise bei der Terminvergabe bevorzugt werden. Die SPD-Fraktion
hatte am 26. Oktober noch versucht, mit einem Änderungsantrag die
Vorkasseregelung zu verhindern. Der Antrag wurde in der heutigen Sitzung
jedoch mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktionen Der Linken und der Grünen
schlossen sich der Kritik an.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 10. November 2010, 16:19 Uhr
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