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APOTHEKENHONORAR
Berlin - Die schwarz-gelbe Koalition will den Kassenabschlag für Apotheken ab 2011 gesetzlich auf 2,05 Euro festschreiben. Damit steht fest, dass der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) für das laufende Jahr noch einen Abschlag aushandeln müssen. Vor den jetzt anstehenden Verhandlungen deuten die Kassen an, wohin die Reise ihrer Meinung nach gehen sollte.
Argumente sind dieselben: Der GKV-Spitzenverband wird einen
Kassenabschlag von 1,75 Euro für 2010 nicht akzeptieren. Foto: Elke
Hinkelbein
„Die geplanten Änderungen sollen für 2011/2012 gelten, sie ändern an der
Rechtslage für 2010 erst einmal nichts. Unsere bisherigen Argumente zum
Apothekenabschlag gelten damit erst einmal weiter", sagte eine
Sprecherin des GKV-Spitzenverbands gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Entscheidend würden demnach die Verhandlungen sein, denen man heute
nicht vorgreifen wolle, so die Sprecherin. Auch beim DAV will man sich
nicht im Vorfeld äußern. Ein Treffen soll im November stattfinden.
Welcher Abschlag aktuell für das laufende Jahr gilt, ist umstritten: Der
GKV-Spitzenverband geht von dem alten gesetzlichen Wert von 2,30 Euro
aus, der DAV von 1,75 Euro. Auf diesen Wert war der Abschlag rückwirkend
für 2009 gesenkt worden. Während die zu viel gezahlten Beträge aus dem
vergangenen Jahr fast vollständig von den Kassen zurückerstattet wurden,
läuft gegen die Entscheidung der Schiedsstelle noch immer eine Klage
des GKV-Spitzenverbands.
Mit den Plänen der Regierung für die folgenden zwei Jahre sind die
Kassen auch nicht ganz zufrieden: „Eine Beteiligung der Apotheken an den
Sparplänen der Koalition ist richtig. Allerdings sind die als
Apothekenabschlag für zwei Jahre vorgesehenen 2,05 Euro nach wie vor
weniger, als die Kassen noch vor zwei Jahren erhalten haben", sagte die
Sprecherin des GKV-Spitzenverbands.
Die ABDA warf der Regierung und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG)
dagegen vor, vielen Apotheken „die Luft zum Atmen" zu nehmen. Mit der
Abschlagsanpassung würden die Apotheken in den kommenden beiden Jahren
mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet. Dass die bislang im
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehene Änderung der
Großhandelsvergütung noch geändert werden soll, begrüßte die ABDA
grundsätzlich. „Allerdings bleibt der Eindruck, dass es keine
ausgeprägte Unterstützung für ein zukunftsfestes System der Versorgung
der Menschen mit Arzneimitteln aus Apotheken gibt", heißt es in einer
Stellungnahme.
Alexander Müller, Dienstag, 02. November 2010, 09:53 Uhr
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