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BUNDESRAT
Berlin - Die Bundesländer
Berlin und Brandenburg wollen die Patientenrechte stärken: Von der
Bundesregierung fordern sie einen Gesetzesentwurf, in dem die Ansprüche
festgeschrieben werden sollen. In der nächsten Sitzung des Bundesrats am
5. November wollen die beiden Länder für ihren Vorstoß werben.
Insbesondere müssten die Pflichten der Ärzte zur Aufklärung
konkretisiert werden, um eine individuelle Beratung und Aufklärung zu
gewährleisten. Zudem fordern die Antragsteller mehr Transparenz bei den
Behandlungen und schlagen vor, die Patientenquittung weiterzuentwickeln.
Diese Quittung soll verständlich verfasst sein und neben den Diagnosen
und erbrachten Leistungen auch Behandlungs- und Therapieempfehlungen
enthalten. Außerdem setzen sich Berlin und Brandenburg für
Beweislasterleichterungen ein, um die Position der Patienten in
gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zu verbessern.
Nach Angaben von Berlin und Brandenburg können sich die Patienten zur
Wahrung ihrer Interessen zwar auf entwickelte Rechte stützen, doch diese
seien nur zum Teil gesetzlich verankert. Zum Teil seien sie auch
Ergebnis einer differenzierten Rechtsprechung. Daher fordern die
Antragsteller, dass die Ansprüche in einem Patientengesetz gebündelt,
konkretisiert und ergänzt werden. So könne die Position der Patienten
gestärkt werden. Bisher sei die Durchsetzbarkeit der Rechte nicht immer
gewährleistet, kritisieren die beiden Länder.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 02. November 2010, 15:26 Uhr
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